Aber, meine Damen und Herren, das sind alles nur – ich gebrauche jetzt einen abgegriffenen Begriff – Peanuts im Verhältnis zu dem, was der Herr Innenminister am Ende seiner Rede so kurz gestreift hat. Dieser Gesetzentwurf ist leider nur ein Bruchstück. Und zwar deshalb, Sie hatten mit Vorlage eines vernünftig zusammengefassten Entwurfes durchaus die historische Chance, einheitliche Bedingungen für den wirksamen Einsatz sowohl im Katastrophenschutz als auch beim Brandschutz und der technischen Hilfe zu schaffen. Und, Herr Innenminister, wenn Sie mal die Gesetze des Landes durchgehen, in denen Selbstverwaltungsaufgaben und übertragene Aufgaben nebeneinander geregelt werden, werden Sie auf eine mehrstellige Zahl kommen. Das ist kein Argument.
Sie haben die Chance vergeben, wichtige Rahmenbedingungen für den wirksamen Einsatz zusammenzufassen, und das sind – das sage ich mal unter Nennung eines doch unverdächtigen und kompetenten Partners – die grundsätzlichen Fragen der Führungsorganisation, der organisatorischen Aufgabenverknüpfung auf den verschiedenen Verwaltungsebenen, der Aus- und Fortbildung, der Finanzierung sowie insbesondere der Rechtsverhältnisse der ehrenamtlichen Helfer. Das war das, was der Landesfeuerwehrverband, aber auch andere in der Anhörung zum Katastrophenschutzgesetz vorgetragen haben. Einsatztaktisch würde daraus der große Vorteil entstehen, dass im Rahmen der Lageentwicklung, etwa wenn man zunächst von einem örtlich zu bewältigenden Ereignis ausgegangen war und sich dieses zu einem Umfang auswächst, der mit örtlichen Kräften ohne einheitliche Leitung nicht mehr in den Griff zu kriegen ist, auch dann noch jederzeit, und das ist wichtig, eine abgestimmte und organisationsübergreifende Führungs- und Einsatzleitung, insbesondere durch personelle Kontinuität und rechtzeitige Koordination, gewährleistet werden kann. Genau dies, und das wissen Sie, war der Sinn des Beschlusses der Innenministerkonferenz, der nämlich fordert, dass die Gefahrenabwehr so aufeinander abgestimmt sein muss, dass in jedem Land ein einheitliches Hilfeleistungssystem funktioniert.
Und um jetzt der schon fast mechanisch gewordenen Entschuldigung für eigene Fehlleistungen gleich entgegenzutreten – Herr Kollege Körner ist nicht da, er kann es jetzt nicht sagen, dann sage ich es für ihn –, dass frühere Innenminister das ja auch nicht gemacht hätten, sage ich Ihnen dazu: Wenn die Landesregierung mit Recht darauf hinweist, dass es sich hier im Wesentlichen um technische Änderungen handelt, wenn die beiden geltenden Gesetze unseres Landes sich im Wesentlichen, auch nach Auffassung der Organisationen, bewährt haben, wo
kommt denn nun eigentlich die Eile her? Wenn man aber beide nahezu zur gleichen Zeit, nämlich in kurzen Zeitabständen in diesen Landtag einbringt, novellieren will, dann darf man diese historische Chance eben gerade nicht versäumen.
Und, meine Damen und Herren, in der Anhörung zum Katastrophenschutzgesetz waren sich die Verbände, die das da noch einmal vorgetragen haben – das waren der Landesfeuerwehrverband, das war die DLRG, das war das DRK bis hin zu den kommunalen Spitzenverbänden, und die sind sich nicht immer einig –, in diesem Punkt sehr einig. Wir haben gesagt, ja warum habt ihr denn das nicht dem Innenminister vorgetragen in den Vorberatungen, die ja immer zu Gesetzentwürfen stattfinden. Und da war dann unser Unverständnis, glaube ich, doch allgemein ziemlich groß, als wir hören mussten, Herr Innenminister, Sie sind von den Verbänden rechtzeitig und sehr dringend gebeten worden, eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.
Und wenn Sie uns heute, nachdem Sie das wissen, etwa noch einmal vortragen, das ginge nicht bei einem Gemisch von Selbstverwaltungsaufgaben und Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, dann zeugt das schon von einer beachtlichen Beratungsresistenz, aber vor allem von einem mangelnden Verständnis für die Bedürfnisse der Praxis,
Ergebnis ist, uns liegt eine bruchstückhafte Arbeit vor. Die richtige Konsequenz, meine Damen und Herren, wäre eigentlich, dass wir sagen: Hausaufgaben nicht gemacht. Bitte schön, nimm den Entwurf zurück und komme mit einem einheitlichen wieder. Aber wir wissen alle, dass das geschäftsordnungsmäßig nicht geht,
denn das andere Gesetz – ja, nee, das ist das Problem – hat dieser Landtag ja schon in die Ausschüsse verwiesen. Jetzt hätten wir, und das wissen Sie besser als ich, weil Sie sich mit Geschäftsordnungsverfahren ja sehr befassen,
jetzt hätten wir ein gestuftes Verfahren. Deswegen werden wir im Endergebnis der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen, weil wir das mal wieder so machen müssen, wie das ja schon öfter geschehen ist. Wenn die Landesregierung das nicht hinkriegt, werden wir versuchen, das in den Ausschüssen doch noch zusammenzufassen. Herr Innenminister, Sie sollten hier aber deutlich machen, dass Sie dann wenigstens in der Ausschussarbeit die entsprechenden Hilfen Ihres Hauses dazu geben und nicht weiter blocken.
Wir sollten gemeinsam versuchen, aus den unvollkommenen Bruchstücken ein vernünftiges Gesetz für die Hilfeleistung in diesem Lande hinzukriegen. Das war kein tolles Stück der Gesetzgebungskompetenz, Herr Innen
minister, aber wir geben Ihnen die Chance, in den Ausschussberatungen nachzubessern, weil wir daran interessiert sind, für die Helfer in unserem Lande, für die Organisationen eine vernünftige Rechtsgrundlage zu haben. Wir werden also einer Ausschussüberweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat vorhin hier erklärt, worum es bei der Novellierung des Brandschutzgesetzes von 1991 geht, das sich im Wesentlichen bewährt hat. Und, Herr Jäger, hier sehe ich einen Widerspruch in Ihrer Aussage. Sie sagen auf der einen Seite, beide Gesetze, über die Sie zum Schluss geredet haben, haben sich bewährt.
Die Novellierung, die wir hier machen, ist notwendig, um Widersprüche zu beseitigen, und ich finde auch, dass die Begründungen für die Novellierung im Einzelnen richtig sind.
Wo ich mit Ihnen übereinstimme und hoffentlich mit allen anderen in diesem Hause, ist, dass wir diese Frage auf keinen Fall automatisch an die freiwilligen Gemeindefusionen sozusagen andocken sollten,
denn das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Es gibt die freiwillige Gemeindefusion. Und wenn die Gemeinden meinen, dass sie fusionieren wollen, ist das völlig in Ordnung.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ich wäre dafür, alles, was freiwillig ist, zusammenzufassen. – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, Dr. Armin Jäger, CDU, und Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Und dann gibt es sozusagen die Entscheidung der Gemeinden, die fusioniert haben, wie sie ihre Feuerwehren organisieren wollen.
Ja! Und diese Reihenfolge möchte ich auch wirklich noch einmal betonen, denn ich gehöre zu denen, die sagen, die Feuerwehren, die vielen Freiwilligen Feuerwehren haben eben mehr Aufgaben, als Feuer zu bekämpfen, als Gefahrenabwehr zu machen,
Sie organisieren einen Feuerwehrball für die Bürgerinnen und Bürger. Und deshalb darf man nicht leichtfertig Freiwillige Feuerwehren aufs Spiel setzen, sondern wir haben alles zu tun, um sie zu erhalten,
(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU, und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Beifall Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Richtig! Richtig! Jawohl!)
Das muss man an dieser Stelle noch mal sagen. Und ich sage an der Stelle auch, man kann es nicht hoch genug einschätzen, und deshalb finde ich auch die Herabsetzung des Einstiegsalters richtig.
Sie haben ja vorhin auch gesagt, das ist ein Punkt, den Sie auch für vernünftig halten, weil ich sage, diese Freiwilligen Feuerwehren, vor allen Dingen die Jugendfeuerwehren, und da kennt ja jeder seine eigene in seinem Wahlkreis, die leisten eine hervorragende Präventionsarbeit.