Meine Damen und Herren! Ich bitte das Fernsehen an die angestammten Plätze. Auch wenn die Ostereier beeindruckend sind, bitte ich langsam Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 39. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion möchte einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Kooperationsvertrag Uni Greifswald/Karlsburg auf die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung setzen. Ich möchte diesen Dringlichkeitsantrag hier einmal vortragen:
Kooperationsvertrag zwischen der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald und dem Klinikum Dr. Guth GmbH und Co. KG
1. Die Landesregierung hat mit der Androhung der Ersatzvornahme nach § 121 Absatz 3 Landeshochschulgesetz den einstimmig gefassten Beschluss des Landtages vom 3. Februar 2000 auf den Drucksachen 3/967 und 3/1095 in der Frage des Kooperationsvertrages zwischen der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald und dem Klinikum Dr. Guth GmbH nicht umgesetzt.
2. Der Landtag begrüßt die erfolgte Ernennung des Professors für Kardiologie an der Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald.
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag detailliert über das Zustandekommen des – der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Unterschriftsleistung bis zum 24. März 2000 vorgelegten – Kooperationsvertrages (Entwurf eines Kooperationsvertrages vom 16. März 2000) zu berichten. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen,
a) welche Vertragsversionen dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme bzw. der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald zur Unterschriftsleistung vorgelegt wurden.
b) dass detailliert dargestellt wird, welche Änderungen im Vertrag die Landesregierung im Unterschied zum – dem Rechnungshof vorliegenden – Entwurf mit welchen Folgen für das Land vorgenommen hat.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf der Grundlage des einstimmig gefassten Beschlusses des Landtages vom 3. Februar 2000 den Kooperationsvertrag in enger Zusammenarbeit mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und dem Klinikum Dr. Guth im unmittelbaren Dialog abzustimmen, dabei ausgewogen die legitimen
Interessen beider Kooperationspartner auf eine gleichmäßige Verteilung von betriebswirtschaftlichen Chancen und Risiken unter Wahrung von Forschungs- und Lehrmöglichkeiten im Vertrag zu berücksichtigen und unverzüglich eine Unterzeichnung des Kooperationsvertrages durch die Kooperationspartner selbst, unter Ausschluss der Anwendung des § 121 Absatz 3 LHG, herbeizuführen.“
Als Begründung für die Dringlichkeit möchte ich anführen, dass der Wissenschaftsminister der ErnstMoritz-Arndt-Universität bis zum 24. März 2000 die Unterschriftsleistung unter den Kooperationsvertrag nahe gelegt hat. „Im Falle der Nichtunterzeichnung durch die Universität zu diesem genannten Datum kündigte der Minister die Ersatzvornahme nach § 121 Absatz 3 LHG an. Die Erstellung des der Universität vorgelegten Kooperationsvertrages erfolgte nicht auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 3. Februar 2000, in dem die einvernehmliche Erstellung und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Universität und Klinikum Dr. Guth eingefordert wurde. Die Vorlage des benannten Kooperationsvertrages mit der verbundenen Anweisung der Unterschriftsleistung trägt vielmehr ultimativen Charakter und steht damit im Widerspruch zur Willensbekundung des Landtages.“
In der Hoffnung, die Landesregierung würde bis heute auf den Boden des Landtagsbeschlusses zurückkehren, hat die CDU-Fraktion von einer übereilten, erneuten Thematisierung des Problems so lange abgesehen. Da auch der neu berufene Professor für Kardiologie in Greifswald eine Arbeitsgrundlage benötigt, kommen wir nicht umhin, in dieser Form den Prozess zu beschleunigen.
„Die Landesregierung wird hiermit nachdrücklich aufgefordert, dem einstimmigen Beschluss des Landtages vom 3. Februar 2000 nachzukommen.“ – Danke.
Die PDS-Fraktion akzeptiert, dass es in Greifswald und in Bezug auf dieses Problem Handlungsbedarf gibt
und dass es eine ganze Reihe von Fragen gibt, die offen sind. Was wir allerdings überhaupt nicht erkennen können, ist, warum hier heute früh ein Dringlichkeitsantrag ausgeteilt wird. Die Probleme, die Sie hier ansprechen, sind bekannt und sie sind auch schon vor 14 Tagen, als der Einreichungsschluss war, bekannt gewesen. Deswegen sehen wir überhaupt keinen Grund, außer dass die CDU sich hier ein bisschen populistisch profilieren will,
einen solchen Dringlichkeitsantrag zum Termin einzubringen. Deswegen sind wir dafür, dass dieser Antrag ganz normal im Mai verhandelt wird, und lehnen die Dringlichkeit aus diesem schlichten Grund ab.
Der Dringlichkeitsantrag liegt Ihnen auf Drucksache 3/1255 unter dem Thema „Kooperationsvertrag zwischen der Ernst-Moritz-Arndt
Universität Greifswald und dem Klinikum Dr. Guth GmbH und Co. KG“ vor. Auf Wunsch der Antragssteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/1241 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. König.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte zwei Fragen an den Bildungsminister. Die erste Frage:
Wie ist der Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 3. Februar 2000 (Drucksachen 3/967 und 3/1095) hinsichtlich eines Kooperationsvertrages zwischen der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und dem Klinikum Guth in Karlsburg?
Herr Abgeordneter König, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Am 14. Januar 2000 wurde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Dr. Guth GmbH ein Entwurf eines Kooperationsvertrages durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übergeben. Die Universität hat mit Schreiben vom 17. Januar 2000 auf diesen Vertragsentwurf reagiert. Am 26. Januar fand auf der Grundlage dieser Stellungnahme zwischen der Universität und dem Ministerium ein Gespräch statt. Im Ergebnis wurden Änderungen des Kooperationsvertrages vorgenommen, die sich im Wesentlichen auf den Bereich von Lehre und Forschung bezogen.
Der überarbeitete Entwurf wurde mit der Dr. Guth GmbH abgestimmt, wobei weitere Änderungswünsche der Dr. Guth GmbH im Vertragsentwurf berücksichtigt wurden. Mit Schreiben des Ministeriums vom 16. März wurde ein Entwurf des Kooperationsvertrages der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald und der Dr. Guth GmbH zur Stellungnahme zugeleitet. Die Universität hat in ihrer Stellungnahme vom 24. März erklärt, dass sie den Vertrag für wirtschaftlich unausgewogen halte und deshalb nicht unterzeichne. Die Dr. Guth GmbH hingegen hat eine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Universität wurde der Vertragsentwurf erneut überarbeitet und dem Justiz- und Finanzministerium mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Beide sind zu dem Ergebnis gelangt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Inhalt und den Abschluss des Vertrages bestehen. Der so mit den beteiligten Ministerien abgestimmte Vertragsentwurf wird nun den beiden Vertragsparteien mit der Bitte um Unterschrift zugeleitet. Das ist der aktuelle Stand.
Werden Sie mit der von Ihnen erhobenen Ersatzvornahme die Unterschriftsleistung unter diesen Vertrag vornehmen? Wenn ja, wann?
Also zunächst werden wir den Vertragsparteien diesen geänderten Entwurf zuleiten, wobei wir davon ausgehen, dass er, da die Beanstandungen der Universität geprüft und berücksichtigt worden sind und seitens des Justiz- und Finanzministeriums keine Bedenken bestehen, die Zustimmung findet. Sollten sich erneute Bedenken ergeben, die ausgeräumt werden können, und eine Unterzeichnung erfolgt dann nicht, dann wird für die Krankenversorgung eine Maßnahme im Rahmen der Fachaufsicht erwogen.
Welche Vertragsversion wurde dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vorgelegt? Ist diese identisch mit der, die der Universität zur Unterschriftsleistung vorlag?
Erstens. Richtig ist hier, dass der Entwurf eines Kooperationsvertrages mit Stand vom 02.02., den der Landesrechnungshof erhalten hat, nicht in allen Details mit dem Entwurf übereinstimmt, den die Universität mit Schreiben vom 16. März erhalten hat. In der Zwischenzeit wurden nämlich die Verhandlungen mit dem Klinikum Karlsburg weitergeführt, nachdem Ende Januar auf Anregung der Universität Änderungen vorgenommen wurden.
Zweitens. Der Entwurf des Kooperationsvertrages wurde aus Sicht des BM nicht in seinen wesentlichen Aussagen verändert.
Drittens. Der Landesrechnungshof hat in seinem Anschreiben vom 15.03. ausgeführt, dass die Prüfung des Vertragsentwurfes angesichts der Komplexität der einander überlappenden Rechtsmaterien und der eher unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Ministerien und der Universität nur kursorisch erfolgen konnte.