Herr Dr. Schoenenburg, wenn ich auf Ihren Zwischenruf schon reagieren darf, Ihre generelle Kritik an der Übernahme der Rechte aus der Bundesrepublik in unser geltendes Gesetz teile ich nicht. Ich glaube schon, dass wir unser Land auf eine neue und gute Rechtsgrundlage gestellt haben, was ja nicht ausschließt, dass man einiges auch hätte anders machen können. Aber der Grundakt der Übertragung des Grundgesetzes auf den Geltungsbereich der ehemaligen DDR halte ich für richtig.
Aber lassen Sie mich fortfahren. Diesen Grundsatz „Was gut war, kann bleiben.“ halte ich umso zutreffender, als nicht alle Gesetze, die in der ersten Wahlperiode aus den alten Bundesländern übernommen wurden, gut sind. Da stimme ich Ihnen zu. Vielleicht sollte man auch in diesen Gesetzen zu gegebener Zeit einmal eine Rechtsbereinigung vornehmen, diese einer kritischen Überprüfung unterziehen. Das wäre eine echte Aufgabe für dieses Parlament. Wie wichtig dieses hinsichtlich kommunaler Standards ist, haben wir heute in diesem Hause bei der Behandlung des Gesetzes zu Standardöffnungen diskutiert.
Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes haben sicher viele von uns festgestellt, wie viele Gesetze aus Zeiten der ehemaligen DDR noch heute in Mecklenburg Anwendung finden.
Meine Damen und Herren, eines der sieben Gesetze, die weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern Anwendung finden sollen, wird vermutlich die Beratungen des Innenausschusses am meisten tangieren. Ich meine damit das Staatshaftungsgesetz. Meine Vorredner sind darauf bereits eingegangen, eine vielleicht nicht für jedermann leicht verständliche, aber eine überaus wichtige Materie. So wie bei allen sieben Gesetzen, die weiterhin Geltung haben sollen, muss aber vor allem bei diesem Staatshaftungsgesetz eine besondere Aufmerksamkeit erlaubt sein. Meiner Kenntnis nach gibt es zur Fortgeltung des Staatshaftungsgesetzes der DDR ganz unterschiedliche Ansichten in den fünf neuen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, ich bin auf die Beratungen im Innenausschuss gespannt, vor allem auch deshalb,
weil es sich um ein vom Üblichen abweichendes Gesetz handelt. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist von den Fraktionen beantragt worden, neben dem Innenausschuss auch den Rechtsausschuss, den Landwirtschaftsausschuss und den Tourismusausschuss mit diesem Gesetz zu beschäftigen. Die Fraktion der SPD stimmt der Überweisung auch in diese Ausschüsse zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte, wie wir eben noch mal gehört haben, ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1363 zur federführenden
Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss sowie an den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Überweisungsantrag ist damit einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 13. Juli 2000, 9.00 Uhr ein. Nachher sind Sie alle um 16.00 Uhr zum Sommerfest eingeladen. Wegen der Witterung wird es auch Glühwein geben. Ich schließe die Sitzung.