Hinzu kommt ein komplett neuer innovativer Akzent. Im ASP wird ein Initiativfonds des Landes in Höhe von insgesamt 3,3 Millionen Euro eingestellt, der unbürokratische Hilfe für beschäftigungspolitisch besonders herausragende Vorhaben ermöglicht.
Viertens werden wir im Rahmen des Zukunftsfonds besondere Akzente im Bereich der innovativen Technologieförderung setzen.
Bereits circa 10 Millionen Euro sind für zukunftsträchtige Vorhaben im Bereich der Bio- und Medizintechnologie, der Solar- und vor allem der Wasserstofftechnologie gebunden.
Hinzu kommen über 5 Millionen Euro, die schwerpunktmäßig Jungunternehmen im Technologiebereich als Risikokapital zur Verfügung stehen, mit dem circa das Siebenfache an zusätzlichem stillen Kapital eingeworben werden kann.
Bei der bekannten Eigenkapitalschwäche einheimischer Unternehmen ist diese Form der Unterstützung besonders wichtig und wirkungsvoll.
Fünftens gehört dazu, dass wir die Ausreichung von Darlehen für Existenzgründerinnen auch weiterhin verbessern.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen konnten wir die zwei in Frage kommenden Titel für das Jahr 2002 um 511.400 Euro auf insgesamt 1,53 Milliarden Euro erhöhen.
Somit erhöhen sich insbesondere die Chancen von Frauen, die durch Existenzgründungen den Weg in die Selbständigkeit finden.
Sechstens gehört dazu, dass wir das Tourismusmarketing in 2002 um 76.500 Euro und 2003 um 91.900 Euro erhöhen.
Das Land stellt somit für Werbemaßnahmen in der Tourismusbranche in den Jahren 2002/2003 insgesamt fast 5 Millionen Euro zur Verfügung. Falls dann auch noch das Wetter mitspielt, kann man auch in den nächsten Jahren mit ordentlichen Wachstumsraten rechnen,
denn schließlich verfügen wir nunmehr in unserem Land über eine gut ausgebaute Infrastruktur und das Tourismusmarketing ist auch entsprechend darauf eingestellt.
Die Koalitionsfraktionen haben sich dabei besonders für qualitätsverbessernde Maßnahmen in den Schulen unseres Landes eingesetzt. Und im Klartext heißt es zum Beispiel, dass die Regionale Schule und das 12-JahresAbitur nicht nur eingeführt, sondern auch ausfinanziert werden.
Zweitens. Die 100-prozentige Unterrichtsversorgung wird abgesichert und wir treffen Vorsorge, indem wir bis zu 80 Planstellen zusätzlich bereitstellen,
Und drittens werden wir die vier kw-Vermerke bei den Schulämtern um ein Jahr verschieben, damit Mehrbelastungen bei der Umsetzung des Lehrerpersonalkonzepts bewältigt werden können. Aufgrund der aktuellen PISABildungsstudie, die zurzeit in der Öffentlichkeit stark diskutiert wird, werden wir auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Schlussfolgerungen für die Schulpolitik kommen müssen. An dieser Stelle nur so viel, Schuldzuweisungen helfen uns dabei nicht weiter. Wir brauchen konstruktive Vorschläge und Ansätze für die Lösung der nächsten Jahre.
Eine der wichtigsten Bildungsinvestitionen für die Zukunft ist die Multimediainitiative Schule innerhalb des Zukunftsfonds. Für über 15 Millionen Euro werden die Schulen unseres Landes in den kommenden zwei Jahren mit neuen Computern ausgestattet, nach Beendigung des Programms mit weiteren 8 Millionen Euro. In den Jahren 2004 und 2005 werden wir einen IT-Ausstattungsgrad haben mit circa 20.000 neuen Computern an unseren Schulen. Damit werden wir sicherlich in Deutschland Spitze sein.
Die zentrale Beschaffung der Computer hat zwar zu zeitlichen Verzögerungen geführt, aber bei einem Mengenrabattvorteil von bis zu 20 Prozent ist dies sicherlich zu verschmerzen.
Und man muss in aller Deutlichkeit sagen, den Schulträgern werden diese Computer als Schenkung übergeben, eine sehr kommunalfreundliche Entscheidung, wie ich meine, denn die Kommunen sind damit lediglich für Service und Nachfolgebeschaffung zuständig.
Damit bin ich beim dritten Schwerpunkt unserer Politik, die kommunale Finanzausstattung. SPD und PDS werden für die Städte und Gemeinden mit dem neuen FAG kontinuierliche finanzielle Zuwendungen auf einem hohen Niveau festschreiben.
Hervorzuheben ist, dass den Kommunen auch zukünftig die Mindestfinanzausgleichsleistung von 1,278 Milliarden Euro garantiert wird. Zudem wird die bisherige kommunale Investitionspauschale in die Finanzausgleichsleistung integriert, indem das Land einen verrechnungsfreien Aufstockungsbetrag in Höhe von exakt 76,7 Millionen Euro als Zuweisung für Infrastrukturinvestitionen leistet. Des Weiteren erhalten die Kommunen in den nächsten beiden Jahren über diese Summe hinausgehende Beträge von 11,2 Millionen Euro in 2002 und 6,9 Millionen Euro in 2003.
Im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost sind bisher Mittel des Solidarpaktes zweckgebunden für gesetzlich vorgegebene Investitionen vorgesehen. Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz, mit dem SFG, werden die ursprünglich bis 2004 vorgesehenen Mittel des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost nunmehr bereits ab 2002 in Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen umgewandelt. Diese Mittel – und das ist das Entscheidende – sind nicht mehr wie bisher zweckgebunden, sondern können zukünftig ungebunden, das heißt auch für Komplementärfinanzierung eingesetzt werden.
Dies stellt einen großen Vorteil für die Kommunen dar. Mit dem Gesetz zur Änderung des FAG ist ein Weg gefunden worden, der den Kommunen Planungssicherheit für die nächsten Jahre verschafft. Zur Erreichung dieses Zieles wird ab dem Doppelhaushalt der so genannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz in das FAG aufgenommen. Ich möchte diesen nur kurz hier erläutern. Dabei handelt es sich um ein Verfahren – bereits erfolgreich praktiziert in Sachsen – zur Bestimmung der Finanzausgleichsleistungen aus der gleichmäßigen Entwicklung von Landeseinnahmen und der Einnahmen der Kommunen aus Steuern und Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Entwicklung der Gesamteinnahmen der Kommunen aus Steuern sowie aus Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich soll sich gleichmäßig zur Entwicklung der dem Land verbleibenden Finanzmasse aus Steuern und dem Länderfinanzausgleich einschließlich Bundesergänzungszuweisungen abzüglich der den Kommunen im kommunalen Finanzausgleich zufließenden Finanzausgleichsmasse gestalten. Finanzpolitik ist sicherlich manchmal kompliziert.
Bei der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des kommunalen Anteils die Verteilung im Jahre 2001 auf der Basis des geltenden Haushaltsplanes, womit die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform 2000 im Basisjahr berücksichtigt sind. Der sich für das Jahr 2001 rechnerisch ergebende Finanzkraftanteil – und jetzt kommt der entscheidende Punkt – der Kommunen von 33,82 Prozent wird für die Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs auf 33,92 Prozent angehoben.
Beim Land verbleiben 66,08 Prozent. Ich weiß, ein hart erkämpfter und erstrittener Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können. Dies bedeutet nämlich, dass der Betrag des kommunalen Finanzausgleichs in den nächsten Jahren über die garantierte Mindestfinanzausgleichsleistung hinaus ansteigen wird, was eine deutliche Besserstellung der Kommunen dann auch darstellt.
Neu im FAG ist auch die Einrichtung eines Beirates für den kommunalen Finanzausgleich. Dieser dient der Verständigung zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung. Er soll dazu beitragen, bei allen künftigen Neugestaltungen des FAG die Interessen von Land und Kommunen angemessen zu berücksichtigen und tragfähige Lösungen zu erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der äußerst geringen finanziellen Spielräume ist es den Koalitionsfraktionen im Zuge der Haushaltsberatungen gelungen, Umschichtungen vorzunehmen. Dazu nur einige Beispiele:
Erstens. Für die Fortsetzung des Landesprogramms Jugend- und Schulsozialarbeit im Jahr 2003 haben wir eine Aufstockung um 2 Millionen Euro auf 9,18 Millionen Euro durchgesetzt. Dies ist für die qualitätsgerechte Jugendarbeit vor Ort inzwischen als Programm unentbehrlich und deshalb ist es so wichtig, dass diese circa 700 Stellen, die über das Programm finanziert werden, auch weiter fortgesetzt werden können und die nötige Planungssicherheit gegeben ist.
Zweitens werden wir 170.000 Euro in beiden Jahren, also jeweils 2002 und 2003, für den Projektstart zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten einsetzen.
Das ist ein wichtiger Start für dieses Programm, das einen wesentlichen Beitrag leisten wird zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in unserem Land.