Protocol of the Session on May 24, 2000

Und wenn wir jetzt noch zusätzlich die tatsächliche Gewinnerwartung pro Hektar betrachten – da, hoffe ich, liegen wir auch nicht weit auseinander in den grundlegenden Auffassungen –, dann muss es uns gelingen, gerade die reinen Marktfruchtbetriebe auf eine breitere Basis zu stellen und sie wirklich dazu zu animieren, andere Bereiche anzustreben, und das heißt, sich tatsächlich auf die Veredlungsproduktion zu konzentrieren. Ich sage nur das Beispiel: Im letzten Jahr wurden pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche von Getreide 200 DM Gewinn, von der Kartoffel nachweislich in Vorpommern – zum Glück ist das so – gut 1.000 DM pro Hektar reiner Gewinn der landwirtschaftlichen Unternehmen erzielt. Das heißt, die Kartoffel zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern kann sehr wohl absolut zur Wertschöpfung in diesem Land beitragen,

(Martin Brick, CDU: Da musst du ein paar mehr anbauen.)

auch wenn wir Loitz leider nicht mehr in Betrieb haben, aber Kyritz hat gezeigt, dass das funktioniert.

Ich erwarte und hoffe, dass Sie mich wirklich dabei unterstützen, dass wir weiter vorankommen. Letzten Endes, sage ich noch mal, haben wir damit die Chance, tatsächlich auch für mehr Beschäftigung im ländlichen Raum zu sorgen. Und was mich auch mit Freude erfüllt – und da bestätigen sich die Initiativen, die wir ja nicht erst seit gestern vielleicht gemeinsam angeschoben haben, das will ich schon unterstützen –, die Milchproduktion zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem besten Wege, wirklich wettbewerbsfähig zu sein oder weiter zu werden. Wenn ich sehe, dass unsere Betriebe im letzten Jahr gut zwischen drei und vier oder fünf Pfennig Gewinn vom Liter Milch gemacht haben, dann rechnet sich die Milchproduktion in Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt, die tierische Produktion lohnt sich.

(Zuruf von Martin Brick, CDU)

Und wenn ich auch Ihnen etwas sagen darf, es heißt ja immer, hier passiert nichts – Herr Rehberg soll in Rostock auf Ihrem Parteitag gesagt haben: „Tilli, das mag ich sowieso nicht.“ Tilli ist die Frau, die früher ihre Hände in Palmolive gebadet hat. Mein Name ist Till.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Martin Brick, CDU: Da hast du wohl einen Spion gehabt.)

Da will ich schon mal sagen, ich bin der Auffassung, dass wir die Rahmenbedingungen einigermaßen so weit ausgerichtet haben, in die Richtung, dass sich Veredlungsproduktion in Mecklenburg-Vorpommern lohnt. Und wenn wir zur Kenntnis zu nehmen haben, dass wir – toi,

toi, toi!, ich klopfe da wirklich dreimal auf Holz – im letzten Jahr sechs Prozent tatsächlichen Zuwachs in der Schweineproduktion in Mecklenburg-Vorpommern hatten, wenn wir einen Zuwachs der Veredlungsproduktion haben, dann hängt das sicherlich auch etwas damit zusammen, dass die Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht die schlechtesten sind.

Ich will nun kurz einige Dinge zur Bodenpolitik sagen, weil es einfach wichtig ist. Wir bewirtschaften insgesamt knapp 1,4 Millionen Hektar in Mecklenburg-Vorpommern, davon 1,1 Millionen Hektar Ackerland und 300.000 Hektar Grünland. Und wir haben leider zurzeit nur 60.000 Hektar, die sich in Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern befinden. Wir gehen davon aus, dass sukzessive in den nächsten Jahren noch bis zu 40.000 Hektar dazukommen. Insofern ist es richtig, was Frau Schildt gesagt hat, wir werden perspektivisch etwa zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben. Und ich sage es hier an dieser Stelle sehr deutlich, ich werde alles dafür tun, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern verlässlicher Partner mit den landeseigenen Flächen bleibt und wir grundsätzlich keine landeseigenen Flächen verkaufen werden. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal für die Landwirtschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich betone an dieser Stelle auch noch mal, dass wir uns bemüht haben – und das ist auch ein Beweis dafür, dass wir es ernst meinen mit dem Landeseigentum –, dass wir das Preußenvermögen zum 01.07.2000 endgültig in den Landesbesitz übernehmen. Auch dieses ist ein Signal. Das sind immerhin 17.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, die wir übernehmen, hauptsächlich im Übrigen auch Ackerland, die 46.000 Hektar Wald, die dazu gehören, und 1.000 Hektar Seefläche oder Wasserfläche. Auch dies ist ein Beweis dafür, dass wir es ernst nehmen. In der Regel sind diese Flächen für zwölf Jahre verpachtet, so dass als solches – und das haben ja schon alle Vorredner gesagt – der Gestaltungsspielraum tatsächlich begrenzt ist und die schnellen Eingriffsmöglichkeiten so nicht vorhanden sind. Trotzdem ist es so, dass ich dankbar bin für die Stellungnahme, die aus dem Agrarausschuss gekommen ist. Wir werden uns daran halten mit der ganz klaren Maßgabe, alles zu tun, um die Veredlungsproduktion weiter voranzubringen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir – und das sagen ja auch die Zahlen, die ich im Agrarausschuss vorgestellt habe – in den kommenden Jahren zu einer Neuverteilung zugunsten der Veredlungsproduktion kommen werden. Ich möchte und werde – das sage ich in diesem Hohen Hause mit aller Deutlichkeit – alle Möglichkeiten nutzen, wertschöpfungsintensive Betriebskonzepte ganz klar zu unterstützen. Dabei werde ich auch jede Möglichkeit nutzen, um dem Ziel des vorliegenden Landtagsbeschlusses zu entsprechen.

Ich habe deshalb die Landgesellschaft angewiesen, folgendermaßen zu verfahren: Stehen Flächen zur Neuvergabe an, so wird immer in Abstimmung mit den Ämtern für Landwirtschaft überlegt, wer und welches Unternehmen diese Flächen in der Zukunft pachten und bewirtschaften soll. Dabei werden ganz eindeutig Veredlungsbetriebe der tierhaltenden Unternehmen entsprechend ihrem Konzept und ihres Flächenbedarfes vorrangig berücksichtigt. Bei

der Übernahme von Flächen mit bestehenden Pachtverträgen werden schon heute solche Betriebe in Abstimmung mit dem jeweiligen Amt für Landwirtschaft berücksichtigt. Auch bei 12-jährigen Pachtverträgen, die angeboten werden, und bei Investitionen, die sich anbahnen, sind wir bereit, im Einzelfall tatsächlich 18-jährige Pachtverträge abzuschließen. Bei reinen Marktfruchtbetrieben werden die bestehenden Verträge lediglich jetzt übernommen. Das heißt, das Land steigt in die bestehenden Pachtverträge ein und wird diese endgültig mit den reinen Marktfruchtbetrieben auslaufen lassen.

Natürlich müssen bei der Vergabe auch Lage und Größe, das ist ja von Ihnen auch angesprochen worden, Herr Brick, der Flächen betrachtet werden, so dass nicht in jedem Fall an Veredlungsbetriebe verpachtet werden kann. Aus diesem Grunde streben wir im Übrigen auch an, im Austausch mit der BVVG oder tatsächlich mit kommunalen Flächen oder Kirchenländereien zu Tauschmaßnahmen zu kommen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ich persönlich auch der Überzeugung bin, dass flächendeckende Flurneuordnungsverfahren eines der besten Instrumente überhaupt sind, die wir haben, und ich werde diese verstärkt in der Zukunft nutzen.

In künftigen Verträgen ist im Übrigen mit dieser neuen Maßnahme ein Sonderkündigungsrecht als Kannbestimmung aufgenommen worden. Voraussetzung für den Pachtzuschlag sind bestimmte Kriterien wie Tierbestand, Milchquote, Veredlungszweig, Anteil und Umfang der Flächen, wie zum Beispiel der sonstigen Veredlungsproduktion von Kartoffeln oder auch sonstige Vermehrungsflächenausstattung, Betriebsgröße und natürlich auch die Beschäftigtenzahlen mit zu berücksichtigen. Diese Kriterien werden zum Gegenstand des Vertrages gemacht und schriftlich ab sofort fixiert, zum Beispiel auch in Form des Betriebsspiegels, also kein ausgefeiltes Betriebskonzept, der als Anlage zum Vertrag genommen wird. Der Verpächter kann kündigen für den Fall, dass der Pächter diese Kriterien nicht mehr erfüllt. Auch dieses ist jetzt so vereinbart worden.

Für die agrarstrukturellen Maßnahmen, um diese flexibel weiter auszugestalten, ist von der vorzeitigen Verlängerung der Pachtverträge auf 18 Jahre, wie derzeit mit der BVVG üblich, mit landeseigenen Flächen abzusehen. Eine Privatisierungsangst, wie bei der BVVG in Bezug auf landeseigene Flächen, ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Das habe ich ja schon angedeutet.

Ich möchte aufgrund der besonderen Situation vielleicht noch einige Dinge in diesem Hohen Hause zu der Verpachtung von den BVVG-Flächen sagen, denn dieses ist nach wie vor von erheblichem öffentlichen Interesse. Natürlich kämpfe ich an allen Fronten – und das werde ich auch weiterhin so tun – für die Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern. Daher habe ich mit der BVVGGeschäftsführung Berlin, dem Bundesfinanzminister und dem Bundeslandwirtschaftsminister in langen Verhandlungen eine Vereinbarung geschlossen zur differenzierten Vorgehensweise bei der Verlängerung der BVVG-Pachtverträge auf 18 Jahre. Diese Vereinbarung trifft für Betriebe zu, die eine Betriebsfläche von über 500 Hektar insgesamt bewirtschaften und bei einer BVVG-Fläche eine Flächenausstattung von mindestens 250 Hektar gepachtet haben. Danach sollen nur solche Pachtverträge auf 18 Jahre zu 100 Prozent verlängert werden, die tatsächlich ihr Betriebskonzept eingehalten haben. Ansonsten werden diese Pachtverträge maximal zu 70 Prozent auf

18 Jahre weiter verlängert und die Restflächen werden Veredlungsbetrieben zur Verfügung gestellt. Die Regelung ist dann …

(Martin Brick, CDU: Da muss aber das Treuhandgesetz geändert werden, Herr Minister, denn der Privatisierungsauftrag der BVVG steht nach wie vor.)

Ja, aber Sie wissen ja aus Ihrer langjährigen Erfahrung, dass tatsächlich Kauf nicht Pacht bricht. Insofern muss der Treuhandgrundsatz nicht geändert werden, sondern das Pachtverhältnis läuft weiter. Und deswegen hat die Landesregierung allergrößten Wert darauf gelegt, tatsächlich auch als Erstes die 18-jährigen Pachtverträge zustande zu bringen. Dies wird im Übrigen mit Erfolg jetzt auch umgesetzt. Darüber sind wir uns einig für die Betriebe, die sich an ihre Betriebskonzepte im Wesentlichen gehalten haben.

(Der Abgeordnete Martin Brick meldet sich für eine Anfrage.)

Hinzu kommt, dass wir auch die Flexibilität brauchen, im Zusammenhang mit der Ausweisung von Naturschutzprojekten, bei der Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen oder insbesondere natürlich auch bei Investitionsmaßnahmen des Bundes und der Länder – ich erinnere unter anderem an den Autobahnbau der A 20, ein besonderes Problem – oder im Einzelfall, …

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brick?

Ja, gern. Vielleicht darf ich aber den Satz noch zu Ende führen.

… um agrarstrukturelle Maßnahmen zu unterstützen. Dieses halte ich für außerordentlich wichtig.

Bitte sehr, Herr Brick.

Herr Minister, gestatten Sie mir die Frage, ob in den 70 Prozent die Anträge auf den Flächenerwerb – das ist ja ein Kauf – schon enthalten sind oder ob diese in die 30 Prozent fallen.

Also wir gehen davon aus, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen die 6.000 Bodenpunkte oder die 600.000 Ertragsmesszahlen erwerben können. Daran hat sich nichts geändert. Das werden etwa 130 bis 140 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern sein. Und diese Flächenausstattung hat mit den langjährigen Pachtverträgen als solches nichts zu tun, denn der Kauf bricht nicht das Pachtgeschehen.

Herr Präsident, gestatten Sie eine Nachfrage?

Herr Minister, erlauben Sie eine Nachfrage?

Ja.

Bitte sehr, Herr Brick.

Ich hatte gefragt, aus welchem Teil diese Kauffläche kommt und ob sie angerechnet wird. Ich stelle die Frage also noch einmal anders: Entfallen sie auf die 70 Prozent oder auf die nicht langfristig verpachteten 30 Prozent?

Ich setze voraus, dass wir von den 70 Prozent ausgehen und nicht von den 30 Prozent, denn sonst wäre das ja abwegig, die Maßgaben, die wir

versucht haben jetzt wirklich auch gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und dem Landwirtschaftsministerium zu erörtern. Wir müssen die Flächen frei kriegen, die 30 Prozent, um sie wirklich für die Veredlungsproduktion zur Verfügung zu stellen. Wenn wir diese dann in den Flächenerwerb mit hineingeben würden, wäre das kontraproduktiv, denn dann würden übermorgen die Flächen ja wieder wegfallen.

Gut, danke, ich bin erst mal zufrieden.

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist gut.)

Insofern, um das abzukürzen, geht es mir wirklich um die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. Wir werden in dieser Frage auch sensibel mit der Umstellung der Flächenverpachtung umgehen. Wir wollen natürlich auch nicht, das betone ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich, wir wollen nicht gut funktionierende Betriebe schlecht reden oder schlechter stellen, sondern wir wollen versuchen, tatsächlich zu ausgewogenen Verhältnissen in der Veredlungsproduktion in Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Hier gibt es gute Signale. Und ich bitte ausdrücklich um Unterstützung für das Konzept, das wir entwickelt haben, denn dieses führt letzten Endes zu einer höheren Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern, sichert Arbeitsplätze und führt auch zu einer besseren Identität des Landes Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Schwebs.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Sternstunde des Landwirtschaftsministers am gestrigen Tag bei der Vorstellung des Agrarberichtes 2000 begeben wir uns mit dem heutigen Antrag wieder zu den Mühen der Ebenen.

Der Ihnen vorliegende Antrag über langfristige Verpachtung landeseigener Flächen wurde im Landwirtschaftsausschuss intensiv und auch kontrovers diskutiert und mit einem Expertengespräch fachlich untersetzt. Es wurden Bedenken geäußert, ob und wie eine derartige Verpachtungspraxis praktikabel sein könnte. Weitgehenden Konsens gab es aber darüber, dass die Intention, nämlich Investitionstätigkeit im Bereich Landwirtschaft zu steuern und die Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu erhöhen, richtig sei.

Es ist der erklärte Wille dieser Koalition, hier im Lande eine aktive Agrarpolitik zu betreiben und nicht alles nur den Marktmechanismen zu überlassen. Die Verpachtung, und zwar die langfristige Verpachtung der Flächen, vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderen arbeitsintensiven Produktionsprofilen ist dabei ein Mittel zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen unserer Landwirtschaft und damit auch zur Verbesserung der strukturbedingten schlechten Einkommenslage der Landwirte durch eine gezielte Betriebsförderung.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Markhoff hatte in der Ausschusssitzung, auf der die Problematik diskutiert wurde, für seine Fraktion erklärt, dass sie sich nicht mit der Bindung der Verpachtung an gewisse Kriterien identifizieren könnte, vor allen Dingen nicht, wenn diese Kriterien die Bodenvergabe einengen würden. Und

Herr Grams hat in der ersten Landtagsdebatte dazu ausgeführt, dass seiner Meinung nach die langfristige Verpachtung an arbeitsintensive Unternehmen zu einer Wettbewerbsverzerrung durch einseitige staatliche Bevorzugung oder Benachteiligung landwirtschaftlicher Unternehmen führen würde. Da kann ich nur sagen: Was sind die Mühen der Ebenen gegen die Mühen der Plattheiten?!

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, und Heike Lorenz, PDS – Beifall Peter Ritter, PDS)

Denn, meine Damen und Herren, die von Ihnen befürchtete Wettbewerbsverzerrung gibt es doch schon. Die Tierproduktionsbetriebe sind in der Regel schlechter mit Flächen ausgestattet als die Marktfruchtbetriebe. Diese sind doch die eigentlichen Nutznießer der bisherigen Verpachtungspraxis. Aber, und so ist es im Agrarbericht, den der Minister gestern vorstellte, nachzulesen, mehr als ein Fünftel der landwirtschaftlichen Unternehmen erzielte im letzten Jahr keine Rentabilität. Die Tierproduktionsunternehmen haben im letzten Jahr noch mehr Verluste hinnehmen müssen, auch durch die Wirksamkeit der Marktgesetze, auch durch eine einseitige, die marktfruchtproduzierenden Unternehmen bevorzugende EU-Agrarpolitik

(Beifall Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

und auch, und das nicht zuletzt, weil sie hohe arbeitsintensive Produktionskosten haben.