Sie haben keine Gemeindestruktur, keine Verwaltungsstrukturreform, Sie haben nichts, aber auch gar nichts angepackt.
Lächerlich, Herr Kollege Schoenenburg, ist das Agieren Ihrer Mitarbeiter und Kolleginnen und Kollegen in der Enquetekommission, die nachher gesagt haben, wir wollen überhaupt nichts bewegen.
wenn ich Ämter zusammenlege, und deswegen bin ich froh, dass auch die Zahl 1,5 Millionen Euro in die Beschlussempfehlung hineingekommen ist,
Wer langfristig Kostenersparnisse erreichen will, der muss auch wirklich etwas als Anreiz bieten. Und allein die Zahlen von 1999, als 42 Gemeinden Ja gesagt haben zur freiwilligen Fusion, und im Jahr später, 2000, da waren es nur noch 12, weil das von 250.000 Euro auf 75.000 Euro heruntergesetzt worden ist,
zeigen doch ganz einfach, dass eine Politik des Anreizes, der Freiwilligkeit vernünftig und angemessen ist.
wissen Sie, wir haben noch knapp 90 Tage bis zur Wahl und mit den Vorschlägen kommen wir auch noch und Sie werden sich darüber freuen, wo wir das Geld hernehmen.
Gucken Sie sich mal an, was Sie für Misswirtschaften betreiben, was Sie für Steinbrüche im Haushalt haben!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Das war aber eine schwache Antwort. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das war überhaupt keine Antwort. – Glocke des Präsidenten)
Drittens. Es ist vorgeschlagen worden, dass die Zusammenlegung der Verwaltung eines Amtes und einer amtsfreien Gemeinde auch dann gelten soll, wenn beide Verwaltungen sich an einem Ort befinden. Meine Damen und Herren, das ist eine sehr vernünftige Variante, die geschäftsführende Gemeinde. Nur es gibt zunehmend ein Problem, und zwar den Widerspruch, den wir nicht auflösen können, dass der leitende Verwaltungsbeamte nur von der geschäftsführenden Gemeinde gewählt wird, nämlich der hauptamtliche Bürgermeister, und die Umlandgemeinden sich daran nicht beteiligen können. Diesen Widerspruch kann man aber nicht auflösen in diesem Modell und deswegen, meine ich, muss man hier gerade im personellen Bereich sehr sorgfältig, sehr sensibel miteinander agieren. Es gibt erfolgreiche Modelle, es gibt aber mittlerweile auch, gerade an Personen orientiert, Bewegungen, die da sagen, geschäftsführende Gemeinde kommt für uns nicht in Frage. Das ist ein Weg, das ist aber nicht der Königsweg.
Viertens. Ein Amtsbereich sollte nicht mehr als zehn amtsangehörige Gemeinden umfassen, meine Damen und Herren. Das ist gegen unseren Widerstand zustande gekommen, und zwar deswegen: Wenn heute zwei Ämter fusionieren wollen – jedes hat sieben oder acht Gemeinden, dann sind das vierzehn oder sechzehn –, dann muss man zwei Dinge auf einmal tun. Man muss die Verwaltungen zusammenlegen, das Amt fusionieren, und dann noch gegebenenfalls auf die Zahl zehn kommen. Dies ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Man muss erst die Verwaltungen zusammenlegen und dann, glaube ich, kann man mit der Maßgabe 500 als Mindesteinwohnerzahl auch dieses Problem lösen. Wir werden scheitern,
Sechstens. Folgerichtig wird es auch keinen gesetzgeberischen Zwang zur Bildung von Einheitsgemeinden, das heißt den Zusammenschluss aller Gemeinden eines Amtes zu einer Großgemeinde geben.
Meine Damen und Herren! Richtigerweise hat die Kommission beschlossen, dass Gemeindezusammenschlüsse mit weniger als 5.000 Einwohnern künftig nicht mehr genehmigt werden. Herr Minister Timm, an Ihrer Stelle hätte ich schon längst gehandelt.
Wenn heute das Amt Penkun sagt, ich will amtsfrei werden, dann können Sie das nicht verhindern. Das Amt Penkun erfüllt heute die Mindesteinwohnerzahl von 3.000 in der Kommunalverfassung. Ich rate dringend dazu, schnellstmöglich eine Mindesteinwohnerzahl für amtsfreie Gemeinden in die Kommunalverfassung zu schreiben, damit wirklich Strukturen für die Zukunft entstehen, die auch zukunftsfähig sind.
(Angelika Gramkow, PDS: Herr Kuhn hat aber andere Sorgen, als darüber nachzudenken. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Frau Gramkow, wir haben heute schon amtsfreie Gemeinden mit einem Aderlass an Bevölkerung und Abwanderung von bis zu acht Prozent pro Jahr.
(Angelika Gramkow, PDS: Ich sage nur, die haben andere Probleme, Herr Rehberg. Das wissen Sie vielleicht nicht so genau.)
Wenn Sie heute eine amtsfreie Gemeinde gebildet haben mit 4.300 Einwohnern und dann ziehen Sie mal fünf Prozent im Schnitt pro Jahr ab, dann sind Sie bei 4.000 Einwohnern in zehn Jahren. Das kann nicht unsere Zielvorstellung sein.
Das haben wir in die Debatte eingebracht und Sie haben nicht gehandelt, weil Sie Angst haben, überhaupt etwas umzusetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Das soll auch der Minister nicht mehr machen.)
Meine Damen und Herren! Die Amtsvorsteher und Bürgermeister, die Kommunalpolitiker in diesem Land brauchen eine Rechtsgrundlage. Sie gucken mit viel Hoffnung auf das, was die Enquetekommission mit großer Mehrheit beschlossen hat. Aber sie müssen Folgendes verbindlich gesetzlich wissen: Wie groß muss ein zukünftiges Amt sein? Ab wann werden zwangsweise Zusammenlegungen vorgenommen? Wie hoch sind die Prämien für freiwillige
Meine Damen und Herren! Kontraproduktiv sind dann aber solche Meldungen wie die vom 18. Januar 2002 – übrigens, da war dieses Thema Gemeindestruktur, Verwaltungsstruktur noch nicht abgeschlossen, aber so weit, dass man sagen konnte, so sehen die Beschlüsse aus: „Timm drängt Gemeinden zur Fusion, Schweriner Innenminister droht mit Zwangsverordnung“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das am 18. Januar 2002! Wissen Sie, was mich insbesondere die Externen, die Kommunalvertreter in der Enquetekommission, gefragt haben: Wozu sitzen wir denn überhaupt hier, Herr Minister Timm,