Wenn auch der Umweltminister in seinen Pressemitteilungen die Grundsätze und Ziele des nun beschlossenen Abfallwirtschaftsplanes in ausreichendem Maße skizzierte, wäre es für die Opposition aber doch hilfreich, sich bei solchen, für die künftige Entwicklung des Landes bedeutenden Themen rechtzeitig ein eigenes Bild zu machen. Nach der letzten Debatte war ich eigentlich optimistisch und habe nicht gedacht, dass dies ein Problem werden könnte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den der CDU-Landtagsfraktion vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes treffen die Feststellungen des Landesrechnungshofes durchaus zu. Dieser Entwurf steht unseres Erachtens weder im Kontext zum Kreislaufwirtschaftsgesetz noch zur europäischen Gesetzgebung. Anstelle der rechtlichen Grundlagen wird seitens der Landesregierung Bezug auf die Koalitionsvereinbarung genommen. Dem Abfallwirtschaftsplan mangelt es unseres Erachtens an der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Lenkung und Abwägung der einzelnen Belange, wie Abfallvermeidung, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz, untereinander. Es fehlt auch der Rahmen: Wie geht man mit dem um, was bisher gesetzlich geregelt war?
Während die Landesregierung mit dem Abfallwirtschaftsplan versucht, mit ihrer Verantwortung für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur der Abfallwirtschaft die entsorgungspflichtigen Körperschaften allein zu lassen, wird gleichzeitig dem freien Markt und Wettbewerb das Wort geredet. Ich bin nicht gegen Wettbewerb, das möchte ich noch einmal betonen, aber Wettbewerb geht nur unter annähernd gleichen Ausgangsund Wettbewerbsbedingungen.
Eines wird hierbei aber nicht in angemessenem Maße berücksichtigt: Der Markt für Siedlungsabfälle ist eben kein freier Markt wie andere. Den entsorgungspflichtigen Körperschaften obliegt nun einmal, wie es ihr Name schon sagt, die Pflicht zur Entsorgung der Siedlungsabfälle und der Daseinsvorsorge.
Wie die entsorgungspflichtigen Körperschaften diese Pflichten allerdings bei derart dürftigen Vorgaben wahrnehmen sollen, meine Damen und Herren, kann wohl nur die Landesregierung erklären. Während Sie, Herr Umweltminister, im ganzen Land frei verkünden, dass nun das Zeitalter der dezentralen Anlagen angebrochen sei, weht Investoren – und das ist traurig – bereits ein eiskalter Wind entgegen. Wie unter dem von Bürgerinitiativen geschürten Druck der Öffentlichkeit
und der derzeitigen unsicheren Rechtslage ein Oberbürgermeister oder Landrat nur auf den Gedanken kommen soll, eine Abfallbehandlungsanlage zu errichten, bleibt mir hier einfach schleierhaft.
Hier wird sich dann allerdings zeigen, dass auch die freie Wirtschaft das mit der derzeitigen Rechtslage verbundene Investitionsrisiko nicht übernehmen wird. Ich sage Ihnen voraus, dass unter diesen Umständen sich in unserem Land keine vernünftige Abfallwirtschaft etablieren wird.
Und dann passiert es, dass ab dem Jahre 2005, wenn die Ausnahmeregelung der TASi ausläuft, die Preise für die Verwertung unseres Siedlungsabfalls in anderen Bundesländern diktiert werden, und das sollten wir vermeiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Spezialisten der Abfallwirtschaft, die wir hier in der vergangenen Legislaturperiode in unseren Reihen doch so häufig vertreten hatten! Ich könnte Sie jetzt mit Ihren eigenen Zitaten, die Ihre jetzige Abfallpolitik auf den Kopf stellt, konfrontieren, aber das möchte ich nicht tun.
Es ist nicht mein Anliegen, einzelne Personen zu zitieren, denn ich weiß genau, dass sich revolutionäre Dinge in diesem Bereich vollziehen, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz wirkt immer besser. Das wollten wir ja auch alle.
Da muss neu gedacht werden, da braucht man auch Visionen. Wir wollen vielmehr unserer Aufgabe als Opposition gerecht werden und auf Missstände hinweisen,
um den Bürgern unseres Landes eine schlimme Entwicklung der Abfallgebühren zu ersparen. Dass wir hier leider seitens der Landesregierung nicht im ausreichenden Maße unterstützt werden, macht die Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Abfallpolitik mehr als deutlich. Hierfür benötigte die Landesregierung neun Monate,
Die von der SPD- und PDS-Fraktion noch in der letzten Legislaturperiode so vehement geforderte Beratung des Abfallwirtschaftsplanes und der Verordnung zum Abfallwirtschaftsplan
Als nun aber der Landesrechnungshof Kritik am Abfallwirtschaftsplan übte, war man allerdings innerhalb von zwei Wochen in der Lage, dieser Kritik mit Argumenten entgegenzutreten. Diese Argumente möchte ich jedoch hier in Frage stellen, denn es wird nur gesagt, die Kritik ist falsch. Warum und weshalb, das fehlt hier eigentlich. Herr Umweltminister, ich denke, das ist ein neuer Stil, aber ob es ein guter Stil ist, das sollen Sie entscheiden.
Der nunmehr vom Kabinett beschlossene Abfallwirtschaftsplan und die Verordnung zum Abfallwirtschaftsplan gefährden auch nach Auffassung meiner Fraktion bestehende Strukturen in der Abfallwirtschaft und die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen in unserem Land. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, auf die Kritik des Landesrechnungshofes näher einzugehen.
Besonders drei Punkte möchte ich hier nennen: die fehlende überörtliche Fachplanung, der falsche methodische Ansatz und die gravierenden rechtlichen Mängel.
Diese sind im Abfallwirtschaftsplan einzuarbeiten, um somit Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Deshalb sollten Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, dem Antrag der CDU zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition hat mich wahrlich nicht enttäuscht.
Sie hat mir mit ihrem Antrag zum Abfallwirtschaftsplan ein öffentliches Forum geboten, um zu meinen und unseren politischen Zielen in der Abfallwirtschaft des Landes zu sprechen und mich dabei auch sachlich mit den Einwendungen des Landesrechnungshofes auseinander zu setzen.
Frau Holznagel hatte mir in diesem Zusammenhang mangelndes Demokratieverständnis vorgeworfen, weil ihr der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes nicht persönlich zugegangen war.