Protocol of the Session on June 25, 2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich bereits ausführte, wurden von der rot-grünen Bundesregierung zwei neue Behörden geschaffen, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Es gilt nun, diese Arbeitsweise der Behörden so auszurichten, dass sie auch wirkungsvoll für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden. Letztendlich, und ich denke, die Redebeiträge haben es heute gezeigt, wird nicht jedes Risiko auszuschließen sein.

(Zuruf von Martin Brick, CDU)

Jedoch ist die Grundsicherung sowohl durch Eigenkontrollen in der Wirtschaft, darüber hat meine Vorrednerin gesprochen, als auch durch staatliche Kontrollen zu gewährleisten.

(Martin Brick, CDU: Die Behörden sitzen da und drehen Däumchen. Sie wissen doch gar nicht, was sie tun sollen.)

Die Zusammenarbeit unseres Landes mit diesen Bundesbehörden wird ausschlaggebend für die Wirkung in unserem Bundesland sein. Damit, denke ich, sind wirksame Strukturen für den Verbraucherschutz angelegt.

Wie ich bereits in meinem ersten Redebeitrag betonte, ist nicht nur die Lebensmittelsicherheit ein Schwerpunkt des Verbraucherschutzes. Es geht auch um andere Bereiche, ich hatte sie genannt. Gentechnisch veränderte Materialien, auch die Informationstechnik sind ein Feld, wo Verbraucherschutz eine große Rolle spielt. Wenn wir dieser Intention aber folgen, dass der aufgeklärte Verbraucher aufgrund von Informationen auf allen Gebieten des täglichen Lebens Entscheidungen treffen muss, dann muss diese Informationsbereitstellung auch als staatliche Aufgabe begriffen werden.

In unserem Land haben wir dafür zum Bespiel die Verbraucherzentrale. Sie ist auf Bundesebene organisiert und hat auf EU-Ebene die Europäische Verbraucherorganisation BEUC gebildet. In Mecklenburg-Vorpommern erhält die Verbraucherzentrale drei Zentren, nämlich in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg, und außerdem 15 Außenstellen in den Landkreisen. Neben 20 Rechtsanwälten und 20 Beratern sind somit 70 Personen in diesem Bereich tätig. Mit Landesmitteln ist hier eine gute Informationsgrundlage für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen worden, wobei das Land seit zwei Jahren eine Festbetragsfinanzierung leistet.

Ich konnte mich bei Gesprächen und Beratungen davon überzeugen, dass die Netzwerke im Land so geknüpft sind, dass Beratungsleistungen auf sehr vielen Gebieten des täglichen Lebens angeboten werden. Aktuelle Informationen zur Verbraucheraufklärung werden sehr schnell in den Beratungsprozess durch die computergestützte Vernetzung eingebaut. Und lassen Sie mich an dieser Stelle auch betonen, dieses hohe Niveau der Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale gilt es für unser Land zu erhalten und auszubauen. Auch für die Zukunft. Die Verbraucherzentrale selbst bemüht sich, durch Einnahmen einen Teil ihrer Aufwendungen selbst abzudecken. Natürlich sind dem aber auch Grenzen gesetzt, da der Zugang zu Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein muss. Das heißt auch, die Gebühren, die genommen werden, und Beiträge müssen sich daran messen. Für unseren Landtag bedeutet dies, und da möchte ich auch auf unsere Aufgabe konkret zu sprechen kommen, dass wir uns sehr intensiv die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale ansehen müssen und sie auch entsprechend begleiten müssen.

Meine Damen und Herren, ich wollte mit meinen Redebeiträgen etwas dazu beitragen, dass Verbraucherschutz nicht nur durch Skandale in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten darf. Einen soliden Verbraucherschutz, das ist meine Meinung, werden wir nur über einen langen Zeitraum bei sachgerechter und zeitnaher Bearbeitung aller Themen, die unser tägliches Leben ausmachen, erreichen. Und auch nur eine solche Verfahrensweise wird uns dauerhaft vor größeren Schäden schützen können.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass Strukturen für eine solche solide Arbeitsweise durch die Bundes- und Landesregierung geschaffen worden sind, und ich bin bewusst dabei nicht auf die Nitrofenproblematik eingegangen. Denn Verbraucherschutz darf nicht nur Katastrophenbewältigung sein und wirksamer Verbraucherschutz braucht Informationen. Ich möchte noch einmal zum Ab

schluss sagen, dass das Augenmerk der Politik immer auf einen nachhaltigen, in die Zukunft der Gesellschaft gerichteten Verbraucherschutz orientiert werden muss. Und dazu wünsche ich uns Kraft und Ausdauer. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Ich schließe die Aussprache. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 3/2943.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Erste Lesung) – Drucksache 3/2943 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Keler. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! An der Norddeutschen Landesbank oder kurz gesagt Nord/LB sind die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit den jeweiligen Sparkassenverbänden beteiligt. Die Regeln, nach denen sich die Nord/LB im Innenund Außenverhältnis zu richten hat, werden durch Staatsverträge festgelegt und haben Gesetzescharakter. In den aktuellen Staatsverträgen befinden sich Regelungen über die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast. Danach sind die drei Länder und die jeweiligen Sparkassenverbände verpflichtet, die für den Betrieb der Bank notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Diese Regelungen wurden von der EU als wettbewerbswidrige Beihilfen eingestuft. Es handelt sich hier um die gleiche Problematik, die auch dem kürzlich verabschiedeten Sparkassengesetz zugrunde lag. Auch heute geht es darum, die besagten Regelungen so durch den Staatsvertrag zu modifizieren, wie es in den Verhandlungen mit der EU vereinbart wurde.

Das Problem der Umsetzung des Verhandlungsergebnisses mit der EU ist nicht inhaltlicher Art, sondern der sehr enge Zeithorizont. Bis zum 31. Mai 2002 musste der Staatsvertrag, der erst in der Woche zuvor unterzeichnet wurde, dem Landtag zugeleitet werden. Darüber hinaus müssen alle zur Umsetzung notwendigen rechtlichen Maßnahmen bis spätestens zum 31. Dezember 2002 durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Parlamente der drei vertragsschließenden Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen und die Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2002 hinterlegt werden müssen. Bei Nichteinhaltung der von der Kommission gesetzten Frist würden die Gewährträgerhaftung und

Anstaltslast ab dem 1. Januar 2003 als Neubeihilfe gewertet. Für die Nord/LB hätte das weitreichende negative Folgen, an denen auch das Land Mecklenburg-Vorpommern kein Interesse haben kann. Für Kredite, die die Nord/LB bei anderen Banken aufnimmt, müsste sie höhere Zinsen zahlen. Die Erträge der Nord/LB würden demzufolge zurückgehen. Hier entstände ein echter Wettbewerbsnachteil in einem immer enger werdenden Markt.

Aus diesem Grunde möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie eine Verabschiedung des Staatsvertrages noch vor der Sommerpause ermöglicht haben. Ich bitte um Überweisung in den Finanzausschuss, damit wir heute Abend darüber noch im Einzelnen beraten können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Keler.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2943 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Die Zweite Lesung und Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf werden wir nach den Beratungen im Finanzausschuss und nach der Vorlage der Beschlussempfehlung am Donnerstag mit dem Tagesordnungspunkt 31 aufrufen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: a) Erste

Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee, Drucksache 3/2967, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Maritime Sicherheit auf der Ostsee II, auf der Drucksache 3/2973.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee (Erste Lesung) – Drucksache 3/2967 –

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Maritime Sicherheit auf der Ostsee II – Drucksache 3/2973 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hat der Umweltminister Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könn

te man den jetzigen Tagesordnungspunkt unter die Überschrift stellen „Schiffssicherheit zum neunten Mal“. Ich denke, so oft etwa haben wir darüber gesprochen.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Hauptsache, die Schiffe sind jetzt sicherer.)

Ich möchte deshalb aus Zeitgründen darauf verzichten, die Gründe und die Anlässe zur Verbesserung der Schiffssicherheit des Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee hier noch einmal darzulegen.

Ich habe vor etwa einem Monat auf die Kleine Anfrage von Herrn Thomas geantwortet, wir haben uns vor einem Monat in der Landtagssitzung damit beschäftigt und ich habe ein Spektrum von Maßnahmen vorgestellt, die inzwischen auf den Weg gebracht worden sind, die aus Empfehlungen des Projektes „Maritime Notfallvorsorge“ unter anderem abgeleitet worden sind. Ich will nur noch einmal benennen zum Beispiel die verbesserte Schiffslenkung innerhalb der Kadet-Rinne, die Bereitstellung eines Schleppers durch den Bund in Warnemünde und die technische Ausrüstung zur Einführung des AIS-Systems in Warnemünde.

Alle diese Maßnahmen haben mit dazu beigetragen, dass nun seit über einem Jahr kein gravierender Unfall im Bereich unserer Küstengewässer zu verzeichnen war, im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen mindestens halbjährlich ein tiefer gehendes Schiff im Bereich der KadetRinne festkam. Neben den technischen und organisatorischen Empfehlungen wie die Verbesserung der Ausrüstung der Bekämpfungsschiffe, die Entwicklung neuer Übungsszenarien oder die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern war eine der Hauptforderungen der Grobecker-Kommission die Verbesserung des Unfallbekämpfungsmanagements, und das war ja auch oft Gegenstand unserer Debatten. Gerade das Nebeneinander von mehreren Behörden bei der Bewältigung der „Pallas“Havarie führte ja dazu, dass nicht alle erforderlichen Maßnahmen optimal abgestimmt und durchgesetzt werden konnten. So saßen in Cuxhaven in dem einen Gebäude die Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur Festlegung von Abschleppmaßnahmen und der Brandbekämpfung, in einem anderen Gebäude die Vertreter aus den Küstenländern, um über die Bekämpfung von ausgelaufenem Öl zu befinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren uns darüber im Klaren, nur die einheitliche Führung durch ein Havariekommando kann gewährleisten, dass in Zukunft alles Erforderliche gebündelt und in Kenntnis aller verfügbaren Mittel auch sachgerecht eingesetzt werden kann. Dabei muss der Havariekommandant in der Lage sein, sowohl Bundes- als auch Landesaufgaben wahrnehmen zu können, unabhängig davon, wie im Alltag die Unterstellung der einzelnen Strukturen geregelt ist. Zu den Hauptaufgaben unter Führung des Havariekommandanten gehören die Schadstoffbekämpfung, die Brandbekämpfung, die Verletztenversorgung, das Bergen und das Notschleppen von Schiffen, die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Logistik, die Presse- und die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Prüfung von nationalem und internationalem Recht bei der Bekämpfung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, in den Vereinbarungstexten über die Sie heute zu entscheiden haben, wird unter anderem über die Übertragung von Länderzuständigkeiten auf einen Bundesbeamten befunden. Der Leiter des Havariekommandos erhält

das Recht, im Vorfeld eines komplexen Schadensereignisses die einheitliche Einsatzführung zu übernehmen. Ersucht ihn eine Bundes- oder eine Landesbehörde im Falle einer komplexen Schadenslage, also im Havariefall, um Hilfe, muss das Havariekommando die Einsatzleitung übernehmen. In der Alltagsorganisation, also sozusagen zu Friedenszeiten, wirkt das Havariekommando als Kompetenzzentrum für maritime Notfallvorsorge. Dieses erweitert sich mit den ständig dort tätigen Mitarbeitern im Einsatzfall zum Havariestab. Das Maritime Lagezentrum, welches im 24-Stunden-Dienst-Betrieb alle für den Einsatzfall relevanten Daten erfasst, kann die erforderlichen Alarmierungen einleiten und Sofortmaßnahmen ergreifen. Die Einsatzleitung erfolgt im Wege der Auftragstaktik, das heißt, der Havariekommandant gibt den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder die Ziele und Prioritäten vor, die diese dann mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und dem Personal in eigener Verantwortung umsetzen.

Obwohl das Havariekommando sowohl Aufgaben des Bundes, wie das Bergen und Schleppen, als auch der Küstenländer, die Aufgaben der Wasserschutzpolizei, der Ölunfallbekämpfung oder der Feuerwehr wahrnehmen wird, handelt es sich nicht – und das ist hier wichtig zu betonen – um eine unzulässige Mischverwaltung. Die grundgesetzlichen Kompetenzzuweisungen wurden beachtet. Soweit der Havariekommandant als Bundesangestellter auch Mitarbeiter der Küstenländer führt, liegt in diesem Fall die verfassungsrechtlich zulässige so genannte Organleihe vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Inkraftsetzung der neuen Vereinbarung über das Havariekommando muss die bestehende Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen angepasst werden. Hier wird geregelt, dass der Havariekommandant auch diesen Bereich in seine Führungskompetenz einbinden kann. Die bisherigen Gremien wie die Einsatzleitgruppe aus Vertretern aller Küstenländer und des Bundes werden aufgelöst. Beim Einsatzfall steht eine Verbindungsperson aus dem betroffenen Bundesland, also bei uns dann aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, dem Havariekommandanten zur Beachtung der landesspezifischen Besonderheiten zur Seite.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn mit der nun vorgesehenen Regelung auch ein großer Fortschritt erreicht wird, kann der vorgesehene Lösungsweg aus meiner Sicht noch nicht voll befriedigen. Zum einen konnten nicht alle auf See tätigen Einrichtungen und Behörden, wie zum Beispiel der Bundesgrenzschutz, der Zoll und die Fischereiaufsicht, in die Unterstellung unter das Havariekommando einbezogen werden. Zum anderen wäre der große Wurf gelungen, wenn durch die Grundgesetzänderung dem Bund die volle Zuständigkeit für die Notfallvorsorge auf See übertragen worden wäre. Aus meiner Sicht sollte das weiterhin ein Fernziel unserer weiteren Befassung mit dieser Materie sein.

(Beifall Reinhardt Thomas, CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben mehrfach gefordert, die maritime Notfallvorsorge neu zu strukturieren. Zwei entsprechende Vereinbarungen, die vom Innenminister und von mir unterzeichnet wurden, liegen Ihnen in der vom Bund und den anderen Küstenländern abgestimmten Fassung vor. Hier

zu ist im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern in Mecklenburg-Vorpommern die Zustimmung des Parlamentes erforderlich. Ich hatte Sie bereits vor einem Monat darum gebeten, dieses dringlich zu behandeln. Die Vereinbarungstexte liegen erst seit Anfang April in der jetzt gültigen Fassung vor, so dass die Landesregierung S ie bitten muss, nun kurzfristig in der letzten Sitzung der Legislaturperiode über diese Vereinbarungen zu beraten und zu entscheiden. Ich bedanke mich beim Präsidenten, ich bedanke mich bei den Fraktionen und Ausschüssen für die Bereitschaft, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bitte Sie, das Gesetzesvorhaben beschleunigt so zu behandeln, dass eine Zustimmung noch in dieser letzten Sitzung des Hohen Hauses vor seiner Neuwahl im Herbst erfolgen kann.

Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, würden wir gewährleisten, dass unser Bundesland nicht dafür verantwortlich ist, wenn die Vereinbarungen erst im Spätherbst oder gar im Frühjahr des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS hat der Abgeordnete Herr Dr. Klostermann von der Fraktion der SPD.