Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Gesetz hat aus meiner Sicht drei Schwerpunkte. Ich begrüße dieses Gesetz, ich begrüße diese Schwerpunkte, die folgendermaßen zusammengefasst werden könnten:
Einmal hat das Gesetz Dinge erfüllen müssen, die durch das Landesverfassungsgericht sozusagen als Schularbeiten ins Stammbuch geschrieben wurden. Ein Gesetz, Herr Dr. Jäger, an dem Sie, auch die SPD beteiligt waren, war offensichtlich nicht ganz konform.
Fehler, die Sie, die auch wir in der Vergangenheit gemacht haben, mussten verändert werden. Ich weiß nicht, ob über diese Dinge, die bei der ersten Gesetzgebung geregelt wurden, geredet wurde und wie damals die Argumente ausgetauscht wurden. Dies ist für mich heute nicht mehr greifbar gewesen. Es wäre ganz schön gewesen, wenn Sie etwas zu diesen Fehlern gesagt hätten.
Ein zweiter Schwerpunkt: Die Vertiefungen, ich möchte das unterstreichen, dieses Gesetzes, die ich rundherum begrüßen kann, beziehen sich insbesondere auf die deutliche Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, den Platzverweis, den Unterbindungsgewahrsam, aber auch Vertiefungen im Bereich der Kriminalprävention und Vertiefungen im Bereich der Aufbewahrungsfrist von Daten. Diese Aspekte sind meines Erachtens sehr angetan, den Charakter des SOG zu stärken, deutlicher hervorzuholen.
Der dritte Punkt: Zu diesem würde ich ja nun am liebsten und vertiefendsten etwas sagen, insbesondere auch
als Mann, und zwar zur Frage der Fortweisung. Aber meine Fraktionskolleginnen haben mich gebeten, dass ich nichts dazu sagen soll, weil sie als Vertreterin des Sozialausschusses und als Gleichstellungsbeauftragte sagen, das ist in besonderer Weise ihr Metier. Eigentlich bin ich ein bisschen traurig darüber,
denn ich hätte als Mann gerne auch dazu geredet, aber auf der anderen Seite bin ich jetzt in einer Zwickmühle, entsprechende Höflichkeit meinen Kolleginnen gegenüber walten zu lassen, also, ich sage weiter nichts, als, ich finde es sehr wichtig und sehr notwendig, dass wir eine Änderung haben. Inhaltlich werden meine Kolleginnen dazu etwas sagen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Siegfried Friese, SPD: Das ist sehr schade. – Zuruf von Minister Dr. Gottfried Timm)
Abschließend möchte ich noch ein Wort zur Rede meines Vorredners sagen. In gewisser Weise, Herr Minister, kann man Sie zu der Rede meines Vorredners beglückwünschen. Er hat nichts Substantielles gefunden, was er an diesem Gesetz wirklich aussetzen konnte. Er hat moniert, der Minister referiert – na, was soll er denn sonst machen? –, und wollte ihm unterstellen, er referiert, was andere ihm aufgeschrieben haben.
Ich kann nur sagen: Nachtigall, ich hör dir trapsen! Ich hätte das selber so gemacht. Mein Empfinden war das nicht. Er moniert oder er sagt, die Koalition hat offensichtlich ein Problem mit diesem Gesetz. Herr Dr. Jäger, in welchem Kaffeesatz haben Sie das gelesen? Das stimmt doch gar nicht,
Dann sagt er, die Identitätskontrolle will er auch nicht haben. Wir werden eine Anhörung, denke ich mal,
vermute ich mal, zu diesem Punkt haben. Ich denke, da können Sie sicherlich etwas lernen. Und die Frage, warum Sie die Aufbewahrungsfrist der Daten von fünf auf unbegrenzt nicht erhöht haben, stellt sich mir ganz vehement.
Und nun sagen Sie, 15 Jahre sind zu wenig. Warum sind Sie denn nicht über die fünf Jahre hinausgegangen? Das ist ein bisschen Kleinkram, was Sie hier vorgetragen haben. Also ich denke, Herr Minister, das ist ein ausgesprochenes Kompliment an dieses Gesetz. Mehr war nicht zu finden, mehr war nicht zu sagen. Ich sehe der Ausschussberatung mit Gelassenheit und mit Freude entgegen.
Vielleicht – und das will ich noch zu bemerken geben – können wir das Wort „Wegweisung“ im Zusammenhang mit der häuslichen Gewalt verändern als „Fortweisung“. Das Wort „Wegweisung“ und das Wort „Wegweisung“ werden gleichgeschrieben, aber unterschiedlich ausgesprochen mit völlig anderen Inhalten. Ich habe in diesen
ganzen Diskussionen ein paar mal anstelle des Wortes „Wegweisung“ „Wegweisung“ gelesen und dachte, was meinen sie denn.
(Minister Dr. Gottfried Timm: Wir Theologen meinen damit was anderes, das ist richtig. – Annegrit Koburger PDS: Das ist wegwei- send, wegweisende Entscheidungen.)
Natürlich kann man da nicht auf den Sinn kommen, weil das eine ganz andere Richtung ist. Also das halte ich für nachdenkenswert. „Fortweisung“ ist meines Erachtens besser als „Wegweisung“, weil „Wegweisung“ missverständlich ist. – Ich danke für die Aufmerks a m k e i t.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist, um es zu Beginn ganz einfach zu sagen, die Umsetzung der Ziffer 175 unserer Koalitionsvereinbarung. Dort haben wir vereinbart, wir prüfen zwei Jahre und im Ergebnis dieser Prüfung werden wir Vorschläge für eine Novellierung dieses Gesetzes machen, und das liegt nun heute vor.
Und eins ist klar, Herr Dr. Jäger, Sie haben es schon richtig beschrieben, die Unterschiede in der Frage der persönlichen und der inneren Sicherheit zwischen den Koalitionspartnern sind so klein nicht. Dennoch erachte ich es für ganz wichtig, dass wir in dieser schwierigen Frage zu einem Kompromiss gefunden haben. Politik ist immer die Kunst des Machbaren. Das weiß hier jeder. Wir haben uns an den Koalitionsvertrag gehalten.
Wir wollen das auch weiterhin tun. Und ich kann an der Stelle – deshalb habe ich vorhin gesagt, ich gebe Ihnen das zurück, Herr Minister – sagen: Ich bedanke mich namens meiner Fraktion sowohl beim Koalitionspartner wie auch bei Ihnen persönlich für die konstruktive Arbeit bei dieser ganz, ganz schwierigen Materie.
Denn eins ist natürlich klar, Herr Dr. Jäger, die unterschiedlichen Auffassungen in der Frage der inneren Sicherheit würde ich gar nicht wegwischen wollen, sondern ich möchte sie unterstreichen. Sie haben heute gesagt, der Entwurf ist ihnen zu zaghaft.
Das kann ich nachvollziehen, weil ich weiß, welche Politik Sie auf dem Gebiet der inneren Sicherheit seit Jahren betreiben. Bei Ihnen ist jede Bürgerin und jeder Bürger ein potentieller Verbrecher.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Das war, als Sie noch in Amt und Würden waren, da war das so. Denken Sie mal an den Demmlerplatz!)
Na, ich werde Ihnen gleich, was Sie angeht, auch noch ein paar Dinge sagen. Heben Sie Ihre Emotionen auf, die werden Sie noch brauchen.
Ich will an der Stelle nur sagen, wir gehen davon aus, jeder unbescholtene Bürger, jede Bürgerin muss vom Grunde her damit rechnen, dass sie von der Polizei in Ruhe gelassen werden,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann fragen Sie mal Ihre ehemaligen Kollegen!)