Protocol of the Session on May 17, 2001

(Dr. Armin Jäger, CDU: Was haben Sie denn gemacht?! Kommen Sie mal zur Sache! – Zuruf von Dieter Markhoff, CDU)

Herr Dr. Jäger,

(Gabriele Schulz, PDS: Herr Jäger, hören Sie doch erst mal zu!)

als Sie in die Opposition geraten sind, da haben Sie das Konnexitätsprinzip beantragt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja weil ich es vorher nicht durchgekriegt habe.)

Warum haben Sie es denn vorher nicht gemacht?

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Meine Damen und Herren, der Landtag hat also inzwischen in der Landesverfassung und in der Kommunalverfassung das Konnexitätsprinzip verankert. Demnach ist der Gesetzgeber verpflichtet – und der Verordnungsgeber ebenso –, bei der Übertragung von Aufgaben über die Kostendeckung zu entscheiden. Bei finanziellen Mehrbelastungen ist über einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden. Welche Probleme das im Einzelnen bereitet, hat Herr Rehberg bereits angeführt.

Ich will ein weiteres Beispiel hinzufügen. Wir konnten beim jüngst beschlossenen „Entwurf eines Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetzes“ beobachten, was es heißt, das Konnexitätsprinzip zu beachten. Die Opposition hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, aber nichts zur Konnexitätsfrage formuliert. Und dann haben Sie gesagt, Herr Dr. Jäger: Landesregierung, klär du das mal!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja natürlich! Na wofür werden Sie denn eigentlich be- zahlt? – Beifall Dr. Arthur König, CDU)

Ja, das frage ich mich auch.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja eben.)

Wofür wurden Sie bezahlt?

(Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Gesetzgeber ist der Landtag. Und wenn der Landtag ein Gesetz einbringt, dann muss er zu dieser Frage auch selber eine Antwort mitliefern.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist ja aberwitzig!)

So ist es!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Herr Timm, Sie haben noch nichts begriffen! – Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist aberwitzig, was Sie hier erzählen. Erst ein Jahr lang nichts tun und dann so was hier erzählen!)

Nun haben Sie aber einen Antrag zur Regelung des Konnexitätsprinzips eingebracht,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

in dem es darum geht, in einem ersten wichtigen Schritt das zu machen, was Sie noch nicht mitgeliefert haben, nämlich den Rechtsbegriff „Konnexität“ sauber abzugrenzen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha!)

Dazu gehören Antworten auf folgende Fragen:

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha!)

Erste Frage: Wann unterfällt eine bundesrechtliche Regelung dem Konnexitätsprinzip? Das muss ja beantwortet werden können.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Bitte! Wann? – Dieter Markhoff, CDU: Beantworten Sie doch die Fragen!)

Zweite Frage: Führt eine europarechtliche Vorgabe zur Änderung von Landesrecht mit der Folge, Kostenerstattung bei den Kommunen zu leisten?

(Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Dritte Frage: Ist der Mehraufwand durch eine Standarderhöhung bei einer Aufgabe, die vor Einführung des Konnexitätsprinzips bestand, auch ausgleichspflichtig?

Weitere Frage: Kommt bei einer allgemeinen gesetzlichen Änderung, die neben privaten Dritten auch die kommunalen Gebietskörperschaften betrifft – zum Beispiel bei einer Standarderhöhung in der Landesbauordnung, Herr Rehberg –, ebenfalls das Konnexitätsprinzip zur Anwendung? Das muss man ja wohl beantworten können.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Dann beant- worten Sie doch mal die Fragen! Sie ha- ben doch genug Leute im Ministerium.)

Ja, Herr Rehberg,

(Eckhardt Rehberg, CDU: Was machen Sie denn den ganzen Tag? Sie hatten ein Jahr Zeit gehabt.)

greift das Konnexitätsprinzip auch dann, wenn Kosten auf Dritte übertragen werden können, nämlich durch Gebührenerhebung, wie zum Beispiel bei der Hundehalterverordnung?

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja.)

Ja.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Dann be- antworten Sie die Frage auch mal!)

Ich sage Ihnen, nein.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Wofür werden Sie denn bezahlt?!)

Nein, nein,

(Eckhardt Rehberg, CDU: Sie haben doch Ihre Mitarbeiter. Prüfen Sie mal!)

nein. Ich sage Ihnen ganz klar, nein. Deswegen sind viele Ihrer Beispiele falsch.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Die sind überhaupt nicht falsch.)

Ja, natürlich.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Kostenträchtig. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Diese vielfältigen Problemkreise machen deutlich, dass es dringend eines Konsenses bedarf in der Auslegung genau dieses Rechtsbegriffes „Konnexität“.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Darum geht es.)

Allerdings handelt es sich dabei tatsächlich nur um eine Auslegung und nicht um eine neue Regelung, denn es steht, wie gesagt, in der Landesverfassung.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Die haben das immer noch nicht begriffen!)

Das Konnexitätsprinzip ist Gesetz und nicht nur offensichtlich Gesetz. Ich halte es auch persönlich für problematisch, wenn die Landesregierung dem Landtag in Form einer Regelung vorschreiben würde, was er selbst unter dem Konnexitätsprinzip zu verstehen habe und was nicht.

(Unruhe bei Eckhardt Rehberg, CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Was?)