Protocol of the Session on October 18, 2001

Kollege Thomas hat hier sehr deutlich auf die Aktionsbündnisse hingewiesen. Das ist eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme. Und ich sage noch einmal: Strafrecht ist nur Ultima Ratio. Das heißt, all das, was wir tun können, um zu vermeiden, dass es überhaupt zu strafbaren Handlungen kommt, sollten wir tun. Aber dazu gehört eben auch, dass wir wirksame Straftatbestimmungen haben. Und wenn hier – nicht vom Justizminister, sondern von den Kollegen, die sich geäußert haben – offensichtlich hinsichtlich der Ausgestaltung der Straftatbestände einige Unklarheiten herrschen, dann muss man ganz deutlich darauf hinweisen, warum denn diese Handlung, die hier beschrieben wird, mit Graffiti-Schmierereien bisher nicht strafrechtlich erfasst ist. Das hat den ganz einfachen Grund, weil im Strafrecht der Grundsatz gilt, dass jedes einzelne Tatbestandsmerkmal im vollen Umfang erfüllt sein muss, damit jemand bestraft werden kann. Es gibt keine Analogie zu Ungunsten von Tätern oder Menschen, die etwas tun, was als strafwürdig empfunden wird, aber eben nicht im Gesetz ausdrücklich so geregelt ist.

Wenn wir schon bei dem Tatbestand sind, der Sachen schützen soll, Eigentum schützen soll, erinnere ich daran, dass ursprünglich auch einmal der Diebstahl von Strom nicht strafbar war. Das musste eigens im Strafgesetzbuch festgelegt werden, weil auch hier – das war zu Beginn des letzten Jahrhunderts der Fall – sich herausstellte, dass die Straftatbestimmungen einfach nicht ausreichen, um einem bewussten Anliegen des Rechtsstaates auch Rechnung zu tragen, nämlich seine Bürgerinnen und Bürger vor fremden Übergriffen zu schützen.

Es geht also um einen wirksamen Schutz des Eigentums. Jährlich müssen Eigentümer große Beträge für die Beseitigung der Graffiti-Schäden aufwenden. Ersatzansprüche stehen ihnen zivilrechtlich zwar zu, sie tatsächlich durchzusetzen ist aber häufig reine Illusion. Und wenn Eigentümer zum Schutz ihrer Sachen Maßnahmen ergreifen, die die Beseitigung der Schäden erleichtern, spielen sie zumindest rein strafrechtlich auch noch den Tätern in die Hände, denn – so hat ein Gericht festgestellt, nicht nur ein Gericht, sondern das ist nach dem Gesetz tatsächlich so abzuleiten – eine Sachbeschädigung, so, wie der Paragraph 303 Strafgesetzbuch jetzt ausformuliert ist, liegt eben gerade nicht vor, wenn eine Sache mit einem Schutzanstrich versehen wurde, der ein Ablösen der Farbe ermöglicht, ohne den Untergrund zu verletzten. Das heißt, wir haben hier unbestritten einen erheblichen Schaden, gleichwohl greift das Strafrecht nicht, weil der Substanzverlust, auf den der Minister auch hingewiesen hat, nicht vorhanden ist.

Hier sind wir also am Kern des Problems: Die Rechtsprechung fordert für die Sachbeschädigungen eine Substanzverletzung. Kann die Schmiererei ohne Eingriff in den Haftuntergrund beseitigt werden, und sei der Aufwand noch so groß, ist der Tatbestand des Paragraphen 303 folgende Strafgesetzbuch nicht erfüllt. Kann die Schmiererei hingegen rückstandsfrei beseitigt werden, liegt nach derzeitiger Rechtslage keine Straftat vor. Auch hier wird für den Nachweis der Substanzverletzung häufig ein Sachverständigengutachten benötigt. Dies bindet erhebliche Ressourcen in der Strafrechtspflege und steht außerhalb jeglicher Relation zu der zu erwartenden Ahndung. Das können wir nicht länger hinnehmen. Es muss im Strafgesetzbuch eindeutig zum Ausdruck kommen, dass die gegen das Recht verstoßende Graffiti-Schmiererei eine solche Sachbeschädigung ist. Insofern gilt es, das

Verunstalten als Tatbestandsmerkmal in die Vorschriften der Paragraphen 303, 304 Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Und nun ist darauf hingewiesen worden, dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Oktober 1999 Sachverständige zum Thema Graffiti-Bekämpfung gehört hat. Grundlage der Anhörung waren Gesetzentwürfe des Bundesrates, hier ursprünglich eingebracht vom Berliner SPD-Justizminister, der FDP-Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese Gesetzentwürfe haben alle die gleiche Zielrichtung gehabt.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage das hier ganz offen und unumwunden, auch mir gefällt es wenig, wenn der Landtag sich immer wieder veranlasst sieht – und das sind ja alle Fraktionen dieses Hauses –, die Landesregierung aufzufordern, in einer bestimmten Weise im Bundesrat zu votieren. Das halte ich verfassungsrechtlich zumindest für bedenklich. Wenn die Regierung von sich aus tätig wird – wir haben heute Morgen gesehen, dass die Regierungsfraktionen die Regierung aufgefordert haben, eine absolute Selbstverständlichkeit zu machen, nämlich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten –, also wenn die Regierung ihre Pflicht tut, dann sind solche Anträge nicht notwendig.

Nur, verehrter Herr Kollege Krumbholz, hier muss ich leider sagen, wenn Sie hier von altbackenen Vorschlägen reden, müssen Sie auch sehen, es ist ja in der Tat so, dass der damalige Justizminister Herr Dr. Ringstorff im Bundesrat vergeblich den zutreffenden Entwurf – und das ist ja hier unstreitig im Haus – des Landes Baden-Württemberg unterstützt hat. Das heißt, es sind Ihre eigenen politischen Kräfte, die hier bisher verhindert haben, dass eine sachlich dringend gebotene Regelung getroffen wird.

(Reinhardt Thomas, CDU: Der Staatssekretär genauso.)

Und deshalb ist es, glaube ich, sehr hilfreich, wenn der Landtag die Landesregierung im Vorfeld einer Bundesratssitzung bittet und damit unterstützt, einer solchen Regelung zuzustimmen. Denn wir können ja davon ausgehen, dass trotz aller klaren Äußerungen unseres Landesjustizministers in Berlin nach wie vor diejenigen Kräfte vorhanden sind, die sagen: Das ist doch alles nicht so schlimm. Das mag ja dort mit einer gewissen Farbenlehre zu tun haben. Offensichtlich gibt es zu viele Graffiti-Spezialisten beim grünen Koalitionspartner. Nur das darf nicht dazu führen, dass sachgerechte Lösungen unterbleiben. Und deshalb ist mir das im Prinzip völlig egal, ob Sie hier sagen, wir brauchen die Regierung nicht mehr eigens aufzufordern. Wichtig ist, dass in der Sache selbst im Bundesrat richtig entschieden wird, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern den Antrag des Landes Baden-Württemberg unterstützt und dass wir so schnell wie möglich das Strafgesetzbuch in den einschlägigen Bestimmungen der Paragraphen 303 folgende so ergänzen, dass das, was von der überwiegenden Mehrheit des Hohen Hauses als strafwürdig angesehen wird, auch in Zukunft im Strafgesetzbuch geregelt ist. Dann haben wir auch einen wirksamen Beitrag zur Prävention geleistet. Und deshalb geht es mir darum, dass Sie in der Sache unserem Antrag Rechnung tragen. Wie Sie das formal aus parteitaktischen Gründen hier handhaben, das ist völlig zweitrangig. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2313. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2313 ist mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDUFraktion abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Förderung erneuerbarer Energien, Drucksache 3/2315.

Antrag der Fraktion der CDU: Förderung erneuerbarer Energien – Drucksache 3/2315 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Holznagel von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Holznagel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass bringt meine Fraktion heute den Ihnen vorliegenden Antrag zur Förderung erneuerbarer Energien ein.

Wenn auch die Landesregierung im März dieses Jahres vollmundig die Erfolge der vergangenen Legislaturperiode nur als ihre eigenen verkünden wollte, so ist sie nun offensichtlich nicht bereit, den Worten die richtigen Taten folgen zu lassen. Vielmehr lässt sie mit der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MecklenburgVorpommern zur verstärkten Nutzung zukunftsträchtiger Energietechniken Privatpersonen und die unter 3.2. der Richtlinie aufgeführten Unternehmen aus der Landwirtschaft, Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Autohäuser u nd Tankstellen sowie berufsbedingte Einrichtungen von Rechts- und Patentanwälten, Notaren, Maklern, Wirtschafts- und Buchprüfern, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen, Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten im Regen stehen beziehungsweise nicht in dieser Richtlinie als Zuwender erscheinen.

Nun kann man versuchen, diesen Ansatz des Wirtschaftsministers mit zwei Argumenten zu erklären: Entweder die erneuerbaren Energien, die durch Anlagen, welche sich in Eigentum der vorgenannten Berufsgruppen befinden, produziert werden, werden nicht so klimaschonend wie andere erneuerbare Energieformen betrachtet, oder die Landesregierung ist der Auffassung, dass die landeseigene Förderung eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt. Für mich ist allerdings klar: Die willkürliche Einschränkung der Zuwendungsempfänger ist nicht verfassungskonform und vielleicht hier doch dem Sozialneid geschuldet.

(Caterina Muth, PDS: Dann dürften ja keine Richtlinien verfassungskonform sein, die Einschränkungen enthalten.)

Dieser Ausschluss ist umso weniger zu verstehen, da gerade im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2000 von insgesamt 1.163.000 Euro für die Förderung zukunftsträchtiger Energietechniken zur Verfügung stehen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachhaltige Entwicklung – dieser Begriff, der derzeit in aller Munde ist und doch nur von wenigen so richtig umgesetzt wird, muss auch von Privatpersonen und den zuvor genannten Unternehmungen umgesetzt werden können. Nur dann kommen wir weiter.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Nach eigenen Angaben wurden in den Jahren 1998 bis 1999 durch das Wirtschaftsministerium 632 Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen gefördert. Das Fördervolumen betrug insgesamt 7,3 Millionen DM und löste in den Bereichen der Nutzung von Biogas, Biomasse, Solarthermik, Fotovoltaik und Wärmepumpen einen Investitionsschub von insgesamt 10,5 Millionen DM aus. Mit der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes des Landes, der Novellierung des Energiewirtschaftsrechtes sowie des Stromeinspeisegesetzes wurden durch die CDU Vorgaben und rechtliche Grundlagen fixiert, die die Förderung und Entwicklung neuer Technologien ermöglichten. Das waren erste wichtige Schritte zur Förderung der erneuerbaren Energietechniken. Weitere müssen folgen, und hier muss vieles noch besser gemacht werden.

(Caterina Muth, PDS: Wohl wahr!)

Die Politik steht mehr denn je in der Verantwortung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der in Rio eingegangenen Verpflichtungen zu setzen. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, nur einige prestigeträchtige Großvorhaben zu fördern, um sich ins rechte Licht zu stellen.

(Caterina Muth, PDS: Wie man es früher immer gemacht hat.)

Der Gedanke der Nachhaltigkeit muss vielmehr an die Menschen herangetragen werden und mit ihnen verwirklicht werden. Dazu gehören auch Privatunternehmen und Personen, die über die Förderung zu motivieren sind, ihr Geld zu investieren. Hierfür bedarf es einer gezielten Unterstützung privater Vorhaben, um die Menschen zum globalen Denken und lokalen Handeln anzuregen.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Gesellschaft unter dem Leitbild einer nachhaltigen Forschung und Entwicklung wird neue Technologien nutzen müssen. Gerade im Bereich der Energietechnologie ist es notwendig, die konventionellen Technologien weiterzuentwickeln und die Entwicklung neuer Technologien, wie zum Beispiel die Nutzung der Biomasse, voranzutreiben. Diese zukunftsträchtigen Technologien bedürfen der Unterstützung der Politik. Ich glaube, darin sind wir uns einig und nicht Bedenkenträger, wie damals zum Beispiel der ehemalige Wirtschaftsminister Herr Dr. Ringstorff, der seinerzeit davon sprach: „Unter der Flagge zukunftsträchtiger Technologien segelt ein Projekt, was ich so nicht gutheißen kann. Man kann nicht unter der Flagge eines Biomasseheizkraftwerkes in Hagenow den Versuch starten, Abfälle zu verbrennen, und zwar nicht nur einfache Abfälle, sondern, wie ich meine, sogar Sonderabfälle.“ Glücklicherweise, meine Damen und Herren, hat sich diese Meinung seinerzeit nicht durchsetzen können

(Caterina Muth, PDS: Das waren Ihre Leute, die das damals geplant haben. Das ist doch wohl nicht zu fassen!)

und das Biomassekraftheizwerk Hagenow segelt heute nicht mehr allein auf dem Ozean Mecklenburg-Vorpommern, um im Bild zu bleiben. Und ich denke, der Ministerpräsident Dr. Ringstorff wird heute anders denken.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine Seite muss ich noch ansprechen. Offensichtlich haben gerade

die Vertreter der Koalition erhebliche Kommunikationsstörungen mit ihren Parteifreunden in Berlin. Während sie hier in der Vergangenheit das prima Klima lobten, wurden die erneuerbaren Technologien durch Berlin mit 800 Millionen DM so genannter Ökosteuer belastet. Dagegen hat meine Fraktion bereits am 16. März 1999 einen Antrag eingebracht, der mit den Stimmen der Koalitionäre leider abgelehnt wurde. Die in jeder Hinsicht unsinnige Belastung der regenerativen Energieträger durch die Ökosteuer sollte dann allerdings im Rahmen einer Förderung erneuerbarer Energietechniken zurückfließen. So wurde seinerzeit vereinbart, dass 300 Millionen DM aus dem Aufkommen der so genannten Ökosteuer zur Förderung der Solarthermik bereitgestellt werden sollen. Nun allerdings hat der Wirtschaftsminister der Bundesregierung am 1. dieses Jahres das erste Mal und am 25. Juli dieses Jahres ein zweites Mal die Fördersätze in diesem Segment reduziert.

Um die damit einhergehenden Auswirkungen etwas zu veranschaulichen, möchte ich Ihnen hier ein Beispiel aufzeigen. Während der private Häuslebauer vor den Kürzungen des Bundeswirtschaftsministeriums für die Installation von acht Quadratmetern Sonnenkollektorenfläche einen Zuschuss von 4.000 DM erhielt, erhält er heute gerade mal 1.360 DM. Das heißt im Klartext, 70 Prozent des Fördervolumens sind nicht mehr vorhanden. Die Förderung für neue Heizkessel wurde vollständig gestrichen. So hat der Bundeswirtschaftsminister in einem Handstreich die Förderprogramme verändert und für beträchtliche Verunsicherung unter den Verbrauchern, Handwerkern und Solarfirmen gesorgt. Wenn das so weitergeht, meine Damen und Herren, dann müssen die Häuslebauer wahrscheinlich für ihr Umweltbewusstsein bald dem Bundeswirtschaftsminister etwas Geld überweisen. Das darf und kann nicht Ziel einer vertrauensbildenden Umweltpolitik sein.

(Beifall Harry Glawe, CDU – Caterina Muth, PDS: Ach guck mal, da hinten sitzt auch noch einer!)

Während sich der Bundesumweltminister in Den Haag und Bonn als Verfechter des Klimaschutzes verkauft,

(Barbara Borchardt, PDS: Wo sind deine Kolle- gen denn? – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)

setzen der Bundeswirtschaftsminister und der Landwirtschaftsminister fast zeitgleich den Rotstift beim praktischen Klimaschutz an. Hier muss sich die Landesregierung einsetzen, und nicht wie bisher in fast all diesen Bereichen einknicken,

(Caterina Muth, PDS: Oh, oh, oh, Renate, das ist aber nun wirklich nicht wahr, was du hier sagst! – Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)

etwas zu verändern. Das geht hier um die Förderung und die Finanzen. Und da, denke ich, sind wir uns, wenn wir uns die Zahlen angucken, sicher einig.

(Barbara Borchardt, PDS: Na ja, Sie haben andere Zahlen.)

Klar aber muss gesagt werden, dass wir eine beständige und berechenbare Förderpolitik im Bereich der erneuerbaren Energien brauchen, um so das Interesse beim Verbraucher für diese Technologie zu halten.

(Caterina Muth, PDS: Ja, das hätten Sie alles schon mal machen können, dann wären wir ein ganzes Stück weiter.)

Inwieweit die Förderpolitik des Landes und auch der Bundesregierung das Vertrauen der Verbraucher fördert, ist im Moment eben, wie gesagt, fraglich. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung auf, den Kreis der Zuwendungsempfänger in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MecklenburgVorpommern zu verstärken, die Nutzung zukunftsträchtiger Energietechniken auf Privatpersonen und alle anderen juristischen Personen zu erweitern und sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien wieder in Höhe von 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt wird.

(Caterina Muth, PDS: Das ist richtig. Das ist richtig.)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort hat der Wirtschaftsminister Herr Dr. Ebnet.