Sechster Punkt. Es gab gegenläufige Entwicklungen, Herr Caffier. Von 1997 bis 2000 ging das Gebühreneinkommen der Kommunen von 750 Millionen DM auf 658 zurück. Diese Tendenz hat sich im Jahr 2001 fortgesetzt. Nun wissen wir, was des einen Leid, ist des anderen
Freud. Die Gebührenzahler – die Bürger und die Unternehmer – wird’s freuen, die Kommunen allerdings haben weniger Einnahmen. Und im Jahr 2001 gab es vor allem bei den kreisfreien Städten deutliche Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbe- und Einkommenssteuer.
Daraus ergeben sich insbesondere bei den kreisfreien Städten Sonderprobleme, die einer genauen Untersuchung bedürfen. Dies gehört zu den Auffälligkeiten bei der Steuereinnahmeentwicklung des vergangenen Jahres bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Situation der kreisangehörigen Gemeinden unterschied sich deutlich von der der kreisfreien Städte. Bis zum 30. September – diese Zahlen sind exakt ausgewertet – des vergangenen Jahres lag das Gewerbesteueraufkommen unserer Gemeinden über dem des Vergleichszeitraumes des Vorjahres, obgleich die kreisfreien Städte bis zu diesem Zeitpunkt bereits 25 Millionen weniger an Einnahmen zu verzeichnen hatten. Die kreisangehörigen Gemeinden dagegen verzeichneten bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von mehr als 26 Millionen. Das heißt, wir hatten im letzten Jahr eine Umschichtung festzustellen bei der Einnahmeseite von den städtischen Bereichen in den ländlichen Raum.
Interessant ist hier die Frage nach den Ursachen solch einer unterschiedlichen Entwicklung im letzten Jahr. Einerseits, will ich hier sagen, müssen wir vorsichtig sein bei einer vorschnellen oder übereilten Schlussfolgerung aus dieser Entwicklung, andererseits ist auffällig, dass nach den Untersuchungen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die die Innenministerien eingesetzt haben, sich zeigt, dass vor allem Banken, Versicherungen, Holding-Gesellschaften und die Unternehmensbranchen der Energieversorgung und Telekommunikation als Hauptverursacher der Gewerbesteuereinbrüche ausgemacht werden mussten.
Die steuerlichen Entlastungs- und Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Unternehmen und Branchen wie die genannten scheinen hierfür eine Rolle zu spielen. Nun sagt der Kandidat der CDU/CSU, er will die Steuerreform vorziehen. Da bin ich ja sehr gespannt, Herr Rehberg, wie Sie ihm die Lage der Kommunen der neuen Länder nahe bringen wollen. Jedes weitere Vorziehen hat automatisch Einnahmeausfälle
(Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig. – Wolfgang Riemann, CDU: Aber Ihren Umgehungsstraßen stimmt ja die PDS zu. – Angelika Gramkow, PDS: Genau wie die CDU auch.)
Welche Gründe für die Gewerbesteuersituation unserer Kommunen auch immer im Einzelnen ausschlaggebend sein mögen, der Schlüssel hierfür liegt allerdings nicht in Schwerin, sondern im gesamten Bundesgebiet, und zwar zwischen Staat und Wirtschaft muss dieses wohl zum Thema gemacht werden. Insofern begrüße ich die Entscheidung der Bundesregierung, beim Bundesfinanzminister eine Kommission zur Gemeindefinanzreform einzusetzen, die ihre Arbeit sicherlich zügig aufnehmen wird.
Meine Damen und Herren, konjunktur- oder auch steuerrechtlich bedingte Einnahmeschwankungen hat es immer gegeben und wird es immer geben. Mit diesen Schwankungen müssen Bund, Länder und Gemeinden fertig werden. Tagespolitische Aufgeregtheiten und Aktionismus helfen hier nicht,
Was hilft, sind Grundentscheidungen, die den Kommunen eine feste und planungssichere Finanzierungserwartung und -verantwortung geben. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang vier wesentliche und teilweise strategisch grundlegende Beiträge vorgeschlagen beziehungsweise unterstützt.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Der CDU-Antrag, den Sie immer noch … – Wolfgang Riemann, CDU: Und es herrscht immer noch keine Klarheit dazu im Kabinett.)
Ich habe schon damals – das war, glaube ich, 1999, als Sie den Antrag vorlegten, Herr Dr. Jäger – feststellen dürfen, dass es sich lohnt, in die Opposition zu gehen. Bleiben Sie mal noch eine Weile da, dann können Sie noch eine Reihe von weiteren sinnvollen Anträgen stellen!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Das lassen Sie mal die Wähler entscheiden! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Meine Damen und Herren, mit der Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Landes- und Kommunalverfassung wurde den Kommunen die sichere Erwartung verschafft, dass neue Aufgaben und Standards durch das Land zukünftig
nur noch dann übertragen werden, wenn die finanziell verbleibenden Belastungen landesseitig mit übernommen werden. Die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung befinden sich hierzu in einem konstruktiven Dialog.
Ich will hinzufügen: Auch ich hätte mir bei der Ausarbeitung des Kleingedruckten zum Konnexitätsprinzip mehr Tempo gewünscht, aber das Ziel liegt, wie gesagt, kurz vor uns. Wir werden es demnächst erreichen,
Dritter Punkt. Im Finanzausgleichsgesetz wurde erstmals mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2002 der so genannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz verankert. Er stellt zwischen den Einnahmen des Landes und seiner Kommunen eine rechtliche Beziehung her. Dieser Grundsatz gewährleistet, dass das bisher gerne gebrauchte Bild, Land und Kommunen sitzen finanziell in einem Boot, zukünftig nach transparenten Rechtskriterien ausgestaltet wird.
Zukünftig basieren die Einnahmen der Kommunen aus dem FAG auf nachprüfbaren Rechtskriterien. Hiermit zeigten sich vor allem die beiden Landesverbände zufrieden. Allerdings sagte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Herr Dettmann, feiern wird er dieses Ergebnis erst dann, wenn Weihnachten und Ostern zusammenfallen.
Und ich wiederhole: Damals hieß es, es darf wenigstens Weihnachten gefeiert werden. Das ist auch gut so, denn dies ist wirklich ein Ergebnis, auf das beide Seiten – Koalition und Landesverbände – stolz sein dürfen.
Erwähnen will ich an dieser Stelle – darüber ist schon mehrfach diskutiert worden – die Übertragung der Sozialhilfeausgaben auf die Neubildung des Kommunalen Sozialverbandes, der nun gerade ins Leben gerufen wurde, auch hier unter Beachtung des strikten Konnexitätsprinzips.