Wie auch, wenn der Bildungsminister die Sitzung des Ausschusses knapp 40 Minuten nach Beginn verließ,
in dem es um eines der wichtigsten Gesetze seiner Amtszeit ging, und dann nicht einmal mehr ein Staatssekretär anwesend war?! Wie auch, wenn der Bildungsminister bei der Schlussabstimmung zum Gesetz wieder nicht anwesend war und auch nicht der Staatssekretär?!
Meine Damen und Herren, die Termine der Ausschusssitzungen lagen Ende vergangenen Jahres vor. Alles war also planbar.
Und wenn dieses Gesetz so wichtig ist und so gut, dann bleibe ich da. Das ist eine grobe Missachtung des Ausschusses
So wichtig, sehr geehrter Herr Minister, war Ihnen das Gesetz demnach nicht. Damit steht für mich fest, dass die entsprechenden Diskussionen außerhalb des Ausschusses stattgefunden haben und eine Diskussion mit der Opposition nicht stattfinden sollte. Dann hätte man sich mit den Argumenten, die ich hier anführte, ja auseinander setzen müssen. Also für alle Medienvertreter noch einmal ganz deutlich:
Im demokratischen Mecklenburg-Vorpommern hat im Bildungsausschuss zum Landeshochschulgesetz keine Diskussion stattgefunden,
Alle Anträge der Opposition wurden im Schulgesetz ohne Diskussionen und Argumentationen abgelehnt und dieses Verfahren erübrigte Anträge der CDU beim Landeshochschulgesetz.
(Norbert Baunach, SPD: Du bist der Ausschussvor- sitzende. Du darfst nicht wissen, was da gewesen ist. – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Meine Damen und Herren, ich hoffe, und das ist meine Schlussfolgerung aus vier Jahren qualvollen Ringens für ein Hochschulgesetz,
(Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sie ha- ben sich wirklich sehr gequält. Das ist wohl wahr!)
das übrigens nicht der große Wurf ist, dass in diesem Land, dass in diesem Landtag mit einer neuen Zusammensetzung wieder eine neue, eine demokratische politische Kultur einziehen möge. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute und, wie gesagt, die CDU-Fraktion wird dieses Gesetz ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Sehr müder Beifall für die Rede! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Na ja, müde Rede, müder Beifall. Ist doch klar!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem kleinen Ausschnitt des Landeshochschulgesetzes etwas sagen – und es wird Sie nicht verwundern –, zur Gleichstellung.
Herr Rehberg sagte vorhin, das Landeshochschulgesetz ist kein großer Wurf. In Bezug auf die Gleichstellung, gut, vielleicht kein großer, aber ein sehr guter Wurf, möchte ich sagen,
und darüber freue ich mich natürlich besonders, zumal ich sehr gut informiert bin, wie die Situation der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen unseres Landes ist, ich auch sehr eng mit sehr vielen Frauen an der Hochschule zusammenarbeite. Ich möchte hierfür ganz besonders schon am Anfang dem Bildungsminister danken und auch den Mitgliedern des Bildungsausschusses der Koalitionsfraktionen.
An einer Universität und an einer Fachhochschule unseres Landes konnte keine Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden. Warum? Die Bedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen in unserem Land waren so, dass an diesen beiden Einrichtungen sich keine Frau bereit erklärte, als Gleichstellungsbeauftragte zu kandidieren. Und das, meine Damen und Herren, hat fatale Folgen,
denn nirgends ist der Anteil von Frauen trotz vorhandener Qualifikation so gering wie in der Wissenschaft. Das habe ich hier schon häufig dargestellt. Also besteht hier Handlungsbedarf. Und diesem ist die Regierung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nachgekommen.
In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wird die Gleichstellung von Frauen und Männern wesentlich
aufgewertet. Der Ausbau der Gleichstellung und die Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen ist Zielsetzung. Dieses wird im Gesetz an vielen Stellen deutlich:
durch die Einführung eines eigenen Paragraphen, der die Gleichstellung als integrierte Querschnittsaufgabe verankert,
durch Regelungen zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Wissenschaft und Studium und nicht zuletzt auch
Ein wesentlicher Aspekt im neuen LHG sind in Anlehnung an das Hochschulrahmengesetz die neuen Steuerungsinstrumente. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist dabei integriert und wird bei den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen eine Rolle spielen.
Die Finanzierung der Hochschulen von MecklenburgVorpommern wird zukünftig an den Leistungen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und an den Fortschritten bei der Erstellung des Gleichstellungsauftrages gemessen. Damit sind die Rahmenbedingungen für die leistungsbezogene Mittelvergabe vorgegeben. Das Land will Fortschritte in der Gleichstellung zur Grundlage der Mittelvergabe machen und nicht nur einfach die Gleichstellung an sich. Solche Fortschritte können zum Beispiel sein:
die Neuberufungen von Professorinnen und Professoren als Gradmesser der Erhöhung des Anteils von Frauen,
Das heißt, je größer diese Fortschritte sind, umso mehr Geld würde den Hochschulen zugewiesen werden. Und Geld, meine Damen und Herren, ist immer ein sehr guter Hebel. Damit dieses auch wirksam wird, müssen die Mittel, die nach dem Leistungskriterium Frauenförderung vergeben werden, natürlich in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen Leistungsmitteln stehen.
Auch die Zielvereinbarungen zwischen Hochschule und Land sind ein Instrument, um die Erhöhung des Anteils von Frauen an den Hochschulen zu fördern, denn sie sind ein komplexes Steuerungselement, das gleichstellungspolitische Indikatoren berücksichtigen muss. Für die Ausgestaltung der gleichstellungspolitischen Aspekte in den Zielvereinbarungen ist es wichtig, dass die Ziele klar gefasst werden, dass sie den Gesetzesauftrag konkretisieren, dass sie überprüfbar sind, dass verbindliche Maßnahmen festgelegt werden, und es muss darüber hinaus klargestellt werden, welche Sanktionen eintreten, wenn die Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden.
Im neuen Hochschulgesetz werden also Steuerungsprozesse vorgeschrieben, deren konkrete Ausgestaltung in der praktischen Politik am konkreten Einzelfall in der Hochschule erfolgen muss. Die Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule bekommt einen völlig neuen Stellenwert, denn um all das nachher umzusetzen, bedarf es entsprechender Kompetenz im Hochschulmanagement. Und hier ist der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten anzusiedeln.
Als Landesregierung schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf verbesserte Bedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Ich begrüße insbesondere die Festlegungen im Gesetz zur Unterstützung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Damit wird die Diskrepanz zwischen dem Umfang, den Aufgaben und der Verantwortung, die mit dem Gesetzentwurf den Gleichstellungsbeauftragten zugewiesen werden, und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen überwunden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich damit eindeutig zum Stellenwert von Gleichstellung in Bezug auf die Hochschulpolitik positioniert. Ich möchte hier noch anmerken, dass zum Beispiel die Universität Rostock schon seit Jahresbeginn für die Gleichstellungsbeauftragte eine ganze wissenschaftliche Mitarbeiterinnenstelle zur Verfügung gestellt hat. Ich denke, die Universität Rostock hat es begriffen und leistet einen Beitrag für die Chancengleichheit von Männern und Frauen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind immer das eine, das wissen wir alle, aber ich weiß auch von den Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und natürlich durch meine eigene Arbeit, dass die Umsetzung der Gesetze oft auf einem anderen Blatt steht. Wir haben in dieser gesetzlichen Grundlage die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe verankert. So, denke ich, ist es richtig. Bei allen Aufgaben und Maßnahmen ist sie zu berücksichtigen und ich gehe davon aus, dass dieses Anliegen zukünftig auch von den Hochschulleitungen unterstützt wird. – Vielen Dank.