ten will die CDU ihre Neufassung des Schulgesetzes begleiten, sie inhaltlich ausgestalten. All diese Aspekte können nicht in einem Schulgesetz untergebracht werden und deshalb bedürfen sie der Erläuterung. Es geht darum, Wissen und Können optimal miteinander zu verbinden. Man kann Bildung und Erziehung nicht auf verschiedene Kompetenzmodelle übertragen. Was ist Methodenkompetenz ohne eine solide Wissensbasis?
Das sich ständig wiederholende Argument der Entrümpelung der Rahmen- oder der Lehrpläne, wie wir sie uns wünschen, ist nur bedingt tauglich für eine Reform der Schule. Auf vielen Gebieten ist die Halbwertzeit des Wissens eben nicht kürzer geworden. Der Satz des Thales bleibt auch in hundert Jahren noch der Satz des Thales und auch in hundert Jahren wird zwei mal zwei vier sein. Ohne dieses Grundlagenwissen sind Methoden nicht anwendbar. Es geht aber nicht nur um Methoden und Wissen, es geht auch um Kultur und Tradition. Daher sollten wir ebenso bestrebt sein, dass die Schüler Goethes „Osterspaziergang“ noch rezitieren oder mit Schillers „Handschuh“ etwas anfangen können.
In der Schule unterliegen die Kinder und Jugendlichen dem maßgeblichsten Entwicklungsprozess ihres Lebens. Bildung und Erziehung in der Schule bilden die Persönlichkeit des jungen Menschen. In der Schule entwickelt sich die werdende Freiheit und es geht also nicht um bloße Qualifikation, die Anpassung an gesellschaftliche Herausforderungen. Schule muss zeitlos anwendbares, persönlichkeitsbildendes Wissen produzieren.
Ich wende mich entschieden dagegen, dass Schule eine berufsvorbereitende Funktion hat. Man mag zur Regionalen Schule sagen, was man will, aber sie darf auf keinen Fall als berufsvorbereitende Schule von vornherein definiert werden. Diese Aufgabe hat sie nämlich nicht, damit weicht die Regionale Schule vom Postulat der Allgemeinbildung ab und verschiebt entscheidend die Koordinaten unseres Bildungssystems, das sich in allgemeine Bildung, in berufliche Bildung und in die Hochschulausbildung gliedert.
also bleiben Sie auch dabei. Wird Schule unter dieser Zweckbestimmung definiert, wird schnell verabsolutiert und die allumfassende Persönlichkeitsbildung gerät in den Hintergrund. Ein guter naturwissenschaftlicher Unterricht, ein guter Deutschunterricht, eine Wissens- und Methodenvermittlung, die nach Abschluss der Schule zum Ergebnis hat, dass die Absolventen schreiben und rechnen können, dass sie sozial bindungsfähig sind, das sind nur zwei Beispiele aus dem Kanon dessen, was die Wirtschaft und die Hochschulen von Schulabgängern erwarten.
Auf den Beruf werden sie in der Berufsschule und im Unternehmen vorbereitet, auf das Studium in der gymnasialen Oberstufe. Wir sollten uns im Interesse einer
allumfassenden Persönlichkeitsbildung davor hüten, die Spezialisierung zu weit voranzutreiben. Auch aus diesem Grund bin ich nach wie vor ein Kritiker des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe. In der bereits zitierten Initiative „Bildung der Persönlichkeit“ im Rahmen der Wissensvermittlung kontra Methodenkompetenz haben wir festgestellt und ich zitiere: „Die Schule sollte sich vielmehr darauf besinnen, was Bestand hat und was nach dem Prinzip ,multum non multa’ jene Grundausstattung ist, mit deren Hilfe jede noch so expansive Wissensentwicklung in der späteren Berufsbildung, im späteren Studium oder in der späteren Berufstätigkeit bewältigt werden kann. [...] Wer erfinderisch und innovativ sein möchte, der muss erst viel wissen und können. [...] Wissen schafft geistige Unabhängigkeit.“ So weit das Zitat.
Wer immer noch der Entrümpelung von Rahmenplänen das Wort redet, der muss genauestens sagen, was nicht mehr in der Schule gelehrt werden soll.
Das hat aber bis heute niemand getan. Im Gegenteil, die Schule bekommt immer mehr Aufgaben zugewiesen. Zuletzt erprobte sich Bauminister Helmut Holter in der Forderung an die Schule, Schüler zum guten Geschmack zu erziehen. Was denn noch alles?
(Reinhard Dankert, SPD: Sie wollen ja schon mal die westliche Lebensart bei Lehrern durch- setzen. Nun seien Sie mal nicht so pingelig.)
In die Rahmenpläne soll die gleichberechtigte Vermittlung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften aufgenommen werden und die, die so etwas fordern, fordern gleichzeitig die Entrümpelung der Lehrpläne. Also, meine Damen und Herren, das geht nicht.
Schule und Unterricht brauchen klare Fächer- und Inhaltsstrukturen, denn solche Strukturen erleichtern die Orientierung in einer Flut an Informationen und Wissenszuwächsen.
(Angelika Gramkow, PDS: Das fällt so schwer, Frau Schnoor. – Reinhard Dankert, SPD: Also wir hören Ihnen zu.)
Lehrpläne, so, wie wir sie uns vorstellen, geben nicht nur einen Rahmen vor, sondern sollen weitgehend Lehrund Lerninhalte festschreiben, gleichzeitig aber auch den Lehrern den Raum geben, Unterricht selbst gestalten zu können. Das eine soll das andere nicht ausschließen. Allein unsere Absicht, mit der 1. Klasse den Fremdsprachenunterricht einzuführen, erfordert eine genaue Festschreibung von Lehrplänen. Das ist eine Erfahrung aus der schulischen Praxis, die wir hiermit umsetzen wollen. Mit weitgehend fixierten Lehrplänen ist es uns zum Beispiel besser möglich, den Unterricht von Grundschule mit dem Unterricht der Sekundarstufe zu verknüpfen. Nicht
nur inhaltliche Fragen werden berührt, das Beispiel Fremdsprachenunterricht zeigt auch, dass es vor allem einer methodisch-didaktischen Abstimmung bedarf, um den Fremdsprachenunterricht nach der Grundschule erfolgreich fortzusetzen. Die Gewichtung ist von Fach zu Fach natürlich unterschiedlich, das weiß jeder und die Lehrpläne sind auch ein Kriterium für die Durchlässigkeit der einzelnen Bildungsgänge. Umso mehr Abstimmung durch die Lehrpläne zwischen den Jahrgangsstufen, aber auch Bildungsgängen erreicht werden kann, umso höher ist der Grad der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen.
Jeder Lehrer der aufnehmenden Klasse kann anhand der Lehrpläne sehr schnell erkennen, auf welchen Wissens- und Könnensfundus beim Schüler zurückgegriffen werden kann. Die Integration eines Wechslers wird damit gefördert.
die CDU fordert den verbindlichen Fremdsprachenunterricht ab der 1. Klasse. Es ist entwicklungspsychologisch erwiesen, dass kleine Kinder eine Fremdsprache besser erlernen als Kinder im fortgeschrittenen Schulalter. Die Form des Fremdsprachenunterrichts ist dabei aber entscheidend.
Dabei gilt es vor allem, eine Fremdsprache spielerisch zu erlernen, als Begegnungssprache zu begreifen.
Bei Grundschülern kann man schnell auf diesem Weg das Interesse wecken. Natürlich muss die Fremdsprache ab Klasse 2 dann ohne Benotung angenommen werden oder eine Benotung darf nicht versetzungsrelevant sein. Solche Details lassen sich aber im Erlass für die Arbeit an der Grundschule sehr gut regeln. Die Chancen mit dieser Unterrichtsvariante sind ungemein groß, groß vor allem in der Hinsicht, dass das schnelle Erlernen einer zweiten Fremdsprache, auch in der Hauptschule übrigens, kein Problem mehr darstellen muss.
Wir sind übrigens mit diesem Vorschlag nicht allein. Die baden-württembergische Bildungsministerin Annette Schavan verkündete am 21. Juni diesen Jahres über die Agenturen, dass ab dem Schuljahr 2003/2004 die Grundschüler in ihrem Bundesland in der 1. Klasse in einer Fremdsprache als Pflichtfach unterrichtet werden.
Meine Damen und Herren, der Bildungsminister will die erste Fremdsprache erst ab Klasse 3. Baden-Württemberg zeigt, dass dann Mecklenburg-Vorpommern bei der Verwirklichung der Pläne des Bildungsministers wieder einmal auf Sparflamme fährt und Standortnachteile produziert.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt: Die Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges ist eine Forderung, die wir schon im November 2000 mit einem Gesetzentwurf hier aufgestellt haben. Eigentlich wollte ich die Debatte um diesen wichtigen Punkt nicht noch einmal führen, aber angesichts der Orientierungsstufenpolitik der Landesregierung müssen doch einige Sätze gesagt werden, um die Unterschiede hier noch einmal deutlich zu machen. Wenn MecklenburgVorpommern wieder das Abitur nach zwölf Jahren Schulzeit einführen will, dann bedeutet dies, dass die Gymnasiasten einen achtjährigen gymnasialen Bildungsgang absolvieren müssen. Das bedeutet, dass die Gymnasiasten ab Klasse 5 mit gymnasialen Anforderungen konfrontiert werden müssen.
Nach dem Modell der CDU ist das kein Problem, es bietet dafür die Gewähr. Nach den Ankündigungen der Koalition und der Praxis in den Schulen sieht es so aus, dass in der Orientierungsstufe über alle Bildungsgänge hinweg mit den gleichen inhaltlichen Vorgaben gearbeitet werden soll.