Protocol of the Session on September 20, 2001

(Angelika Gramkow, PDS: Ich kenne sie.)

Da ist der Paragraph 2 nämlich unverändert, lediglich die Begründung hat sich verändert. Das ist ja der Treppenwitz der Geschichte. Die Öffnungsklausel müsste hier korrigiert werden, so, wie das im Ältestenrat besprochen worden ist und was Bedingung für die Beratung dieses Gesetzes heute hier im Landtag war. Und wenn nicht mal das im Gesetzentwurf verankert worden ist, dann frage ich mich, was hier eigentlich passiert.

Auch bei der Nachbesserung, das heißt Ausgliederung des Landtages aus der neuen Struktur, ist nach wie vor nicht geklärt, welche Methodik und welche Stufigkeit bei der Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben für den Landtag zu verfolgen ist. Auch das Argument, die Dienstleistung der BBL zu nutzen, ersetzt nicht eine notwendige Novelle – ich betone das hier ganz deutlich – der gegenwärtig gültigen Regelungen bezüglich der Stufigkeit und der Prüfungskompetenz im bisherigen Recht.

Zweitens. Im Paragraphen 5 wird ausdrücklich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen. Das Geschäftsfeld der LVVG ist aber auch gewerblich orientiert, wie jeder von uns weiß. Es besteht hier ein Widerspruch bei Berücksichtigung der Absicht, laut den Erläuterungen auf Seite 14 und 15 den LVVG-Vertrag in Teilschritten überzuleiten. Damit ist ein Graubereich der gewerblichen Betätigung nicht oder noch nicht geregelt.

Drittens. Was heißt eigentlich „Überleitung des Gesellschaftsbesorgungsvertrages der LVVG“, die in Teilschritten erfolgen soll? Diese Erläuterung zum Gesetz ist für mich unverständlich. Bleibt danach die Struktur der LVVG nach diesem Text bestehen oder nicht? Das ist eine offene Frage. Nach bisherigen Informationen sind hierüber die Entscheidungen noch nicht getroffen. Damit ist auch bezüglich der Fragen der gewerblichen Tätigkeit noch keine Klarheit geschaffen.

Viertens. Die gleichen Fragen stellen sich zum Beispiel bezüglich des Betriebes von Kantinen auch in anderen Ministerien und Behörden. Wer macht zum Beispiel Verträge mit Kantinenpächtern, wer realisiert Kontrollen, wer ist verantwortlich für steuerrechtliche Fragen und so weiter? Alles Tätigkeiten im gewerbenahen Bereich, so will ich mal vorsichtig formulieren. Nicht umsonst prüft der Landesrechnungshof gegenwärtig den Kantinenbetrieb in den Dienststellen. Insofern halte ich diese Frage für durchaus wichtig und klärungsbedürftig.

Fünftens. Eine weitere Frage ergibt sich bei der Abgrenzung laut Artikel 1 Paragraph 1. Hinsichtlich der Liegenschaften, die aus der Zuordnung zur neuen Struktur-BBL

entfallen, erhebt sich die Frage, wer die Baumaßnahmen an diesen nicht neu geregelten Liegenschaftszuständigkeiten realisiert. Besteht hier die Absicht, Bauabteilungen in den Ministerien zu gründen, zum Beispiel im Wirtschafts- oder im Landwirtschaftsministerium?

(Angelika Gramkow, PDS: Die Straßenflächen sind draußen! Die Straßenflächen sind draußen! – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Oder: Was sind zum Beispiel Funktionsflächen bei Straßen, Frau Ministerin? Sie reden...

Nehmen Sie doch das Wort bitte von der Abgeordnetenbank.

Sind damit vielleicht Nebenflächen gemeint? Hier deuten sich Unschärfen in der Begriffsbestimmung an.

Sechstens. Mit der Überleitung der Bauämter Schwerin und Neubrandenburg, wie geplant per 1. Januar 2002, wird zumindest der Einzelplan 12 ungültig für alle Investitionen in deren Zuständigkeit. Hier wäre es notwendig im Interesse der Transparenz, dass ein Wirtschaftsplan mit anhängendem Finanzplan erstellt wird, der alle diesbezüglichen Investitionen umfasst. Dies liegt im Doppelhaushalt nicht vor. Insofern besteht ein Widerspruch zwischen dem Gesetzentwurf und dem vorgelegten Doppelhaushalt. Diese Frage betrifft selbstverständlich auch die LVVG, denn selbst dem Doppelhaushalt fehlt sowohl der Wirtschaftsplan als auch der Finanzplan. Insofern sind die Veranschlagungen des Doppelhaushaltes auf jeden Fall zu korrigieren und mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen.

Siebtens. Es erhebt sich die Frage nach den Aufgaben der Bauabteilung im Finanzministerium. Wenn sich die Aufgabe im Finanzministerium lediglich auf die einer Aufsichtsbehörde beschränken soll, ist diese Struktur selbstverständlich angemessen umzugestalten. Sicherlich wird dann auch keine Abteilung mehr dort erforderlich sein. Vielmehr könnte eine Umgestaltung in ein Referat erfolgen, um die Verwaltung schlanker auszurichten.

Achtens. Im Gesetz ist ein schrittweiser Übergang von

Kameralistik und Abrechnung nach kaufmännischen Regeln genannt. Hieraus ergibt sich selbstverständlich die Frage nach der Abgrenzung. Bei begonnenen, im Jahre 2002 noch nicht vollendeten Baumaßnahmen ergeben sich zumindest Unschärfen, die zu regeln sind. Und es ist auch unstrittig, dass bei Einführung einer kaufmännischen Buchführung zumindest eine Eröffnungsbilanz zu erarbeiten ist. Damit stellt sich selbstverständlich auch die Frage der Wertermittlung von Liegenschaften in einer größeren Schärfe, als im Gesetz bisher formuliert.

Neuntens. Der Paragraph 11 enthält Trennungsgeldregelungen, die „unbillige Belastungen“ – so das Gesetz – vermeiden sollen. Die CDU-Fraktion betrachtet diese Formulierung als zu weich. Es kann nicht sein, dass hier eine Lex BBL geschaffen wird, die Vorzugsregelungen gegenüber dem geltenden Recht schafft. Insofern ist an dieser Stelle eine Präzisierung erforderlich.

Zehntens. Wichtige strukturelle Aussagen fehlen nach unserer Ansicht im Gesetz. Der Aufbau der Struktur, besonders hinsichtlich des Zusammenwirkens bei Bundesbauaufgaben laut Paragraph 8, ist unscharf beschrieben. Wie und in welchen Schrittfolgen aus der Oberfinanzdirektion Rostock die Geschäftsleitung der neuen Struktur entstehen soll und wie die Koordinierung bei den

neuen Aufgaben unter Einbeziehung von Bundesaufgaben realisiert wird, bleibt nach dem Gesetz offen.

Insgesamt kann damit bewertend gesagt werden, dass für dieses Gesetz sicherlich eine sachliche Notwendigkeit besteht, allerdings die Umsetzung noch nicht konkret genug beschrieben worden ist. Insofern ist das Gesetzesanliegen richtig. Es ist aber nur längerfristig realisierbar mit definierten Schritten, die bisher nicht eindeutig ersichtlich sind. Für die Beratung in den Ausschüssen halte ich es für erforderlich, dass:

1. Erfahrungen anderer Bundesländer gehört werden,

2. das Gutachten, das dieser Entscheidung zugrunde liegt, bekannt gemacht wird,

3. ein Expertengespräch auf Ausschussebene realisiert wird, das die Probleme bei der Umsetzung dieses Gesetzes näher beschreibt und

4. die Bildung eines unkontrollierten Sondervermögens verhindert wird.

Als schwerwiegenden und dringend notwendigen Korrekturschritt sieht die CDU-Fraktion auch die Präzisierung von Ansätzen und Formulierungen im Haushalt an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Gramkow von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Also, Herr Nolte, Sie hätten wirklich ein nettes Wort finden können,

(Georg Nolte, CDU: Wofür?)

denn ich finde, das, was hier vorliegt, hat diese Generalkritik und das Infragestellen, was Sie hier teilweise gemacht haben, nicht verdient.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Sie wissen ganz genau, dass es sich bei der Errichtung des Sondervermögens um einen LHO-Betrieb nach Paragraph 26 handelt und wir durch den Wirtschaftsplan alle finanziellen Fragen vorgelegt bekommen. Die Finanzministerin hat darauf hingewiesen. Und wenn Sie hier unterstellen, dass man vielleicht doch hätte vorher mal prüfen sollen, ob es nicht teurer werden könnte, dann wissen wir beide doch ganz genau, dass die Finanzministerin dieses Landes sich nicht hier hinstellt und sagt, es gibt Synergieeffekte, das Ziel formuliert, 50 Millionen DM perspektivisch in den Mund nimmt. Und Sie unterstellen, wir müssen noch einmal prüfen, ob es denn nicht teurer werden kann. Das ist ein bisschen lächerlich und ich kenne Sie im Umgang eigentlich auch anders.

Als PDS-Fraktion tragen wir das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfes, nämlich dafür zu sorgen, dass wir im Managementbereich bei den Liegenschaften die Bewirtschaftungskosten senken und letztendlich auch den Flächenbedarf dieses Zieles ausdrücklich zu unterstützen, mit. Ich gehe davon aus, dass wir Kosten sparen und nicht zusätzlich Kosten verursachen werden. Ich bin aber auch dafür, dass wir die Entscheidungen transparent und unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchsetzen müssen. Insofern sollten wir vielleicht, Frau Finanzministerin, nicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

und Personalräten unterstellen, sie wollten es verhindern. Ich glaube, dass die Kritiken, die gemacht worden sind, eher dazu dienen können, dass dieses Projekt im Interesse aller gelingen kann.

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Barbara Borchardt, PDS)

Und in dem Zusammenhang gibt es natürlich auch zwei Diskussionspunkte bei der PDS-Fraktion:

Da ist erstens die Frage – genau, Sie haben darauf hingewiesen: Ist nicht das Ausschließen betriebsbedingter Kündigungen bis zum Jahr 2005 ausreichend unter der Sicht des Gleichbehandlungsgrundsatzes? Wie gehen wir mit der Forderung der Personalräte um, eine unbegrenzte? Diese Frage steht, dieser Frage müssen wir uns in den Ausschüssen stellen. Ich denke, schauen wir uns an, welche rechtlichen Regelungen wir im Land gegenwärtig haben, dann wird sich dieses auch gemeinsam mit dem Personalrat diskutieren lassen.

In einem anderen Bereich sehen wir auch dringenden Diskussionsbedarf, und wenn Sie gestatten, Frau Ministerin, eben nicht nur bei der Bereitschaftspolizei.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Ich spreche hier nicht von den Grundstücken und um den Verfassungsschutz, wo er sitzt, muss ich mich auch nicht kümmern, sondern ich spreche zum Personal. Da gibt es einige Fragen, Besonderheiten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei, die wir nur einfach mal diskutieren und worüber wir miteinander ins Gespräch kommen sollten. Was ich meine, ist, dass Hausmeister, Hausarbeiter, Handwerker und Kuriere nicht nur diese Funktion bei der Polizei ausführen, sondern auch logistische Aufgaben bei polizeilichen Lagen, das heißt, sie werden dafür eingesetzt. Das heißt zum Beispiel, beim Auf- und Abtransport der Absperrgitter, wenn die Bundesligaspiele sind, Kurierdienste, Gefangenensammelstellen, die Transporte, Herausgabe von Verpflegung, letztendlich begleiten sie auch Castortransporte. Und in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob aus Sicherheitsgründen bestimmte Angestellte und Arbeiter nicht in den BBL übernommen werden sollten, sondern man hier darüber nachdenkt, eine bestimmte Transparenz und Verfügbarkeit in sicherheitspolitischen Fragen in der Polizei weiter zu ermöglichen.

Ich denke, das sind Diskussionspunkte, denen sollten wir uns stellen. Ich bin davon überzeugt, dass jede einzelne Frage, die Herr Nolte hier aufgeworfen hat, zu aller Zufriedenheit beantwortet werden kann und wir schnell das Sondervermögen in Gesetzesform schaffen sollten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Frau Gramkow, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Thomas?

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Vielen Dank, Frau Gramkow.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zu dem vorlie

genden Gesetzentwurf will die Landesregierung den rechtlichen Rahmen für die Bildung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften MecklenburgVorpommern“ schaffen.

Der BBL – und da haben wir wieder eine neue Abkürzung – soll zuständig gemacht werden für Baumaßnahmen des Landes, die Bereitstellung, die Unterhaltung, die Bewirtschaftung von Landesliegenschaften. Das beginnt bei der Planung und Durchführung aller Baumaßnahmen einschließlich der Bundesbaumaßnahmen, geht über die Verwaltung und Verwertung von Schlössern und Parks bis hin zur Bewirtschaftung der Landesimmobilien. Ich meine, ein ehrgeiziges Ziel, das sich namens der Landesregierung insbesondere das Finanzministerium stellt, denn der BBL bleibt eine nachgeordnete Behörde des Finanzministeriums.