Protocol of the Session on October 17, 2001

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Liebe Frau Schnoor,

(Wolfgang Riemann, CDU: So viel Liebe!)

als ich am 4. und 5.10. dieses Jahres an zwei unserer Hochschulen war, hatten die Kollegen, da sie sehr modern sind, durchaus schon gemerkt, dass seit dem 2.10. im Internet der vollständige Entwurfstext dieses LHG nachzulesen

(Zuruf von Georg Nolte, CDU)

und herunterzuladen war, und sie hatten es auch getan. Das ist die erste Vorbemerkung. Und die zweite: Ein bekannter Politiker der Vergangenheit – wenn ich mich nicht sehr irre, war es August Bebel – hat mal gesagt: Wenn dein Gegner dich lobt, hast du was falsch gemacht. Und nun habe ich natürlich ein Problem mit dem Versuch der Vereinnahmung durch Frau Schnoor. Ich komme aber am Ende noch mal darauf zurück, denn für mich ist die Erste Lesung eines neuen Hochschulgesetzes in erster Linie nicht der Anlass zu einem polemischen Schlagabtausch,

(Götz Kreuzer, PDS: Oder Frau Schnoor hat was falsch gemacht.)

auch wenn ich am Ende, ich habe es eben schon gesagt, auf einige Dinge aus diesem Bereich noch mal eingehen muss.

Für die bevorstehende parlamentarische Auseinandersetzung und Bearbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfes scheinen mir vielmehr Fragen danach wesentlich, welche politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der nicht unerheblichen Steuermittel zu fixieren sind. Außerdem steht für mich das Problem des Wesens akademischen Lehrens und Lernens und der daraus für das neue Gesetz zu ziehenden politischen Schlussfolgerungen. Mit anderen Worten, ich unternehme den Versuch, die inhaltlichen Voraussetzungen anzudeuten, von denen aus die PDS-Fraktion an die Bearbeitung und die Verbesserung des vorliegenden Entwurfes herangehen möchte.

Lassen Sie mich unter diesem Gesichtpunkt einige Aspekte ansprechen, als Ausgangspunkt für unsere parlamentarische Arbeit in den nächsten Monaten. Da in vielen Diskussionen auch zu den angedeuteten allgemeinen Grundlagen der Hochschulen immer wieder mehr oder weniger überzeugend über Internationalität geredet wird, möchte ich als Vergleichsmaßstab einige Formulierungen des „Leitbildes der Universität Zürich“ in der Fassung des Senatsausschusses vom 5. Dezember 1995 verwenden.

Unter dem ersten Gliederungspunkt „Identität und Ziel der Universität Zürich“ formulieren die Züricher unter dem Stichwort „Wissenschaft“ folgende Grundsätze: „Die Universität hat ihre Einheit und Identität in der Wissenschaft als einer Form von Rationalität. Wissenschaft ist definiert als Erwerb, Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Erkenntnissen in methodisch überprüfbarer und kritisch diskutierbarer Weise. Die Universität leistet wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre und erbringt Dienstleistungen. Sie ist auf hohe Qualität verpflichtet und sorgt für eine regelmäßige Evaluation.“ Zu dieser meines Erachtens sehr treffenden und in seiner knappen Form sehr überzeugenden Definition der Existenzgrundlage von Hochschulen könnte und müsste eigentlich sehr viel ausgeführt werden. Ich will mich hier darauf beschränken, dass diese Wesensbestimmung zur Folge hat, dass

Hochschulen eben nicht mit Wirtschaftsbetrieben gleichgesetzt werden können. Die aktuelle Diskussion in der Bundesrepublik suggeriert aber gerade diese Sehweise und führt daher vielfach zu falschen Schlussfolgerungen über das Wesen und die Aufgaben von Hochschulen.

Insbesondere beziehen sich die meines Erachtens falschen Schlüsse auch auf das Verhältnis von Hochschule und Studierenden. Deshalb stellt das Leitbild an anderer Stelle, ich komme darauf noch einmal zurück, völlig richtig fest: „Wissenschaftliche Bildung ist angewiesen auf die universitäre Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden.“ Der Ausgangspunkt des Leitbildes schließt deshalb eine Sehweise zwingend aus, die von einem Lieferanten-Kunden-Verhältnis zwischen Hochschule und Studierenden ausgeht. Die daraus oftmals abgeleiteten Folgerungen beziehen sich nicht nur auf die Frage nach den angeblich unumgänglichen Studiengebühren, sondern entwickeln auch ein falsches Verständnis von möglichst kurzen Studienzeiten, ein sehr problematisches Umgehen mit den Möglichkeiten und Notwendigkeiten demokratischer Abläufe in den Hochschulen und führen letztlich zur Infragestellung der unbedingten Notwendigkeit staatlicher Hochschulen und der Berechtigung des Einsatzes hoher Steuermittel dafür.

Ich will diesen Punkt abschließen mit zwei kurzen Feststellungen:

Zum einen möchte ich betonen, dass die hier für eine Universität fixierten Wesensmerkmale in vollem Umfang für alle Hochschulen gelten. Bei allen tatsächlich vorhandenen Differenzierungen existieren keine grundsätzlichen Wesensunterschiede. Auch dies muss bei der Bewertung des Gesetzes beachtet werden. Ob zum Beispiel die unterschiedlichen Semesterwochenzahlen (Paragraph 34) zwischen Universitäten und Fachhochschulen aus diesem Blickwinkel tatsächlich gerechtfertigt sind, wird unter anderem zu diskutieren sein.

Die Frage der notwendigen Evaluierung findet sich auch im vorliegenden Gesetzentwurf als eine stark ausgebaute Grundsatzfrage. Allerdings muss beachtet werden, dass in der nur bundespolitisch zu führenden Diskussion nach wie vor die Frage steht, welche dienstrechtlichen Konsequenzen Evaluierungen haben können oder müssen. Vor diesem Hintergrund will ich darauf verweisen, dass die Festlegung des Entwurfes, wonach ein Forschungssemester zu evaluieren und ein weiteres Forschungssemester von deren Ergebnis abhängig zu machen ist, meine Zustimmung findet. Einwendungen von den Hochschulen, dass es sich hierbei um eine ungerechtfertigte Bevormundung handele, haben mich bislang nicht überzeugt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Stellungnahme zu ausgewählten Problemen des vorliegenden Gesetzentwurfes wende ich mich nun den Fragen der Lehre zu, weil sie naturgemäß eine ganz zentrale Stellung einnehmen müssen. Im hier verwendeten Leitbild finden sich zu diesem Schwerpunkt folgende Formulierungen: „In der Lehre hat die Universität die Aufgabe, die Studierenden wissenschaftlich zu bilden und die akademisch Berufstätigen wissenschaftlich weiterzubilden. Wissenschaftliche Bildung verleiht die Fähigkeit, Probleme zu erfassen, Erkenntnisse methodisch kontrolliert zu gewinnen, kritisch zu beurteilen und weiter zu vermitteln.“ Diese Charakterisierung akademischen Lernens zeichnet erfreulich deutlich, dass Absolventen von Hochschulen in der

Lage sein müssen, über Jahrzehnte Problemstellungen zu erfassen und einer möglichst optimalen Lösung zuzuführen. Insofern sind die gelegentlich aus der Wirtschaft formulierten Ansprüche an Absolventen zu relativieren. Es geht nicht darum, dass Akademiker am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit die gerade aktuelle und mehr oder weniger kurzfristige Aufgabe des Betriebes bewältigen. Es geht vielmehr darum, dass sie von Anfang an und für 30 bis 40 Jahre die Fähigkeit haben, lebenslanges Lernen natürlich eingeschlossen, wissenschaftlich fundierte Problemfixierung und Problemlösung zu bewältigen, und ich denke, dass das letztlich wohl auch das eigentliche Interesse der Wirtschaft ist.

(Götz Kreuzer, PDS: Oder zumindest sein soll.)

In diesem Zusammenhang sehe ich die Diskussionen um die so genannten neuen Hochschulabschlüsse etwas problematischer, als das der Minister hier gesagt hat. Ich denke, dass diese Diskussion nicht dazu führen darf, dass in Zukunft nur noch Bachelor- und Master-Grade vergeben werden. Vielmehr sollten die Hochschulen intensiv daran arbeiten, verschiedene Inhalte mit verschiedenen Abschlüssen anzubieten. Studierende gewinnen in der Regel während des Studiums Vorstellungen über ihr Fach und die Möglichkeiten, die sich ihnen für ihr weiteres Leben daraus eröffnen könnten. Für die spezifischen Interessen sollten ihnen dann auch klar gegeneinander abgegrenzte Abschlusswege angeboten werden. Und ich wünschte mir dafür deutlichere Orientierungen in Paragraph 27.

In den lehrebezogenen Aussagen formulieren die Züricher weiter: „Wissenschaftliche Bildung ist angewiesen auf die universitäre Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden. Als Bildung aus erster Hand kann sie nur durch Personen vermittelt werden, die selbständig Forschung betreiben.“ Auf einen Aspekt der Einheit von Lehrenden und Lernenden habe ich schon hingewiesen. Nehmen wir jedoch die Tatsache in ihrer umfassenden Bedeutung wahr, sind weitere Schlussfolgerungen angebracht. Eine Seite dieser Angelegenheit stellt die reale Mitwirkungsund Gestaltungsmöglichkeit innerhalb einer tatsächlichen Hochschuldemokratie dar. Hier bietet der vorliegende Entwurf durchaus positive Ansätze. Wenn wir aber die Hochschulgremien tatsächlich stärken wollen, brauchen wir, das ist meine feste Überzeugung, ein eigenständiges Konzil, das wie der im Gesetz vorgesehene erweiterte Senat drittelparitätisch zusammengesetzt wird. Außerdem müssen wir, wollen wir Studierende zu größerem Engagement animieren, die Verantwortlichkeiten im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes deutlich stärken.

Ein weiterer Aspekt der Gemeinsamkeit von Lehrenden und Lernenden besteht in der frühzeitigen Einbeziehung von Studierenden in die Forschung sowie die Stärkung der Rolle der Studierenden bei der Evaluierung der Lehre. Ob die hierfür vorhandenen Ansätze im Entwurf ausreichen, sollte ebenfalls Gegenstand der parlamentarischen Befassung sein.

Als ganz wesentlich sehe ich die Aussage des Züricher Leitbildes an, dass akademische Lehre auf Dauer nur von Personen gestaltet werden kann, die selbständig Forschung betreiben. Unter diesem Gesichtspunkt begrüße ich die Aussage des Entwurfes sehr, mit der die Rolle der Forschung an den Fachhochschulen deutlich gestärkt wird. Von einigen Vertretern der Fachhochschulen wird in

diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, ob nicht das Promotionsrecht für ihre Einrichtungen helfen könnte, dieser Forderung gerecht zu werden. Auf jeden Fall könnte die Tätigkeit von Doktoranden der Fachhochschule eine spürbare Potentialerhöhung in der Forschung und in der Lehre ermöglichen.

Für das Verständnis des Wesens akademischen Lehrens und Lernens unabdingbar ist die abschließende Formulierung des Leitbildes zum Stichwort Lehre: „Durch die Vermittlung wissenschaftlicher Bildung leistet die Universität ihren Beitrag zur Ausübung von akademischen Berufen.“ Ja, sie leistet einen Beitrag zur Ausübung entsprechender Berufe. Akademische Bildung ist jedoch keine Berufsausbildung, auch keine auf etwas höherem Niveau.

Und ich möchte in diesem Zusammenhang dann doch aus aktuellem Anlass zu Meldungen Stellung nehmen, die angebliche oder tatsächliche, das weiß ich nicht, Äußerungen der Finanzministerkonferenz betreffen. Ich denke, wenn die Finanzminister der Länder tatsächlich der Meinung sein sollten, dass zwischen der betrieblichen Ausbildung und akademischem Lernen und Lehren kein wesentlicher Unterschied existiert, sollten wir ganz gründlich mit den Finanzministern reden,

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

weil – und das hat nichts mit Abwertung von Berufsausbildung zu tun – es eben doch prinzipielle Unterschiede gibt, die Grundlage politischer Entscheidungen sein müssen.

(Harry Glawe, CDU: Da haben Sie vollkommen Recht.)

Und ich erinnere an ein von mir schon verwendetes Eingangszitat aus dem Leitbild, wonach Wissenschaft als „Erwerb, Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Erkenntnissen“ definiert wird. Aus diesem Grund halte ich die Formulierung des Paragraphen 27 Absatz 1 „Lehre und Studium sollen die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten“ für den Ausdruck eines falschen Grundverständnisses. Das gilt auch für die regelmäßige Erwähnung des Terminus „berufsqualifizierender Abschluss“. Aus meiner Sicht sollen Lehre und Studium den Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie in einer beruflichen Tätigkeit zur selbständigen Wahrung, Mehrung, Anwendung und Weitergabe von Wissen und wissenschaftlichen Methoden befähigen. Unter diesem Blickwinkel ergibt sich dann zwangsläufig, dass die Forderung nach einer „überdurchschnittlichen Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses“ (Para- graph 37 Absatz 9) als Voraussetzung für den Übergang zum Master-Studium als sachlich falsch anzusehen ist.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzten Schwerpunkt möchte ich auf einige Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit der viel diskutierten und von allen gewollten Hochschulautonomie stehen. Lassen Sie mich dazu eingangs zwei weitere Zitate aus dem Leitbild nennen, die sich unter den Stichworten Bedeutung und Freiheit nachlesen lassen: „Die Wissenschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in vielen Bereichen.“ Und etwas später: „Die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bedeutet für die Universität, ihre wissenschaftliche Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit zu verstehen.“

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass eine derartige Sicht nach meiner Meinung Feststellungen ausschließt,

wonach die ausdrückliche Erwähnung der Belange Mecklenburg-Vorpommerns unter den Aufgaben der Hochschulen (Paragraph 3) als Bevormundung oder gar als Provinzialismus bewertet werden könnte. Zitiert habe ich diese Stellen jedoch unter dem Gesichtspunkt, dass sich hier wesentlich die Begründung findet, warum wir als Etatgeber einen erheblichen Teil unseres Haushaltes für die Hochschulen zur Verfügung stellen. Es sollte aber auch Motivation dafür sein, dass sich der Landtag in Zukunft wesentlich stärker mit grundsätzlichen Aussagen zur Entwicklung der Hochschulen aus Landessicht befassen sollte. Auch dazu noch zwei Zitate aus dem Leitbild: „Die staatlichen Behörden entscheiden über die grundsätzlichen Ziele der Universität und stellen die erforderlichen Mittel zur Verfügung.“ Und dann weiter: „Die Universität verwaltet selbständig ihre finanziellen und personellen Mittel.“

Wenn wir es ernst meinen mit der großen Bedeutung unserer Hochschulen für die Entwicklung des Landes, dann müssen wir uns als Legislative wesentlich stärker als bislang mit den aus landespolitischer Sicht notwendigen Schwerpunkten der Hochschulentwicklung befassen und dann auch die dafür notwendigen Mittel bewilligen. Deshalb ist die PDS immer davon ausgegangen, den Landtag in die Diskussion und Entscheidung über die Entwicklung dieses Bereiches einzubeziehen. Dabei kann es nicht unsere Aufgabe und damit auch nicht Aufgabe der Eckwerte der Hochschulentwicklung (Paragraph 14) sein, über die Struktur einzelner Fachbereiche oder gar über einzelne Studiengänge zu befinden. Das muss Aufgabe der Hochschule selbst sein. Unsere Aufgabe dagegen ist es allerdings, über die Sicherung der Universalität als einer wichtigen Voraussetzung akademischen Lehrens und Lernens ebenso zu diskutieren wie zum Beispiel über die Frage, ob wir eine universitäre agrarwissenschaftliche Ausbildung im Land benötigen. Und ich füge auch hier hinzu, wer universitas ernst nimmt, der muss mit der Diskussion über die Mehrfachangebote im Land aufhören, weil universitas das natürlich automatisch mit sich bringt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das müssen Sie Herrn Schwabe mal erklären!)

Dafür sind Sie doch da, Herr Riemann.

Derartige Diskussionen hier im Landtag und entsprechende Entscheidungen, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, führen meines Erachtens nicht zu einer Einengung des Handelns der Hochschulen, sondern erhöhen die Sicherheit ihrer Ausgangspunkte.

Mit der Fixierung der Zuschüsse für jede Hochschule in den Eckwerten der Hochschulentwicklung für mehrere Jahre können wir einen ebensolchen Effekt erreichen. Natürlich können immer unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die den Landtag zu einer Veränderung seiner Beschlüsse zwingen. Das gilt immer und für jeden Beschluss des Landtages. Dafür brauchen wir den Absatz 4 in Paragraph 14 mit Sicherheit nicht.

(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Wir müssen also darüber reden, ob dieser zusätzliche und ausdrückliche Haushaltsvorbehalt dank seiner möglichen Auswirkungen nicht kontraproduktiv wirkt. Mit den Hochschulen wird auch zu diskutieren sein, inwieweit die Regelungen des Paragraphen 11, staatliche und Selbstverwaltungsaufgaben, und des Paragraphen 15, Hochschulfinanzierung, tatsächlich den Rahmen liefern, damit

die Hochschulen „selbständig ihre finanziellen und personellen Mittel“ bewirtschaften können.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDS im Allgemeinen und ich im Besonderen

(Heiterkeit bei Irene Müller, PDS – Götz Kreuzer, PDS: Jeder von uns ist was Besonderes, Gerhard.)

sind vor einiger Zeit darauf hingewiesen worden, dass wir unsere Verantwortung für den vorliegenden Gesetzentwurf nicht leugnen sollen. Das war im Mai 2001, als in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass die Behandlung des Gesetzentwurfes im Kabinett vertagt worden ist. Das Interessante an dieser Geschichte für mich ist unter anderem, weshalb ich jetzt auch darauf eingehe, dass in der damaligen Landespressekonferenz, auf der der Minister war, auch die damalige und heute wieder hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion sich zu dem Gesetzentwurf geäußert hatte und ihn alles in allem eigentlich ganz gut fand. Das war wohl damals ein denkbarer Weg, einen Keil zwischen SPD und PDS, zwischen Kauffold und Bartels zu treiben. Heute haben wir eine andere Variante erlebt. Und wenn es denn stimmt, was ich in den Zeitungen nach der Landespressekonferenz Anfang dieses Monats gelesen habe, dass die Opposition festgestellt hat, dass dieses Gesetz vier Jahre überfällig ist, dann bin ich doch verführt, mal nachzurechnen. Vor vier Jahren gab es in diesem Land eine andere Koalitionsregierung, in deren Koalitionsvertrag auch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes stand.

(Steffie Schnoor, CDU: Wer war denn da Bildungsminister?)

Ich komme gleich darauf, Frau Kollegin, und sage was dazu.

Es gab damals auch einen Referentenentwurf, den ich übrigens nicht an den Hochschulen verteilt habe, obwohl ich damals hochschulpolitischer Sprecher der Opposition war. Aber das sei mal dahingestellt. Es war ja vielleicht auch ein Fehler.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS: Kannst ja auch noch lernen.)

Ich kann mich aber auch an eine Aussage der damals stärksten Regierungspartei im Ausschuss erinnern, wo in der entsprechenden Diskussion festgestellt wurde: Wir brauchen keine Novellierung, wir haben das modernste Hochschulgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

(Steffie Schnoor, CDU: Das war aber vor der HRG-Novellierung.)

Ja, ja. Aber dass es seit vier Jahren überfällig ist, ist trotzdem so gesagt worden oder stand zumindest in der Zeitung.