(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber Sie haben doch in Ihrer achtjährigen Regierungszeit nicht mal das zustande gebracht.)
politisch auf den Weg gebracht wird, und dass ein Integrationsförderratsgesetz lediglich eine Alibifunktion erfüllen soll.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ein Integ- rationsfördergesetz haben Sie doch immer abgelehnt, solange Sie in der Regierung waren.)
Es soll kaschieren, dass die Arbeit an einem wie auch immer gearteten Integrationsfördergesetz längst still und leise zu den Akten gelegt wurde.
(Dr. Martina Bunge, PDS: Lassen Sie ihn doch erst mal arbeiten und reden Sie ihn nicht schon schlecht!)
Wie, Frau Ministerin, sagten Sie doch so schön in Ihrem Redebeitrag in der Januarsitzung des Landtages 1999? „Worte und politische Willensbekundungen sind genug gewechselt.“
„Lassen Sie uns endlich Taten auf den Weg bringen!“ Gemeint war damals ein Integrationsfördergesetz.
(Harry Glawe, CDU: Genau. Das ist gescheitert. – Dr. Martina Bunge, PDS: Und der Integ- rationsförderrat hat genügend Aufgaben.)
Und im Übrigen, Frau Ministerin, ein Großteil der Vorschläge für die Integration und Chancengleichheit von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen sind bekannt und liegen uns allen seit geraumer Zeit vor. Sie müssen „nur“ umgesetzt werden.
Wenn Sie diese berechtigten Forderungen ernst nehmen, Frau Ministerin, werden Sie nicht umhinkommen, sich für die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Vorschläge einzusetzen, denn eines ist doch klar: Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie zukünftig vom Integrationsförderrat initiiert werden sollten, werden den Charakter von Leistungsgesetzen haben müssen und werden damit Geld kosten.
Wer Festlegungen trifft, muss auch dafür sorgen, dass die Ausführung finanziell abgesichert ist. Diese Kostenfrage dürfte wohl mit Sicherheit bei Ihrer Entscheidung, Frau Ministerin, dann doch kein Artikelgesetz auf den Weg zu bringen,
(Heike Lorenz, PDS: Was haben Sie denn für ein Verständnis vom Integrationsfördergesetz?! Das ist doch nicht bloß ein Leistungsgesetz.)
eine entscheidende Rolle gespielt haben, auch wenn Sie es aus politischem Kalkül heraus nicht zugeben können.
Der vorliegende Gesetzentwurf, auch mit den Änderungen, die im Sozialausschuss beschlossen wurden, wird vom Grundsatz her dem Anliegen der Behinderten nur unzureichend und halbherzig gerecht. Ein Integrationsförderrat ist besser oder ein erster Schritt, wenn auch ein kleiner, in die richtige Richtung. Es wird viel von Ihnen abhängen, Frau Ministerin, mit welchem Tempo und vor allen Dingen mit welchen finanziellen Mitteln Sie die künftigen Forderungen des Integrationsförderrates um- und durchsetzen werden,
(Dr. Martina Bunge, PDS: Sie haben als Parlamentarier der Landesregierung eine Aufgabe gegeben. – Harry Glawe, CDU: Das macht Frau Bunge gerne.)
Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht beziehungsweise nur unzureichend. Wie heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes? „Ein Integrationsförderrat ist besser als nichts.“ Das zeugt nicht gerade von Optimismus und Vertrauen in den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Behinderten mit ihren Anliegen werden durch diesen Gesetzesentwurf leider ein weiteres Mal lediglich vertröstet und das ist schade. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich gebe zu, umzudenken ist ein fürchterlich schwerer Vorgang in unseren menschlichen Hirnen und wir sind leider Gottes absolut nur selten dazu bereit. Sogar zum Umdenken in kleinen Schritten muss man sich manchmal zwingen. Noch viel schwieriger wird es dann, wenn man beim Umdenken dazu kommen soll, andere Ansätze in Politik mindestens zu akzeptieren. Und noch viel schwieriger wird es, vielleicht diese anderen Ansätze, wenn auch kritisch, aber denn doch zu begleiten.
Und, Herr Dr. König, zu diesen drei ersten Aussagen, die ich hier gemacht habe, gaben Sie soeben in Ihrer Rede ein beredtes Beispiel.
Aber Fakt ist nun mal, wenn erst im Januar 1999 das Problem Integration von Menschen mit Behinderungen hier auf die Tagesordnung gekommen wäre und heute wäre schon ein Gesetzentwurf da, müsste ich mich ja wundern, warum alle anderen Dinge so langsam und phlegmatisch vorangehen und ausgerechnet dieser Gesetzentwurf so schnell. Wahr ist, dass dieses Parlament mindestens seit 1992 sich Gedanken darüber macht, was wohl mit den Menschen mit Behinderungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern anzufangen wäre, denn sie sind ja ganz einfach da, wenn auch nicht immer geliebt, so sind sie einfach da.
Und, Herr Dr. König, wenn Sie stets und ständig hier Frau Sozialministerin an ihre soziale Verantwortung heranführen wollen,
appellieren und immer Frau Sozialministerin sagen, muss ich hier feststellen: Noch nichts verstanden,
auch den ersten kleinen Schritt in Richtung Umdenken nicht gegangen. Denn ich habe schon mehrmals bei den verschiedensten Dingen hier gesagt, Behindertenpolitik ist keine Sozialpolitik, ausschließlich.
Behindertenpolitik ist ressortübergreifend und Behindertenpolitik ist für alle zu explizieren und nicht nur für einen Menschen.