Protocol of the Session on July 13, 2000

7. Die Seeberufsgenossenschaftsschiffe dürfen bei schlechtem Wetter nicht auslaufen. Das ist ganz entscheidend, da es hier um die Sicherheit der Touristen geht.

8. Seeberufsgenossenschaftsschiffe Diese erhalten zwar zollfreien Treibstoff, aber bei der Seebestattung fällt diese einzige – das ist die einzige – Vergünstigung weg.

9. Die Seeberufsgenossenschaftszulassungen für die Schiffe gelten nur für Deutschland, nicht aber im Ausland. Dieses Problem ist bei dem neuen Entwurf auch nicht angesprochen und schon gar nicht geregelt.

Die Seeberufsgenossenschaftsschiffe dürfen nur im 10-Meilen-Küstenbereich fahren. Und wie sieht das bei den Sportbooten aus? Der Entwurf bezieht sich nämlich nur auf die Sportboote, wir haben also nicht von den anderen Schiffen gesprochen. Da genügt der Sportbootführerschein See. Jedem ist klar, dass dieser Schein nicht mit

den Anforderungen an das Personal in der gewerblichen Schifffahrt zu vergleichen ist. Das Schiff wird nur alle zwei Jahre technisch und sicherheitstechnisch abgenommen. Das war’s dann schon. Und daran ändert auch die neue Verordnung nicht allzu viel.

Im Gegensatz zu den gewerblichen Schiffen können diese Boote bis zwölf Seemeilen und darüber hinaus ohne Begrenzung mit ihren Passagieren fahren. Dass sich bei dieser, ich sage das mal, Kurzausbildung des Skippers und der in keiner Weise vergleichbaren Berufserfahrung auf See, verbunden mit dem vergleichbar niedrigen technischen Standard das Risiko für die Mitfahrer erhöht, dürfte uns doch wohl allen klar sein. Diese Schiffe können über die ganze Ostsee mit ihren Passagieren fahren und angeln, während die Seeberufsgenossenschaftszulassung für gewerbliche Schiffe nur für Deutschland und nur für den 10-Seemeilen-Küstenbereich gilt.

Viele Fischgründe zum Beispiel um Rügen liegen außerhalb dieser 10-Seemeilen-Zone. Das heißt, das gewerbliche Angel- und Touristikunternehmen darf nicht bis zu den Fischgründen fahren, zu denen die Schwarzfahrer ganz locker mit ihren Gästen fahren können. Und sie fahren mit ihrer schlechten Ausbildung und ihrer ungenügenden seemännischen Erfahrung bei jedem Wetter. Viele Unfälle an der Küste kommen mittlerweile auf das Konto dieser Anbieter. Ich will mal nicht die Zahlen nennen, die intern angegeben werden. Das wäre eine Negativwerbung.

Die von den Gewerblichen beantragte Erweiterung über die 10-Seemeilen-Grenze hinaus ist bis heute noch nicht zu ihren Gunsten entschieden worden. Auch dazu steht nichts in dem Entwurf, auf den Sie sich so verlassen. Der gewerbliche Unternehmer darf also als Profi mit seinen Anglern, die sich auf seinem Schiff mit Recht sicher fühlen können, nicht zu den Fischgründen fahren, die von den Schwarzanglern praktisch ausgeplündert werden. Das allein wäre Grund genug, das Problem aus unserer Sicht politisch anzupacken und zu entscheiden. Ich denke, wir können uns, wie in anderen Dingen, da nicht auf unsere Behörden verlassen. Ich meine, es kann nicht angehen, dass der gewerbliche Schifffahrtsunternehmer mit Kapitän, Steuermann, Topseefahrtspersonal und Topsicherheitsstandard die Fischgründe zum Angeln den Ostseepiraten überlassen muss, die auf Spendenbasis rausfahren. Auch die Kontrollen der Wasserschutzpolizei laufen bei dieser Konstellation ins Leere. Und dazu wird übrigens auch nichts in diesem Entwurf gesagt, wie diese Kontrollen über die Wasserschutzpolizei geregelt werden sollen beziehungsweise über die Schifffahrtspolizei des Bundes, denn die verlassen unsere Territorialgewässer.

Die andere weit verbreitete Praxis sieht folgendermaßen aus: Da hat einer ein Sportboot und möchte damit Geld verdienen. Um das schön legal erscheinen zu lassen, gründet er einen Verein. In der Zeitung wird dann dafür ganz offen geworben. Dem Passagier wird gesagt, dass er für die Zeit, wo er an Bord des Sportbootes ist, Mitglied in diesem Verein wird. Dem Passagier wird ein Zettel überreicht, auf dem er seine Mitgliedschaft anzeigt und der Mitgliedsbeitrag – das ist der wirkliche Fahrbeitrag – zu ersehen ist. Wenn die Wasserschutzpolizei kommt, ist alles korrekt, weil die Kontrollbefugnis aufgrund der Gesetzeslage betreffs Schwarzarbeit eben nicht gegeben ist. Und die wird auch nicht in Ihrem neuen Entwurf geregelt.

Wir meinen, das kann so nicht bleiben, weil

1. Vereine auch Fördermittel und ABM-Kräfte zugeteilt bekommen – und aus meiner Sicht ist es deswegen auch ein Problem der Arbeitsämter, da muss man kooperieren und Möglichkeiten finden –,

2. kein vergleichbares seemännisch ausgebildetes Personal eingesetzt wird, nach Gesetzeslage aber eingesetzt werden muss – und das ist ganz entscheidend für die Sicherheit der Mitfahrer –,

3. diese Vereine keine Fahrzeiten einhalten müssen und über zehn Seemeilen hinaus unbegrenzt fahren können,

4. diese Vereine bei jeder Wetterlage auch ohne moderne Navigationsmittel fahren dürfen. Auch dazu sagt der neue Entwurf nichts von einer Mindestausrüstung.

Zu erwähnen ist, dass es Vereine gibt – das muss man auch ganz deutlich sagen –, die freiwillig die Auflagen der Seeberufsgenossenschaft erfüllen, wie zum Beispiel der Verein „Jugend zur See“ in Warnemünde. Aber das dürfte wohl eher die Ausnahme sein, zumindest in diesem Bereich.

Dann sind da noch – und dazu sagt der Entwurf auch nichts – die Sportboote unter ausländischer Flagge, die eine Zulassung als gewerblich fahrende Sportboote aus ihrem Zulassungsland besitzen. Ein Schiff, das gewerbliche Fahrten durchführt und auch im Ausland mit mehr als zwölf Personen unterwegs ist, muss nach internationalen Vorschriften zugelassen sein. Der Seeberufsgenossenschaft Hamburg werden von den Zulassungsländern aber keinerlei Auskünfte über Rechts- und Sicherheitsvorschriften, die auf den Schiffen gelten, erteilt. Auch dazu sagt der Entwurf nichts. Weder die Seeberufsgenossenschaft noch die Wasserschutzpolizei können daher entsprechende Kontrollen durchführen. Im Übrigen darf – und ich habe das schon erwähnt – ein deutsches Schiff mit einer gewerblichen Sportbootzulassung nur mit einer genauen Fahrzeit- und Entfernungsklausel von Land aus fahren. Die anderen haben die Probleme nicht.

Die Seeberufsgenossenschaft erteilt die Zulassung als Sportangelfahrzeug – dazu ist übrigens auch nichts gesagt – und nur für Deutschland, nicht aber für das Ausland. Das ist auch wieder ein Nachteil. Normalerweise erhalten Ausländer in Deutschland nur eine Gewerbeerlaubnis, wenn der Bedarf nachweislich vorhanden ist und dieser Bedarf nicht von den deutschen Schiffen abgedeckt werden kann. Aber dieser Bedarf kann durch unsere Schiffe hundertprozentig abgedeckt werden. Und wissen Sie, wie die das machen? Die fahren aus unseren Häfen raus, kurz ins Ausland und dann machen die das weiter. Also muss dies auch über die EU geregelt werden. Dazu sagt der Entwurf im Übrigen auch nichts.

Da fahren also Schiffe aus Antigua, Gibraltar und anderen Substandardländern an unseren Küsten nach Lust und Laune, gefährden das Leben von Touristen, die zu uns kommen, und drücken noch unsere einheimischen Unternehmer an die Wand. Wir meinen schon – und ich hätte mir gewünscht, dass wir das gemeinsam machen –, dass das endlich über die EU und über den Bund vernünftig im Sinne unserer Gewerbetreibenden geregelt werden muss.

Im Übrigen schadet das auch dem Image unseres Landes als Tourismusland. Nicht auszudenken, wenn es mit

diesem Personal auf diesen Schiffen und mit diesem technischen Substandard zu einem Seeunfall vor unserer Küste kommt. Das wäre die negativste Tourismuswerbung, die wir uns vorstellen können.

Abschließend möchte ich noch auf ein spezielles Problem aufmerksam machen. Die meisten Unternehmen der touristischen Seeschifffahrt an unserer Küste besitzen eine so genannte Seeberufsgenossenschaftssonderzulassung für Sportangelfahrzeuge. Die aber soll bis 2006 abgeschafft werden. Im Übrigen sagt der Entwurf dazu auch nichts. Dabei soll es also bleiben. Das bedeutet für 90 Prozent der Unternehmen dann das Aus. Wollen Sie das so stehen lassen aus der Sicht von Mecklenburg-Vorpommern? Das kann ich ja nun weiß Gott nicht mehr nachvollziehen. Aus diesem Grunde sollten wir auch dieses Vorhaben gemeinsam verhindern.

(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD)

Dazu haben Sie aber nichts gesagt. Sie können doch nur darüber lachen als SPD-Fraktionschef. Aber na gut, das sind wir ja gewohnt, Sie sind ein ganz kluger Kopf, ne?!

(Volker Schlotmann, SPD: Und Sie haben wieder gezeigt, dass Sie von nichts ‘ne Kennung haben.)

Ich habe keine Ahnung von nichts? Mein Gott, da sage ich lieber nichts dazu.

(Heidemarie Beyer, SPD: Das hat er aber nicht gesagt.)

Ich denke, ich habe mit den Beispielen noch einmal insgesamt auf den Regelungsbedarf aufmerksam gemacht. Vielleicht sollten wir einen gemeinsamen Anfang finden, indem wir in den Häfen zu Hause schlicht und einfach mal auf die Problematik hinweisen und den Touristen sagen, was sie auch für ein Risiko eingehen, wenn sie auf solche Schiffe steigen. Vielleicht ist das ein Anfang, den man gemeinsam finden kann.

Aus diesem Grunde haben wir die Überweisung des Antrages in den Wirtschafts- und Innenausschuss vorgesehen. Ich darf Sie nochmals darum bitten, denn ich glaube, wenn Sie sich auf den reinen Regelungsbedarf des Gesetzentwurfes der Bundesregierung verlassen, werden Sie damit den Anforderungen im Land – im Interesse des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern – eben nicht gerecht. Es wäre schön, wenn Sie sich das noch einmal überlegen. Aber ich glaube, das können wir sein lassen. Wenn Sie einmal nein gesagt haben, bleibt es dabei, ähnlich wie beim Sicherheitskonzept Ostsee, wo Sie zum Beispiel unter allen norddeutschen Küstenländern parteiübergreifend die einzigen Ablehner sind. Ich darf hier auch mal darauf verweisen. Und wahrscheinlich ist es hier wieder genauso. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte wurde beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1390 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1390 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf den letzten Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wohnraumzweckentfremdungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1393.

Antrag der Fraktion der CDU: Wohnraumzweckentfremdungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1393 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Kleedehn von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Kleedehn.

Danke sehr, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen muss ich gleich einen Lapsus entschuldigen, welcher sich auf die Antragsformulierung bezieht. Selbstverständlich kann der Landtag von sich aus nicht die Außerkraftsetzung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung beschließen, aber er kann die Landesregierung – und so muss es richtig heißen – auffordern, eben dieses zu tun. Und in diesem Sinne bitte...

(Andreas Bluhm, PDS: Das wollen wir ja nicht.)

Das wollen Sie nicht, Herr Bluhm?

(Andreas Bluhm, PDS: Nein.)

Das ist dann Ihr gutes Recht, aber das müssen Sie dann auch sich und anderen gegenüber verantworten.

Warum hat meine Fraktion diesen Antrag eingereicht? Der Landtag beschließt fortlaufend Gesetze, die Regierung Verordnungen, es gibt unzählige Richtlinien, Anordnungen, Vorschriften und so weiter. Das ist im Prinzip ja auch alles gut und richtig. Aber wie heißt es so schön? – Das Gegenteil von gut ist oftmals gut gemeint. Deshalb kommt es dann häufig zu einer seltenen Einmütigkeit aller Fraktionen, sich zukünftig in besonderem Maße für den Abbau von Bürokratie einzusetzen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Immerhin wurde vieles geregelt, weil vorhandene Tatbestände eine Regelung notwendig machten. Ich will nicht auf Regelungen eingehen, die nach dem Motto „Was nicht schadet, kann bleiben“ zustande gekommen sind. Meine Damen und Herren, was nicht schadet, nutzt aber auch nicht immer. Und es ließe sich ja vorstellen, dass der Tatbestand, welcher einmal zu einer gesetzlichen Regelung geführt hat, auch heute noch existent ist. Es kann dann sein, dass eine solche Frage mit einem Ja beantwortet werden kann, denkbar ist jedoch ebenfalls, dass man sachgerechterweise zu einem Nein gelangt. Dies mag sogar zu einer vorübergehenden Verblüffung führen. Gleichwohl ändert dieser Gemütszustand dann nichts an der Richtigkeit der Antwort.

Ich glaube, dass wir es im Fall der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 20. August 1996 mit einem solchen Tatbestand zu tun haben. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass sie vor dem Hintergrund eingeführt wurde, dass es in be

stimmten Gemeinden unseres Landes zu einer besonderen Gefährdung der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gekommen war. Der Fehlbestand betrug je nach Gemeinde zwischen 9,4 und 25,9 Prozent. Dies waren natürlich Größenordnungen, die von der damaligen Landesregierung aus gutem Grund nicht hingenommen werden konnten. Es wären ja unvertretbare Wartezeiten bei der Beschaffung von Wohnraum die Folge gewesen.

Vier Jahre sind vergangen und der Betrachter des Wohnungsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern muss oder kann erfreulicherweise feststellen, dass sich die Lage grundlegend zum Positiven hin verändert hat. Das Schlagwort „Mietermarkt“ greift immer mehr um sich und beschreibt eine Situation, in der der Wohnungssuchende in vergleichsweise kurzer Zeit zu günstigen Konditionen Mietwohnraum erhalten kann.

Um einen Überblick über den Sachstand in den einzelnen Kommunen zu erlangen, habe ich an die Landesregierung eine Kleine Anfrage gestellt, deren Antwort vom 28.03.2000 doch recht aufschlussreich ausgefallen ist. Von den neun in Frage kommenden Städten haben immerhin sieben überhaupt keine Probleme und das entsprechende Dezernat der Landeshauptstadt Schwerin ließ sogar verlautbaren, dass es eine Aufhebung der Verordnung befürworte. Mit anderen Worten: Berücksichtigen wir den Iststand vor Ort, lässt sich ohne jede Beschönigung sagen, dass diese Verordnung zumindest dem Schein nach überhaupt nur noch in zwei Städten genutzt wird oder, genauer gesagt, genutzt werden können soll.

Aber selbst die Stellungnahme der Hansestadt Wismar beginnt ja mit der einleitenden Bemerkung, es sei quantitativ kein Wohnraummangel mehr zu verzeichnen. Dass es dort einen Bedarf an qualitativ guten Wohnungen gibt, soll an dieser Stelle ja gar nicht in Abrede gestellt werden, aber ob man dafür das Instrument dieser Verordnung benötigt, möchte ich dann schon bezweifeln.

Zudem erscheint es recht fragwürdig, die ursprüngliche Begründung nach eigenem Gusto zu verändern, um die Aufrechterhaltung einer Bestimmung fordern zu können. Und wenn man sich dann noch die tatsächlichen Fallzahlen anschaut, sollte eigentlich jedem klar geworden sein, dass hier eine, wenn auch recht kleine, Schneise in das Dickicht des Vorschriftendschungels geschlagen werden kann. Und dabei bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

So weist Wismar beispielsweise einen Wert von gerade einmal 83 Fällen auf, in denen die Verordnung zur Anwendung kam – und das innerhalb eines Zeitraumes von immerhin dreieinhalb Jahren. Meines Erachtens nach ist das kein Beispiel dafür, am Fortbestehen der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung das Schicksal des lokalen Wohnungsmarktes zu entscheiden.

Somit möchte ich abschließend noch einmal um die Zustimmung zu diesem Antrag bitten. Ich weiß, dass der Begriff der Deregulierung nicht bei allen Teilen dieses Hauses in jedem Falle auf positive Resonanz stößt, aber Sie können heute auch deutlich machen, ob Ihnen die Entbürokratisierung dort, wo es sachlich möglich und geboten ist, wirklich am Herzen liegt oder ob wir über Lippenbekenntnisse nicht hinausgehen wollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.