Meine sehr verehrten Damen und Herren, gehen Sie weg von Ihrem kommunalen steuer- und wirtschaftspolitischen Irrweg! Ich sage Ihnen eins voraus: Wer wirklich gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen will, der setzt auch gute Rahmenbedingungen für die Kommunen. – Herzlichen Dank.
Herr Rehberg, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie zumindest im zweiten Teil Ihrer Ausführungen – Sie haben ja gesagt, ich komme jetzt zum Antrag – etwas zum Antrag beziehungsweise zum eigentlichen Problem gesagt haben. Kommunalfinanzen sind ein großes Problem, Kommunalfinanzen sind ein umfassendes und ein facettenreiches Problem. Wir haben uns in der letzten Sitzungswoche des Landtages mit der Landesseite befasst, mit der ersten Beratung einer Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, und wir werden uns natürlich bei der zweiten Beratung, bei der Zweiten Lesung, wieder mit diesem Thema befassen.
Aber selbstverständlich mit namentlicher Abstimmung. Das haben Sie ja angekündigt, Herr Jäger. Nur Sie müssen nicht denken, dass Sie damit jemandem Angst machen, mir jedenfalls nicht.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Dr. Körner. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Wir werden dann auch über Vergleiche mit anderen Bundesländern reden, zum Beispiel über die 650 Millionen, die Sachsen seinen Kommunen wegnehmen will.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ich möchte gern die sächsischen Probleme haben. Die hätte ich gern, die sächsischen Probleme! – Kerstin Fiedler, CDU: Bleiben Sie doch mal in Mecklenburg-Vorpommern! Das ist ja furchtbar!)
Aber heute – und deswegen will ich das Thema Sachsen hier gar nicht vertiefen, das machen wir beim nächsten Mal – wollen wir über die Bundesseite des Themas reden. Und deswegen bin ich Herrn Rehberg dankbar, dass er hier klare Worte gesprochen hat und gesagt hat, was die CDU hier will, und dass er sich im vielstimmigen Chor der CDU eindeutig positioniert hat und gesagt hat: Abschaffung der Gewerbesteuer.
Also, meine Damen und Herren, die kommunale Finanzausstattung ist ein bundesweit diskutiertes Thema. Wir sehen, dass es innerhalb der kommunalen Familie – auch das muss man einfach konstatieren – unterschiedliche Positionen zu Einzelfragen gibt,
dass es innerhalb der politischen Parteien unterschiedliche Positionen zu Einzelfragen gibt und dass wir im Moment nicht so genau wissen, was am Ende dieses Diskussionsprozesses auf der Bundesebene stehen wird. In dieser Situation ist es notwendig und sinnvoll, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hier seine Position zum Ausdruck bringt
und dass er deutlich macht, wie aus seiner Sicht den Kommunen geholfen werden kann. Dem dient unser Antrag.
Und dieser Antrag enthält zwei Punkte. Den einen möchte ich hier nachdrücklich hervorheben, weil meine Vorredner ihn – alle übrigens – etwas stiefmütterlich behandelt haben. Das ist der eine kleine, aber feine und wichtige Fakt: Zur Verankerung des Konnexitätsprinzips auf der Bundesebene.
Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben mit der Verankerung des Konnexitätsprinzips hier im Land Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht,
auch wenn es im Einzelfall über die Höhe oder das Verfahren von konnexitätsbedingten Mitteln unterschiedliche Auffassungen gibt. Aber die Einführung des Prinzips – da können Sie ruhig lachen, Herr Rehberg – war aus meiner Sicht etwas, was sehr gut war
Und ich glaube, es wäre auch auf der Bundesebene außerordentlich sinnvoll, wenn wir dieses Konnexitätsprinzip – also den Grundgedanken, wer bestellt, bezahlt – in das Grundgesetz hineinschreiben würden.
(Beifall Volker Schlotmann, SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, und unseren Antrag haben Sie abgelehnt. Ist es nun gut, wenn Sie den stellen?)
Aber der zweite große Bereich, über den wir reden – darauf haben meine Vorredner auch ausgiebig Bezug genommen und ich will Ihnen aus meiner Sicht ein paar Argumente hinzuliefern –, ist die Frage der Gewerbesteuer. Und, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich einfach mal auf das Grundgesetz zurückgehe. Da heißt es im Artikel 28 Absatz 2 letzter Satz: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“
Dieses, meine Damen und Herren, ist die Vorgabe des Grundgesetzes und an dieser Vorgabe möchten wir nicht rütteln. Wir brauchen eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle für die Gemeinden und wir brauchen ein festes Band zwischen der kommunalen Politik und der kommunalen Wirtschaftsentwicklung, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um ein Land wirtschaftlich nach vorn zu bringen, dass nämlich die Kommunen ein gut verstandenes Eigeninteresse an einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung haben, indem sie davon steuerlich, also einnahmemäßig, profitieren. An diesem Grundsatz, meine Damen und Herren, halten wir fest und wir sind fest davon überzeugt, dass jedes Wackeln an diesem Grundsatz der Entwicklung in unserem Lande massiv schaden und keinesfalls nutzen würde.
Herr Rehberg, Sie haben sich hier zu einem Modell bekannt – und ich finde es gut, dass Sie das so offen getan haben –, das in der Reformkommission zunächst durch den Verband der Chemischen Industrie,
dann über den Bundesverband der Deutschen Industrie in die Diskussion gebracht worden ist. Dieses Modell sieht vor, dass wir die Gewerbesteuer abschaffen und dass die Kommunen ein Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer erhalten. Wie hoch dieser Zuschlag ist, soll dann durch Hebesatz der Kommunen geregelt werden.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist doch völlig daneben, was Sie da erzählen! Das ist doch völlig daneben! Sie vergessen die Umsatzsteuer dabei! – Dr. Armin Jäger, CDU: Sagen Sie doch mal was dazu!)
und Sie haben sich vorhin in Ihren Ausführungen sehr positiv zu diesem Kerngedanken geäußert, Herr Rehberg,
(Eckhardt Rehberg, CDU: Nein, Sie sollen mir nicht das Wort im Mund umdrehen! – Zurufe von Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)