Wenn ein Untersuchungsausschuss aber in eine Situation kommt, wie unser jetzt, dass er sich mit Vorgängen befasst, die in grauer Vorzeit stattgefunden haben und unter völlig anderen Bedingungen abgelaufen sind, als es heute der Fall ist, dann stellt sich nicht nur die Frage, ob es zu rechtfertigen ist, so viel Gelder dafür auszugeben, sondern man muss dann auch sehen, dass immerhin sieben Mitglieder dieses Hauses durch die Arbeit im Untersuchungsausschuss davon abgehalten werden, Sinnvolleres zu tun. Und das kann eigentlich nicht Aufgabe von Ausschüssen sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich in einigen Minuten meine Ausführungen beendet haben werde, wird vielleicht der eine oder andere von Ihnen sagen, zu Nordbräu hat er ja gar nichts gesagt. Und dann werden Sie auch Recht haben. Ich beabsichtige nämlich nicht, etwas zu Nordbräu zu sagen. Das hat aber einen ganz spezifischen Grund. Der Kollege Klaus Schier, der ja ebenfalls Mitglied des Untersuchungsausschusses war und ist, möchte gern zu diesem Komplex sprechen. Und Sie werden mir von daher nachsehen, dass wir uns hier nicht doppeln, sondern ich diesen Teil ausspare.
Ich beabsichtige also, einige allgemeine Ausführungen zur Arbeit des Untersuchungsausschusses zu machen, zu seinen Ergebnissen, zu seinen Arbeitsmethoden, und einige Ausführungen zum Unternehmenskomplex BESTWOOD.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst mit einem für mich feststehenden Resultat beginnen: In Bezug auf die Unternehmen, die dieser Ausschuss untersucht hat, hat er die Aufgabe, die ihm dieser Landtag gestellt hat, erfüllt.
Wir sind zwar alle zu der Erkenntnis gekommen, dass wir nicht die Spur einer Chance haben, tatsächlich die 17 Unternehmen, die im Einsetzungsbeschluss genannt sind, zu untersuchen. Dieses wäre in dieser Legislaturperiode und dieses wäre, so vermute ich, auch unter Hinzunahme der nächsten Legislaturperiode nicht machbar. Sie haben Recht, Herr Dr. Born, dieses ist einfach nicht leistbar. Und von daher wird der Arbeitsauftrag des Untersuchungsausschusses nicht in vollem Umfang erfüllt werden können.
Aber das, was dieser Untersuchungsausschuss in Bezug auf die Unternehmen, die er untersucht hat, geleistet hat und was er an Erkenntnissen zutage gefördert hat, das, denke ich, kann sich sehen lassen und das braucht keine Auseinandersetzungen zu scheuen. Und wenn beim Thema Schlachthof Teterow ein Ergebnis herauskam, dass das, was gelaufen ist, im Wesentlichen gut war, auch wenn, wie uns der Bürgermeister von Teterow in einer bemerkenswerten Zeugenaussage gesagt hat, wir eben Schwein gehabt haben – und damit meinte er nicht lebende Tiere, sondern er meinte Glück –, dann skizziert er die tatsächliche Entwicklung richtig und korrekt. Dort ist alles gut gelaufen, es ist glücklich gelaufen im doppelten Sinne dieses Wortes. Und wenn wir dieses zutage bringen, dann gehört das auch zu unserem Untersuchungsauftrag, denn zu unserem Untersuchungsauftrag gehörte, die Fakten ans Tageslicht zu bringen und nicht Vorverurteilungen, die der eine oder andere hat, zu bestätigen. Von daher, Herr Dr. Born, finde ich es nicht in Ordnung, dieses nun dem Ausschuss zum Vorwurf zu machen, dass er hier zu einem solch positiven Untersuchungsergebnis gekommen ist.
Es ging, und da beginnt bereits unsere Unterscheidung im Untersuchungsauftrag, immer – und Sie können im Einsetzungsbeschluss nachlesen – um öffentliche Gelder, um die Verschwendung, Vergeudung, nicht sachgemäße Verausgabung von öffentlichen Geldern bei und im Zusammenhang mit der Privatisierung. Das heißt, der eigentliche Privatisierungsvorgang durch die Treuhand spielt für diese Untersuchung eine Rolle, aber wir wissen, dass der Untersuchungsausschuss Landespolitik zu untersuchen hat und nicht Bundespolitik. Und dennoch kann ich mich dem, was Kollegin Monegel bezüglich der Aussagegenehmigung der BvS gesagt hat, nur anschließen. Es war gut, es war richtig, es war wichtig, dass wir hier interveniert haben und dass wir hier auf umfassende Aussagegenehmigungen mit Erfolg gedrängt haben.
Ich meine, meine Damen und Herren, dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat Sinn gemacht und macht auch weiterhin Sinn, und ich glaube, und ich werde das noch in einzelnen Punkten belegen, er hat auch etwas bewegt, und ich halte es für wahrscheinlich, dass er auch zukünftig etwas bewegen wird.
Mit beigetragen zu diesem positiven Ergebnis hat – die Vorsitzende hat schon zu Recht darauf verwiesen – die sehr sachorientierte Arbeit in diesem Ausschuss, wozu das Sekretariat mit seiner hervorragenden Arbeit eine tolle Basis geliefert hat, wozu aber alle Mitglieder dieses Untersuchungsausschusses sehr beigetragen haben, auch die, und das sage ich hier ganz ausdrücklich, die eigentlich diesen Untersuchungsausschuss nicht wollten und auch heute nicht wollen. Die Arbeitsweise war gut, die Arbeitsweise war sachorientiert, das Klima war teilweise, na, fast kameradschaftlich.
Aber, meine Damen und Herren, das Interessante ist ja, dass, wenn dann vor diesem Hause über die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses berichtet wird, plötzlich einige Dinge etwas schärfer gesehen werden und plötzlich Konfrontationen aufgemacht werden, die es in der Ausschussarbeit so überhaupt nicht gegeben hat. Ich muss sagen, ich fand und ich finde, diese Arbeit im Untersuchungsausschuss hebt sich sehr von dem üblichen Gefecht, das wir anderswo betreiben, ab, und ich glaube, sie hebt sich positiv ab. Sie ist sehr stark sachorientiert, ergebnisorientiert.
Und deswegen, Herr Dr. Born, war ich über Ihre Ausführungen hier und heute ein bisschen enttäuscht, denn Sie haben uns im Untersuchungsausschuss sehr oft Beispiele Ihrer messerscharfen Logik gegeben und hier haben Sie uns Beispiele von hammerdicker Unlogik geboten. Wenn Sie uns zum Beispiel sagen und mich damit in Zusammenhang bringen und die allgemeine Lage und dass ich das ja auch so sehe und über die Schwierigkeiten der Holzindustrie in jener Zeit und der Zuliefererbranche für die Holzindustrie reden, dann haben Sie damit sicherlich einen objektiven Tatbestand richtig beschrieben. Und wenn Sie im gleichen Redebeitrag sagen, es war der böse Harald Ringstorff, der ja eigentlich für die Pleite eines Unternehmens zuständig war, …
dass er mit einer vielleicht unbedachten Äußerung die Pleite eines Unternehmens herbeiführen kann, oder wie wichtig sind denn Ihre objektiven, von Ihnen vorher selbst wortreich beschriebenen Umstände, Marktsituation et cetera pp., die den Unternehmen das Leben schwer machen? Ich glaube, …
(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU – Herbert Helmrich, CDU: Man kann eine ganze Konjunktur ka- puttreden, nicht nur ein Unternehmen.)
Und ich denke, die objektiven, von Dr. Born hier durchaus richtig benannten Umstände haben vielleicht viel mehr zur Pleite von Greten beigetragen als eine Äußerung des damaligen Wirtschaftsministers.
Aber, Herr Dr. Born, schauen wir uns doch, und im Ausschuss haben wir viel besser gearbeitet mit solchen Sachen, schauen wir uns die Aussage von Herrn Greten doch mal an! Wie belastbar ist denn die? Was hat er denn als Belege angeführt? Hat er denn eine dieser Banken, von denen er sprach, genannt? Ich glaube und ich bin überzeugt, hier ist jemand mit seinem Unternehmen in die Pleite gegangen
So schlecht haben wir im Untersuchungsausschuss nicht gearbeitet, dass wir so dünn argumentiert haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Born hat noch einen weiteren Aspekt angesprochen, der ihm in der Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht gefällt. Das ist das Thema des öffentlichen Interesses. Sie haben das im Minderheitenvotum gemacht und Sie haben das auch öffentlich gemacht. Und Sie, meine Damen und Herren, wissen ja, dass das Untersuchungsrecht den Gegenstand auf Angelegenheiten des öffentlichen Interesses beschränkt. Nun ist hier im Hause allgemein bekannt, dass ich kein Jurist bin. Ich pflege zu sagen, dass ich andere Fehler habe. Ich bin auch kein promovierter Jurist. Aber es hat mich trotzdem sehr irritiert, Herr Dr. Born, dass Sie ein öffentliches Interesse gemäß Einsetzungsbeschluss in Abrede stellen und sagen, davon könne keine Rede sein, ein mangelndes öffentliches Interesse sei dadurch belegt, dass an den öffentlichen Ausschusssitzungen häufig weder Medienvertreter
Nun, meine Damen und Herren, wir sollten uns vielleicht mal ein bisschen näher damit befassen, was hinter dem Begriff des öffentlichen Interesses des Artikels 34 unserer Landesverfassung steht. Öffentliches Interesse ist ein in der Gesetzessprache verwendeter Begriff, der Belange der Allgemeinheit gegenüber Individualinteressen trennt. Und die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses lassen sich aus einer Gesamtschau von Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Regelung gewinnen.
Wenn also ein Landtag beschließt, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um die Frage einer möglichen Verschwendung von öffentlichen Geldern zu prüfen, dann ist dies etwas, was im öffentlichen Interesse liegt, egal ob da gar keine Medienvertreter sitzen oder tausend. Das ist nicht der Punkt, woran wir öffentliches Interesse messen. Sie vermischen hier sehr geschickt, Herr Dr. Born, den juristischen Begriff des öffentlichen Interesses mit dem allgemein sprachlichen Gebrauch des Medieninteresses. Und beides ist ja nun weiß Gott nicht identisch.