Ja, ja. Aber dass es seit vier Jahren überfällig ist, ist trotzdem so gesagt worden oder stand zumindest in der Zeitung.
Also kommen wir zurück zu der Verantwortung für diesen Gesetzentwurf. Ich sage ausdrücklich: Der vorliegende Regierungsentwurf wurde in seinen Grundsätzen und Ausrichtungen tatsächlich sehr gründlich mit den Koaliti
onsfraktionen beraten. Und trotz aller Probleme sage ich, weder die Regierung noch die beiden Fraktionen brauchen sich ob des heute eingebrachten Ergebnisses zu schämen.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist richtig.)
Die unterschiedliche Aufgabenstellung von Regierung und Parlament bringt es jedoch mit sich, dass in dem einen oder anderen Fall die Sehweisen unterschiedlich sind. Und es mag ja Parteien geben, deren Demokratieverständnis zu der Auffassung führt, dass die Legislative immer nur abnickt, was die Exekutive vorlegt. Für die PDS – und ich darf das, denke ich, auch für die SPD sagen – gilt jedoch,
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU: Was? – Wolfgang Riemann, CDU: Er kann es nicht sicher sagen. Er hat es relativiert. – Harry Glawe, CDU: Wieder vereinigt?!)
dass sich die aufgabenbezogenen Unterschiede auch darin ausdrücken können, dass kein Gesetz den Landtag so verlässt, wie es ihn erreichte.
(Beifall Wolfgang Riemann, CDU, und Angelika Gramkow, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Da können wir mal klatschen!)
In diesem Sinne erwarte und erhoffe ich, dass wir eine innovative Diskussion führen, die uns zum Erwerb, zur Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von hochschulpolitischen Erkenntnissen und damit zu einem neuen Landeshochschulgesetz führt, das den aktuellen Erfordernissen gerecht wird. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und Heike Polzin, SPD – Heiterkeit bei Götz Kreuzer, PDS: Gerhard, häng den Korb mal nicht zu hoch für die Ausschussberatungen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein weites Feld, sich mit der Hochschulpolitik zu befassen. Und das hat zur Folge, dass hier völlig unterschiedliche Beiträge gehalten werden können, die alle durch die Bank sehr interessant sind, eigene Aspekte, eigene Sichtweisen repräsentieren und die auch mir die Gelegenheit geben, zu einigen Dingen noch etwas zu sagen.
Lassen Sie mich aber damit beginnen, dass ich Frau Schnoor beim Wort nehme, die von Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit in der Diskussion im parlamentarischen Raum gesprochen hat. Es sind ernsthafte und gründliche Diskussionen vorangegangen, es werden noch eine ganze Reihe folgen, Frau Schnoor. Und wenn ich Sie da beim Wort nehmen darf, dass das auch in fairer Weise passiert, selbstverständlich haben wir dann noch eine ganze Menge zu tun und auch einige Gemeinsamkeiten.
Allerdings – in Richtung Herrn Bartels –, ich freue mich darüber, dass Herr Bartels sich nicht vereinnahmen las
(Peter Ritter, PDS: Dafür ist er ein bisschen zu groß. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
und ein sachbezogener Partner bei den Gesprächen bisher war. Und ich denke, auf diesem Wege werden wir auch gemeinsam fortfahren, wenn wir über die Einzelheiten, die vielleicht noch am Landeshochschulgesetz verändert werden können und verändert werden sollten, miteinander zu reden haben.
Meine Damen und Herren! Frau Schnoor hat noch einen Begriff geprägt, den ich gerne aufnehme, nämlich „den schwarzen Peter zuschieben“. Ich würde es eher anders formulieren: Verantwortung übertragen auf die Hochschulen, auch die entsprechenden Mittel übertragen auf die Hochschulen, um über diese Möglichkeit
eine Motivation aufgrund übertragener Verantwortung nicht nur beim Hochschulpersonal, sondern auch bei den Studenten zu erzeugen.
Voraussetzung dafür sind klare Regeln als Basis für ein Vertrauen innerhalb dieses großen Bereiches, damit die Chancen für die Zukunft unseres Bundeslandes tatsächlich wahrgenommen werden, die auch ich im Wesentlichen in den Hochschulen, in daraus sich entwickelnden Möglichkeiten, in den Potenzen, die das Land hier hat, für Mecklenburg-Vorpommern sehe.
Nach langen, intensiven und zum Teil schwierigen Gesprächen steht letztlich aus meiner Sicht doch ein positives Ergebnis – ein Gesetzentwurf für ein Landeshochschulgesetz, das sich heute sehen lassen kann.
Und, Frau Schnoor, ich habe in diversen Hochschulgesetzen anderer Bundesländer nachgelesen und diese gravierenden Unterschiede oder Nachteile oder Misstrauensbeweise nirgendwo gefunden, die Sie in diese Gesetzesvorlage hineininterpretieren.
(Steffie Schnoor, CDU: Fragen Sie doch mal die Hochschulen! – Harry Glawe, CDU: Sie hätten gestern Abend NDR hören sollen. Ab 20.05 Uhr eine Stunde lang, Herr Rißmann!)
Ziel, letztlich Ergebnis ist ein Landeshochschulgesetz, das unsere Hochschulen fit machen soll, fit machen wird für ihre wichtigen Aufgaben, nämlich die Autonomie, die budgetierte Globalhaushalte beinhaltet, die Internationalität, die Wettbewerbsfähigkeit für unsere Hochschulen, und zwar nicht, wie einige vielleicht interpretieren, innerhalb des Landes oder nur innerhalb der Bundesrepublik, sondern Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Maßstab, Stärkung der Hochschulautonomie auch mit neuen Steuerungsinstrumenten, Reduzierung von Genehmigungsvorbehalten. Und, meine Damen und Herren, Genehmigungsvorbehalte gibt es meiner Kenntnis nach nur noch in fünf Bereichen.
Es gibt sie noch bezüglich der Grundordnung, bezüglich der Gebührensatzung, bezüglich des Körperschaftsvermögens, bezüglich der Prüfungsordnungen nicht staatlicher Hochschulen und zur Leitung der Klinika – also eine wesentliche Rücknahme der Genehmigungsvorbehalte,
eine deutliche Verbesserung der Situation für die Hochschulen. Die Regelungsdichte ist verringert worden. Es gibt noch knapp unter 30 Regelungsbedarfe.
Es ist gut und richtig, dass auch im Landeshochschulgesetz, wie in einigen anderen Hochschulgesetzen auch, bei aller Hochschulautonomie gesetzlich die Studiengebührenfreiheit unmissverständlich klar ausgewiesen und festgehalten ist. Es ist gelungen, dass Eckwerte der Hochschulentwicklung, auch Kriterien für die leistungsbezogene Mittelvergabe und das Volumen der für Hochschulen insgesamt in Aussicht genommenen jährlichen Globalzuweisungen aufgenommen werden.
Und, meine Damen und Herren, ich habe mir die diversen Hochschulgesetze der Bundesrepublik angesehen. Man kann in Bayern, in Sachsen, in Nordrhein-Westfalen, überall den Passus finden „nach Maßgabe des Haushaltes“ oder „entsprechend der zugewiesenen Mittel“. Und, Herr Bartels, wir werden nicht darum herumkommen, Haushaltsvorbehalte zu akzeptieren, wenngleich ich mir auch insgesamt einen Rahmen wünschen würde, der hier die Verlässlichkeit in der finanziellen Richtung auch in dieser Sicht deutlich macht. Es ist auch festgehalten worden, dass aus Einnahmen, die den Hochschulen zufallen, mindestens 30 Prozent – das betrifft Vermietung/Verpachtung von Grundstücken – bei den Hochschulen verbleiben.
Ich könnte an dieser Stelle eine Reihe von Inhalten dieses Hochschulgesetzes zitieren und ins Verhältnis setzen zu den Formulierungen, die in anderen Bundesländern vorliegen. Ich nehme nur zwei, drei Beispiele, um das nicht endlos werden zu lassen:
In Nordrhein-Westfalen wird im Paragraphen 5 zur staatlichen Finanzierung und zum Globalhaushalt festgehalten, die „staatliche Finanzierung... orientiert sich an den bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erbrachten Leistungen insbesondere in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ und an der Gleichstellung, ein Aspekt, der auch in unserem Gesetz bezüglich der Gleichstellung bei den Zielvereinbarungen als unverzichtbarer Bestandteil auftaucht und worüber ich eigentlich an dieser Stelle keine Worte mehr zu verlieren brauche, denn dieses Prinzip ist Prinzip der Landesregierung, seitdem die Gleichstellungsbeauftragte dieses Thema immer wieder angesprochen hat.
Im Hessischen Hochschulgesetz findet sich im Paragraphen 89: „Leistungen und die Entwicklung der Hochschulen“ werden „im Rahmen der vom Landtag bewilligten Mittel“ mit Geld versehen. „Ertragsüberschüsse verbleiben der Hochschule uneingeschränkt...“ Das ist etwas, zu dem wir uns noch nicht verständigt haben.
In Sachsen gibt es einen Passus, den ich für bedenkenswert halte, auch für unsere Regelungen: Mittel werden auf die Hochschulen sowie innerhalb der Hochschulen nach Maßgabe der erbrachten Leistungen und der zu
erwartenden Leistungen verteilt, ein Aspekt, den wir vielleicht diskutieren sollten, wenn wir noch einmal über die Mittelzuweisung an die Hochschulen diskutieren.
Lassen Sie mich hier noch zwei, drei Dinge anführen: Keiner wird ernsthaft leugnen können, dass es seit dem Beginn der Diskussion über dieses Landeshochschulgesetz erhebliche Veränderungen im Vergleich zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gegeben hat. Das ist Ausdruck dafür, dass es nicht irgendein Politikbereich ist, über den wir mal so in kurzen Zeiträumen hinweggehen und ein neues Gesetz verabschieden können. Hochschulen sind Ort des Wissensfortschrittes, der Wissensvermittlung, Motor für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und Partner von Unternehmen, Organisationen, Verbänden wichtiger Teilbereich unserer Zukunftschancen. Die Hochschulen müssen noch stärker zu Zukunftswerkstätten werden und nach meiner Überzeugung ist das in Arbeit befindliche Landeshochschulgesetz eine der Antworten auf die drängenden Fragen, wie das erreicht und realisiert werden kann.
Gute Fachkräfte, Wissenschaftler im Beruf und im Wissenschaftsbereich sollen unsere Universitäten verlassen. Meine Damen und Herren, das ist bereits der Fall. Und ein Lob an dieser Stelle an unsere Universitäten, an unsere Fachhochschulen: Verschiedene Betriebe stehen schon vor Abschluss der studentischen Ausbildung an Universitäten, an den Fachhochschulen an den Pforten oder haben bereits über Praktika Vorvereinbarungen mit den Absolventen getroffen. Und, Frau Schnoor, wenn die Bedingungen so schlecht wären, könnte das in diese Richtung nicht laufen.
Wir wissen, dass unsere Studienbedingungen noch nicht überall attraktiv sind, aber wenn wir den Informationen aus den Medien glauben können, dass sich die Studenten hier wohl fühlen, aufgrund der guten Relation zwischen Lehrenden und Studierenden Vorteile, gerade in Mecklenburg-Vorpommern studieren zu wollen, für sich in Anspruch nehmen, dann ist das eigentlich ein Grund zu sagen: So schlecht, wie Sie die Hochschulen oder den Umgang mit ihnen – seitens der Abgeordneten des Landtages, würde ich mal ausnehmen – seitens des Ministeriums darstellen, so schlecht scheinen diese Bedingungen, diese Beziehungen denn ja doch nicht zu sein.
Mir wird aber im Grunde doch eines deutlich: Es gibt wenige Gesetze, die unserem jetzt vorliegenden Entwurf und dem hoffentlich noch besser werdenden bei der Verabschiedung gleichkommen. Eine Reihe von Vorteilen, die wir in den anderen Gesetzen gefunden haben, haben Eingang in unsere Regelungen gefunden.