und das verstehe ich auch in der Regierung nicht, Herr Minister Ebnet, dass Sie da oben so ganz ruhig sitzen können
und das einfach hier so süffisant erzählen können, dass es überhaupt gar kein Problem mit Lehrstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das ist ein Hohn!
Und die Jugendlichen im Land Mecklenburg-Vorpommern werden das auch ganz genau wissen, denn wir werden ihnen das sagen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/729. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag auf der Drucksache 4/729 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der PDS und SPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Abbau von Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/725.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ringguth für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Einfach anfangen“ heißt eine gut gemeinte Kampagne der Landesregierung, mit der sie Existenzgründer zum Handeln ermuntern möchte.
Und dieses Ziel, meine Damen und Herren, steht auch groß über unserem Antrag der CDU-Fraktion. Es ist eine Aufforderung an die Landesregierung: Fangen Sie einfach an und reden Sie nicht immer nur von Bürokratieabbau!
Der Justizminister hat in der Landespressekonferenz vom 2. September einen eigentlich nicht geplanten Zwischenbericht seiner Deregulierungskommission vorgelegt.
dass die Kommission immerhin schon 47 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gefunden hat, die sofort abgebaut werden können.
(Wolfgang Riemann, CDU: Das ist ja lächerlich! – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist die 1-Prozent-Landesregierung.)
Diese Sofortmaßnahme steht allerdings, meine Damen und Herren, in keinem Verhältnis zu einer anderen Sofortmaßnahme der Landesregierung: Die Finanzausgleichsleistungen und die Infrastrukturpauschale für die Kommunen sollen in 2004 um 91,5 Millionen Euro gekürzt und im Jahr 2005 um 101,7 Millionen Euro gekürzt werden.
Meine Damen und Herren, einen derartigen Einnahmeeinbruch können die Kommunen nicht aus eigener Kraft kompensieren. Das können die Kommunen wirklich nicht aus eigener Kraft kompensieren.
Deshalb müssen sie von bestehenden Verwaltungsaufgaben – und das haben auch die kommunalen Spitzenverbände so noch einmal festgestellt – entlastet werden, denn sie sind vor allem für die Umsetzung und den Vollzug der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zuständig. Jeder Abbau von Verwaltungsvorschriften, jede Entschlackung und Überprüfung von Gesetzen hilft deshalb den Kommunen. Und vor diesem Hintergrund muss ich feststellen, Herr Justizminister, 47 sofort zu streichende Vorschriften sind einfach zu wenig.
Meine Damen und Herren, in der Sache enthält der Zwischenbericht des Justizministers viele richtige Feststellungen, aber auch Kritikpunkte:
Erstens. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 4.400 Vorschriften, wovon mehr als die Hälfte unveröffentlicht sind. „Die Ermittlung der Zahl der geltenden Vorschriften war mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden“, stellt die Kommission selbst fest.
Dieser Vorschriftendschungel macht es nicht nur für die Wirtschaft, den Bürger oder die Verwaltung selbst schwierig, sich zurechtzufinden. Die mangelnde Transparenz macht es auch dem Parlament unmöglich, sinnvolle eigene Vorschläge zur Deregulierung zu erarbeiten, denn Rechtsverordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften werden von der Verwaltung selbst erlassen, ohne dass der Landtag damit befasst wird.
Um also überhaupt feststellen zu können, welchen Erfolg die Deregulierungsbemühungen der Landesregierung haben, muss der Gesetzgeber erst einmal über die zurzeit gültigen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet werden. Dieses Ziel verfolgt der Punkt 1 unseres Antrages.
Zweitens. 47 von 4.400 Vorschriften will die Kommission sofort abbauen, dass sind, Herr Rehberg, die etwas mehr als ein Prozent.
Die Kommission stellt hierzu selbst fest, „dass die bisher von den Fachressorts dargestellten Überlegungen den Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Deregulie
rung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung noch nicht hinreichend Rechnung tragen.“ Die magere Ausbeute wird also damit begründet, dass die Verwaltungsbediensteten, die eine Vorschrift erdacht haben, schlecht dafür geeignet sind, nun zu prüfen, ob diese Regel noch notwendig ist. Wer will sich schon selbst eingestehen, dass seine Arbeit überflüssig war? Also hält die Kommission die Einrichtung einer neuen Normprüfstelle in der Staatskanzlei für notwendig. Nicht der richtige Weg, wie wir meinen.