Auch da sind wir hinter den Empfehlungen der HelsinkiÜbereinkunft weit zurückgeblieben. Das würde uns heute besser zu Gesicht stehen. Insofern meine ich, wir sollten sogar jetzt noch mehr tun und dieses moderne Naturschutzgesetz auch noch anreichern mit den Erfordernissen aus den jüngsten Tagen und den Konsequenzen. Insofern haben wir schon etwas vorliegen, was unter den Küstenländern einmalig ist.
Das haben wir 1998 auch gehabt. Frau Holznagel, Sie wissen es doch ganz genau. Damals stand auch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes an, über Jahre stand es an und es kam nicht zum Durchbruch. Wir haben dann in der Koalition entschieden, weil es Koalitionsauftrag war, jawohl, wir machen dieses als Land, wir füllen dieses Recht aus. Genauso können wir das jetzt auch tun und wir werden das tun. Die Absicht, die Sie hier natürlich integriert haben, die spüren wir schon. Diese Absicht verstimmt uns und wir werden dieser nicht nachgeben. Das heißt also, die Gesetzesnovelle wird kommen. Sie haben dann wirklich die Chance, sich einzubringen. Insofern werden wir den Antrag ablehnen.
(Minister Dr. Wolfgang Methling: Schon wieder? Sind Sie die Einzige in Ihrer Fraktion? – Dr. Ulrich Born, CDU: Eben Experte! – Zuruf von Minister Till Backhaus)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit es nicht zum Drohen zum Minister kommt, rufen wir doch noch einmal zur Umkehr auf. Deshalb möchte ich es noch mal wiederholen: Da die Bundesregierung im Naturschutz die Rahmengesetzgebungskompetenz hat, scheint es wenig sinnvoll, das Landesrecht parallel zum Bundesrecht zu novellieren. Dies ist umso mehr der Fall,
da zurzeit ein Landesnaturschutzgesetz in Kraft ist, welches auf der Grundlage einer intensiven fachlichen und sachlichen Erörterung zustande gekommen ist
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ja, das hat Dr. Klostermann eben beschrieben. Haben Sie da auch nicht zugehört?)
Das im Jahr 1998 verabschiedete Naturschutzgesetz wird dem von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zum
Schutz der jetzigen und künftigen Lebensgrundlagen gerecht. Das möchte ich doch noch mal deutlich sagen. Es fördert die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes, da mit geringem bürokratischen Aufwand ein hoher Schutz von Natur und Umwelt erreicht wurde.
Es war schon immer Auffassung meiner Fraktion, dass Naturschutz nur mit den Menschen funktionieren kann.
(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU – Minister Dr. Wolfgang Methling und Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Caterina Muth, PDS: Sagen Sie doch auch mal was anderes!)
Aus diesem Grunde haben wir die Verankerung zur starken restriktiven Vorgabe im Landesnaturschutzgesetz stets abgelehnt. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes will die Landesregierung offensichtlich wohl doch diesen praktikablen Weg verlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon im Rahmen der Erarbeitung des ersten Landesnaturschutzgesetzes unseres Landes wurde deutlich, dass sich der Schutz von Natur und Umwelt nicht für ideologisch besetzte parteipolitische Auseinandersetzung eignet.
Schon damals stand die Einführung der Verbandsklage im Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Allerdings hatten sich in Auswertung der Anhörung nur 5 Verbände für die Einführung der Verbandsklage ausgesprochen und 13 Verbände dagegen. So ist es nur verständlich, dass Landesanglerverband, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Landesjagdverband gegen die Einführung der Verbandsklage votierten, von den Wirtschaftsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden des Landes gar nicht zu reden.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt der jetzigen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes ist die Regelung hinsichtlich der Verwaltung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen. Hier beabsichtigt die Landesregierung festzuschreiben, dass 15 Prozent der Ausgleichsmittel als so genannte Verwaltungsgebühr an die Stiftung „Umwelt und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ ausgereicht werden.
(Dr. Henning Klostermann, SPD: Das Gesetz ist doch noch gar nicht eingebracht worden, Frau Holznagel! – Caterina Muth, PDS: Das finde ich aber auch. Nichts ist eingebracht!)
Und auch deswegen sage ich jetzt hier schon, das brauchen wir auch nicht einzubringen, weil meiner Meinung nach die Regelungen hier ausreichend getroffen wurden. Wir haben ein Stiftungsgesetz, wir haben es fest verankert im Naturschutzgesetz und ich denke, dass die Stiftung hier abgesichert ist.
Insgesamt wäre es vorteilhaft, meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf erst gar nicht ins Parlament einbringen würde. Besser wäre, dass die entsprechenden Rahmengesetzgebungen durch die Bundesgesetzgebung erst zum Tragen kommen und es dann novelliert wird. Dann würden wir uns einen erheblichen Aufwand ersparen und den Investoren erhebliche Unsicherheiten.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie noch mal, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling – Dr. Ulrich Born, CDU: Was sind denn das für zustimmende Zwischenrufe von der Regierungsbank da eben?!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU?
(Dr. Ulrich Born, CDU: Um das Landesnatur- schutzgesetz. – Barbara Borchardt, PDS: Das wissen sie nicht.)
sie soll es aussetzen, nicht etwa, weil die Opposition der Meinung ist, dass die Vorlage – Sie haben sich ja schon teilweise darauf bezogen, Frau Holznagel – nun von ganz schlechter Qualität sei. Nein, es ist der schlechte Zeitpunkt, den Sie hier ansprechen, und Sie sagen, jetzt wollen wir nicht novellieren, wir warten auf die Rahmenvorgaben des Bundes. Da bin ich sehr irritiert. Es kann doch nicht allen Ernstes Ihr Anspruch sein, notwendige Verbesserungen der landesrechtlichen Regelungen so lange auszusetzen,
Das ist ja ein ganz neuer Stil Ihrerseits. Ich meine, als Sie noch regiert haben, haben Sie das ja öfter so gemacht. Aber Sie sind Opposition und Sie warten jetzt darauf, bis die SPD und die Grünen etwas geregelt haben, und wollen dann das Landesrecht ändern?
Seien Sie doch mal ein bisschen mutiger und schreiben Sie in Ihren Antrag, worum es Ihnen wirklich geht. Frau