Protocol of the Session on June 28, 2001

Fest steht,...

Dazu sage ich nachher noch was.

... dass wir zur Bekämpfung von heutigen – und wir reden von Prävention – und zukünftigen Havarien auf der Ostsee ein Sicherheitsschiff mit hoher Schwerwettergeschwindigkeit und Schleppleistung,

(Andreas Bluhm, PDS: Ihre Redezeit ist zu Ende.)

hoher Feuerlöschleistung, Gasschutz und Technik für Großschadensereignisse benötigen.

Und was will Herr Bodewig? Was steht in seiner Presseerklärung? Sie sagten es schon.

(Dr. Henning Klostermann, SPD: Der ist nicht Mitglied!)

Er will erstmals eine staatliche Notschleppkapazität Ostsee aufbauen. Gut so, aber wie lange dauert das? Er setzt weiter auf Mehrzweckschiffe, obwohl diese Schiffe für heutige und zukünftige Aufgaben ungeeignet sind. Er will den Neubau eines Mehrzweckschiffes und den Umbau der fast 30 Jahre alten „Scharhörn“ zum Mehrzweckschiff. Ich meine, hier wird Geld verschwendet. Die „Scharhörn“ ist von der Grundkonzeption her nur ein Versorger. Die leistungsfähige „Oceanic“ ist für dieselben Planer angeblich veraltet, die „Scharhörn“ aber zum Umbau geeignet. Allein der Gasschutz für den Motor kostet das Dreifache dessen, was ein Austauschmotor kostet, von den statischen Problemen ganz zu schweigen.

Und dann will Herr Bodewig noch einen Hochseeschlepper mit 80 Tonnen Pfahlzug sowie zwei seegängige Hafenschlepper. Erstens gibt es den 80-Tonnen-Hochseeschlepper nicht. Es wäre gut, wenn Sie uns den zeigen würden, denn seit 1980 wurde keiner mehr gebaut. Und für dieses aus unserer Sicht mehr als zweifelhafte Konzept will Herr Bodewig 20 Millionen DM jährlich ausgeben. Ich erinnere mal daran, dass wir die Idee der Privatfinanzierung hatten. Das hätte den Bund gar nichts gekostet.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Bitte? Privatfinanzierung?)

Aufgrund der wachsenden Schiffsgröße in der Ostsee bis Aframax-Tanker, Größe 130.000 bis 140.000 tdw, benötigen wir einen Pfahlzug im Extremfall von circa 130 bis 150 t. Für zukünftige Supertanker und Großcontainerschiffe in der Nordsee

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Ach mit den Gebühren!)

von 180 bis 220 t. Mit den 20 Millionen von Herrn Bodewig könnte ein allen heutigen und zukünftigen Anforderungen genügendes Sicherheitsschiff Ostsee privat finanziert werden und damit schnell, sehr schnell verfügbar sein. Für die ergänzende Schleppkapazität wäre aus unserer Sicht noch genügend Geld vorhanden. Es bliebe auch noch Geld für die Entwicklung von Schäumern und seegangsunabhängigen Ölskimmern übrig. Ich finde, die Landesregierung muss ihre Position zu so einem unsinnigen Konzept deutlicher klar machen. Ich hoffe, dass Sie auf der Konferenz morgen eine Einigkeit erzielen. Ich glaube nicht, dass das im Interesse der norddeutschen Küstenanrainerstaaten und schon gar nicht im Interesse unseres Landes ist.

Was wir in der Ostsee heute und zukünftig an Schleppkapazität benötigen, ist aus unserer Sicht deswegen erstens die Übergangslösung „Mellum“. Alles andere dauert viel zu lange. Wie wollen wir das eigentlich entschuldigen, wenn wir jetzt eine Katastrophe haben ähnlich wie

vor Møn? Wollen wir dann wieder anfangen zu reden? Zweitens brauchen wir mehr Druck auf die Bundesregierung, damit diese ihr überholtes Mehrzweckschiff-Nachsorgekonzept überarbeitet. Es gehört zu einem überalterten Nachsorgekonzept. Und ich sage das auch sehr deutlich, das ist unter einer CDU-Regierung initiiert worden, nur spätestens nach der „Pallas“ muss umgedacht werden. Ich denke, dass man dann über die ergänzenden Schlepp- und Ölbekämpfungskapazitäten noch vernünftig verhandeln muss.

Da Sie angedeutet haben, dass Sie den Antrag ablehnen, würde ich noch mal den Antrag stellen, ihn zumindest federführend in den Innenausschuss zu überweisen, denn ich glaube, dass dieses Sicherheitsproblem da gut aufgehoben ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Thomas.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Idee, Mittel und Möglichkeiten der Bundeswehr zu Überwachungsaufgaben in der Ostsee heranzuziehen, ist nicht neu, mir sehr sympathisch, ein Schritt zur zivilen Umorientierung der Bundeswehr allemal.

(Beifall Annegrit Koburger, PDS)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Fairness halber muss an dieser Stelle dann aber auch erwähnt werden, dass es eben so einfach nicht ist, die Bundeswehr mit neuen zivilen Aufgaben zu betrauen. Eine strittige Position ist dabei immer wieder die Frage nach der Haftbarkeit bei Versäumnissen. Was also, wenn die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe zur Überwachung der Kadet-Rinne Aufgaben übernimmt und aus irgendeinem Grund kommt es doch zu einer Kollision? Wer trägt die Verantwortung und wer trägt nachher welche Konsequenzen?

(Wolfgang Riemann, CDU: Wenn das Land keine übernimmt.)

Diese und andere Fragen müssen natürlich mit dem Bund verabredet werden.

(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Wichtig aber ist, dass man sich überhaupt gegenseitig bemüht, Lösungen zu finden. Der Umweltminister hat angedeutet, dass das genau morgen auf der Konferenz stattfinden soll.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie verhält es sich mit dem zweiten Teil Ihres Antrages? Auch hier finden wir eine alte Bekannte wieder, nämlich die Forderung der CDU, das Mehrzweckschiff „Mellum“ in die Ostsee zu verlegen. Dass wir genau dieses Thema auch nicht das erste Mal behandeln, zeigt sich unter anderem in der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas und deren Beantwortung vom August des vergangenen Jahres. In der Antwort auf diese Anfrage äußert sich der Umweltminister zu dem Gedanken der Verlegung der „Mellum“ in die Ostsee. Dabei wird unter anderem darauf hingewiesen, dass das Mehrzweckschiff „Mellum“ aufgrund seiner Eigenschaften nur bedingt für den Einsatz in der Ostsee geeignet ist.

Die Forderung der CDU nach Verlegung der „Mellum“ hat neben der beabsichtigten Schließung der Notschleppkapazitätslücke für die Ostsee, wie es in der Antragsbegründung heißt, noch eine zweite Seite mit erheblicher Konsequenz. Die Kapazitäten für die Ostsee sollen nicht zusätzlich geschaffen werden, sondern resultieren aus einer Schwächung der Kapazitäten in der Nordsee. In der Antragsbegründung heißt es da kühn: „Durch den Abzug des Mehrzweckschiffes ,Mellum’ wird die Sicherheit in der Nordsee nicht beeinträchtigt.“ Eine ebenso mutige wie – aus meiner Sicht – unzutreffende Feststellung. Natürlich bedeutet das Verlegen eine Schwächung der Kapazität in der Nordsee.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie dann fragen: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich herausstellt, dass die Entscheidung zur Verlegung der „Mellum“ falsch war? Es gibt also eine ganze Reihe von guten Gründen, Ihren Antrag abzulehnen, auch nicht zu überweisen. Im Übrigen hat der Umweltminister deutlich gemacht, dass die Landesregierung bereits mit allen Beteiligten im Gespräch ist. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Während der Debatte ist beantragt worden, dass der Antrag der CDU auf Drucksache 3/2125 in den Innenausschuss überwiesen werden soll. Wer dem Überweisungsvorschlag in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist damit mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion abgelehnt worden. Die CDU hatte zugestimmt.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2162. Es geht jetzt also um die Abstimmung in der Sache. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2125 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Mit demselben Stimmverhältnis ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2125 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Aktionsprogramm zur Verbesserung der Teilhabe von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/2119.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Aktionsprogramm zur Verbesserung der Teilhabe von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2119 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Koburger.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Dieser Antrag geht auf die Initiative des

Landesverbandes der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern – Gaymeinsam – e. V. zurück.

Ja, die gesellschaftliche Situation von Lesben und Schwulen hat sich dank der eigenen Bewegung in den letzten Jahrzehnten positiv verändert. Die Lesben- und Schwulenbewegungen, die Ende der 60er Jahre entstanden, mischen sich inzwischen in zunehmendem Maße in gesellschaftliche und politische Institutionen wie Kirchen, Gewerkschaften und Parteien ein. Das gleichzeitige Erstarken der Frauenbewegung und die gesellschaftlichen Veränderungen durch die 68er Bewegung führten zu einer größeren Offenheit gegenüber unterschiedlichen Lebensformen und damit zu einem verbesserten Klima gegenüber Lesben und Schwulen. Homosexuelle Beziehungen können heute sehr viel leichter gelebt werden als zum Beispiel in den 50er und 60er Jahren.

In den größeren Städten gibt es eine eigene funktionierende Infrastruktur, die auch das gewachsene Selbstbewusstsein und die Chancen widerspiegelt, die eine alternative Lebensform ebenfalls bietet. Immer mehr Lesben und Schwule leben in Beruf und Familie offen ihre Beziehung. Jedoch gemessen an der zunehmenden Offenheit gegenüber lesbischen und schwulen Lebensformen und der bereits entstandenen Vielfalt familialen Zusammenlebens sind die Institutionen der BRD – Familie, Betreuungsund Erziehungssystem, Arbeitswelt, Medien und Politik – enorm rückständig. Nach wie vor werden schwule Männer und lesbische Frauen immer noch durch Ignoranz, Beschimpfungen, Ausgrenzungen, Verächtlichmachung, Gewalt und gesetzliche Regelungen diskriminiert.

Im Zusammenhang mit der Debatte um die aktive Mitwirkung beim Lebenspartnerschaftsgesetz haben wir auf die zahlreichen diskriminierenden Regelungen aufmerksam gemacht, die ich jetzt nicht noch mal im Einzelnen wiederholen möchte. Seit Jahren stehen die Forderungen nach Beseitigung diskriminierender Gesetze und Verordnungen, nach der Schaffung von Bedingungen, die zu mehr Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft beitragen können und sollen. Noch steht die Erfüllung dieser Forderungen aus. Wohlwissend, dass dies ein langer gesellschaftlicher Prozess ist, gilt es, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Nun bleibt die Frage, wie dieses komplexe Vorhaben zu realisieren wäre. Denkbar ist eine Herangehensweise in thematischen Einzelschritten zur Beseitigung von diskriminierenden Sachverhalten. Das würde nach unserer Auffassung noch einige Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern. Zu berücksichtigen wäre zudem, dass vieles ineinander greift und nicht trennscharf auszutarieren ist. Wir haben uns auf Anregung des Landesverbandes der Lesben und Schwulen daher entschieden, die Aufgabe in ein alle Bereiche umfassendes Landesprogramm zu bringen. Damit soll zum einen gesichert werden, dass die Vernetzung von Aufgaben und Aufgabenbereichen vorgenommen werden kann, und zum anderen, dass ressortübergreifend sowie übergreifend hinsichtlich parlamentarischer und außerparlamentarischer Akteurinnen und Akteure gearbeitet wird. Darin sehen wir unseren Beitrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beseitigung diskriminierender Vorschriften und Tatsachen.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die einzelnen Schwerpunkte des Landesprogramms eingehen, die beispielhaft genannt sind und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Der erste Punkt fand heute schon seine Erwähnung im Zusammenhang mit der Debatte über den Schulgesetzentwurf der CDU. Bezeichnend für die Unkenntnis bezüglich gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und zudem bedauerlich ist allerdings, wenn die ehemalige Kultusministerin nicht den Unterschied und die Vereinbarkeit von gleichberechtigter Darstellung homosexueller und heterosexueller Lebensweisen und der dringend notwendigen Entrümpelung von Rahmenlehrplänen versteht.

(Beifall Irene Müller, PDS)

Ich möchte das jetzt aber nicht vertiefen.

Analog zu den Vertreterinnen und Vertretern des Lesben- und Schwulenverbandes halten wir es für dringend notwendig, die Rahmenlehrpläne zu überprüfen und zu überarbeiten, um eine gleichberechtigte Darstellung aller Lebensformen unabhängig von der sexuellen Orientierung zu erreichen. Das schließt selbstverständlich ein, den Erziehungsauftrag der Schule daraufhin auszurichten. Nur so ist schrittweise Toleranz und Akzeptanz für diese Lebensformen erreichbar. Das heißt für mich: Schluss mit der Propagierung von Heterosexualität als einseitiges Vorbild, mit der Erziehung zu Ehe und Familie als einzige normale Lebensform, familiärer und öffentlicher Sozialisation, Schluss mit der Idealisierung heterosexueller Liebesromantik und der rechtlichen Bevorzugung lediglich einer Lebensform – der Ehe. Nach unserem Dafürhalten reicht es auch nicht, das auf einzelne Fächer wie zum Beispiel Sozialkunde oder einzelne Themenbereiche wie Sexualaufklärung zu beschränken. Hier sind alle gesellschaftswissenschaftlichen und musischen Fächer mit einzubeziehen. Es wäre sicherlich auch mal interessant für Schülerinnen und Schüler, Bücher, Musikstücke oder Musiker und Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus diesem Bereich und ihre Werke kennen zu lernen.

Das setzt natürlich voraus, dass Pädagoginnen und Pädagogen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung dazu befähigt werden, was im Übrigen für alle Bereiche zutrifft, insbesondere in solchen Bereichen, die männerdominiert sind, wie zum Beispiel bei der Polizei. Hier geht es nicht nur darum, die dort oben erworbenen Kenntnisse zu nutzen im Kontakt zu Rat suchenden Einwohnerinnen und Einwohnern aus dieser Gruppe, sondern ebenso um einen veränderten Umgang unter den Kolleginnen und Kollegen, denn – das ist zwar nur eine grobe Schätzung – circa zehn Prozent der Bevölkerung sind Lesben und Schwule.