Ich hole eine Verordnung aus dem Bereich heraus, die viele Bürgerinnen und Bürger betrifft. Es geht um den Bau und den Betrieb von Garagen. Sie stammt noch aus der Zeit von Rudi Geil. Dort wird der mündige Bürger MeckPoms, wie ihn die CDU ja auch haben möchte, erst einmal belehrt, was es alles für Arten von Garagen gibt und was überhaupt eine Garage ist. Kraft Gesetzes wird dem Gesetzesleser Folgendes gesagt, ich zitiere: „Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben, bei denen mindestens zwei sich gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins Freie führenden Öffnungen nicht mehr als 70 Meter voneinander entfernt sind und bei denen eine ständige Querlüftung vorhanden ist.“
Ich empfinde diesen Verordnungstext als äußerst gehaltvoll. Ich kann mir die Bürgerinnen und Bürger vorstellen. Was es mit dem Unterstellungsplatz für ihr Auto zu tun hat, werden sie nicht wissen. Gegebenenfalls machen sie sich darüber Gedanken, ob es sich hier um einen offenen Hühnerstall mit Querlüftung handelt.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ich wollte nämlich mal fragen, warum der Minister das denn nicht längst abgeschafft hat. Der hockt da oben und freut sich. – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und PDS)
Also wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf 4/725. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/725 mit Zustimmung der CDU und Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS abgelehnt.
Die Fraktion der PDS hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für zehn Minuten.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Finanzzuweisungen des Bundes im Kulturbereich, Drucksache 4/730.
(Dr. Gerd Zielenkiewitz, SPD: Das scheint ja nicht mal 20 Prozent von Ihnen zu interessieren! – Wolfgang Riemann, CDU: Es kommt nicht auf die Masse an, sondern auf den Inhalt, Herr Kollege!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Artikel 35 des Einigungsvertrages wurde die …
(Volker Schlotmann, SPD: Wir hören Ihnen auch zu. – Zurufe von Ute Schildt, SPD, und Lorenz Caffier, CDU)
die neuen Länder bei der Erhaltung ihres Kulturerbes zu unterstützen. So wurden zum Beispiel im November 1990 ein Substanzerhaltungsprogramm von 1,5 Milliarden DM und ein Infrastrukturprogramm „Kultur“ von 720 Million e n DM aufgelegt. Es folgten 1991 das Denkmalschutzprogramm, wofür zwischen 1991 und 1993 190 Million e n DM bereitgestellt wurden, und das 1996 ins Leben gerufene Denkmalschutzsonderprogramm „Dach und Fach“. Allein zwischen 1991 und 1994 wurden für den Erhalt der kulturellen Substanz der neuen Länder und die Modernisierung der kulturellen Infrastruktur rund 3,3 Milliarden DM aufgewendet.
Im so genannten Blaubuch 2002/2003 „Kulturelle Leuchttürme in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ dokumentiert der Verfasser Professor Dr. Paul Raabe zwar den kulturellen Reichtum in den neuen Ländern, bescheinigt ihnen aber gleichzeitig einen noch großen Rückstand gegenüber vergleichbaren Institutionen in den alten Ländern, der in den zwölf Jahren nach der Wende noch nicht aufgeholt werden konnte.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Dr. Michael Naumann, hatte 1999 das Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur mit insgesamt 240 Millionen DM für die Jahre 1999 und 2003 ins Leben gerufen. Dieses Programm wurde von seinem Amtsnachfolger Nida-Rümelin fortgeführt. In den Jahren 2001 bis 2003 sollten je 30 Millionen DM nach einem Einwohnerschlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Länder konnten Vorschlagslisten beim Bund einreichen und mussten die Förderung mit 50 Prozent kofinanzieren. So wurden beispielsweise die neue Landesbibliothek in Schwerin, das Koeppenhaus in Greifswald und der Einbau des Konzertsaals in die Marienkirche in Neubrandenburg aus diesem Programm gefördert.
Bis 2006 waren laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung für dieses Programm 30 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Diese Summe wurde jedoch schon in diesem Jahr auf 23 Millionen Euro gekürzt. Nach dem Willen der neuen Staatsministerin im Amt, Christina Weiss, werden in diesem Jahr nur noch 16 Millionen Euro auf die Länder verteilt. Über die verbleibenden 7 Millionen entscheidet der Bund. Für das nächste Haushaltsjahr ist im Rahmen dieses Programmes gar kein Geld mehr vorgesehen.
Nun ist die Kofinanzierung von 50 Prozent sicherlich kein Pappenstiel für unser Land, dennoch haben auch wir noch erheblichen finanziellen Bedarf, wenn es beispielsweise um den Erhalt und die Restaurierung von Baudenkmälern geht. Beim Erhalt ihres reichen Kulturerbes dürfen die neuen Länder nicht allein gelassen werden.
Nicht zu unterschätzen sind auch die einhergehenden Bauaufträge, die insbesondere Bau- und Handwerksbetrieben zugute kommen.
Frau Weiss zieht sich darauf zurück, dass das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ nur ein Übergangsprogramm gewesen sei, und appelliert an die neuen Länder, die frei verfügbaren Mittel aus dem Solidarpakt II auch der Kulturförderung zur Verfügung zu stellen. Ein neues Programm zur Förderung nationaler Kultureinrichtungen von jährlich 6,1 Millionen Euro soll das alte Investitionsprogramm ersetzen. Die Mittel für das kleine, aber sehr effektive „Dach und Fach“-Programm werden hier einfließen.
Vertreter aller nennenswerten Parteien haben bereits ihren Unmut über die Einstellung des Kulturförderprogramms in den neuen Ländern geäußert. Da die Kulturstaatsministerin Gespräche über ihr Vorhaben mit Vertretern der ostdeutschen Bundesländer angekündigt hat, soll unser Antrag den Willen dieses Parlaments bekunden, das Programm, wie versprochen, aufrechtzuerhalten und die Landesregierung beauftragen, sich beim Bund für dieses Ziel einzusetzen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Erstens. Es ist grundsätzlich richtig, die Streichung des Bundesprogramms „Kultur in den neuen Ländern“ hinterlässt als fest eingeplantes Förderprogramm eine empfindliche Lücke, die wir mit einem neuen Bundesprogramm schließen müssen.
Zweitens. Die Landesregierung hat ihren Teil dazu beigetragen, das Programm in den letzten Jahren bis zum letzten Groschen und zum letzten Cent zu nutzen und darauf einzuwirken, diese Laufzeit noch zu verlängern.
Drittens. Dieses Programm ist eingebettet in eine Fülle von anderen Aktivitäten und Fördermaßnahmen des Bundes zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Es geht derzeit darum, Frau Fiedler hat das völlig zu Recht angesprochen, die Mittel aus dem Programm „Dach und Fach“ in ein neues Programm zur Förderung der nationalen Kultureinrichtungen in den neuen Ländern weiterzuleiten. Und es geht darum, aus den Mitteln des Solidarpaktes II, bekanntermaßen im Jahr 2005 über 10 Milliarden Euro, einen Anteil zu retten. Das ist ein Auftrag an die Regionalkonferenz der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer. Das Segment soll irgendwo zwischen 0,5 und 1 Prozent liegen.