Protocol of the Session on February 21, 2001

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 55. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung dieser Sitzung liegt Ihnen vor.

Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtags nach § 63 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung – Verkauf der Landesanteile am Stammkapital der FPM Flughafen Parchim Mecklenburg GmbH, Drucksache 3/1908, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 3/1937.

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtags nach § 63 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung Verkauf der Landesanteile am Stammkapital der FPM Flughafen Parchim Mecklenburg GmbH – Drucksache 3/1908 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 3/1937 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Herr Nolte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der heutigen Ausschussbefassung im mitberatenden Wirtschaftsausschuss und im federführenden Finanzausschuss bekannt machen.

Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass ja, wie in dem Antrag der Landesregierung bereits ausgeführt wurde, seit Jahresbeginn 2000 ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wurde, aus dem die englische Wiggins Group nach Prüfung der Angebote erfolgreich hervorging, und in den Anschlussverhandlungen ein umfangreiches Privatisierungsvorhaben in Form einer Vereinbarung protokolliert wurde. Diese Privatisierungsvereinbarung ist ja heute Gegenstand der Beratung und auch der Entscheidungen. Sie sieht unter anderem die Veräußerung der Geschäftsanteile des Landes an der FPM durch eine deutsche Tochtergesellschaft, der Wiggins Group, vor. Da eine Befassung des Landtages vor dem Notartermin nicht mehr erfolgen konnte, erhält die Privatisierungsvereinbarung Gremienvorbehalte, unter anderem die Zustimmung des Landtages, die heute in Zweiter Lesung erteilt werden soll. Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Antrag soll die Zustimmung des Landtages nach Paragraph 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung für die Veräußerung der Landesanteile in Höhe von 80 Prozent an der FPM Flughafen Parchim Mecklenburg GmbH erwirkt werden.

Nach der heutigen Beratung des Wirtschafts- und Finanzausschusses empfiehlt der federführende Finanzausschuss die Veräußerung, da der Flughafen SchwerinParchim mit der Übernahme durch die Wiggins Group und die Einbindung in das PlaneStation-Netz die Möglichkeit zu einer langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung hat und damit Aussicht auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze besteht. Bestandteil der Privatisierungsvereinbarungen sind ja auch umfangreiche Selbstverpflichtungen des Käufers hinsichtlich von Investitionen über einen längeren Zeitraum.

In beiden Ausschüssen – sowohl im mitberatenden Wirtschaftsausschuss als auch im federführenden Finanzausschuss – wurden die Empfehlungen einstimmig getroffen und damit ist die Beschlussempfehlung zur Veräußerung der Geschäftsanteile ebenfalls einstimmig beschlossen worden. Es wurde nochmals in der Ausschussberatung herausgearbeitet, dass die Privatisierung der FPM Flughafen GmbH nach dem heutigen Erkenntnisstand zu keiner Belastung des Landeshaushaltes, für die über das bisherige Maß hinaus Vorsorge getroffen werden müsste, führen wird. Damit liegt Ihnen die Beschlussempfehlung vor, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 3/1908 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Ich darf noch mal darauf verweisen, dass der Finanzausschuss bei seiner Zustimmung davon ausgegangen ist, dass die Wiggins Group mit der Übernahme des Flughafens Schwerin-Parchim diesen Airport zu einem leistungsfähigen Frachtflughafen entwickeln kann und auch entwickeln wird. Für die Entscheidung des Finanzausschusses war es von Bedeutung, dass die Wiggins Group beabsichtigt, durch Dritte und in geringerem Umfang auch selbst luftfahrtbezogenene Investitionen im Gewerbegebiet am Flughafen vorzunehmen beziehungsweise vornehmen zu lassen.

Während der Ausschussberatung hatte die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, der auf die strukturpolitische Grundlage und Bedeutung dieser Entscheidung hinwies und in einem zweiten Punkt auf die Verantwortung des Landes gegenüber dem Landkreis Parchim abhob. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die bisher gemeinsam getragene Verantwortung zu den vorliegenden vertraglichen Regelungen geführt habe, aber unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Rückfallklausel ein falsches Signal sei. Auf dieser Grundlage ist dann, wie bereits ausgeführt, die einstimmige Beschlussempfehlung zustande gekommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Nolte.

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1937, den Antrag der Landesregierung unverändert anzunehmen. Wer der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Empfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/1937 einstimmig angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, damit sind wir auch schon am Schluss der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 7. März 2001, 10.00 Uhr ein. Damit ist die Sitzung geschlossen.