Ich sage nur an der Stelle, die Aufgabe ist noch nicht erledigt, sondern da haben wir alle entsprechend unseren Möglichkeiten eine Menge zu tun.
Meine Damen und Herren, es ist von meinen Vorrednern hier auf das Problem des so genannten Gegenstromprinzips hingewiesen worden. Ich sage – anders als Herr Müller von der SPD –, es ist natürlich nicht normal, was wir hier tun, sondern es ist systemfremd. Darüber haben wir lange gestritten. Aber meine Fraktion und auch ich fragen: Ist dieses Gegenstromprinzip eigentlich ein Recht, was sich das Land hier zusätzlich einräumt, ist es sozusagen schädlich im Verhältnis zum Konnexitätsprinzip? Hier sage ich, nein, das Konnexitätsprinzip gilt, aber die Landesregierung und auch Teile der Koalition wollten wohl ein politisches Zeichen setzen in Richtung Kommunen, dass man sagt, es darf keine Einbahnstraße sein.
Wir hätten uns gewünscht, dass wir die Regelung von Schleswig-Holstein anwenden. Sie bringt übrigens genau das Gleiche zum Ausdruck. Sie sagt, wenn Aufgaben übertragen werden, gibt es mehr Geld, wenn Aufgaben wegfallen, fällt natürlich auch das Geld weg. Das war der Konsens, über den wir geredet haben. Deshalb sage ich, Herr Müller, es bedurfte nicht der Hineinnahme in die Kommunalverfassung.
Aber da wir sagen, es schränkt die Rechte der Kommunen nicht ein und gibt dem Gesetzgeber keine zusätzlichen Rechte,
würden wir im Interesse des Konnexitätsprinzips dem heute vorliegenden Antrag natürlich zustimmen, den wir eingebracht haben. Ich wollte bloß sagen, wir sollten nicht verschweigen, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt, und die bleiben auch, weil ich natürlich sage, und das weiß jeder, wir als Landesgesetzgeber haben jedes Recht der Welt gegenüber den Kommunen und wir brauchen nicht in einem Gesetz wie der Kommunalverfassung unsere eigenen Rechte, die wir haben, noch mal festzuschreiben. Ich kann es nur so verstehen, dass man ein politisches Signal in Richtung Kommunen senden wollte, und sagen, es ist aber keine Einbahnstraße. Da hatten wir aber Konsens auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Man hätte es anders regeln können. Es gibt nun diese Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wird, und ich bitte die CDU-Fraktion, noch mal zu überlegen, ob sie nicht dennoch dem Prinzip Konnexität zustimmen kann, weil es ja nichts anderes als die Verankerung dieses Prinzips und dieses Umkehrrechts ist. Herr Markhoff, ich glaube, Sie beschreiben es in schwarzen Farben. Es wird nicht so sein. Wir sind uns doch alle einig, dass das Konnexitätsprinzip vor allen Dingen heißt, Aufgaben des Landes an die Kommunen verlangen zusätzliche Mittel. Insofern bitte ich Sie, noch mal zu prüfen, ob Sie nicht auch hier zustimmen sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein die Tatsache, dass wir dieses Konnexitätsprinzip verankern, wird hoffentlich aus der Sicht unserer Fraktion dazu führen,
dass auf Landesebene viel sorgfältiger als in der Vergangenheit geprüft wird, übertrage ich eine Aufgabe oder führe ich sie selber aus. Wir haben ja Erfahrungen in den anderen Ländern, wo uns gesagt worden ist, allein die Tatsache, dass es dieses Prinzip gibt, führt natürlich dazu, dass man auf Landesebene in den Ministerien und in anderen Einrichtungen darüber nachdenkt, ob diese Aufgabe denn wirklich übertragen werden muss. Wir hatten ja in der Vergangenheit schon Beispiele, wo gesagt wurde, wir übertragen diese Aufgabe an die Kommunen. Es entstehen sozusagen nur minimale Kosten oder kaum Kosten, aber in der Summe der Übertragung waren es natürlich Kosten für die Kommunen. Ich hoffe nur, dass jetzt jeder weiß, Konnexität heißt, wenn ich die Aufgabe übertrage, muss ich auch überlegen, wie ich die Finanzen übertrage.
Ein aktuelles Problem bewegt mich natürlich schon. – Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Innenminister noch spricht, jedenfalls ist er angekündigt. – Ich habe schon so meine Bedenken mit der Hundeverordnung. Es wäre gut, wenn wir auch hier genau prüfen, ob nicht durch diese Verordnung zusätzliche Kosten entstehen bei den Kommunen. Eine Landesverordnung! Und es wäre interessant zu sagen, wie werden sie denn nun kompensiert. Das, was der Innenminister öffentlich angeboten hat, ist für mich keine Kompensation, indem ich zum Beispiel sage, liebe Kommunen, besteuert doch diese gefährlichen Hunde höher, ich benutze mal diesen Begriff, dann habt ihr die Kosten wieder raus. Das ist für mich nicht das Konnexitätsprinzip, sondern wenn ich eine Aufgabe übertrage in einer Verordnung, muss ich natürlich auch genau sagen, was kostet es die Kommunen und wie wird dieses kompensiert. Ich hoffe, dass wir in Zukunft immer sagen, es gilt das Konnexitätsprinzip und immer muss geprüft werden, was bekommen die Kommunen für eine zusätzliche Aufgabe an Ausgleich.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion wird trotz der bekannten Bedenken, die sind nicht neu, dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich Ihnen – den Abgeordneten – sehr herzlich danken für die intensive und auch konsequente Beratung der Gesetzentwürfe Landesverfassung und Kommunalverfassung zum Konnexitätsprinzip. Hier zeigt sich tatsächlich, Herr Böttger, die Leistungsfähigkeit des Parlaments. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dieses Konnexitätsprinzipverfahren mit der heutigen Zweiten Lesung der Kommunalverfassung abschließen können.
Meine Damen und Herren! Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in den beiden Gesetzen, in der Landesverfassung und in der Kommunalverfassung, ist tatsächlich ein Novum für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben bei der Bildung der Regierungskoalition erstmalig überhaupt in einer Koalitionsvereinbarung in MecklenburgVorpommern festgeschrieben, dass das Konnexitätsprinzip angewandt und in der Kommunalverfassung verankert wird. Im Laufe des Verfahrens ist der Landtag über diesen Schritt hinausgegangen und hat das Konnexitätsprinzip in
der Landesverfassung verankert. Das ist, wie gesagt, ein großer Schritt hin zu mehr Sicherheit für die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und dafür ausdrücklich meinen herzlichen Dank besonders den Abgeordneten gegenüber, die sich hierfür eingesetzt haben.
Diese Konnexitätsregelung führt aber auch zu dem, was Herr Böttger angesprochen hat, nämlich zu einer Selbstdisziplinierung des Parlaments und der Regierung bei der Frage der Aufgabenübertragung oder auch der Standarderhöhung in der Aufgabenerledigung von kommunalen Gebietskörperschaften. Selbstdisziplinierung, meine Damen und Herren, im Zeitalter der Steuerreform und des Rückgangs öffentlicher Gelder in allen Haushalten, des Landeshaushaltes und der Kommunalhaushalte, wird eine sehr wichtige und auch sensible Herausforderung für alle Seiten bei der Bewältigung der Aufgaben.
Ich sehe es so, dass wir in einigen Bereichen zu einer Aufgabenüberprüfung oder zu einer Standardüberprüfung, wenn nicht zur Aufgabenreduzierung und infolgedessen zu einer Standardreduzierung kommen. Mit der Steuerreform und dem Rückgang öffentlicher Gelder ist automatisch auch ein Abbau von staatlichen und kommunalen Aufgaben verbunden. Das eine bedingt das andere unmittelbar. Daran haben wir dann miteinander zu arbeiten. Ich bin schon sehr gespannt auf die Debatte zum Standardöffnungsgesetz im Anschluss an diese Debatte.
Meine Damen und Herren, welche Verfahrensregelungen werden nun rechtskräftig bei der Verabschiedung der Änderung der Kommunalverfassung?
Erstens. Von dem strikten Kostenausgleich werden alle neuen Aufgaben und Standards erfasst, für deren Erfüllung die Kommunen in die Pflicht genommen werden, und zwar sowohl für den übertragenen Wirkungskreis als auch für die pflichtige Selbstverwaltungsebene.
Zweitens. Hinsichtlich des Umfangs der Ausgleichspflicht ist eine Prognose in Form einer Kostenfolgeabschätzung erforderlich, sowohl bei der Aufgabenübertragung einschließlich der Standards als auch bei eingesparten Aufwendungen. Dazu komme ich gleich noch.
Drittens. Mit der Kostenfolgeabschätzung wird künftig die Verbandsbeteiligung, nämlich die Beteiligung der kommunalen Landesverbände, einhergehen, die insbesondere bei künftigen Aufgabenübertragungen auf dem Verordnungswege die fehlende politische Debatte, die bei Gesetzgebungsverfahren im Landtag stattfindet, wird ausgleichen müssen. Wenn Sie so wollen – Herr Böttger, Sie sagten ja was vom Konnexitätsprinzip Bund/Land –, errichten wir hier so etwas Ähnliches wie einen kleinen Bundesrat in Mecklenburg-Vorpommern.
Da wird zumindest erörtert, nicht immer einstimmig verabschiedet, aber zumindest erörtert. Und die Mehrheit gibt es auch im Bundesrat.
Viertens. Meine Damen und Herren! Die Entscheidung über die Kostenerstattung hat bereits in dem Aufgaben übertragenden Regelwerk zu erfolgen. Das Finanzausgleichsgesetz soll dann insbesondere die Leistungen erfassen, die dauerhaft auf die Kommunen übertragen und nicht standardisiert abgegolten werden.
Fünftens. Das Konnexitätsprinzip enthält keine einseitige Rechtsverpflichtung, sondern ist den Finanzausgleichsbeziehungen zwischen Land und Kommunen in beide Richtungen gefolgt, und zwar in dem so genannten von Ihnen schon diskutierten Gegenstromprinzip.
Meine Damen und Herren! Beim Gegenstromprinzip scheiden sich die Geister. Notwendig wäre es nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, weil Herr Böttger richtig gesagt hat, dies ist selbstverständlich. Aber wenn Sie so wollen, scheiden sich hier die Geister. Dieser Punkt hat in der Debatte um das vorliegende Änderungsgesetz Ihren Widerstand ausgelöst. Sie haben beantragt, dass dieser Passus aus dem Gesetz gestrichen werden soll. Die Koalitionspartner halten dennoch an dem gesetzlich zu verankernden Gegenstromprinzip fest, weil den kommunalen Körperschaften durch die Aufrechnung kein Nachteil entsteht, denn die Kompensation tritt nur dann ein, wenn gleichzeitig mit der Übertragung neuer Aufgaben andere bisherige Aufgaben oder Standards abgebaut werden oder die kommunalen Körperschaften berechtigt sind, die Kosten durch andere Einnahmen, zum Beispiel durch Gebühren – die Hundehalterverordnung lässt grüßen, Herr Böttger, wir kommen noch darauf zu sprechen –, zu decken.
Darüber hinaus ist aber losgelöst von neuen Aufgabenübertragungen eine Kürzung der den Kommunen zur Verfügung zu stellenden Mittel zugunsten des Landeshaushaltes geboten, wenn das Land durch die Änderung oder die Aufhebung kostenträchtiger gesetzlicher oder untergesetzlicher Vorschriften für eine finanzielle Entlastung der Kommunen sorgt. Ob das jemals eintreten wird, bleibt abzuwarten. Aber immerhin – das sagt das Gegenstromprinzip –, eine Grenze hierfür bildet der gebotene Schutz des Vertrauens der Kommunen auf die im FAG festgelegten Zuweisungen. Damit, ich habe es schon gesagt, entspricht nach meiner Auffassung und auch nach der Auffassung der Abgeordneten der SPD-Fraktion diese Regelung schlicht und ergreifend einer Selbstverständlichkeit. Sie dient der Redlichkeit und der Transparenz im Verfahren zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, wir haben vor uns die Steuerreform. Die Steuerreform hat Auswirkungen auf alle Haushaltsebenen, zusätzlich natürlich die noch zu verhandelnde Finanzausgleichsbeziehung zwischen Bund und Ländern. In diesem Zusammenhang ist natürlich das Konnexitätsprinzip eine Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung und ich bin, wie gesagt, froh, dass der Landtag dieses Gesetz heute verabschieden wird. Es dient der Kosten-Nutzen-Relation auf kommunaler Ebene. Ich bedanke mich für die solide zügige Beratung und wünsche in Zukunft der Kostenermittlung und in diesem Sinne auch der Selbstdisziplinierung beider Ebenen, Parlament und Regierung, viel Erfolg. – Vielen Dank.
Es gab schon mal eine Übereinstimmung darüber, dass wir eine Regelung in der Kommunalverfassung über, das ist jetzt so freundlich ausgedrückt, das Gegenstromprinzip – ich würde sagen, mit der einen Hand geben, mit der anderen Hand nehmen – nicht brauchen. Und, Herr Innenminister, es wäre nett gewesen, wenn Sie erwähnt hätten, dass wir da einmal ganz einig waren. Wir waren über den Text eines Initiativantrages einig – Sie waren dabei, denn es war in Ihrem Hause, in dem wir dazu tagen durften – und plötzlich wurde die Sitzung unterbrochen. Herr Vorsitzender des Innenausschusses, so war es doch. Wer auch immer den Entwurf gestrickt hat in der Landesregierung, ob es die Frau Finanzministerin war oder ob es der Staatssekretär in der Staatskanzlei war, ich weiß es nicht, jedenfalls war das die Stunde, in der aus dem Konnexitätsprinzip etwas herausgebrochen worden ist.
Das muss man hier ganz nüchtern sagen. Wir sind heilfroh, dass wir mit Ihnen zusammen die Landesverfassung ändern konnten, und ich bedanke mich auch dafür, dass Sie im Ergebnis unserem Antrag damals zustimmen konnten. Aber wir sind enttäuscht darüber, dass Sie heute so tun, als sei das alles gar nicht etwas anderes als in Schleswig-Holstein. Wir haben bei der Anhörung – und daraus ist der Initiativantragsentwurf ja damals entstanden – zur Kenntnis genommen, dass es ein sehr vernünftiges Prinzip gibt, nämlich dass man sich einigt. Die Anhörung der kommunalen Landesverbände ist dort in einer Vereinbarung mit der Landesregierung geregelt und da gibt es überhaupt nichts zu vertun. Ich finde es schade, ich hätte gern auch dieser Änderung der Kommunalverfassung zugestimmt. Aber es ist nicht seriös, was hier getrieben wird, dass so getan wird, als bleibe es uneingeschränkt bei dem Prinzip der Konnexität, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen müssen. – Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1133 und dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1178.