Protocol of the Session on November 14, 2001

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Was Sie hier vorgetragen haben angesichts Ihres besonderen Interesses und angesichts der Verantwortung Ihrer Fraktion für die Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren, das ist geradezu unglaublich.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Caterina Muth, PDS: Ja, genau.)

Insofern ist es für mich durchaus sehr positiv, dass nach einiger Zeit die Entwicklung der landeseigenen Deponie Ihlenberg wiederum Gegenstand der Beratungen in diesem Hohen Hause ist. Ich freue mich darüber, denn es war für mich – und einige wissen das sehr genau – keine leichte Aufgabe, die Verantwortung für diese Deponie nicht nur im Bereich der Sicherheit, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und die Zukunftsgestaltung zu übernehmen. Dass meinen Vorgängerinnen und Vorgängern auf dieser Strecke nicht gerade Meisterleistungen gelungen sind, brauche ich Ihnen wohl nicht hier vorzustellen, denn dazu haben Sie umfangreiche Debatten im Plenum und im Untersuchungsausschuss geführt.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na ja, aber ich würde es doch gern noch einmal hören. – Caterina Muth, PDS: Ach nein, bitte nicht! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und Frau Holznagel, wir verstehen uns ja eigentlich in der Debatte ganz gut; die Fairness würde es ja wohl gebieten, dass Sie von einer anderen Situationsbeschreibung hier ausgehen. Ich kann Ihnen nämlich mitteilen und das wissen Sie ganz genau, dass in meiner Amtszeit eine Reihe von Entscheidungen getroffen worden sind, die sicherstellen, dass sich die IAG auf einem erfolgreichen Weg befindet und die Deponie ständig mit hohem Aufwand gesichert und diese Sicherheit erhöht wird. Das wissen Sie ganz genau und

dass Sie hier etwas anderes darstellen, ist schon sehr peinlich, auch angesichts der letzten Berichte, die wir Ihnen vorgelegt haben über die Wirtschaftlichkeit der Deponie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist signalisiert worden, dass der Antrag der CDU-Fraktion voraussichtlich heute eine Mehrheit finden wird. Ich würde dieses sehr begrüßen. Ich könnte es mir dann sehr einfach machen und zu den Ziffern 1 bis 3 sagen, dass ich den Bericht gern und fristgemäß liefern werde und Sie dann aus diesem Bericht die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen können. Aber ich glaube, es ist angesichts dessen, was bei der Antragseinbringung vorgebracht worden ist, durchaus sinnvoll, auch schon heute ein paar kurze Sätze zu den wesentlichen Sachverhalten darzulegen, zu denen Sie Auskunft erwarten.

Lassen Sie mich zuerst über die Ausschreibung der Abfallbehandlungsanlage auf dem Ihlenberg sprechen.

Die Ihlenberger Abfallgesellschaft hat im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einen Kooperationspartner aus der Abfallwirtschaft für dieses Projekt gesucht. Die Ausschreibung geschah verfahrensoffen, das heißt, es waren gleichermaßen Angebote für Müllverbrennungsanlagen und für mechanisch-biologische Behandlungsanlagen zugelassen. Die Ausschreibung hat ein breites Echo gefunden. 16 Bewerbungen waren eingegangen. Nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren hat sich die IAG für das insgesamt wirtschaftlichste Angebot entschieden. Es handelt sich um das Angebot der Firma Rethmann zur Errichtung und zum Betrieb einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage mit einer Jahreskapazität von 120.000 Tonnen. Insofern ist die Behauptung in der Begründung des Antrages der CDU nicht richtig, dass die IAG eine Kooperation mit der Firma THERM eingegangen sei. Richtig ist lediglich – das ist wie mit der Anfrage an Sender Jerewan –, dass es im Vorfeld Verhandlungen mit einer Firma RETHERM gegeben hat, einer Tochtergesellschaft der Rethmann-Gruppe. Allerdings ist die IAG eine solche Kooperation nicht eingegangen, sondern hat die Verträge aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus mit der Muttergesellschaft, mit der Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH & Co KG, Region Ost, geschlossen. In der Mehrzahl der Entscheidungskriterien wies das Angebot der Firma Rethmann deutliche Vorteile gegenüber den Mitbewerbern auf. Dies bezog sich insbesondere auf den Behandlungspreis, der unter 200 DM pro Tonne liegen wird, die Investitionskosten von rund 50 Millionen DM, aber auch auf die Beachtung der ökologischen Standards und der neuesten Rechtsvorschriften, insbesondere der Ablagerungsverordnung sowie der 30. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom März dieses Jahres.

Die vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung der MBA am Ihlenberg sind inzwischen angelaufen, der Kooperationsvertrag mit der Firma Rethmann und der Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer „MBA Ihlenberg GmbH“ sind bereits abgeschlossen. Die Vorgespräche der IAG mit den staatlichen Aufsichtsbehörden zu Art und Umfang des Genehmigungsverfahrens sind so geführt, dass der endgültige Genehmigungsantrag spätestens Mitte kommenden Jahres gestellt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin im Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit der festen Überzeugung, dass die IAG mit Herrn Rethmann einen kompetenten, einen marktstarken und zuverlässi

gen Partner für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Standortes Ihlenberg gefunden hat. So wird die Landesgesellschaft in geschäftlicher Kooperation mit einem renommierten Privatunternehmen der Abfallwirtschaft das „Abfallwirtschaftszentrum Ihlenberg“ gestalten können. Ich leite damit zur Ziffer 2 Ihres Antrages über.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wesentlicher Baustein des „Abfallwirtschaftszentrums Ihlenberg“ wird die mechanisch-biologische Behandlungsanlage sein. Ab dem Jahr 2005 ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben die Deponierung von Abfällen ohne Vorbehandlung, von nur wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr zulässig. Als Umweltminister begrüße ich diese Regelung. Auf diese neue Situation haben sich sämtliche öffentlichrechtliche Entsorgungsträger und Deponiebetreiber, aber auch die Deponie Ihlenberg einzustellen.

Meine Überlegungen gehen, das ist Ihnen auch bekannt, über die reine Abfallbehandlung hinaus. Es muss künftig mehr als heute verstanden werden, dass Abfall auch Wertstoff ist. Bei dessen Verwertung sind innovative Lösungen gefragt. Das betrifft insbesondere die hochkalorische, heizwertreiche Fraktion, die bei der mechanischbiologischen Abfallbehandlung an verschiedenen Standorten, nicht nur am Ihlenberg, anfallen wird. Diese ist entweder energetisch oder besser noch stofflich zu nutzen. Gegenwärtig beschäftigt sich die von mir initiierte Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern damit, welche Chancen in unserem Lande bestehen, die stoffliche Verwertung dieser Abfallfraktion voranzubringen. Ob der Ihlenberg dafür in Frage kommt, ist noch offen. Die Gesellschaft selbst muss sich aber unabhängig davon dem Verwertungsgedanken stellen und sie tut es auch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, aus Zeitgründen will ich zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes nur einige Ausführungen machen, obwohl das, was Sie dargestellt haben, Frau Holznagel, wirklich weit vom Leben entfernt ist. Wir haben gerade in der vergangenen Woche eine Beratung mit der Entsorgungspartnerschaft gehabt. Ich kann schon verstehen, dass es Ihnen nicht gefällt, dass unser Abfallwirtschaftsplan und unsere Abfallwirtschaftspolitik auf die Zustimmung der Kommunen und der Wirtschaft trifft, aber das ist die Wahrheit und nicht das, was Sie hier dargestellt haben.

Ich habe bei der Abfassung des Planes darauf bestanden, mich auf keine Abfallbehandlungstechnologie festzulegen, sondern bereits zu Beginn des Jahres 2000 bin ich davon ausgegangen, dass neben der thermischen auch andere, insbesondere mechanisch-biologische Verfahren zulässig werden, obwohl es damals rechtlich noch nicht geregelt war. Demzufolge ist der Korrekturbedarf in Folge neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht erheblich. Eine Anpassung des Abfallwirtschaftsplanes an das neue Recht ist vor allem wegen der Neudefinition des Begriffs „Siedlungsabfall“ in der Ablagerungsverordnung im Vergleich zur Technischen Anleitung Siedlungsabfall erforderlich, denn die Ablagerungsverordnung kennt zwei Begriffe, zum einen „Siedlungsabfälle“ und zum anderen „Abfälle, die wie Siedlungsabfall entsorgt werden können“. Ferner sind selbstverständlich die Daten über Abfallmengen anzupassen. Wir werden bei der Fortschreibung auch versuchen, die Abfallverzeichnisverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die Deponieverordnung und andere Verordnungen, die Sie genannt haben, sobald sie rechtskräftig sind, zu berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in wirtschaftlicher Hinsicht bin ich mit den Auswirkungen des Abfallwirtschaftsplanes auf die Entsorgungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Großen und Ganzen zufrieden, obwohl ich mir wünschen würde, dass in einigen Kreisen die Entscheidungen etwas forcierter angegangen werden. Dennoch ist schon heute klar, dass meine Vorstellung von einer vielgestaltigen, durch Wettbewerb der Technologien und Standorte geprägten Entsorgungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aufgehen wird. Da Sie das Gegenteil behaupten, will ich ein paar Fakten nennen:

Die IAG Ihlenberg hat hier ihre Schularbeiten gemacht, das habe ich Ihnen bereits dargelegt, sie wird eine MBA errichten. Über die endgültige Kapazitätsauslegung werden die Verhandlungsergebnisse mit den Landräten und Oberbürgermeistern, die die Entsorgung in ihren Kreisen und kreisfreien Städten sicherzustellen haben, entscheiden. Insofern sind die Ängste der CDU, was die Kapazität betrifft, wenn ich Ihren Antrag zumindest so interpretieren darf, nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung wird nach diesen Verhandlungen gefällt.

In Ludwigslust ist, wie Sie wissen, eine Entscheidung über den Bau einer kleineren Müllverbrennungsanlage getroffen. In Rostock wurde eine Genehmigung für eine Kombinationsanlage aus mechanisch-biologischer Vorbehandlung und thermischer Behandlung mit hoher Kapazität erteilt.

In den letzten Tagen wurde die Ausschreibung der Abfallentsorgung der Landkreise Güstrow und Bad Doberan, dort hatten sich sieben Anbieter in die Ausschreibung eingebracht, entschieden. Beide Kreise wollen zusammengehen und haben sich auch, soweit ich gehört habe, für eine technische Lösung entschieden. Welche, das ist noch nicht veröffentlicht und meine Aufgabe ist es nicht, dieser Veröffentlichung vorzugreifen.

Auf Rügen arbeitet eine Trockenstabilat-Anlage, die durch die Firma Nehlsen betrieben wird. Möglicherweise sind die Bemühungen dieser Firma, in Vorpommern neue Partner zu finden und eine größere, die neuen gesetzlichen Forderungen berücksichtigende Anlage zu bauen, von Erfolg gekrönt.

Und schließlich, die OVVD wird auf der Deponie Rosenow eine Abfallbehandlungsanlage zum Jahr 2005 errichten. Die verfahrensoffene Ausschreibung wird vorbereitet. Die OVVD rechnet damit, dass Ende 2002 der Zuschlag erteilt wird.

Angesichts dieser Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich ganz beruhigt feststellen, im Gegensatz zu früheren Landesplanungen bewährt sich mein neuer Abfallwirtschaftsplan in der Praxis und er stimuliert eine Entsorgungslandschaft, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch vernünftig ist und von den Kommunen akzeptiert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre sicherlich eine blinde Opposition, die nicht die Problematik der Annahme von italienischem Abfall auf der Deponie Ihlenberg zum Gegenstand der politischen Debatte machen würde. Insofern habe ich mit einem entsprechenden Antrag gerechnet, Sie haben uns auch nicht enttäuscht. Allerdings hätte die CDU besser auf die schriftliche Begründung in ihrem Antrag verzichtet, denn dort wird offensichtlich, dass ihre Scharfsinnigkeit zumindest

nicht sehr ausgeprägt ist, was die geltende Lage betrifft. Sie haben das hier auch noch einmal exerziert, Frau Holznagel.

Am 20.02.2001 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen veröffentlicht. Diese ist im März 2001 in Kraft getreten. Damit ist die in der Antragsbegründung zitierte Passage aus der TA Siedlungsabfall nicht mehr gültig. Das gilt unabhängig davon, dass die Lesart der CDU dieser technischen Anleitung doch sehr eigenartig ist, wenn sie behauptet, dass die Voraussetzung für eine Annahme nicht gegeben sei. Würde man dieser Argumentation folgen, meine Damen und Herren, dürften auch die eigenen Siedlungsabfälle aus Mecklenburg-Vorpommern nicht im Land deponiert werden. Die Lage ist bekanntlich eine ganz andere.

Fakt ist, dass die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Ihlenberg rechtmäßig ist, und das betrifft sowohl deutsche als auch italienische Abfälle. Das hat auch eine Diskussion in der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vor kurzem zutage gebracht. Ausgelöst wurde diese Diskussion übrigens durch einen wenig sachorientierten Brief des Bundesumweltministers Trittin in dieser Sache an mich.

Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist natürlich nicht alles paletti, um bei diesem Wortspiel zu bleiben. Über den geplanten Import von Siedlungsabfällen aus Italien ist in den vergangenen Wochen viel geschrieben und gesprochen worden und ich habe viel in dieser Zeit auch auf der Straße und anderswo mit Menschen gesprochen, die ihre Sorgen dazu vorgetragen haben. Nach Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte habe ich schließlich die Annahme von vorerst 30.000 Tonnen Siedlungsabfall genehmigt. Ich kann Ihnen versichern, diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. Ich halte sie dennoch für vernünftig und auch für richtig, denn zentraler Ausgangspunkt meiner und unserer Überlegungen war die Tatsache, dass der zuständige italienische Regierungskommissar sich schriftlich mit einem Hilfeersuchen an den Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ringstorff und an mich gewandt hatte, um zur Beseitigung eines Abfallnotstandes in der Region Kampanien bis zu 150.000 Tonnen Abfälle auf der Deponie entsorgen zu können.

Es hat, wie in Europa üblich, eine Ausschreibung stattgefunden, aufgrund derer die Deponie Ihlenberg einen Anlieferungsvertrag erhalten hat. Es handelt sich bei den Abfällen um solche aus privaten Haushaltungen und zum Teil aus, nach unseren Begriffen, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall. Dafür wurde eine Notifizierung, das ist das formale Verfahren in Europa, beantragt und erteilt, nach dem Schlüssel 20 03 01.

Ich will in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Annahme von Abfällen aus Italien keine derartige Besonderheit darstellt. Auch das sollten Sie wissen, Frau Holznagel, denn bereits früher wurden schon Abfälle aus diesem und aus anderen europäischen Ländern angenommen und ich will auch in Erinnerung bringen, dass diese Deponie einmal zu DDR-Zeiten dazu eingerichtet worden ist, um Abfälle aus den alten Bundesländern anzunehmen. Das war auch die Hauptaufgabe am Anfang der 90er Jahre.

Im Jahre 2000 sind allein auf der Deponie Ihlenberg 4.000 Tonnen Sonderabfälle – ich betone, Sonderabfälle –

aus Italien angenommen worden. Ich habe durch Kontrollen vor Ort in Italien sichergestellt, dass die Deklarationsanalysen und die Angaben der italienischen Behörden zutreffend sind. Dies ist in einem vereinten Europa ein ungewöhnliches Verfahren, was auf italienischer Seite auch auf Unverständnis getroffen ist, letztendlich aber akzeptiert werden musste, denn eigentlich gilt der Grundsatz, dass sich in Europa die Behörden gegenseitig vertrauen.

Auch bei der Anlandung im Seehafen Wismar sowie bei der Ablagerung auf der Deponie Ihlenberg werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Sollten diese Kontrollen zu durchgreifenden Bedenken führen, ist durch die Gestellung einer Bürgschaft sichergestellt, dass der Abfall auf Kosten der italienischen Vertragspartner zurückgesandt werden kann. Wir wissen aber, dass Nordrhein-Westfalen bereits Siedlungsabfälle aus Kampanien in Verbrennungsanlagen des Landes entsorgt, insgesamt 200.000 Tonnen. Bei diesen Abfällen, die im Wesentlichen die gleiche Herkunft haben, hat es keinerlei Beanstandungen oder Sicherheitsbedenken gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vereinten Europa richten sich grenzüberschreitende Abfalltransporte nach der EG-Abfallverbringungsverordnung. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Kollegin Holznagel. Die im Empfängerland, also in Mecklenburg-Vorpommern, ansässige Genehmigungsbehörde ist dafür zuständig, den Antrag des Exporteurs auf Notifizierung zu bescheiden. Gegen die Versagung der Genehmigung können die Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof angerufen werden. Selbstverständlich ist das in der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie festgelegte Gebot der nationalen Autarkie und der Entsorgungsnähe nicht beachtet, wenn die italienischen Behörden feststellen, dass ein Müllnotstand vorliegt und dass der Abfall ausnahmsweise außerhalb des Landes entsorgt werden muss. Dann trifft diese Bedingung natürlich nicht zu, sonst wäre es ja gar nicht zu dieser Ausschreibung gekommen.

Dieser Umstand allein kann rechtlich daher nicht zu einer Versagung der Genehmigung führen, es müssen Sicherheitsbedenken hinzutreten, die allerdings die Genehmigungsbehörde nicht ergründen konnte, da der Ihlenberg eine Genehmigung zur Annahme solcher Abfälle und eine ausreichend freie Kapazität besitzt und der Transport so erfolgt, dass Gefährdungen der Gesundheit und der Umwelt nicht zu befürchten sind. Sollten entgegen aller Prognosen Sicherheitsbedenken auftreten, ist rechtlich sichergestellt, dass ich die Belieferung sofort stoppen kann. Den Verlauf der Belieferung und die Kontrollergebnisse werde ich mit aller Sorgfalt beobachten und im Falle von Unregelmäßigkeiten umgehend einschreiten, auch im politischen Interesse der Arbeit des Umweltministeriums und des Umweltministers.

Somit kann ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, versichern, dass der Transport und die Deponierung der Abfälle nicht nur rechtlich zulässig ist, sondern dass ich darüber hinaus sowohl im Notifizierungsverfahren als auch über die Vertragsgestaltung sichergestellt habe, dass ich im Falle von Unregelmäßigkeiten die Anlieferung kurzfristig beenden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit habe ich die Fragen beantwortet, die die CDU im Antrag gestellt hat. Wir werden die schriftlichen Berichte selbstverständlich gern vorlegen.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zur Arbeit der Bürgerinitiative Schönberg. Ich habe mit dieser Initiative mehrere Gespräche gehabt. Ich verstehe sehr wohl, dass Menschen, die in der Nähe einer Deponie wohnen, nichts anderes wollen, als diese Deponie los zu sein. Das ist im ganzen Lande in Mecklenburg-Vorpommern so und das gilt selbstverständlich auch und besonders für die Deponie Ihlenberg.

Ich habe diese Deponie geerbt. Wir haben sie in einen Zustand versetzt, der so ist, dass wir sagen können, das ist eine Deponie mit hoher Sicherheit, auch im Vergleich zu anderen mit einem hohen Kontrollaufwand, auch im Vergleich zu anderen in Deutschland. Insofern, denke ich, können wir diese Deponie auch in Zukunft weiter betreiben. Sie hat die Kapazitäten dazu. Und ich werde alles dafür tun, den Grad der Sicherheit und auch das Vertrauen der Bevölkerung zu erhöhen, dass wir alles für die Sicherheit tun. Dafür habe ich genügend Akzente gesetzt, dafür habe ich mich der öffentlichen Diskussion gestellt und ich wäre froh gewesen, wenn meine Vorgänger das auch getan hätten, die mich heute kritisieren. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Nun erhält das Wort Herr Dr. Klostermann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident – heute in Jungfernpräsidentschaft,

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Caterina Muth, PDS: Oh! Oh!)

Herr Bluhm! Meine Damen und Herren! Da sehr viel an Fakten schon gesagt wurde, werde ich nichts tun, um diese Fakten zu wiederholen oder auch anders zu beleuchten, sondern ich will ein paar wenige andere Gesichtspunkte aufgreifen.

Um den Ihlenberg ist es längere Zeit still gewesen. Gelegentliches Aufflackern von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Deponie und der Trinkwassergefährdung, andererseits kurze Informationen in der Landesregierung zur Struktur der Gesellschaften oder der Veränderung dieser Struktur – das waren eigentlich die einzigen Aktionen oder Reaktionen. Aber der Schein trügt. Dazu der Reihe nach:

Die ehemalige Skandaldeponie Schönberg – so hieß sie ja am Anfang – beschäftigte in der Vergangenheit zwei Untersuchungsausschüsse dieses Landtages. Es gab zahlreiche Zeugenvernehmungen, übrigens auch mit schweizerischen und italienischen Firmen. Bekanntlich spielte die Verbringung des hoch toxischen Dioxins aus dem Seveso-Unfall in Italien, das möglicherweise auf verschlungenen Pfaden auf die Deponie Schönberg gelangt sein könnte, eine große Rolle. Bis heute konnte der körperliche Verbleib der Seveso-Gifte in Europa oder auf der Deponie Schönberg nicht geklärt werden.

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Schönberg gab es dazu sogar eine eidesstattliche Erklärung des Unterabteilungsleiters Herrn Holliger – also eines relativ unbedeutenden Konzernmitarbeiters – in der 18. Sitzung am 14.01.1994, eine Erklärung darüber, dass die Rückstände der Reaktorexplosion von 1976 in Seveso sämtlich

1985 in dem Baseler Unternehmen Ciba Geigy in einem Sondermüllofen verbrannt worden seien. Einzelheiten der Seveso-Gift-Odyssee finden sich in zahlreichen Büchern, Aufsätzen und elektronischen Medien wieder.

Es ist schon toll, dass ein Giftmüllskandal seine Aktenschließung erfährt durch eine schlichte Erklärung an Eides statt. Und ich erinnere mich sehr gut: Die damalige führende CDU-Fraktion hat sich dieser Erklärung bedenkenlos und vollmundig angeschlossen.