Protocol of the Session on April 13, 2000

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Drittens. CORA ist ein Modellprojekt. Wenn wir wirklich etwas erreichen und das Projekt ausdehnen wollen, müssen wir auch entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen, vor allen Dingen müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen.

Viertens. Mit dem Anliegen, dass möglichst auch die Abgeordneten in die Erarbeitung einbezogen werden sollen, soll eine möglichst breite Plattform geschaffen werden, um wirklich ineinander verzahnte Maßnahmen ergreifen zu können. Uns hilft es nämlich nicht, Herr Dr. Jäger – Wo ist er denn? Nun ist er weg. –, wenn wir nur das SOG ändern, aber die Interventionsstellen nicht auf die Reihe kriegen.

(Reinhardt Thomas, CDU: Aber es hilft erst mal.)

Uns hilft es nicht, wenn wir das SOG ändern, die Interventionsstellen auf die Reihe kriegen, aber kein Konzept haben, wie wir mit der Täterarbeit zukünftig umgehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Uns hilft es auch nicht, wenn wir die anderen drei Punkte geregelt haben, aber zum Beispiel die Vernetzung untereinander nicht auf die Reihe kriegen.

Meine Damen und Herren, wir können hier natürlich mit Schlagworten agieren. Das Wichtige ist, dass wir diese ineinander verzahnten Maßnahmen auch im Land Mecklenburg-Vorpommern auf die Reihe kriegen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gerd Böttger, PDS)

Und dieses Anliegen hat dieser Antrag, Frau Holznagel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Es gibt einen Weg – Frauenhaus als Schutzraum vor körperlicher und seelischer Gewalt“, so lautet das Motto der aktuellen Ausstellung der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenhäuser in den Fluren der SPD-Landtagsfraktion. Und ich kann jedem und auch jeder nur raten, sich diese gründlich anzusehen. Die Ausstellung zeigt, in welcher Verfassung Frauen und Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, in den Frauenhäusern schutzsuchend ankommen. Körperliche Misshandlungen sind der Flucht aus den eigenen vier Wänden häufig ebenso vorausgegangen wie permanente psychische. Wenn Frauen keine körperlichen Dauerschäden davontragen, sind die Wunden vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen verheilt. Um die seelischen Wunden zu schließen, bedarf es aber Monate und Jahre und der Unterstützung befähigter Menschen.

Meine Damen und Herren, damit keine Missverständnisse auftreten – und ich sage es hier noch einmal –, von häuslicher Gewalt sind nahezu ausschließlich Frauen und Kinder betroffen. Und ich finde es besonders bedauerlich, wenn gerade eine Frau diese Sache in Frage stellt. Es handelt sich hierbei nicht, wie vielleicht einige denken, um ein Kavaliersdelikt oder um eine Privatsache. Es sind strafbare Handlungen und es sind Menschenrechtsverletzungen. „Es ist kein gutes Gefühl, in einer Gesellschaft zu leben, die als demokratisch und sozial gilt, Menschenrechtsverletzungen als Merkmal undemokratischer Staaten anprangert, aber selbst mit dem Problem innerfamiliärer Gewalt so unzureichend umgeht wie wir“, so bemerkenswert deutlich und den Punkt genau treffend unser Fraktionsvorsitzender Volker Schlotmann während der Eröffnung der vorher von mir benannten Ausstellung.

Laut UNICEF ist Gewalt gegen das weibliche Geschlecht weltweit die häufigste Verletzung von Menschenrechten. Gewalt gegen Frauen ist dabei kein Phänomen, das lediglich im öffentlichen Raum, also auf der Straße stattfindet. Gewalt in Beziehungen, Bekanntschaften, im sozialen Nahraum ist die verbreitetste Gewaltform überhaupt. Im Bericht der Gewaltkommission von 1990 – das wurde hier heute schon angeführt – wurde erstmals in Deutschland festgestellt, dass Gewalt in der Familie die in unserer Gesellschaft am häufigsten ausgeübte Gewalt ist. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte Untersuchung ergab schließlich, dass jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung wurde. Davon fanden zwei Drittel dieser Gewalttaten im Bereich der Familie und des Haushaltes statt. Zur körperlichen Gewalt kommt es in jeder dritten Partnerschaft, und zwar unabhängig von der gesellschaftlichen Schicht. Bei einer repräsentativen Umfrage gaben 16,1 Prozent der Frauen an, in einem Fünfjahreszeitraum

Opfer psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen geworden zu sein. Frau Holznagel, diese Zahlen sollten Sie vielleicht mal durchdenken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Angaben der Landesgleichstellungsbeauftragten Karla Staszak sind in die 17 Frauenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns im Jahre 1998 1.305 Frauen und Kinder vor ihren gewalttätigen Partnern und Vätern geflohen. Das Ausmaß der häuslichen Gewalt in Deutschland insgesamt lässt sich wohl erahnen, wenn man bedenkt, dass deutschlandweit in den 370 Frauenhäusern circa 40.000 Frauen und Kinder Zuflucht gesucht haben, das heißt durchschnittlich 100 je Frauenhaus. Aus Unkenntnis oder falschen Scham- und Schuldgefühlen wird in vielen Fällen jedoch dieses Hilfsangebot gar nicht erst wahrgenommen. Zudem erfolgt in 90 Prozent der bekannten Fälle keine Anzeige bei der Polizei. Selbst dann, wenn Frauen krankenhausreif geprügelt worden sind, ziehen sie häufig ihre Anzeigen gegen den Täter zurück. Die Dunkelziffer der Gewalttaten ist also extrem hoch – das umso mehr, als es keine Statistik zur häuslichen Gewalt gibt.

Viele Frauen wagen es selbst bei brutalster Gewalt nicht, von ihrem Mann wegzugehen. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Finanzielle Abhängigkeiten, Angst vor der Reaktion der Umwelt, aber auch vor noch mehr Brutalität bis hin zur Todesangst spielen eine große Rolle. Es mag dem einen oder anderen ja vielleicht auch kalt den Rücken herunterlaufen, wenn er oder sie in der „Bild-Zeitung“ von Morden an Kindern oder Noch-Ehefrauen beziehungsweise Ex-Ehefrauen liest. Ich bedaure es persönlich sehr, dass eigentlich erst, wenn solche schlimmen Ereignisse vorkommen, so was dann auch richtig in den Medien veröffentlicht wird, während, wenn allgemein über das Thema diskutiert wird, weniger Berichterstattungen erfolgen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Tatsache ist, es besteht nicht selten Lebensgefahr für Frauen und deren Kinder, wenn sie nach den lange Zeit ertragenen Brutalitäten ihren Partner verlassen wollen. Tatsache ist auch, dass selbst, wenn es noch nicht so weit wie eben beschrieben gekommen ist, bei erfolgter Anzeige Polizei und Justiz in einer als Familienstreitigkeit deklarierten Auseinandersetzung nicht eingreifen wollen oder können. Tatsache ist ferner, dass nicht selten von Seiten der Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung „Kein öffentliches Interesse“ eingestellt wird. Und eben dieses öffentliche Interesse ist juristische Grundvoraussetzung, um ohne Anzeige des Geschädigten von Staats wegen aktiv zu werden.

Zu den Tatsachen, meine Damen und Herren, gehört auch, dass in der Gesellschaft, von der Familie, den Nachbarn, den Arbeitskollegen weggesehen oder nach dem Motto „Sie hat ihn wohl provoziert“ das Opfer zum Täter abgestempelt wird, denn nicht selten handelt es sich um den ansonsten immer netten und hilfsbereiten Nachbarn und Arbeitskollegen, dem man so etwas doch nicht zutrauen würde. Und schließlich gehört zu den Tatsachen, dass durch Wegsehen die Gewalt bagatellisiert und legitimiert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dank der hartnäckigen Arbeit von Fraupolitikerinnen und engagierten Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und in den Projekten ist in den letzten Jahren nach meinem Eindruck in diesem sehr wichtigen Feld der Frauen- und Gleichstellungs

politik insofern ein Durchbruch erreicht worden, als der Prozess einer gesellschaftlichen Enttabuisierung begonnen hat. In unserem Bundesland – und das möchte ich hier auch noch mal hervorheben – hat die Landesgleichstellungsbeauftragte hierzu einen entscheidenden Beitrag geleistet. Die jährlichen Frauenaktionswochen „Wider Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ sind ebenso ein beredtes Beispiel ihres Engagements in diesem Bereich wie die Bemühungen zur Finanzierung der Frauenhäuser oder die Initiierung und Finanzierung des Interventionsprojektes CORA, das mittlerweile hoffentlich allen bekannt ist.

Beim Expertengespräch des Innen-, Rechts- und Sozialausschusses zum Thema „Situation von Opfern häuslicher Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern und Möglichkeiten ihres Schutzes“ im Februar dieses Jahres wurde uns mitgeteilt, dass bis zum Ende des Jahres 1998 keine auswertbaren Zahlen zur häuslichen Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern vorlagen. Selbst der Begriff „häusliche Gewalt“ zählte nicht zum polizeilichen Sprachgebrauch. Dies hat sich mit dem Interventionsprojekt CORA geändert. Die guten Erfahrungen mit dem Modellprojekt und auch mit dem Projekt Agnes sollten meines Erachtens für das ganze Land nutzbar gemacht werden. Über das Projekt CORA haben sowohl Frau Staszak als auch Frau Koburger schon einiges ausgeführt. Das möchte ich deshalb aussparen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD sieht den Schwerpunkt auf dem Gebiet der Vernetzung. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen für diese Thematik sensibilisiert werden, damit betroffene Frauen effektiv unterstützt werden können. Weiterhin besteht durch die hohe Anzahl der nicht zur Anzeige gebrachten Fälle häuslicher Gewalt die Notwendigkeit, der ambulanten Beratung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Jedoch sollte auch die Definition des öffentlichen Interesses zum Schutze betroffener Frauen und Kinder deutlich streng gefasst werden, was durch eine ministerielle Durchführungsverordnung in Entsprechung zu NRW möglich wäre. Schließlich ist neben den Frauenschutzhäusern auch ein bedarfsgerechtes Angebot von Interventionsstellen für betroffene Frauen und ihre Kinder notwendig.

Meine Damen und Herren, zudem muss sich vor allem etwas in den Köpfen ändern. Gemeinhin wird Gewalt gegen Frauen als reines Frauenproblem betrachtet. Es ist jedoch ein öffentliches gesellschaftliches Problem und muss bei der Verfolgung auch so behandelt werden.

(Beifall Beate Mahr, SPD)

Gewalt gegen Frauen lässt sich aber nur wirkungsvoll bekämpfen, wenn alle Ebenen – EU, Bund, Länder und Kommunen – an einem Strang ziehen.

(Beifall Gabriele Schulz, PDS)

Die Bundesregierung hat mit ihrem Ende letzten Jahres verabschiedeten Aktionsprogramm ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt vorgelegt. Auf die einzelnen Punkte möchte ich jetzt nicht noch mal eingehen.

Gestern hat sich zu diesem Thema eine Bund-LänderArbeitsgruppe konstituiert. Ein Gesamtkonzept schließt unvermeidlich auch die Zuständigkeitsbereiche der Länder und Kommunen ein. Das betrifft nicht nur die polizeiliche und gerichtliche Praxis sowie die jeweiligen Gesetzgebungskompetenzen, sondern ebenso den Bereich der

Schulungen – vor allem auch der angeblich schulungsresistentesten Berufsgruppe der Juristen – und Kooperationen, insbesondere aber den Aufbau und den Erhalt eines möglichst flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten, seien es Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Notrufe, spezielle Therapieeinrichtungen, Interventionsstellen und Ähnliches. Die Umsetzung und Konkretisierung des Gesamtkonzeptes im Land setzen eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund und auch den Kommunen voraus, die es in dieser Form bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zumindest flächendeckend nicht gibt.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen dem Landtag vorgelegten Antrag soll ein deutliches Signal auf Landesebene gesetzt werden, häusliche Gewalt mit aufeinander abgestimmten und verzahnten Maßnahmen zu bekämpfen, Frau Holznagel.

(Zuruf von Renate Holznagel, CDU)

Unsere prioritäre Aufgabe muss darin bestehen, die Gewaltspirale zu durchbrechen, damit die Frau eben nicht vor ihrem gewalttätigen Partner fliehen muss. Und sollte es dennoch zu gewalttätigen Handlungen kommen, muss das in Österreich praktizierte Verfahren „Der Täter geht, das Opfer bleibt“ auch in Deutschland Praxis werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Heidemarie Beyer, SPD)

Der Wegweisung des Täters für mehrere Tage wie in Österreich muss eine gezielte und vom Staat aktiv an die Frauen herangetragene Beratung folgen, da diese aus eigener Kraft häufig den Ausbruch aus den Gewaltbeziehungen nicht schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausgehend von diesem Vorhaben, denke ich, sollten wir uns schleunigst als Arbeitsgruppe konstituieren und die Punkte, die hier sehr allgemein benannt worden sind, aber noch nicht mit Leben erfüllt worden sind, endlich mit Leben ausfüllen. Ich denke, das ist nicht das letzte Mal, dass wir uns im Landtag über die konkreten Maßnahmen unterhalten werden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Böttger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Herr Böttger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es erst mal schade, dass ich der einzige Mann bin, der zu diesem Thema spricht,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na, das findest Du doch gut. Das findest Du doch gut.)

denn es ist nicht nur ein frauenpolitisches Thema, sondern es geht vor allen Dingen Männer an. Und ich sage Ihnen an dieser Stelle auch ganz deutlich, ich bin davon überzeugt, die Mehrzahl der Männer ist nicht gewalttätig. Aber häusliche Gewalt ist vor allen Dingen ein Problem von Männern, es sind nämlich Frauen und Kinder, die Opfer sind. Und, Frau Holznagel, deshalb möchte ich nicht, dass wir die wenigen gewalttätigen Frauen, die es auch gibt, sozusagen in dieses Problem überdimensional einbeziehen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Beate Mahr, SPD)

denn es verwässert das Problem. Es ist vor allen Dingen ein Problem, dass Frauen und Kinder Opfer von häuslicher Gewalt sind. Das muss man auch ganz deutlich sagen.

Zudem ist es auch ein innenpolitisches Problem. Es ist kein Problem, das nur Frauenpolitikerinnen und Frauenpolitiker angeht. Und, meine Damen und Herren von der CDU, der Landtag hat nicht nur die Aufgabe, Beschlüsse zu fassen, sondern er ist auch verantwortlich für die öffentliche Meinungsbildung im Land. Deshalb verstehe ich die Frage des Kollegen Dr. Jäger natürlich überhaupt nicht, warum wir uns hier damit beschäftigen. Dieses Thema ist im Lande Mecklenburg-Vorpommern unterbelichtet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Es wird sozusagen nicht genügend darüber diskutiert. Also gehört es natürlich in dieses Parlament, gehört es in diesen Landtag.

Ich möchte mich in meinem Beitrag vor allen Dingen zur Verantwortung der Polizei im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen äußern. Ich will darüber hinaus etwas zur Notwendigkeit sagen, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz unseres Landes, bezogen auf den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt, auszugestalten.

Das Expertengespräch hat mich insbesondere auch in der Überzeugung bestärkt, dass der Anteil der Polizei im Rahmen der gesamten Kooperationskette der staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen unverzichtbar ist. Damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Die Polizei ist in der Regel der Erste, der die Auswirkungen von häuslicher Gewalt mitbekommt. Die Polizei ist sozusagen die Feuerwehr, die hier zum Einsatz kommt. Das Problem liegt jedoch viel tiefer. Aber man wird dieses Problem nicht ohne die Polizei lösen. Insofern sage ich, es ist nicht vordergründig ein polizeiliches Problem, aber es ist eben auch ein Problem, wo die Polizei einbezogen werden muss, und das wird, wie ich meine, in Mecklenburg-Vorpommern an einigen Beispielen schon erfolgreich praktiziert.

Beamte der Polizei sind häufig, wie ich sagte, die Ersten, die bei Gewalt und Bedrohung im häuslichen Bereich zur Hilfe gerufen werden, und damit direkt und sehr konkret mit den Straftaten und Konflikten konfrontiert. Die richtige Beurteilung und Einordnung der vorgefundenen Situation auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ist außerordentlich wichtig. Lange Zeit sind derartige Formen häuslicher Gewalt als Familienstreitigkeiten, wie ich meine, verharmlost worden.

Die Qualifizierung der Arbeit der Polizei ist dabei in vielfacher Hinsicht notwendig. Im Beitrag des Leiters der Polizeidirektion Rostock, Herrn Abramowski, ist dabei dieser Aspekt anschaulich hervorgehoben worden. Das begann mit einer exakten Erfassung der Fälle häuslicher Gewalt – das scheint mir sehr wichtig zu sein, damit man überhaupt erst mal weiß, worüber man redet – im Verantwortungsbereich der Polizeidirektion, die als solche Fälle bisher ja nicht polizeilich zum Sprachgebrauch gehörten. Neben einer klaren Definition der spezifischen Gewalthandlung waren auch klare Handlungsanweisungen für das polizeiliche Entscheiden nötig, beispielgebend für die Arbeit der Polizei im ganzen Land.

Insgesamt wurde über eine Direktionsverfügung – Sie wissen ja, bei der Polizei muss man eben verfügen, anordnen, da gibt es sozusagen klare Grundlagen – die Verantwortung der Polizeidirektion Rostock zur Unterstützung des Projektes CORA festgelegt. Dabei sind enthalten: