Protocol of the Session on September 21, 2000

Der Bildungsausschuss beschäftigte sich in den letzten Monaten intensiv mit dem geplanten Landeszentrum, vorrangig mit konzeptionellen Fragen. Mit der aktuellen Konzeption vom Mai 2000 steht hier unter Einbeziehung aller Verantwortlichen offensichtlich eine abgestimmte schlüs

sige Arbeitsgrundlage, die das multifunktionale Profil des Landesförderzentrums umfassend herausarbeitet. Beratung, Diagnostik und Frühförderung, die Förderschule selbst, der gemeinsame Unterricht mit hörenden Kindern und die Internatsbetreuung sind Bestandteile des landesweiten Förderprogramms für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche. Bis 2004 soll das Konzept umgesetzt sein – noch etwas Zeit also, um Nägel mit Köpfen zu machen.

Die Standortentscheidung, so ist wahrzunehmen, wird gründlich vorbereitet und sollte zügig umgesetzt werden, denn die verbleibende Zeit ist nötig, um mit aller Kraft den favorisierten Standort ausstattungsmäßig vorzubereiten. Zudem sollte auch die Befürchtung der Fachleute, es gäbe einen immer größeren Mangel an Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, in der Zukunft ernst genommen werden.

Wir beabsichtigen mit unserem Antrag also eine Verständigung über Erreichtes und noch zu Leistendes, eine konkretere Zieldefinition. Dabei kann das Ziel nur heißen, eine optimale Förderung eines jeden einzelnen Kindes zu gewährleisten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Heike Lorenz, PDS)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1488 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1488 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Fünfter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitionsund Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999, Drucksache 3/1232.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Fünfter Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauf- tragtengesetz – PetBüG M-V) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999 – Drucksache 3/1232 –

Hierzu wurde eine Aussprachezeit mit einer Dauer von 23 Minuten angemeldet. Wenn es dazu keinen Widerspruch gibt, dann werden wir so verfahren.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Mit dem mittlerweile Fünften Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten sehen wir die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Verfassungsorgans für die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes dokumentiert. Die zunehmende

Inanspruchnahme verdeutlicht einerseits den wachsenden Bekanntheitsgrad dieser Institution und andererseits das wachsende Bedürfnis von Einwohnerinnen und Einwohnern, mit Hilfe des Bürgerbeauftragten persönliche beziehungsweise gesellschaftliche Probleme zu lösen oder Vorschläge für die Veränderung an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger heranzubringen. Darin sehen wir eine wichtige Ergänzung zu dem Aufgabenfeld des Petitionsausschusses.

Für die Arbeit der Fachausschüsse wie auch des Parlamentes in Gänze bilden die vorgebrachten Bitten, Beschwerden oder Vorschläge ausreichend Handlungsfelder für ihr fachpolitisches Agieren, wenn dies auch in sehr unterschiedlicher Art und Weise wahrgenommen wird.

Gegenüber der Landesregierung obliegt dem beziehungsweise der Bürgerbeauftragten eine besondere Aufgabe. Hier geht es zum einen um die Umsetzung oder Anwendung gesetzlicher Regelungen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die einzelnen Einwohnerinnen und Einwohner, um die Realisierung einer einwohnernahen und -freundlichen Verwaltung und andererseits um das Einbringen von Vorschlägen zur Veränderung unzulänglicher gesetzlicher Regelungen.

In den vorangegangenen Debatten haben wir die Arbeit des Bürgerbeauftragten und die Empfehlungen einschließlich deren Umsetzung einer kritischen Analyse unterzogen und notwendige Handlungen für unser Agieren daraus abgeleitet. Die im Bericht vorgelegte Übersicht verdeutlicht jedoch, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. So muss es nach Überweisung des Tätigkeitsberichtes in die Ausschüsse des Landtages zu einer zügigen Beratung hinsichtlich der einzelnen Empfehlungen – alt wie neu – und deren Umsetzung, soweit nicht schon begonnen, kommen. Nach den abschließenden Beratungen in den Ausschüssen werden wir uns sicherlich im Plenum noch detaillierter mit den Vorschlägen auseinander setzen können und müssen.

Meine Damen und Herren, ich möchte es aber nicht versäumen, noch ein paar Worte zur Person des Bürgerbeauftragten, zu Herrn Jelen, zu sagen. Herr Jelen war ein streitbarer Bürgerbeauftragter, unbequem, jedoch auch mit einem großen Engagement, für das ich namens unserer Fraktion meinen Dank aussprechen möchte.

(Beifall Heike Lorenz, PDS)

War Herr Jelen anfangs wenig kritisch gegenüber der Landesregierung, was die PDS-Fraktion auch entsprechend bemängelte, zeigen die letzten Berichte, dass sich dies wesentlich gewandelt hat. Es ließe sich trefflich darüber orakeln, ob dies auf unsere Kritik oder auf die Veränderung der Regierungszusammensetzung zurückzuführen sei.

(Norbert Baunach, SPD: Da braucht man nicht zu orakeln.)

Wichtig für uns bleibt, dass ein Anwalt der Einwohnerinnen und Einwohner – und als solches verstehe ich die Aufgabe und die Funktion eines Bürgerbeauftragten – sich, ausgehend von den Bitten, Beschwerden und Vorschlägen aus der Bevölkerung, kritisch mit dem Handeln der öffentlichen Verwaltung aller Ebenen und den Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auseinander setzt. Für seine neue Tätigkeit als Landrat wünschen wir ihm eine glückliche Hand, insbesondere bei der Umsetzung seiner

berechtigten und immer wieder angemahnten einwohnerfreundlichen und -nahen Verwaltung.

(Erhard Bräunig, SPD: Richtig.)

Wenn dies gelingt, kann man den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Demmin nur gratulieren.

Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen sollte die oder der neu zu Wählende neben den notwendigen Außensprechstunden für Einwohnerinnen und Einwohner die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen intensivieren. Das halten wir für dringend notwendig, um die berechtigten Forderungen und Empfehlungen gründlich zu debattieren und kontrollierend an deren Umsetzung mitzuwirken. Dann würde eine Übersicht über den Umgang und die Umsetzung von Empfehlungen nicht, wie heute ersichtlich, einen so erheblichen Abarbeitungsstau zu verzeichnen haben. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Koburger.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Mahr von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte unseres Landes hat uns seinen inzwischen Fünften Bericht vorgelegt. Dem bisherigen parlamentarischen Verfahren folgend, ist bei der Einbringung des Berichtes und vor seiner sach- und fachgerechten Beratung in unseren Ausschüssen eine Aussprache aus guten Gründen parlamentarisch eigentlich nicht üblich. Dennoch ist die gestrige Verabschiedung des bisherigen Amtsinhabers für mich und meine Fraktion Anlass genug, von diesem Verfahrensritual einmal abzuweichen und dem scheidenden Bürgerbeauftragten Frieder Jelen auch von dieser Stelle für seine Arbeit herzlich zu danken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Mit Blick auf die im Tätigkeitsbericht enthaltenen Anregungen für die Arbeit der Verwaltung bin ich gespannt, wie der neue Verwaltungschef des Landkreises Demmin seine bisherigen Erfahrungen umzusetzen versteht. Ich wünsche ihm dabei jedenfalls viel und schnellen Erfolg, da schließe ich mich meiner Kollegin Koburger gerne an.

Meine Damen und Herren, über die Inhalte des Berichtes und die Schlussfolgerungen hieraus wird der federführende Petitionsausschuss diesem Hohen Hause erst dann vortragen, wenn der Tätigkeitsbericht unter Hinzuziehung der Stellungnahmen der Fachausschüsse gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten ausführlich beraten wurde.

Ein kurzes Wort sei hier an dieser Stelle aber zu dem Amt an sich gestattet.

Unsere Landesverfassung sieht aus gutem Grund zwei Institutionen für das Anliegen der Menschen in unserem Lande vor: den Petitionsausschuss, der regelmäßig mit seinen Beschlussvorlagen dem Parlament die Ergebnisse seiner Arbeit vorlegt, und den Bürgerbeauftragten, der zwar annähernd gleiche Aufgaben wie der Petitionsausschuss hat, jedoch anders als dieser Ausschuss direkt vor Ort Ansprechpartner für die Menschen sein kann. Dies ist ein Vorteil insbesondere für die Menschen, die sich eventuell mit dem Schreiben schwer tun, die direkten menschlichen Kontakt brauchen, um ihr Anliegen vorzutragen.

Dass es gelegentlich bei der Arbeit der beiden Einrichtungen Doppelungen gibt, ist nicht zu bestreiten, aber im Interesse der Betroffenen hinnehmbar, gibt es doch auch Eingaben, die gleichzeitig an den Ministerpräsidenten, alle Minister, den Petitionsausschuss und den Bürgerbeauftragten gehen. Kurzum: Der Bürgerbeauftragte ist notwendig und sein Bericht ist wichtig und ernsthaft und gründlich zu beraten, weil er Ansprechpartner und damit Sprachrohr der Menschen ist, die sich im Wort leichter ausdrücken als auf dem Papier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantrage hiermit die Überweisung des Berichtes des Bürgerbeauftragten auf der Drucksache 3/1232 federführend an den Petitionsausschuss und mitberatend an die übrigen Ausschüsse.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Reinhard Dankert, SPD: Tosender Beifall bei der SPD-Fraktion! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Mahr.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Nitz von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Der Bericht ist geprägt von einer Handschrift und nicht etwa von Behördendeutsch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es auch so halten wie meine Vorrednerinnen und vielleicht erst mal etwas zu der Position und der Person des Bürgerbeauftragten insgesamt sagen.

Der Bericht ist der Abschluss einer Fünferreihe und er ist auch der Beweis dafür, dass man in der Sache, am konkreten Problem und da, wo es tatsächlich schon manchmal sehr weh tut, parteiübergreifend den menschlichen Konsens finden kann.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Wie wichtig das ist, zeigt uns, glaube ich, auch gerade die gegenwärtige Diskussion, die geführt wird.

Vielleicht einen Satz dazu: Lange vorher gründete der Bürgerbeauftragte ein Bündnis für Demokratie und er warnte – er war damals als gewichtige politische Größe einbezogen – vor den Auswirkungen der Debatte um das Staatsbürgerschaftsrecht. Unermüdlich war auch sein Einsatz für die Opfer der Diktatur. Auch das ist gelebte Demokratie und das ist gelebter Einsatz für Toleranz und gegen Gewalt. Die Institution des Bürgerbeauftragten gehört mit großer Selbstverständlichkeit und ohne peinliches Hin und Her dem Verein für Toleranz und Demokratie an.

Seit dem April 1995 wurden 7.600 Petitionen mündlich, schriftlich, telefonisch oder eben direkt vor Ort an einem der etwa 400 durchgeführten Sprechtage entgegengenommen. 7.600! Wie viel Menschen und wie viel Sorgen das sind, vermag niemand zu sagen, auch und vor allem deshalb nicht, weil niemand weiß, wie viel Menschen sich gar nicht erst an ihn gewandt haben, weil sie schon wieder resignieren. Und das ist es auch – das sage ich jetzt für die Zukunft –, was es so wichtig macht, einen Bürgerbeauftragten zu haben, von dem man weiß, dass er da ist, und zwar auch für den, wie Frau Mahr gesagt hat, der dieser ganzen Amtlichkeit und dem Behördendeutsch etwas

hilflos gegenübersteht. Wenn man sich die Vorgänge ansieht, dann verwundert einen das wenig.

Das alles nützte aber wenig, wenn der Bürgerbeauftragte nicht unabhängig wäre. Es war sehr klug, ihm damals Verfassungsrang und Gewicht zu geben. Es nützte aber nichts, wenn sich der Bürgerbeauftragte nicht mit ganzem Herzen der Aufgabe gewidmet hätte – das hat mit Mut zu tun –, und es nützte sicher auch nichts, wenn es ihm nicht gelungen wäre, eine kleine schlagkräftige und zuverlässige Mannschaft zusammenzuschweißen.

Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Zahlenspiel aus der Andacht gestern noch einmal aufgreifen. Das sind fünf Jahre Frieder Jelen als Bürgerbeauftragter und die daraus resultierenden fünf Tätigkeitsberichte. Das ist praktisch wie die fünf Kieselsteine aus dem Bach und dem immer währenden Kampf zwischen Gut und Böse. Das war der Beitrag von Frieder Jelen, dieses Land und diese Welt ein wenig besser zu machen. Ich wünsche mir vor allen Dingen, dass die Nachfolge jetzt würdig geregelt wird. Mit Dank und guten Wünschen für die neue Funktion verbleibt meine Fraktion und erlaubt sich, darauf hinzuweisen, dass der Nachfolger in sehr große Stiefel steigen muss. In der Hoffnung auf eine lebendige Gesellschaft freier Bürger, danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der CDU und Heike Lorenz, PDS)