Herr Präsident, nachdem Sie das so entschieden haben, beantragt die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Volker Schlotmann, SPD: Die wollen ihrem Frak- tionsvorsitzenden das Tagungsgeld wegnehmen.)
Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraph 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/3008 eine namentliche Abstimmung beantragt, so, wie Sie es eben vernommen haben.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung...
Gut, also mit Ja, Nein oder Enthaltung haben Sie abzustimmen. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.
Ich werde eben darauf hingewiesen, dass es Sinn macht, da jetzt doch vieles hin und her gegangen ist, zu erklären, was Ja und Nein bedeutet. Ja bedeutet Ja zur Beschlussempfehlung, Nein bedeutet Nein zur Beschlussempfehlung und Enthaltung bedeutet Enthaltung zur Beschlussempfehlung.
Jetzt sind einige Abgeordnete nachgekommen. Diese möchten sich bitte erheben, ihren Namen nennen und sagen, wie sie abstimmen.
Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zweieinhalb Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 41 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 29 Abgeordnete, mit Nein 12. Wir haben keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/3008 angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses zu dem Beschluss des Landtages vom 31.01.2002 zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2637 – Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern, Drucksache 3/3020.
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses zu dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 31.01.2002 zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/2637 – Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern – Drucksache 3/3020 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meiner nunmehr letzten Rede vor diesem Parlament freue ich mich sehr, über eine wirkliche Erfolgsgeschichte der dritten Wahlperiode sprechen zu können, nämlich der Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern.
Erneut legt der Rechtsausschuss zu diesem Thema eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vor und erfüllt damit den Auftrag, der ihm vom Landtag in dessen 76. Sitzung am 31. Januar dieses Jahres gegeben worden ist, nämlich einen Bericht über die Ergebnisse der durchgeführten Beratungen sämtlicher Landtagsausschüsse mit deren korrespondierenden Sejmikausschüssen zu geben.
Dieser Bericht steht am gegenwärtigen Ende einer Entwicklung, die eigentlich im Jahre 1996 mit der Resolution von Krugsdorf begonnen hat, aber ihre Fortführung gefunden hat durch
die zahlreichen Begegnungen des Landtagspräsidenten und des Ältestenrates mit den Stettiner Partnern,
Durch diese Beschlussempfehlung wird nun deutlich, dass dem Landtag ein Quantensprung gelungen ist. Von einer auf dem Papier stehenden Erklärung ist es zwischenzeitlich zu einer unmittelbaren Zusammenarbeit von fast allen Landtagsausschüssen mit ihren Stettiner Parallelausschüssen gekommen. Dabei arbeiten die einen von uns schon sehr eng miteinander und tagen häufig gemeinsam und die anderen finden sich noch, aber immerhin gibt es schon die ersten konkreten Ergebnisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Mit dieser Beschlussempfehlung vollzieht sich etwas, was weiland noch als unvorstellbar erschien, nämlich dass Deutsche und Polen je wieder als gute Nachbarn zusammenkommen können, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir uns niemals wieder und von niemand wieder kaputtmachen lassen!
Heute tragen wir, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, ein gutes Stück dazu bei, in der südlichen Region des Ostseeraumes das deutsch-polnische Verhältnis auf eine neue Grundlage zu stellen. Und wir sind ja sozusagen in guter Gesellschaft, beispielsweise indem wir mit Polen und Schweden in der Euroregion Pomerania verbunden sind.
Vor diesem Hintergrund ist auch die vor Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegende Beschlussempfehlung zu verstehen, da von ihr all die vorgenannten Bereiche angesprochen werden.
Aus dem Bericht geht hervor, dass alle Ausschüsse ebenso unterschiedlich wie angemessen die Zusammenarbeit mit dem Sejmik begonnen und gepflegt haben, aber darüber hinaus auch jetzt schon konkrete Probleme und konkreten Handlungsbedarf für die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit benennen. So hat der Finanzausschuss es als notwendig angesehen, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen dringend einzufordern ist. Damit soll gesichert werden, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum nur einmal besteuert werden darf, unabhängig davon, wo produziert, verkauft und gekauft wird.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit dem korrespondierenden Ausschuss für Transport, technische Infrastruktur und maritime Wirtschaft in Stettin mit den Themen maritime Wirtschaft, Hafen und Hafenamt sowie dem dringenden Problem der Passagierschifffahrt zwischen den Häfen der Woiwodschaft Westpommern und den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern auseinander gesetzt. Ferner sind Fragen von Transportverbindungen, Straßen- und Bahnverbindungen, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Entwicklung im südlichen Ostseebogen thematisiert worden. Eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an den 4. Landtag musste allerdings dahin gehend veredelt werden, dass der jetzige Landtag dem Landtag der 4. Wahlperiode empfiehlt, die gemeinsamen Beratungen in dem Bereich Wirtschaftsund Verkehrspolitik durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse des Landtages und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern fortzusetzen.
Zu benennen sind gleichermaßen die konkreten Vorschläge aus den Geschäftsbereichen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur und auch des Tourismusausschusses. Als bemerkenswertes Ergebnis sehe ich dabei die Bemühungen zum Erlernen der polnischen Sprache an, wenn in den Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern inklusive der Hansestadt Stralsund Landesversuche an Grundschulen durchgeführt werden sollen, bei denen das Erlernen der polnischen Sprache als Begegnungssprache angeboten wird. Hervorzuheben ist auch, dass die Zusammenarbeit der beiden großen Bibliotheken unterstützt werden soll, was sich insbesondere auch auf die 100-Jahr-Feier der Pommerschen Bibliothek im Jahre 2005 erstreckt.
Es ist ferner sehr erfreulich, dass es den Mitgliedern der beiden Sozialausschüsse – ich verwende jetzt diesen Sammelbegriff – gelungen ist, einen Vorschlag zu einem Prüfauftrag an die Landesregierung zu entwickeln, inwieweit das Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherung auch in Bezug auf das Rettungswesen erweitert werden kann, wobei auch geprüft werden soll, welche Erleichterungen beim Krankenrücktransport mittels Hubschrauber durchgesetzt werden können. Auch die angesprochene Konferenz im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Krankenhäuser, die mit Vertretern von Krankenhäusern, Gewerkschaften, Krankenhausgesellschaft, Vertretern aus der Politik sowie weiteren Institutionen durchgeführt werden soll, ist ein konkretes Arbeitsergebnis, was sich aus den Beratungen der beiden Ausschüsse ergeben hat.
Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich ist auch der für die heutige Berichterstattung federführende Rechtsausschuss – sowohl als Ganzes als auch in Zusammenarbeit mit dem Innenausschuss, als auch durch den Unterausschuss – aktiv gewesen. Ganz besonders bezieht sich das auf die Problematik der Grenzübergänge, denn noch immer gibt es bei uns im Norden zu wenig Möglichkeiten, die deutsch-polnische Grenze passieren zu können. Nur zwei Grenzübergänge, in Bismark/ Linken und Pomellen, lassen beispielsweise den PkwVerkehr zu. Aufgrund der geographischen Situation, dass das Oderhaff umgangen werden muss, sind aber zwei Grenzübergänge am festen Land viel zu wenig, wenn man nicht mehr von einer trennenden Grenze, sondern, wie es letzte Woche Marschall Falinski getan hat, von der Schaffung von Verkehrsverbindungen zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern spricht.
In einer gemeinsamen Exkursion Ende April und einer Konferenz des Rechtsausschusses und des korrespondierenden Sejmikausschusses am letzten Freitag ist dieses Problem wiederholt aufgegriffen worden. Obwohl in einem Abkommen zwischen den Regierungen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden Verkehrs, das seit 1992 besteht, die Einrichtung der Grenzübergänge Hintersee/Dobieszczyn und Garz/S´ w i n o u js´ c i e angesprochen wird, konnten und mussten wir uns auf Ausschussebene davon überzeugen, dass in den letzten zurückliegenden zehn Jahren sich an der Ausgangssituation von 1992 praktisch nichts geändert hat. Da jedoch in der Zwischenzeit die Forderungen beiderseits der Grenze immer lauter werden, Bürger, Industrie, Handeltreibende, Touristen, Schüler und deren Eltern, Gesellschaften und Vereine, aber auch Medienvertreter sich beklagen, dass das Erreichen der jeweils anderen Seite nördlich von Bismark/ Linken so gut wie unmöglich ist, hat die gemeinsame Konferenz einstimmig die Forderung erhoben, dass die zuständigen Regierungsstellen alles daransetzen mögen, die Einhaltung der nunmehr für das Jahr 2003 beschlossenen Termine hinsichtlich der Grenzübergänge Garz/S´ w i n o u js´ c i e sowie Hintersee/Dobieszczyn zu beachten.
Pkw-Verkehr sollte spätestens ab dem 31. August 2002 am Grenzübergang Ahlbeck/S´ w i n o u js´ cie und so lange zugelassen werden, bis der hierfür eigentlich bestimmte Grenzübergang Garz/S´ w i n o u js´ cie fertig gestellt ist. Und auch sollen die Maßnahmen zum Ausbau und zur baldigen Fertigstellung der Usedomer Bäderbahn bis nach S´ winoujs´ cie vorangetrieben werden.
Dieses angestaute Problem der gemeinsamen Grenzübergänge, das uns in der Vergangenheit schon so sehr beschäftigt hat, war und ist für die Teilnehmer der Konferenz so enttäuschend gewesen, dass sie in ihrer schriftlichen Erklärung vom vergangenen Freitag auch ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht haben, dass die Regierungen beider Länder im Laufe der vergangenen zehn Jahre nicht in der Lage gewesen sind, die 1992 beschlossenen Maßnahmen zur Öffnung der Grenzübergänge durchzusetzen.
Fraktionsübergreifend sollte sich daher der Landtag die in der Erklärung enthaltenen Feststellungen zu eigen machen und die Landesregierung auffordern, einen gleichen Standpunkt zu finden und umzusetzen.
Im Übrigen ist die Tatsache, dass die genannte Veranstaltung in Swinemünde am letzten Freitag stattfand, als die Drucksache 3/3007 schon verteilt war, Ursache dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss heute Morgen mit einer aktuellen, das heißt neuen Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/3020 versorgen musste. Auf diese Weise haben wir jetzt einen Beschluss mit einer Beschlussempfehlung, die die Ereignisse der Konferenz vom 21. Juni 2002 in einem vollständigen Dokument berücksichtigen, also Tagfertigkeit.
Abschließend bedanke ich mich bei all denen, die sich in ihrer Ausschussarbeit unserer deutsch-polnischen Zusammenarbeit verschrieben haben und die sich dafür einsetzen, dass in der Republik Polen kein Zweifel daran besteht, sich auf ihre deutschen Nachbarn verlassen zu können.
Der Landtag hat in seiner dritten Legislaturperiode unter Federführung des Rechtsausschusses das Feld der deutsch-polnischen Zusammenarbeit beackert und bestellt, und ich bin sicher, dass die Früchte und der Ertrag dieser Arbeit in den kommenden Legislaturperioden wachsen und gedeihen werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu Beschlussempfehlung und Bericht.