Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 7 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 8 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 8 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich bitte doch alle Abgeordneten, bei der Abstimmung auf ihren Plätzen zu bleiben, damit man das besser übersehen kann.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2332 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2332 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2311.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz – LHG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2311 –
Damen und Herren! Am 2. Oktober 2001 hat die Landesregierung den Entwurf zum Landeshochschulgesetz verabschiedet und ihn mit Schreiben des Ministerpräsidenten vom 04.10.2001 dem Präsidenten des Landtages übersandt. Vor Ihnen liegt auf Drucksache 3/2311 ein Gesetz, das der Hochschulentwicklung des Landes nach meiner festen Überzeugung einen starken Schub verleihen kann. Das neue Landeshochschulgesetz dient der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Lehre und Forschung und für die Überführung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Praxis.
Ich möchte zu Beginn dieser Rede einige Persönlichkeiten zitieren, denen sicher von allen abgenommen wird, dass sie ihre Aussagen aus gesamtgesellschaftlicher Sicht übergreifend treffen. Bundespräsident Rau hat einmal gesagt: „Wissenschaftliche Bildung dient nicht nur der persönlichen Qualifikation, der Persönlichkeitsbildung des Studierenden, sie hat auch eine erhebliche Bedeutung für Staat und Gesellschaft.“ In einer noch heute beachteten Rede hat der damalige Bundespräsident Herzog mit Nachdruck gefordert, das Bildungswesen und damit auch die Hochschulen „in die Freiheit zu entlassen“. Und in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 4. Oktober hat sich Altbundeskanzler Schmidt zu Wort gemeldet und mit Nachdruck die „Befreiung der Hochschulen“ aus einem zu engmaschigen rechtlichen Korsett eingefordert.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne sind alle Länder auf dem Weg, ihre Hochschulgesetze auf den neuesten Stand zu bringen. Eine Novelle folgt derzeit der anderen. Hamburg hat gerade eine Novelle abgeschlossen. Niedersachsen ist noch im Beratungsprozess. Im Entstehungsprozess unseres Gesetzentwurfes haben wir
die Diskussionen in den anderen Ländern intensiv verfolgt und die substantiellen Neuerungen mit bedacht. Ihnen liegt daher ein Gesetzentwurf vor, in dem die positiven Elemente der aktuellen hochschulpolitischen Diskussion vereint sind.
Ein Hochschulgesetz setzt den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung der Hochschulen. Es ist kein Selbstzweck, sondern dient der optimalen Aufgabenerfüllung. Es soll dazu beitragen, die Stärken auszubauen und Schwächen zu überwinden. Um Ihnen einen Einblick in die Dynamik der Entwicklung an unseren Hochschulen zu geben, möchte ich zum aktuellen Stand einige Skizzen geben.
Mit Beginn des Wintersemesters sind an den Hochschulen des Landes etwa 28.000 Studierende, davon über 19.000 an den Universitäten eingeschrieben. Auch die Zahl der Erstsemester liegt auf einem unerwartet hohen Niveau. An der Universität Rostock werden etwa 2.400 und an der Universität Greifswald etwa 1.460 erste Fachsemester gezählt. Das sind trotz des Ausfalls eines kompletten Abiturjahrgangs noch nicht einmal zehn Prozent weniger als im Vorjahr. An den Fachhochschulen schlägt der Ausfall des Abiturjahrgangs kaum zu Buche. Sie verzeichnen etwa 2.150 erste Fachsemester bei insgesamt etwa 8.600 Studierenden und liegen damit bei den Studienanfängern fast auf dem Vorjahresniveau, bei den Studierenden insgesamt deutlich darüber. Ähnliches gilt für die Hochschule für Musik und Theater in Rostock.
Ich werte diese Zahlen als einen sehr deutlichen Ausdruck einer steigenden Beliebtheit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weit über die Landesgrenzen hinaus.
Neben einem breit gefächerten Angebot innovativer Studiengänge können wir nach wie vor überdurchschnittliche Betreuungsverhältnisse bieten. Die Relation der Stellen für wissenschaftliches Personal zu Studierenden liegt einschließlich Medizin im Jahr 1999 unter 1 zu 8, der Durchschnitt der Flächenländer hingegen über 1 zu 14. Ohne die Medizin liegen wir bei 1 zu 12, wogegen der Bundesdurchschnitt rund 1 zu 18 beträgt.
Die Universität Greifswald immatrikuliert erstmals in den Studiengang Umweltwissenschaften. Sehr hohe Beachtung findet auch die gestufte Lehrerausbildung, die wie alle anderen 14 Bachelor-/Master-Studiengänge bereits im Vorgriff auf das neue Landeshochschulgesetz als Reformmodell genehmigt wurde. Wir bewegen uns damit gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen an der Spitze der bundesdeutschen Entwicklung.
Die Universität Rostock unternimmt ebenfalls erhebliche Anstrengungen zur Ausweitung des gestuften Studienmodells in den Geisteswissenschaften.
Die Fachhochschule Neubrandenburg bietet erstmals den international orientierten Studiengang Bioproduct Technology an, der gemeinsam mit einer Partnerhochschule in Stettin gestaltet wird. Das ist eine hervorragende Ergänzung zu dem schon bestehenden Studiengang Lebensmitteltechnologie und wird die regionalwirtschaftliche Entwicklung sicher beleben.
Die Fachhochschule Stralsund stellt mit diesem Wintersemster die Ausbildung in Informatik und Elektrotechnik auf die neuen Bachelor-/Master-Strukturen um. Dieser hoch innovative Bereich braucht unbedingt internationale Kompatibilität. In die Ausbildung wird zudem ein neues Modul Breitbandtechnik eingeführt, das nach Absprache mit der Firma Siemens am Standort Greifswald vermittelt wird. Ein entsprechender Kooperationsvertrag ist gerade abgeschlossen worden.
Und die Hochschule Wismar schließlich arbeitet weiter an ihrem Profil im Bereich Bauingenieurwesen/Architektur. Der postgraduale Master-Studiengang Lichtdesign wird in Kooperation mit skandinavischen Hochschulen gefördert.
Die Attraktivität unserer Studiengänge wird auch durch das aktuelle Ranking des Zentrums für Hochschulentwicklung belegt, dessen Ergebnisse im „Stern“ veröffentlicht sind. Hieraus ergibt sich, dass in den Studiengängen Elektrotechnik, Informatik und Maschinenbau die Studierenden, die gut betreut werden und schnell studieren wollen, in Rostock sehr gut aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Studiengänge Germanistik, Jura und Psychologie in Greifswald. In Elektrotechnik erhält Wismar für die dortige Ausbildung mit ihren sehr guten Praxiskontakten eine herausragende Bewertung.
Neue Akzente können wir auch in der Forschung setzen. Ein Forschungswettbewerb mit seinen Schwerpunkten Biosystemtechnik, neue Wirkstoffe und Biomaterialien, genomorientierte Biotechnologie orientiert darauf, Mittel effizient und zum Vorteil für das Land und seine wirtschaftliche Entwicklung einzusetzen.
Mittlerweile wird auch in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich, dass wir gerade im Bereich Biotechnologie bereits heute ein hohes Niveau erreicht haben. Hier gilt es, systematisch weiterzuarbeiten. Dabei kommen uns die eingeworbenen UMTS-Gelder in zweistelliger Millionenhöhe für Forschungsprojekte in Rostock und Greifswald sehr zustatten.
Zum aktuellen Baugeschehen lässt sich Positives vermelden. Gerade gestern wurde das Gebäude Agrarwirtschaft/Landespflege und Lebensmitteltechnologie in Neubrandenburg übergeben. Damit ist der Ausbau auch dieser Fachhochschule weitgehend abgeschlossen. In Rostock wurde vor kurzem der Laborneubau für Biologie und Chemie in der Südstadt übergeben, in Greifswald das grundsanierte Gebäude Rubenowstraße für Zwecke der Philosophischen Fakultät. Weitere Höhepunkte des Baugeschehens in diesem Jahr waren unter anderem in Greifswald die Übergabe der Universitätsbibliothek, in Rostock die Übergabe der Südstadtmensa, in Wismar die Fertigstellung des Gebäudes für Architektur und Design und der Einzug der Hochschule für Musik und Theater in das Katharinenstift in Rostock.
... mit seiner gelungenen Verbindung von Tradition und Gegenwart erfüllt uns alle mit großer Freude. Ich glaube,
Meine Damen und Herren, neben diesen äußerst positiven Entwicklungen gibt es auch Positionen, die Sorge bereiten. Sie betreffen insbesondere die Ressourceneffizienz unserer Hochschulen. Das Land investiert nach wie vor überdurchschnittlich in die Hochschulen. Nach den letzten Vergleichsdaten aus 1999 liegen wir bei den laufenden Grundmitteln für Hochschulen pro Einwohner einschließlich Medizin über dem Durchschnitt der Flächenländer.
Bei den laufenden Grundmitteln pro Student liegen wir mit rund 24.000 DM gegenüber 18.000 DM fast 30 Prozent über dem Flächenländerdurchschnitt.
(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD – Heidemarie Beyer, SPD: Das muss man doch mal sagen.)
Gemessen an den hohen studentenbezogenen Ausgaben haben indes noch zu viele Studiengänge im Land eine unterdurchschnittliche Absolventenquote. Dies wird durch vergleichende Untersuchungen der HIS GmbH belegt. Dieses auch im Auftrage der Landesregierungen tätige seriöse Unternehmen hat in einem Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleich der norddeutschen Hochschulen festgestellt, dass Universitätsabsolventen in unserem Bundesland in Fächern wie Wirtschaftswissenschaften, Chemie oder Germanistik im Referenzjahr 1998 um ein Vielfaches teurer waren als an den anderen Standorten. Die Input-Output-Relation hat sich seitdem verbessert, kann aber noch nicht zufrieden stellen.
Probleme haben wir auch bei der Gewinnung und längerfristigen Bindung höchst qualifizierter Wissenschaftler. Vor allem unsere Universitäten, Greifswald noch mehr als Rostock, sind in starkem Maße Durchgangsstationen. Nun muss das keineswegs schlecht sein. Gerade junge, erstberufene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen eine besondere Energie an den Tag und tragen immer wieder zu Innovationen bei.
Außerdem erhöht die Fluktuation die planerische Flexibilität. Die Verhandlungen mit renommierten Kandidaten gestalten sich indessen oft sehr schwierig, weil die Ressourcen der entsprechenden Fächer nicht ausreichen, um die Forderungen zu bedienen.
Für problematisch halte ich auch die noch zu geringen eingeworbenen Drittmittel. Um nur die Deutsche Forschungsgemeinschaft herauszugreifen, lässt sich feststellen, dass wir es bislang nicht geschafft haben, die der DFG zugewendeten Mittel wieder zurückfließen zu lassen. Zwar beträgt die antragsbezogene Förderquote nach letzten Angaben über 40 Prozent. Immer noch aber werden insgesamt und pro Professur zu wenige Anträge gestellt und zu wenige Mittel eingeworben. Der Saldo bleibt mit 18 Millionen DM eingeworbenen Mitteln gegenüber 20 Millionen DM eingezahlten Mitteln auch im Jahr 2000 noch negativ. Wir sind also Nettozahler. Auch die Zahl der von Hochschullehrern angemeldeten Patente ist weit unterdurchschnittlich. Ohne sichere Aussagen zu haben, befürchte ich Ähnliches bei Publikationen.
Diese Schwächen, soweit sie den Hochschulen zurechenbar sind, sind Ausdruck tiefer liegender Struktur- und Führungsprobleme. Einerseits leistet sich das Land trotz anerkennenswerter Kooperations- und Synergiebemühungen noch allerhand Mehrfachangebote, die auch dem Wissenschaftsrat auffallen, etwa im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Andererseits ist es eben deswegen nicht möglich, strategisch bedeutsame und landesplanerisch wichtige Bereiche wie etwa die universitären Agrarwissenschaften konkurrenzfähig auszustatten. Solche Strukturen werden nur zu optimieren sein, wenn auch aus den Hochschulen selbst heraus Initiativen zur strukturellen Straffung und Schwerpunktbildung erwachsen.
So viel zur Situation der Einrichtungen, für die das Gesetz bestimmt ist. Und nun zu dem Gesetz selbst.
Meine Damen und Herren, der entscheidende Schlüssel zum Verständnis des Gesetzesentwurfes ist die Hochschulautonomie und der damit verbundene Ansatz einer reduzierten Regelungsdichte. Die Regelungsdichte lässt sich allerdings nicht an der Zahl der Paragraphen oder gar der texterfüllten Seiten messen. Dass Gesetze kurz und prägnant oder – wie heute gerne gesagt wird – schlank sein sollen, ist selbstverständlich. Entscheidender jedoch ist der Umfang der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen, der den Hochschulen als staatliche Aufgaben zugewiesenen Angelegenheiten sowie der staatlichen Regelungs-, Genehmigungs- und Eingriffsbefugnisse.
Es ist die durchgehende Zielstellung des Landeshochschulgesetzes, den Hochschulen ein Höchstmaß an Autonomie einzuräumen. Darunter wird einerseits verstanden, dass sie ihre Probleme möglichst weitgehend vor Ort und ohne staatliche Einflussnahme regeln. Das ist die Autonomie gegenüber dem Staat. Andererseits bedeutet Autonomie auch die Stärkung der Hochschule als Korporation, als Körperschaft gegenüber den in ihr vertretenen partikularen Interessen. In beiderlei Hinsicht bewegt sich der Gesetzesentwurf im Spitzenfeld der bundesdeutschen Hochschulgesetze. Wer etwas anderes behaupten möchte, muss dies dann schon im Ergebnis von Vergleichen belastbar nachweisen.