Protocol of the Session on May 22, 2003

Ich hatte kurzzeitig die Überlegung, was denn passieren würde, wenn wir diesen Antrag in alle Ausschüsse des Landtages überweisen würden, denn dann hätten wir mit Sicherheit aus Sicht der Fachpolitiker einen Wust von Änderungsanträgen, was denn in der Schule noch alles so behandelt werden müsste. Verzeihen Sie mir an dieser Stelle ein wenig meine Ironie, aber vielleicht hätten wir dann aus dem Tourismusausschuss den Vorschlag gehabt, dass man regeln muss, dass die Schülerinnen und Schüler des Tourismuslandes unsere baulichen und landschaftlichen Schönheiten des Landes erklären können müssen im Interesse von mehr Touristen in diesem Lande oder dass vielleicht das Segeln wegen der Vorbereitung der Olympischen Spiele in den Schulsport aufzunehmen ist.

(Norbert Baunach, SPD: Das ist doch gut.)

Es stellt sich zudem für mich die Frage, welche weiteren Unterrichtsinhalte noch in der Schule realisiert werden sollen und vor allen Dingen zu welchen Lasten das passieren soll, denn die Unterrichtszeit für Schülerinnen und Schüler ist natürlich in einer Wochenstundenzahl begrenzt.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle erstens eine Politikerin zu zitieren auf eine Frage einer großen deutschen Tageszeitung, die Sie mit Sicherheit kennen, nämlich Frau Annette Schavan, Bildungsministerin in Baden-Württemberg, im Zusammenhang mit einem Interview der „Welt“, wo es um die neuen Rahmenpläne dieses Bundeslandes geht, die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine erhebliche Verkürzung und Verknappung beinhalten. Der Journalist fragte Frau Schavan: „Politik und Gesellschaft fordern aber das Gegenteil: Tritt irgendwo ein Defizit zutage, wird ein neues Schulfach gefordert.“ Auf diese Frage antwortete Frau Schavan: „Ja, aber damit wird künftig Schluss sein. Schule kann nicht auf jeden Trend durch Ausweitung der Lehrpläne reagieren. Natürlich bleibt Schule offen für neue Entwicklungen in der Gesellschaft. Dem tragen so genannte ‚Fächerverbünde‘ wie Wirtschaft, Technik, Soziales Rechnung. Hier kann dem Bedarf nach aktuellem Wissen entsprochen werden.“ Genau so ist es, meine Damen und Herren! Von daher wären Sie vielleicht gut beraten gewesen, mit Ihren Bildungspolitikern diesbezüglich Rücksprache zu nehmen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das haben wir natürlich gemacht. Wir sind doch nicht lebensmüde und machen das ohne unsere Bildungspolitiker.)

Zum Zweiten, Herr Dr. Born, fordert gerade die CDU in der Öffentlichkeit lautstark die Deregulierung. Und es ist unstrittig, dass es im Rahmen der anstehenden Verwaltungs- und Funktionalreform auch darum gehen muss, den Dschungel von Rechtsvorschriften zu lichten. Klar erklären sich auch die Bildungspolitiker der CDU zu mehr Selbständigkeit in den Schulen. Warum nun ausgerechnet

hier genau das Gegenteil passieren soll, ist für mich nicht schlüssig erklärbar. Der Paragraph 40 des Schulgesetzes „Öffnung von Schule“ lässt alle Möglichkeiten, wirklich alle Möglichkeiten offen, heute schon Unterrichtsveranstaltungen mit Juristen in der Schule oder auch in Rechtsanwaltskanzleien oder Gerichten durchzuführen. Es liegt ausschließlich in der Entscheidung der Schule, also der Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, wie sie diesen rechtskundlichen Ansatz in den Rahmenplänen umsetzen. Es taucht dann schon die Frage auf, wie ernst wir es nehmen mit Schulprogrammen, mit Ganztagsangeboten und mehr Selbständigkeit von Schule, wenn wir jetzt über einen solchen Antrag eine solche Formulierung fixieren wollen.

Drittens. Über die Aktualität dieses Themas lässt sich trefflich streiten. Wenn ich richtig informiert bin, spielte bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss auch eine Rolle, dass Jugendliche Handyverträge abschließen, ohne die Folgen zu bedenken. Das, meine Damen und Herren, werden wir aber auch mit einem Rechtskundeunterricht nicht verhindern. Hier geht es doch um die Kompetenz von Mädchen und Jungen, mit modernen technologischen Dingen bewusst, verantwortungsvoll und mit Folgeabschätzung umzugehen. Ich werde auch mit Rechtskunde nicht verhindern, dass dann, wenn jemand einen Vertrag abgeschlossen hat und er nicht in der Lage ist, kompetent mit dem, was er da erworben hat, umzugehen, Überschuldung eintritt. Die Schule kann dabei helfen, was sie, wie wir gehört haben, auch tut, aber sie ist auch an dieser Stelle kein Reparaturbetrieb. Sie ist die Stelle, die gemeinsam mit den Eltern Kompetenzen vermittelt.

Abschließend, meine Damen und Herren, noch ein weiterer Hinweis: Was die Antragsteller sicher nicht beabsichtigt haben – und Dr. Born hat es deutlich gemacht –, ist, dass der Eindruck entstehen könnte, die Lehrerinnen und Lehrer, die den Unterricht gestalten, hätten keine ausreichenden rechtlichen Kenntnisse. Das halte ich nicht für richtig, denn wer sich in der Schulpraxis auskennt, der weiß, unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen in Umsetzung dieser dicken Ordner von Rechtsverordnungen und Erlassen wahre Experten auf dem rechtlichen Gebiet sein. Von daher ist natürlich die Formulierung in Ziffer 2 des Beschlusstextes, ich zitiere: „Die Vermittlung soll durch Juristen oder Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Rechtswissenschaft erfolgen.“ irreführend. Wäre es nicht eigentlich konsequent, dass Juristen dann eine Lehrbefähigung erwerben müssten,

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und CDU – Beifall Heike Polzin, SPD)

weil ihnen mit Sicherheit die pädagogische Kompetenz nicht einfach in den Schoß fällt?

Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es hier über das inhaltliche Anliegen, dass mehr Juristinnen und Juristen gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern Unterrichtsveranstaltungen inhaltlich vorbereiten und durchführen, Konsens, zu dem vorliegenden Antrag allerdings nicht, und daher werden wir ihn ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Fiedler von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist zum Schluss dieser Debatte die Debatte selbst doch noch etwas ins Emotionale abgeglitten.

Ich habe mich über die ersten beiden Beiträge schon gefreut, nur gehen wir mal auf den Ausgangspunkt zurück. Ich glaube, wir sollten es nicht, Herr Bluhm, als Dogma betrachten, dass die Juristen den Lehrern die Arbeit wegnehmen wollen, weil sie sich vielleicht nicht für fähig genug halten, bestimmtes Rechtsverständnis bei unseren Schülern zu unterrichten oder zu vermitteln.

(Andreas Bluhm, PDS: Das habe ich auch gar nicht behauptet.)

Ich glaube auch nicht, dass Sie das gemeint haben, aber so kam es zumindest bei mir rüber.

Es gab ein Ansinnen des Richterrates am Arbeitsgericht und am Landgericht Schwerin, welcher sich an die Schulen gewandt hat und genau diesen Vorschlag gemacht hat. Unsere Juristen in der Fraktion, meine Damen und Herren, haben diesen Vorschlag aufgegriffen und ihn in einen Antrag gefasst. Ich sehe das Ganze als eine Art Angebot. Und dieses Angebot sollte es zumindest wert sein, bedacht zu werden. Und, Frau Polzin, Sie haben ja gesagt, Sie begrüßen es sehr, dass wir ein ganzheitliches Angebot haben, dass wir Bildungs- und Erziehungsarbeit als ganzheitliche Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte erachten. Nun kommt eine von diesen gesellschaftlichen Kräften und möchte mitmachen und wir sagen: Nein, danke schön, wir haben schon Projekte.

(Heike Polzin, SPD: Wir sagen ja gar nichts. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Aber wir müssen einmal ein bisschen in die Praxis gucken und hinter die Türen. Und da, Herr Minister – ich habe Ihren Ausführungen sehr interessiert zugehört –, haben Sie natürlich mit diesen Statistiken durchaus Recht. Aber ich selbst habe zum Beispiel einmal geguckt, was L.I.S.A. eigentlich anbietet für Sozialkundeunterricht in Form von Weiterbildung, speziell für den Rechtskundebereich. Ich habe dazu nichts gefunden. Es war viel über Religion und Philosophie dabei, aber nichts für Rechtskunde.

Der Minister selbst – das habe ich jetzt vermisst – hat natürlich gesagt, was in diesem Land bereits gemacht wird, er hat aber zu diesem Antrag leider keine Stellung bezogen. Er hört jetzt leider nicht zu,

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU)

aber das ist vielleicht auch nicht so schlimm.

Gucken wir noch einmal in die Praxis. Meine Damen und Herren, nehmen wir uns einmal die Universität Rostock vor. Gerade ein einziger Student hat seine Ausbildung als Sozialkundelehrer im letzten Jahr abgeschlossen. Zur Prüfung nach dem Sommersemester 2003 sind gerade einmal zwei Studenten angemeldet, nach dem Wintersemester 2004 drei Studenten. Derzeit befinden sich sieben Studenten in der Ausbildung zum Sozialkundelehrer für Haupt- und Realschulen. Deutlich besser sieht es übrigens bei der Lehramtsausbildung für das Gymnasium aus. Da haben wir 165 Studenten. Aber es geht ja nicht jeder Schüler aufs Gymnasium, auch wenn die Quote der Anmeldungen in bestimmten Gebieten unseres Landes erheblich in die Höhe schnellt.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Wir können also, da die Ausbildung zum Beispiel an der Universität Rostock für Sozialkundelehrer erst seit 1997 existiert, das ist jetzt seit sechs Jahren, nicht davon ausgehen, dass wir schon voll ausgebildete Sozialkundelehrer, auch vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse nach der Wende 1989, in ausreichender Anzahl haben.

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Nein, lassen Sie mich bitte ausreden, ich komme noch zu diesem Punkt, Frau Gramkow.

Wie behelfen sich die Schulen nun? Wir haben eigentlich sehr viele Lehrer an den Schulen, die Sozialkunde unterrichten, die aber vielleicht diese Ausbildung gar nicht haben. In der Praxis werden vornehmlich Geschichtslehrer oder Lehrer, die für Fächer ausgebildet wurden, die heute nicht oder nur wenig nachgefragt sind, für den Sozialkundeunterricht eingesetzt. Zum Teil haben sie die Ausbildung also nicht. Wie mir kürzlich ein Sozialkundelehrer sagte, hat er noch nicht einmal eine entsprechende Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahme besucht, und das befriedigt ihn natürlich nicht, um einen qualitativ hochwertigen Sozialkundeunterricht durchführen zu können. Das kann ein Einzelfall sein, ich glaube es aber nicht. Unseren Lehrern wird natürlich sehr, sehr viel Flexibilität für ihren Einsatz im Schuldienst abverlangt, insofern geht man davon aus, dass sie sich auch des Sozialkundeunterrichts annehmen können.

Meine Damen und Herren, ob es nun eine Konsequenz dessen ist, wage ich nicht zu beurteilen, aber ich möchte eine kurze Erfahrung, die wir letzten Sonnabend gemacht haben, hier zum Besten geben. Unsere jungen Fraktionsmitarbeiter, die letzte Woche am Samstag auf der Jugendmesse einen Stand der Fraktion betreuten und ein Politikquiz veranstalteten, sind zu dem erschreckenden Ergebnis gekommen, dass es zum Beispiel mit der politischen Bildung, die auch Aufgabe von Sozialkundelehrern ist, nicht zum Besten stehen kann. Wir sind mit insgesamt 1.200 Jugendlichen ins Gespräch gekommen. Und in der Zeit, wo ich dort war, das waren zweieinhalb Stunden, hat kaum ein Jugendlicher die Fragen ohne Hilfe beantworten können. Übrigens, Herr Minister Backhaus – Ist er da? Ja. –, mit Ihrem Namen konnte trotz Ihrer guten Platzierung auf der Hitliste der am meisten bekannten Landespolitiker kaum jemand etwas anfangen, geschweige denn hat man Sie als Landwirtschaftsminister gekannt.

Meine Damen und Herren, …

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und CDU – Angelika Gramkow, PDS: Wo war denn das? – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ja, das ist schlimm, ich sehe das auch so. Herr Backhaus ist ja einer unserer bekanntesten und auch prominentesten Politiker und trotzdem ist er nicht bekannt.

Ich will absolut nicht pauschalieren, dass Sie mich bitte nicht falsch verstehen, meine Damen und Herren. Ich habe überhaupt keinen Grund. Ich stelle mich immer vor unsere Lehrer in diesem Land, weil ich denke, dass sie es ohnehin schon schwer genug haben. Ich will also absolut nicht pauschalieren und auch nicht unsere Lehrer oder Jugendlichen in Bausch und Bogen verdammen. Es gibt sehr gute Beispiele, die vom Engagement von Sozialkun

delehrern beziehungsweise einem interessierten Elternhaus zeugen. Vieles hängt von handelnden Personen ab, aber eben nicht alles.

Warum haben wir nun den Rechtskundeunterricht zum Gegenstand unseres Antrages gemacht? Rechtskunde – das hat Herr Bluhm bereits richtig gesagt, auch Frau Polzin – und Staatslehre sind wesentliche Bestandteile des Sozialkundeunterrichts. In der Klassenstufe 9 – Frau Polzin, da haben Sie auch Recht – durchziehen diese Sachgebiete fast das gesamte Jahr.

(Zuruf von Holger Friedrich, SPD)

Eine der größten Errungenschaft der Wende, Rechtstaatlichkeit authentisch zu vermitteln, ist ein sehr wesentliches Anliegen dieses Antrages. Und, meine Damen und Herren, der rechtskundliche Unterricht, da sind wir uns, glaube ich, alle einig, soll keine kleinen Juristen hervorbringen, ich glaube, das kann auch niemand, sondern elementare Kenntnisse der Rechtsordnung vermitteln, und zwar in Bereichen, die die Erfahrungen und die Interessen der Schüler berühren. Gerade Kinder und Jugendliche sind es, die dem Zeitgeist folgend Rechtsverhältnisse eingehen und Handlungen begehen im täglichen Leben, über deren Konsequenzen sie sich manchmal gar nicht im Klaren sind. Meine Kollegen und auch Sie, Herr Bluhm, mit dem Handybeispiel haben das vorhin deutlich und anschaulich dargelegt.

Meine Damen und Herren, nehmen wir dieses Angebot der Juristen doch einfach an und diskutieren wir zumindest einmal darüber. Lassen wir diese Unterstützung unserer Lehrer zu, nehmen wir sie an und schaffen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen für Rechtskunde innerhalb des Sozialkundeunterrichts. Was in anderen Bundesländern wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt mit Erfolg praktiziert wird – es gibt sogar Videofilme darüber –, kann für uns doch nicht schlecht sein.

Ich bin davon überzeugt und eine Stichprobe habe ich bereits gemacht, dass sich die Schulen und Lehrer unserem Antrag sicherlich nicht versperren werden. Jedenfalls war die Antwort, die ich erhalten habe, eine sehr erfrischende, und das, obwohl in dieser Stadt ein Amtsgericht existiert und obwohl die Lehrer bereits aktiv mit diesem Amtsgericht und den Juristen und den Richtern vor Ort zusammenarbeiten in Form von Projekten, Frau Polzin. Da haben Sie Recht. Trotzdem haben sie gesagt: Ja, warum nicht?! Da würden wir gerne mitgehen. Ich gebe das nur noch einmal zu bedenken. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Danke schön, Frau Fiedler.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Einbringung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/434 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön.

(Jörg Vierkant, CDU: Sehr schön! – Heike Polzin, SPD: Ich habe mich verstimmt! – Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielleicht können wir noch einmal ein klares Abstimmungsbild erhalten. Ich frage noch einmal: Wer für den vorliegenden Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag in der Sache bei einer Gegenstimme der CDU-Fraktion und ansonsten mit dem gleichen Stimmenergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Verbraucherschutz im Bereich von Telekommunikations-Dienstleistungen, Drucksache 4/444.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Verbraucherschutz im Bereich von Telekommunikations-Dienstleistungen – Drucksache 4/444 –