Protocol of the Session on April 8, 2021

(Beifall)

Danke schön, Herr Reich.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir nun zur Abstimmung kommen können.

Wer dem gemeinsamen Antrag von GRÜNEN und SPD aus Drucksache 22/3718 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das war, glaube ich, einstimmig, aber zur Sicherheit noch einmal eine Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 38, dem Antrag der CDU-Fraktion: Rechtssichere digitale Fernprüfungen nach einheitlichen Standards an Hamburgs Hochschulen ermöglichen.

[Antrag der CDU-Fraktion: Rechtssichere digitale Fernprüfungen nach einheitlichen Standards an Hamburgs Hochschulen ermöglichen – Drs 22/3727 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Wissenschaftsausschuss überweisen.

Wiederum handelt es sich um eine Kurzdebatte, angemeldet von der CDU-Fraktion, sodass jeder und jedem Redenden pro Debattenbeitrag jeweils

zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. – Frau Dr. Frieling hat als Erste das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Zuge der Coronapandemie ist die Digitalisierung der Hochschullehre eine Daueraufgabe, und die Hamburger Universitäten und Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht und viel in digitale Lernformate investiert. Auch für die Prüfungen sind neue Formate gefunden worden.

Allerdings zeigen die Antworten auf unsere SKA zu diesem Thema, dass die Universitäten und Hochschulen hier durchaus sehr unterschiedlich vorgehen beziehungsweise dass zum Teil sogar jeder Lehrende die Prüfungen individuell organisiert. Einheitliche Mindeststandards aller Unis und Hochschulen scheint es nicht zu geben, merkwürdige Vorkommnisse dafür zuhauf. Wer sich mit Studierenden unterhält, hört viele interessante Geschichten, manche davon durchaus zum Haareraufen. Ein Jahr nach Beginn der Pandemie, kurz vor dem dritten Semester mit minimaler Präsenz, gibt es also immer noch keine einheitlichen Regelungen bei der Durchführung von digitalen Fernprüfungen in einem durchaus sensiblen Bereich, auch wenn Sie einmal an Datenschutz denken.

Andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern haben das schon vor einem Jahr in Angriff genommen. So gelten dort einheitliche Regelungen für die bayerischen Hochschulen rückwirkend ab dem 20. April 2020, also dem Frühjahr des letzten Jahres, als wir gerade anfingen mit der Pandemie. Es gibt einen klaren Rechtsrahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studierende aller Unis und Hochschulen des Bundeslandes, in dem die Grundsätze zum Datenschutz, zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen formuliert sind. All dies ist geregelt in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung, die auch erst einmal nur eine befristete Geltungsdauer hat. Es läuft parallel eine Evaluation, die prüft, was funktioniert und was man vielleicht noch verbessern muss.

Zwei Prüfungszyklen sind in Hamburg ohne diese einheitlichen Regelungen abgelaufen. Ich finde, es wird höchste Zeit, tätig zu werden. Im Interesse der Studierenden, aber auch der Lehrenden bitten wir Sie dringend um die Unterstützung für unseren Antrag auf Schaffung eines verlässlichen rechtlichen Rahmens. – Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Dr. Frieling. – Als Nächster erteile ich Frau Kammeyer für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau

(Thomas Reich)

Frieling, mit Ihrem Antrag weisen Sie zu Recht auf ein sehr wichtiges Thema hin. Die Studierenden, die jetzt mittlerweile ins dritte digitale Semester gestartet sind, haben nicht nur einen Anspruch auf ein gutes digitales Lehrangebot, sondern auch auf rechtssichere und datenschutzkonforme Onlineprüfungen. Die von Ihnen im Antrag geforderte Rechtsverordnung ist aus unserer Sicht zur Umsetzung dieses Anliegens allerdings nicht der richtige Weg. Das Hamburgische Hochschulgesetz setzt auf eine höchstmögliche Autonomie der Hochschulen, und das ist auch richtig so. Diese Autonomie hat es den Hochschulen während der Pandemie ermöglicht, rechtliche Rahmenbedingungen über ihr sehr weitgehendes Satzungsrecht selbst anzupassen. Ein Vergleich mit Bayern ist aus diesen Gründen einmal mehr ein schlechter Vergleich. In Bayern werden die Hochschulen fachaufsichtsrechtlich viel enger geführt und haben im Vergleich zu Hamburg einen viel eingeschränkteren Handlungsspielraum.

Was die datenschutzrechtliche Problematik angeht, wird die bayerische Rechtsverordnung für unzureichend gehalten. Es gibt sogar erste Signale, dass Bayern hier nacharbeiten wird.

Die Wissenschaftsbehörde ist zum Thema Onlineprüfung bereits seit einiger Zeit im engen Austausch mit den Hochschulen und auch dem Datenschutzbeauftragten, um hierfür die entsprechenden rechtlichen Weichenstellungen vorzunehmen. Es ist so, dass die wesentlichen Aspekte wegen der hohen Grundrechtsrelevanz zunächst im Hochschulgesetz selbst verankert werden müssen. Sind Grundrechte in einem besonderen Maße betroffen, müssen die Regelungen und Eingriffsbestände durch den Gesetzgeber geschaffen werden, also durch uns, und nicht durch die Exekutive.

Die konkreten Vorschläge zur Anpassung des Hamburgischen Hochschulgesetzes werden der Bürgerschaft in absehbarer Zeit zugehen und können dann hier gemeinsam diskutiert werden. Ihren Antrag lehnen wir deswegen an dieser Stelle ab. – Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kammeyer. Jetzt haben Sie so schnell gesprochen, dass am Ende noch Redezeit über war. – Für die GRÜNE Fraktion erhält Frau Block das Wort.

Liebes Präsidium, liebe Kolleg:innen, liebe Öffentlichkeit! Die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Prüfungsverdichtungen sind sicherlich eine kostengünstige, aber keine funktionale Antwort auf die Bedürfnisse einer diversen Studierendenschaft. Klar ist, gute Lehre und Prüfungen kosten Kraft, Zeit und Geld. Digital ist das Ganze mitnichten günstiger. Schon vor circa

einem Jahr haben wir deshalb in der Bürgerschaft den Senat beauftragt, sich für zusätzliche Hochschuldigitalisierungsbundesmittel einzusetzen. Das haben im Länderkonzert viele gefordert. Was kam heraus? Gelder für künstliche Intelligenz in der Lehre. Schön und gut, aber Thema verfehlt, dank CDU-geführtem BMBF.

Was mich hingegen freut, ist, dass in den Hochschulgremien über Prüfungskultur und -form diskutiert wird und Open-Book-Klausuren zunehmend etablierter sind. Diese Fragen lohnen sich auch zu klären für die Zeit, in der digitale Bildung wieder nur eine sinnvolle Ergänzung anstatt ein in der Not geborener Ersatz für Präsenzlehre ist. Schließlich erwarten wir alle von Akademiker:innen Transferleistungen, Erforschen neuer Probleme und kreative Lösungswege, etwas, das sich nicht durch Spicken und deshalb auch ohne Simultankontrolle erbringen lässt. Wir finden, Proctoring, also die Kontrolle von Bildschirm- und Blickverhalten Studierender durch eine Software, sollte nicht erlaubt werden. Es muss außerdem bedacht werden, dass nicht allen Studierenden der Zugang digitaler Bildung durch entsprechende Endgeräte oder Internetverbindungen ermöglicht wird. Das könnte und müsste die Bundesregierung genauso ändern wie die Finanzierung und Entwicklung einer funktionierenden offenen Kommunikationssoftware. Passiert ist da leider bisher nichts. Vielleicht könnten Sie Ihrer Bundespartei noch ein paar Hinweise in Sachen gute Rahmenbedingungen für faire Prüfungen, EU-Datenschutz und digitale Bildung geben.

In der Bewertung des Antrags schließe ich mich meiner Kollegin Annkathrin Kammeyer an: Alles, was noch zu regeln ist, liegt entweder in der Verantwortung der Hochschulen oder ist gerade in Arbeit. Ihren Antrag lehnen wir daher ab.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Block. – Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Kaya das Wort.

Herr Präsident, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Zumindest scheinen wir uns in einer Sache in diesem Parlament einig zu sein: Die Pandemie hat unseren Hochschulen, insbesondere den Lehrenden und Studierenden, immense Anstrengungen abverlangt. Uneinig sind wir aber in unseren Auffassungen, wie wir die Hochschulen und ihre Mitglieder am besten in ihren Bemühungen unterstützen können. Als LINKE meinen wir es durchaus ernst mit der Forderung, dass Studierenden keine Nachteile durch die Corona-Krise entstehen dürfen.

(Beifall)

Wie ernst es Frau Karliczek oder Frau Fegebank mit diesen Worten ist, scheint mir angesichts des

(Annkathrin Kammeyer)

abgelehnten Solidarsemesters und der substanzlosen Hilfen fraglich. Wenn es nun aber um die Frage geht, wie wir im dritten Pandemiesemester mit Prüfungen verfahren, dann möchte ich Sie an dieses Motto erinnern, denn wie wir bereits genau vor einem Jahr beantragt haben, heißt kein Nachteil für Studierende auch, dass Flexibilität bei den Prüfungen gefragt ist. In dieser massiven Belastungssituation muss es also vor allem darum gehen, dass Fristen, Restriktionen wie beispielsweise der dritte Prüfungsversuch und Zwang zu Leistungsnachweisen, um Versorgungsleistungen zu erhalten, allesamt ausgesetzt werden.

(Beifall)

Dabei stimme ich der CDU zu: Es braucht einen Rechtsanspruch für Verlässlichkeit und Planbarkeit. Allerdings braucht es nicht den Rechtsanspruch auf eine standardisierte digitale Prüfung, sondern den auf Nachteilsfreiheit. Wo die CDU eine Schwäche in den individuellen Prüfungsmodellen sieht, sehe ich eine Chance, gemeinsam im Prozess voneinander zu lernen. Richtig ist es, den Hochschulen Mittel und personelle Ressourcen an die Hand zu geben, um Best-Practice-Prüfungsmodelle hamburgweit zusammenzutragen und verfügbar zu machen.

Die Zeit ist jetzt leider um. Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kaya. – Als Nächster erhält das Wort Herr Walczak für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Präsenzprüfungen oder, wie es früher hieß, Prüfungen müssen der Regelfall an Hamburger Hochschulen bleiben. Um gleich jeglichen Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht um Fernuniversitäten wie die FernUni Hagen, für die naturgemäß andere Spielregeln gelten, es geht auch keineswegs darum, dass wir digitale Angebote im Hochschulbereich kritisch sehen. Im Gegenteil, es gibt genug Bereiche, wo digital aufgerüstet werden muss.

Warum stehen eigentlich nicht sämtliche Bücher in Universitätsbibliotheken vollständig abgescannt und durchsuchbar mit einem Mausklick zur Verfügung? Warum kann noch immer nicht jede Vorlesung an einer Universität als Videoaufzeichnung digital abgerufen werden? Und selbst gegen digitale Prüfungen möchte ich hier gar keinen kategorischen Einwand erheben, aber gleich, ob digital oder nicht, dass man zu einer Prüfung erscheinen muss, ist ein Grundsatz, von dem man nicht leichtfertig abweichen sollte.

Generell ist unsere Präsenzkultur in Zeiten von Corona immer mehr unter Beschuss. Die virtuelle

Realität wird jedoch nie die eigentliche Realität vollwertig ersetzen können. Eine Prüfung, zu der man auch erscheinen muss, ist nicht nur weniger anfällig gegen Manipulation und Betrugsversuche, sie schafft auch in Zeiten immer größerer Unverbindlichkeit eine soziale Verbindlichkeit. Diese wollen wir bewahren und lehnen daher den CDU-Antrag für Fernprüfungen an den Hamburger Hochschulen ab. – Vielen Dank.

(Beifall)

Danke schön, Herr Walczak. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir auch hier zu den Abstimmungen kommen können.

Wer stimmt nun einer Überweisung der Drucksache 22/3727 an den Wissenschaftsausschuss zu? – Wer nicht? – Dann hat dieses Überweisungsbegehren keine Mehrheit gefunden. Die Enthaltungen habe ich vergessen abzufragen. Wer hat sich denn enthalten? – Keine Enthaltung.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den CDU-Antrag aus der Drucksache 22/3727. DIE LINKE möchte Ziffer 3 des Antrags separat abstimmen lassen.

Wer also möchte dann zunächst dem Antrag mit Ausnahme von Ziffer 3 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann hat dieser Teil keine Mehrheit gefunden.

Und wer möchte sich nun noch der Ziffer 3 anschließen? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann hat auch die Ziffer 3 keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 11, der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Die SAGA verkauft und verkauft.

[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Die SAGA verkauft und verkauft – Drs 22/3241 –]