2. Analyse der vorhandenen Strukturen und Erarbeitung der daraus erforderlichen Maßnahmen, um diese zu verändern – wenn es notwendig ist!
3. Sicherung eines ressortübergreifenden Handelns einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel in den einzelnen Ministerien
5. Neuaufnahme von Bildungsinhalten, Beachtung der gestellten Anforderungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Lehrbuchgestaltung und der Lehrbuchauswahl
Diese für uns neuen und wesentlichen Forderungen wurden schon bei der Erarbeitung der Landesgleichstel
lungskonzeption berücksichtigt. Das widerspiegelt sich in der Struktur der Landesgleichstellungskonzeption, also ausgehend von der Analyse beziehungsweise der Sachstandsdarstellung, den Handlungsperspektiven wie auch den aufgezeigten Maßnahmen. In allen Einzelmaßnahmen war und ist zu erkennen, dass Verantwortliche sowohl in den Ministerien wie auch in den nachgeordneten Einrichtungen konkret handeln können. Auch die Herangehensweise, mit Fortbildungsmaßnahmen in der Führungsebene zu beginnen, fand und findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Natürlich reicht das noch nicht aus. Es hat eine erste stattgefunden, aber es muss weitergehen.
Einige Maßnahmen sind uns noch nicht konkret genug ausformuliert und die Ausfinanzierung lässt noch viele Wünsche offen. Kritisch angemerkt wurde auch, auch von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dass die zeitliche Rahmensetzung und die verbindliche Ausfinanzierung noch nicht konkret genug formuliert waren und sind. Es gab, auch aus den jahrelangen Erfahrungen mit der Politik, die nicht ganz unbegründete Befürchtung seitens dieser Gleichstellungsbeauftragten, hier würden zwar hehre Ziele formuliert und sich gesetzt, aber ohne außerparlamentarischen Druck wird dann an der Umsetzung so und so nicht gearbeitet beziehungsweise sie würde längst auf sich warten lassen.
Meine Damen und Herren, sehr zielstrebig und in guter Kooperation zwischen Landesgleichstellungsbeauftragter, den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen und Vertreterinnen von Frauenverbänden, insbesondere dem Landesfrauenrat, wurde an der Umsetzung der Landesgleichstellungskonzeption gearbeitet. Sichtbare Ergebnisse liegen uns vor:
Das von der EU vorgegebene Gender-MainstreamingPrinzip als politische Methode und Instrument zur Verbesserung der Chancengleichheit in allen Bereichen der Politik findet sich in der Landesgleichstellungskonzeption und in den Ergebnissen wieder. Mit den eingeleiteten Maßnahmen konnten strukturelle Diskriminierungen für Frauen benannt und teilweise auch zu dessen Abbau beigetragen werden.
Ein weiterer Schritt sind die speziellen Fördermaßnahmen für Frauen in der Wirtschaft. Wie bekannt, sind die Bedingungen in diesem Bereich wenig auf frauenspezifische Aspekte ausgerichtet beziehungsweise werden kaum berücksichtigt. Wir kennen die Hürden, und das ist hier schon erwähnt worden, zum Beispiel beim Aufbau einer eigenen Selbständigkeit durch das Anzweifeln der Kreditwürdigkeit von Frauen und anderes mehr. In diesem Zusammenhang begrüße ich es auch sehr, dass es uns gelungen ist, die Kürzung der Mittel für die Existenzgründerinnen teilweise wieder zurückzunehmen. Allerdings sollte man hier, wie Frau Holznagel schon dargelegt hat, noch mal hinterfragen, inwieweit wir dieses Programm nicht doch wieder als ein Förderprogramm für Frauen machen, weil es Männern in erster Linie eben nicht so geht.
Besonders nennenswert für mich sind auch Ergebnisse im Bildungsbereich. Wie wir alle wissen, Grundlagen für Chancengleichheit, soziale Kompetenzen wie auch Vermittlung von Werten wie Humanismus, Demokratie und anderes werden in der frühen Kindheit gelegt. Umso wichtiger sind demzufolge bereits eingeleitete Veränderungen bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen, Weiterentwicklung der Curricula, Durch
führung von ausgewählten Fachtagungen oder die Unterstützung von Projekten in der außerschulischen Kinderund Jugendarbeit, die den bislang tradierten Rollenbildern und dem darauf aufbauenden Rollenverhalten bei Mädchen und Jungen entgegenwirken.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich das gerade gestern beschlossene Landeshochschulgesetz. Der Ministerpräsident ist ja ausführlich darauf eingegangen. Ich möchte es nur ganz kurz machen. Dieses Gesetz ist für mich ein beredtes Beispiel dafür, dass wir gleichstellungspolitisch einen Paradigmenwechsel eingeleitet haben, nämlich von einer reinen Frauenförderung hin zum Leitprinzip Chancengleichheit für Frauen und Männer, einschließlich der Frauenförderung.
Ich will es bei diesen beiden Beispielen belassen und mich noch einmal auf einen wesentlichen Teil der Konzeption beziehen, mich dem zuwenden, und zwar der Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder. Und ich hatte es auch damals bei der Auseinandersetzung um diesen Landesaktionsplan gesagt, nichts ist so konkret wie gerade in diesem Landesaktionsplan.
Wir haben konkrete Schritte vorgeschlagen, wir haben konkrete Analysen vorgeschlagen, wir haben konkrete Schritte schon eingeleitet. Was ein Gesamtkonzept ist, sollte zumindest jemand, der wie Frau Holznagel diese politische Erfahrung hat, wissen, der sollte wissen, dass das eben zusammengefügt ist aus einzelnen Teilkonzepten, die in diesem Landesaktionsplan enthalten sind beziehungsweise erarbeitet wurden.
Mit diesem Landesaktionsplan und seinen ersten Umsetzungsergebnissen haben wir in der Bundesrepublik Deutschland einen Meilenstein gesetzt. Dank der guten, sehr guten Vorarbeit durch das Modellprojekt CORA ist es uns gelungen, die polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten in Fällen häuslicher Gewalt zu erweitern, sprich die Wegweisung des Täters für 14 Tage, ein landesweites Netz der Interventionsstellen, die nach dem proaktiven Ansatz arbeiten, aufzubauen, finanziell langfristig zu sichern und ein Gesamtkonzept für die Arbeit mit gewalttätigen Männern zu entwickeln.
Dieses Konzept berücksichtigt sowohl Gewalttäter, die sich selbst melden, als auch diejenigen, die auf der Grundlage einer richterlichen beziehungsweise staatsanwaltlichen Anordnung dort vorstellig werden. Unsere Erfahrungen sind bundesweit gefragt. Das beweisen unter anderem die zahlreichen Nachfragen und Bitten an die Mitarbeiterinnen der Landeskoordinierungsstelle CORA als Referentinnen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen, aber auch wir Politikerinnen sind dort mehrfach schon angefragt worden und haben solche Veranstaltungen bestritten.
Meine Damen und Herren, im März 1999 habe ich die Frage aufgeworfen, wozu eine solche Landesgleichstellungskonzeption. Bei der Beantwortung der Frage habe ich mich maßgeblich auf das im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 wie auch in Artikel 13 der Landesverfassung festgeschriebene Gleichberechtigungsgebot und den konkret ausformulierten Handlungsauftrag des Staates
bezogen. In allen Debatten zur Gleichstellungspolitik in diesem Hohen Hause habe ich immer wieder deutlich gemacht, dass es hierbei um eine Grundfrage der Demokratie in unserer Gesellschaft geht.
Nach meiner Einschätzung sind wir mit dem jetzt und vor allem so beschrittenen Weg einen Schritt zu mehr Demokratie gegangen und sollten ihn auch fortsetzen. Wir haben auch mit der Landesgleichstellungskonzeption die Chance genutzt, neue politische Ansätze in die Landespolitik einzubringen, und können gute Ergebnisse aufweisen. Mit Befriedigung und Stolz stelle ich heute fest, dass wir auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik in dieser Legislaturperiode ein gutes Stück vorangekommen sind.
Meine Damen und Herren, trotz der erreichten Ergebnisse müssen wir heute konstatieren, auch in Mecklenburg-Vorpommern konnten oder können wir weder durch ein geändertes Gleichstellungsgesetz noch durch die Landesgleichstellungskonzeption allein die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreichen. Aber mit der veränderten politischen Betrachtungs-, Bewertungs- und Herangehensweise haben wir endlich ein vernünftiges Fundament geschaffen, auf dem wir ein Gebäude errichten können, dem eine sehr lange Lebensdauer prognostiziert werden kann und das zudem unserer veränderten Landesbauordnung entspricht, weil es barrierefrei ist. Das habe ich auch auf der Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am 6. Juni 2002 in Neubrandenburg so herausgearbeitet.
Dank sage ich allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die diesen begonnenen Bau – um im Bilde zu bleiben – hiermit verwirklicht haben, und wir sollten auch in der kommenden Legislatur weiter daran arbeiten, diesen Bau also fortführen und sehr facettenreich ausschmücken, vielleicht so im Stile von Gaudi, ein sehr interessanter Baustil, sehr vielfältig, würde auch Frauen sehr gut gefallen. Die Landesgleichstellungskonzeption ist weiter auszugestalten und es ist beharrlich an ihrer Umsetzung zu arbeiten. Dafür sind sowohl personell als auch finanziell verlässliche Grundlagen zu schaffen und im Haushalt festzuschreiben.
Meine Damen und Herren, diese Forderung ist für mich eine gute Überleitung zu meinem letzten Anliegen. Die hier ausgeführten Ergebnisse, ja, ich möchte sagen, in Fachkreisen bundesweit beachteten Erfolge sind vor allem Ergebnis des Wirkens einer Person. Sie wissen sicher schon, welcher Name jetzt kommt – Frau Karla Staszak, unsere Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Parlamentarische Staatssekretärin in der Landesregierung. Karla Staszak trat 1990 in meiner Heimatstadt an, um die neuen Chancen für Frauen gemeinsam mit Frauen zu nutzen. Diese Aktivitäten führten dazu, dass Karla bereits 1994 ihr Amt auf Landesebene übernahm. Mit beispielhaftem Engagement und vor allen Dingen mit sehr viel Herz und Verstand gelang es ihr, die unterschiedlichen Interessen und Ansprüche der Frauen zu bündeln und ein arbeitsfähiges Netzwerk im Land zu knüpfen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Und ist immer schon blockiert worden von den Männern in der Landesregierung.)
Dafür stehen insbesondere der Landesfrauenrat mit seinen 38 Mitgliedsverbänden und Vereinen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Und ganz wichtig, Karla schaffte es auch im Kabinett, den Forderungen der Frauen Gehör zu verschaffen.
Für mich war und ist sie eine gleichgesinnte Mitstreiterin und Vorbild zugleich. Ich sage heute Dank und schade, liebe Karla, dass du aus deinem Amt ausscheidest. Aber auch das, denke ich, zeichnet Frauen und dich besonders aus, zu wissen, wann man den Staffelstab übergeben sollte. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für dich persönlich und für die neuen Aufgaben, die du in Angriff nehmen möchtest.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun bin ich schon so viel gelobt worden, aber Sie müssen mir jetzt trotzdem noch mal zuhören, denn genau daran ist mir gelegen, diese Rede hier noch zu halten. Der Ministerpräsident hat ja ausführlich über die Konzeption gesprochen, auch die Abgeordneten der Fraktionen, ich denke, dazu muss ich nicht mehr so viel sagen, Sie können das auch in der Berichterstattung nachlesen. Aber mir ist daran gelegen, und das möchte ich Ihnen, Ihnen, die hoffentlich, wie Sie es wünschen,...
(Beifall Beate Mahr, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD – Volker Schlotmann, SPD: Das wage ich zu be- zweifeln. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Mir ist daran gelegen, wirklich zutiefst daran gelegen, denjenigen, die wieder hier sein möchten und denen es hoffentlich auch gelingt, hier wieder zu sitzen, dass sie daran weiterarbeiten. Und es gibt inzwischen eine sehr moderne Frauenpolitik, die etwas anders aussieht, die nicht immer defizitär davon ausgeht, dass Frauen die Benachteiligten sind. Das wollen Frauen nämlich auch gar nicht sein.
Und deshalb haben wir einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Viele wissen schon darüber, aber in dem Parlament hier haben wir darüber noch nicht geredet. Deshalb ist mir sehr daran gelegen, Ihnen das heute noch mal zum Abschluss zu erzählen, und ich denke, die Geduld werden Sie noch aufbringen.
Grob gesagt, gibt es 50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen. Das geht gut auf, kein Grund zur Beunruhigung. Was aber immer noch nicht aufgeht, das ist die 50-prozentige Verteilung bezahlter Arbeit, der Macht,
des Einflusses, Geldes, der Ressourcen, der sozialen Arbeit, Familienarbeit und so weiter. Das ist dann allerdings, meine Damen und Herren, ein Grund zur Beunruhigung, jedenfalls, der mich immer beunruhigt hat. Ein Grund zur Beunruhigung ist auch, dass das Geschlecht nicht nur eine schlichte biologische Tatsache ist, sondern ein anerzogenes Verhalten. Ein weiterer Grund zur Beunruhigung ist, dass Gleichberechtigung immer noch Frauensache ist, bei der Männer im besten Fall zugucken. Es
gibt ja jetzt schon einige Männer hier, heute sehen wir es, die auch mitmachen, und ich habe es in der Vergangenheit auch erfahren. Aber es sind nicht genug.
Nun gibt es die neue Methode des Gender-Mainstreaming, schon mehrfach erwähnt heute. Leider muss diese Methode die erste Hürde schon bei ihrem Namen nehmen – englischer Begriff, keine Übersetzung.
Wir arbeiten zwar täglich am Computer, surfen im Internet, versenden E-Mails, arbeiten in Workshops, gehen ins Fitnesscenter, sehen Talkshows, gehen zum Brunch oder in den Copyshop,
aber bei dem Begriff „Gender-Mainstreaming“ gibt es enorme Blockaden. Doch er ist nicht so einfach zu ersetzen. Das ist das Problem. Gender-Mainstreaming zielt auf die soziale Dimension der Unterscheidung von Mann und Frau. Es geht um Geschlechterrollen und um geschlechtstypische Lebenslagen. Es geht nicht um das biologische Geschlecht, sondern um das soziale Geschlecht in unserer Gesellschaft. Gender-Mainstreaming bedeutet, dass politische Maßnahmen, Entscheidungen, die zunächst geschlechtsneutral erscheinen, unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen haben können. Deshalb ist es wichtig, dass sie daraufhin überprüft werden, ob und wie sie die Lebenslagen und Chancen von Frauen und Männern beeinflussen.