Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vor. Das vor etwa zehn Jahren konzipierte Brandschutzgesetz hat sich in seinen wesentlichen Teilen im Grundsatz bewährt. Dennoch gibt es eine Reihe von fachlichen und rechtlichen Aspekten, die eine Novellierung notwendig machen. Sie dienen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit und auch der Entwicklung der Strukturen innerhalb des Brandschutzwesens in Mecklenburg-Vorpommern.
1. die Anpassung des Gesetzes an die sich in Mecklenburg-Vorpommern vollziehenden kommunalen Entwicklungen auf der Ebene der Gemeindefusion
4. die Änderung der finanziellen und sozialen Absicherung der Feuerwehrangehörigen in unserem Bundesland
Zunächst zur Anpassung des Gesetzes an die sich im Lande entwickelnden kommunalen Gebietskörperschaftsstrukturen:
Der Brandschutz muss überall gewährleistet sein, auch in den Gemeinden, in denen aufgrund der Einwohnerzahlen die Freiwilligen Feuerwehren zu klein sind oder geworden sind oder in denen aufgrund der Arbeitsmarktsituation die personelle Einsatzbereitschaft zeitweilig, weil die wehrfähigen Männer ihre Arbeit außerhalb des Wohnortes versehen, nicht sichergestellt ist. Mir ist es daher wichtig, die Gesetzesvorschriften den tatsächlichen Gegebenheiten in unserem Lande anzupassen sowie auch auf die sich vollziehenden Gemeindestrukturen einzugehen, vor allem im Hinblick auf bereits erfolgte und zukünftig zu erwartende Änderungen der Gebietskörperschaftsgrößen.
Die Kommunen als Träger der Feuerwehren müssen bestmögliche Bedingungen für die Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung haben. Daher wird den Gemeinden durch die Änderung des Paragraphen 2 im Brandschutzgesetz zukünftig ermöglicht, neue Wege in der Sicherstellung der Brandbekämpfung und in der technischen Hilfeleistung zu geben. Sie können vereinbaren, den Brandschutz und die technische Hilfeleistung gemeinsam mit anderen Gemeinden sicherzustellen, oder sich die Aufgaben teilen. Den angehörigen Gemeinden wird es auch ermöglicht werden, wie es der Paragraph 127 der Kommunalverfassung generell schon vorsieht, diese kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Amtsverwaltung zu übertragen, wodurch dann gegebenenfalls Amtsfeuerwehren entstehen könnten. Entscheidend ist, meine Damen und Herren, und das ist der Punkt, auf den es abzuzielen gilt, dass in den Gemeinden, in denen die Wehren dauerhaft oder zeitweilig zu klein sind, der Brandschutz dennoch gewährleistet bleibt. Das ist sozusagen die Aufgabe, die vor Ort erfüllt werden muss.
Hier verweise ich auf den Paragraphen 10. Dort werden zeitgemäßere und eindeutigere Bestimmungen zur inneren Struktur der Freiwilligen Feuerwehren, zu den Zugangs- und Beendigungskriterien sowie zu den Altersgrenzen festgelegt.
So wurde, um eine den Erfordernissen entsprechende Personaldecke in den Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, von der Wohnortgebundenheit Abstand genommen, so dass es Einwohnern umliegender Gemeinden oder umliegender Gemeindeteile, die gegebenenfalls über keine eigene Wehr im Ort verfügen, ermöglicht wird, freiwilligen Feuerwehrdienst in der Nachbargemeinde auszuüben. Auch das ist ein Beitrag zur gemeindeübergreifenden Brandschutzregelung. Paragraph 10 ermöglicht es ebenso den Feuerwehrangehörigen, sich bei längerfristiger Abwesenheit vom Wohnort für einen bestimmten Zeitraum beurlauben zu lassen oder den Dienst in einer anderen Feuerwehr ausüben zu können. Damit soll die Bindung dieser Mitglieder an die Heimatfeuerwehr erhalten bleiben.
Die Jugendfeuerwehr – ein wichtiger Bereich auch der Jugendarbeit im ländlichen Raum unseres Bundeslandes – soll erleichterte Bedingungen dadurch erhalten, dass das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr auf das 11. Lebensjahr gesenkt wird. Ich will an dieser Stelle nur kurz erwähnen, dass wir derzeit über 10.000 Jugendliche in den Jugendfeuerwehren unseres Landes haben und hier insbesondere in den Dörfern, im ländlichen Raum. Ich meine, dass die Jugendfeuerwehr eine sehr wichtige Jugendarbeit – gerade auch in Bezug auf das Thema, das
Ich komme zu den Änderungen bei den finanziellen und sozialen Absicherungen der Feuerwehrangehörigen:
Sehr wichtig sind die vorgesehenen Änderungen für die Feuerwehrangehörigen und deren eventuellen Arbeitgeber, insbesondere für die Fortzahlung des Arbeitgeberentgeltes im Feuerwehrdienst. Das hat uns im Plenum dieses Hohen Hauses in den letzten Jahren schon des Öfteren beschäftigt. So regelt der Gesetzentwurf eindeutig und unmissverständlich, wie einem privaten Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungsleistungen für bei ihm beschäftigte Feuerwehrleute oder einem beruflich selbständigen Feuerwehrmitglied der Verdienstausfall aus Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungszeiten erstattet werden. Dies gilt auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die durch den Feuerwehrdienst entstanden sein könnten. Für diese Zeiten wird darüber hinaus festgeschrieben, dass der Träger der Feuerwehr die zuständige gesetzliche Unfallversicherung mit dieser Erstattung beauftragen kann. Derzeit wird dies ohne gesetzliche Grundlage durch die Feuerwehrunfallkasse Nord bereits vorgenommen.
Keine Regelung finden Sie im vorliegenden Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Brandschutzes auf der Ostsee. Das war ja in den letzten Wochen auch ein Thema. Diese der Landesregierung sehr wichtige Aufgabe wird demnächst im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung umfassend geregelt werden. Die entsprechenden Vertragsentwürfe zwischen den Bundesländern an der Ostsee, also auch mit unserem Nachbarland Schleswig-Holstein, und dem Bund liegen bereits vor.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar Worte zur finanziellen Förderung der Feuerwehren ab dem nächsten Haushaltsjahr verlieren. Ich will Ihnen an dieser Stelle schon sagen, dass wir derzeit eine deutlich sinkende Einnahmesituation aus der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer haben und durch den Landeshaushalt auffangen müssen. Der Feuerschutzanteil MecklenburgVorpommerns, den das Land bisher eins zu eins in die Brandschutzförderung gegeben hat, wird dieses Jahr auf circa 8 Millionen DM absinken. Deshalb muss die Förderung für die Feuerwehren auf eine feuerschutzsteuerunabhängige finanzielle Basis gestellt werden. Das heißt, wir haben es geschafft, ich sage es mal für den Brandschutz im Ganzen, einen Festbetrag in den Landeshaushalt von jährlich 9 Millionen DM einzustellen. Das gilt auch dann, wenn die Feuerschutzsteuer noch deutlicher als bisher bei 8 Millionen DM liegend sinken wird. Geregelt werden soll auch, das muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass für den Fall, dass die Feuerschutzsteuer wieder ansteigt, natürlich der Betrag mit ansteigt. Das heißt, die 9 Millionen DM sind ein Sockel, unter den es nicht fällt, aber über den es bei Anstieg dieser Einnahmequelle natürlich auch hinausgehen kann.
Damit ist Planungssicherheit in der Brandschutzförderung geschaffen und die bestehenden Bedarfe können unabhängig von der tatsächlichen Einnahmesituation bei der Feuerschutzsteuer kontinuierlich befriedigt werden. Natürlich ist mir auch klar, dass die Wünsche größer sind, aber dies ist jedenfalls eine planungssichere Grundlage für den Brandschutz.
Der Großteil der Mittel soll im Rahmen der Umsetzung dieser Förderung den Landkreisen pauschal zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann in Abstimmung mit den Gemeinden Prioritäten bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und technischem Gerät setzen, ähnlich wie heute schon bei der KIP-Pauschale für die Förderung der Feuerwehrliegenschaften, also der Gebäude. Das ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung des Antragswesens in Mecklenburg-Vorpommern, Herr Finanzausschussmitglied Riemann.
Mit einem verbleibenden Teil der Haushaltsgelder, also der Betrag von 9 Millionen DM, werden natürlich wie auch schon vorher die Feuerwehrschule finanziert und kreisübergreifende Brandschutzaufgaben gefördert, wie zum Beispiel, wie ich schon sagte, der Brandschutz auf der Ostsee oder aber auch der Brandschutz entlang der A 20.
Meine Damen und Herren, ich will zum Abschluss meiner Einbringung noch ganz kurz auf ein Argument eingehen, das bei der Anhörung zum Katastrophenschutzgesetz eine Rolle gespielt hat. Da hat man gesagt, die Gesetzeswerke – Katastrophenschutzgesetz, Brandschutzgesetz und Rettungsdienstgesetz – sollen, wie in vorbildlichen anderen Bundesländern auch, zusammengelegt werden. Dazu sage ich an dieser Stelle:
Erstens. Wir haben nicht mehr viel Zeit, weil die Seveso-II-Richtlinie umgesetzt werden muss, das heißt, der Katastrophenschutz in den Kommunen muss auf die Notfallpläne eingestellt werden.
Zweitens ist in Mecklenburg-Vorpommern der Brandschutz eine Selbstverwaltungsaufgabe, der Katastrophenschutz eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Das muss man auch sehen. Und deswegen kann man nicht einfach mit einem Gesetzeswerk beide Bereiche vereinheitlichen.
Und drittens will ich darauf hinweisen, dass für die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern natürlich auch Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes, des Strahlenschutzes, der Wassergefahrenabwehr und in anderen Bereichen liegen und selbstverständlich diese anderen Bereiche auch in anderen Gesetzen geregelt sind. Demzufolge ist es nicht so, dass man alles das, wofür Feuerwehren zuständig sind, in einem einheitlichen Gesetz regeln kann. Das macht im Übrigen auch kein Bundesland. Wir haben bislang nur aus Hessen die Mitteilung,
dass die dortige Zusammenfassung der Gesetzeswerke in einem einheitlichen Werk zu guten Arbeitsbedingungen geführt haben soll. Alle anderen Bundesländer teilen uns dieses so nicht mit. Und deswegen warne ich ein bisschen vor einem vorschnellen Akt an dieser Stelle. – Ich bedanke mich.
Wenn es jetzt keinen Widerspruch zu der im Ältestenrat beschlossenen Aussprachezeit von 30 Minuten gibt, dann eröffne ich die Aussprache.
Herr Innenminister, zunächst einmal herzlichen Dank, dass Sie außerhalb der Erläuterungen Ihres Gesetzentwurfes darauf hingewiesen haben, dass die Feuerwehren in Zukunft mit dem Ausgleich für den Ausfall bei der Feuerschutzsteuer zu rechnen haben. Sie wissen, dass wir das für den letzten Haushalt, also für den jetzt geltenden, beantragt haben. Sie wollten das damals noch nicht, aber wir sind froh darüber, dass das jetzt kommt.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Auch eine Regie- rung ist lernfähig. – Gerd Böttger, PDS: Na, na, na! – Dr. Ulrich Born, CDU: Wollen Sie das nicht bestätigen?)
Der Innenminister hat hier darauf hingewiesen, dass das geltende Gesetz sich in der Praxis im Wesentlichen bewährt hat.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Es ist ja gut, dass es für diese festgestellt wird. – Gerd Böttger, PDS: Wenigstens diese Regierung ist lernfähig. – Dr. Ulrich Born, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU: Grundsätzlich! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wir haben so etwas nie festgestellt.)
Wir teilen diese Auffassung. Der Gesetzentwurf ist im Wesentlichen eine Anpassung von Begriffen, von einzelnen Regelungen, aber auch von Regelungen, die veränderte Umstände hier abbilden sollen. Das haben Sie auch so vorgetragen.
Aber wir hinterfragen zunächst mal die Aussage in Nummer 5 der Vorbemerkung, dass finanzielle Mehrbelastungen der Gemeinden und Landkreise nicht ersichtlich sind. Angesichts der in Artikel 1 Nummer 12 des Entwurfs vorgesehenen Änderung zum Tagegeld bei Lehrgängen, die durchaus sinnvoll erscheint, ist dies doch fraglich. Und vor allem hinsichtlich des in Artikel 1 Nummer 9 des Entwurfs ausdrücklich hervorgehobenen Amtshaftungsanspruches – das ist in unserem Lande nach dem fortgeltenden Staatshaftungsrecht der DDR die verschuldensunabhängige Haftung – sollten wir das noch einmal in den Ausschüssen überprüfen. Ich traue da nicht der Aussage.
Aber auf eins will ich ganz entschieden hinweisen: Hinter der vorgesehenen Änderung des Paragraphen 2 Absatz 1 steht nämlich die Absicht, im Rahmen von Gemeindefusionen, für die sich vor allem der Kollege Müller – der ist jetzt leider nicht da –, aber besonders auch der Innenminister stark machen, ein Feuerwehrsterben einzuleiten. Daran werden wir nicht teilnehmen.
Das wollte ich hier deutlich sagen. Wir können nämlich – und ich glaube, das darf ich in diesem Hause sagen – alle auf kein ehrenamtliches Mitglied in den Freiwilligen Feuerwehren angesichts des dünnbesiedelten …
(Siegfried Friese, SPD: Was reden Sie hier nur herbei, Herr Jäger?! Das ist unverantwortlich, was Sie hier vortragen!)
Herr Friese, ich habe schon öfter nach Ihrer Auffassung etwas herbeigeredet und es kam dann noch schlimmer.
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Genau. – Siegfried Friese, SPD: Beispiel!)