Vielleicht sollten wir uns hier noch mal über das verständigen, worüber wir hier reden. Die Bundesregierung hat einen anderen Weg...
(Wolfgang Riemann, CDU: Mit einem Minister- gehalt kann ich sehr gut darüber referieren. – Unruhe bei Abgeordneten der SPD)
Nein, ich will jetzt erst mal meinen Gedankengang zu Ende bringen, denn Herr Albrecht hat hier ja eine ganze Menge kreuz und quer gesprochen.
Die Bundesregierung hat sich entschieden zu sagen, damit es vor allen Dingen auch die Niedrigverdienenden und auch die Sozialhilfeempfängerinnen beziehungsweise die Arbeitslosen bekommen, erhöhen wir das Kindergeld.
Und ich habe es Ihnen vorhin gesagt, von 1998 bis 2002 ist das Kindergeld um 41 Euro oder 80 DM angehoben worden. Hier nur mal zur Information: 10 DM Kindergeld bei uns machen 22 Millionen Steuermindereinnahmen aus.
Im nächsten Atemzug, um dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu entsprechen, ist gesagt worden, wir erhöhen Kindergeld – das ist die richtige Variante, ich glaube, da sind wir Frauen uns hier alle einig,
weil das nämlich direkt bei den Kindern ankommt –, und das Zweite ist, dass wir gesagt haben, der Kinderfreibetrag wird erhöht. Das ist dann wieder für die, die beschäftigt sind und die die Möglichkeit haben. Und da habe ich Ihnen auch gesagt, dass der Kinderfreibetrag von 1998 bis 2002 fast verdoppelt worden ist.
Also, wer jetzt hier davon spricht, dass es eine Schlechterstellung gibt, dass die Alleinerziehenden absolut weniger bekommen, der irrt. Sie bekommen bloß nicht im Verhältnis zu den Ehepaaren mehr. Und das ist die Auflage des Bundesverfassungsgerichtsurteils gewesen. Wir werden dieses Thema Alleinerziehende und Kinder bei Ehepaaren nicht über steuerliche Aspekte regeln können,
sondern dies werden wir über andere Punkte regeln können. Ich habe Ihnen auch noch gesagt, es ist erhöht worden das Wohngeld, es ist das BAföG erhöht worden.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist doch gerade Sinn des Antrages. – Rudolf Borchert, SPD: Der Sinn Ihres Antrages ist doch ganz was an- deres. Lesen Sie mal Ihren eigenen Antrag! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Es sind alle diese Punkte erhöht worden. Also jetzt würde ich doch mal sagen, alleine der Kinderfreibetrag plus Kindergeld, das habe ich Ihnen vorhin vorgerechnet, sind 8,7 Milliarden Euro, die von 1998 bis 2002 aus den öffentlichen Haushalten fließen. Und so viel ist in den ganzen Jahren vorher nicht bei der CDU/FDP-Regierung geflossen.
Frau Ministerin, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie persönlich es so einschätzen, dass keine steuerliche Benachteiligung der Alleinerziehenden im Vergleich zum Status, den sie vorher hatten, erkennbar ist? Wir reden darüber, dass die Regelungen der Bundesregierung dazu führen, dass sich die Einkommenssituation der Alleinstehenden durch die neue steuerliche Regelung verschlechtert hat. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie keinerlei Nachteile darin erkennen?
Herr Albrecht, bei Hochverdienenden kann es sein, dass sie ein Stück schlechter gestellt sind, aber bei allen Geringverdienenden ist es besser.
Und da müssen wir mal in der Steuertabelle sehen, wo das anfängt: Ich vermute mal, dass das bei 6.000 bis 7.000 DM anfängt.
Und dann wird es eine geringfügige Schlechterstellung geben durch das Abschmelzen. Das ist der Punkt. Ich rechne Ihnen das gerne vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2622. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2622 mit Jastimmen der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS, bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Erarbeitung eines Bundesnaturschutzgesetzes, Drucksache 3/2623.