gend notwendig. Wenn es nach mir gehen würde, brauchen wir diese Shisha-Bars nicht. Ich kann auch, wie gesagt, nur anraten, das nicht zu rauchen. Aber wir haben sie nun einmal. Und deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass es nicht mehr länger zu Vorfällen von Kohlenmonoxidvergiftungen kommt. Dafür ist dieses Gesetz da. Es werden klare Grenzwerte für die Kohlenmonoxidkonzentration festgelegt. Wenn die überschritten werden, dann gibt es ein schrilles Signal, ähnlich wie beim Rauchmelder. Das bedeutet, alle schnell raus hier. Und wenn die Betreiber das nicht respektieren, dann ist das ein Strafverstoß.
Natürlich, Frau Stöver, wird das kontrolliert. Da arbeiten Bezirksämter und die Gesundheitsbehörde Hand in Hand. Die personelle Ausstattung wird dafür auch extra angepasst und nach zwei Jahren evaluiert. Ich denke, das ist ein großer Schritt für Hamburg und vor allen Dingen für die Gesundheit der Menschen und auch für die Menschen, die dort arbeiten, das wollen wir nicht vergessen.
Ich bin auch Gesundheitspolitiker und habe Shisha geraucht, das stimmt. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Shisha-Kohlenstoffmonoxid-Gesetz ist insgesamt ein Schritt in eine richtige Richtung, das mehr Schutz der Menschen vor Kohlenmonoxidvergiftungen bieten soll. Daher werden wir dem Gesetz zustimmen. Aber, Frau Stöver hat es gesagt, wir sehen das ebenso, dass für einen effektiven Gesundheitsschutz entsprechend die Umsetzung kontrolliert werden muss. In der Ausschussberatung haben wir vom Senat gehört, dass die Bezirke für die Kontrollen zuständig sind und dass der Bedarf pro Bezirk 0,1 Stellen beträgt. Da haben wir unsere Zweifel, ob das wirklich die Bedarfe abdeckt, weil die Personaldecke in den Bezirken sowieso schon sehr dünn ist. Und wir haben es auch in der Vergangenheit gesehen, es werden immer mehr Aufgaben an die Bezirke übertragen, zum Beispiel beim Passivraucherschutzgesetz. Da sehen wir, dass die Kontrolldichte sehr gering ist. Es gibt Bezirke, die da kaum kontrollieren.
Auch, was die Lebensmittelüberwachung angeht, stellen die Kollegen von der CDU immer wieder Anfragen. Oder auch, was die Wohnpflegeaufsicht anbelangt, ist es so, dass sie aufgrund der Unterbesetzung in den Bezirken nicht immer ihren Kontrollbefugnissen nachkommen. Und wer immer
mehr Aufgaben an die Bezirke überträgt, der muss entsprechend dafür sorgen, dass das Personal aufgestockt wird.
Zweiter Punkt ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes, die Konsumenten müssen natürlich vor Kohlenstoffmonoxidvergiftungen geschützt werden. Aber wir hätten uns auch einen ganzheitlicheren Ansatz gewünscht. Das Thema Hygiene wird gar nicht in den Fokus genommen, wie auch die Senatorin berichtet hat, oder der Infektionsschutz. Hier besteht eine Regelungslücke, die hätten hier schon einen ganzheitlichen Ansatz fahren können, weil es viele Aspekte gibt, die unserer Meinung nach nicht so stark beleuchtet wurden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig und wichtig, dass die Besucher von Shisha-Bars vor Kohlenmonoxidvergiftungen geschützt werden. Im Unterschied zu den Ländern, in denen traditionell Shisha geraucht wird, findet der Konsum bei uns vorwiegend in geschlossenen Räumen statt, wodurch das Vergiftungsrisiko zunimmt, wenn die entsprechenden technischen Einrichtungen fehlen. Auch wenn wir uns als Liberale mit immer weitergehenden Regulierungen in der Regel schwertun, sehen wir an dieser Stelle den Handlungsbedarf nicht zuletzt, weil das Ausmaß an Kohlenmonoxidvergiftungen in den letzten Jahren zugenommen hat. In Schleswig-Holstein reichte auch der Erlass eines Ministers und es musste nicht extra ein neues Gesetz her. Wir hätten eine solche Lösung favorisiert.
Dennoch werden wir dem Gesetz zustimmen, da der Schutz der Shisha-Bar-Raucher oder ShishaBar-Besucher insbesondere hier im Vordergrund stehen muss. Für uns steht, ebenso wie die Kollegin Stöver das schon angesprochen hat, noch infrage, wie der Senat die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren will, da er zumindest in der Sitzung des Gesundheitsausschusses nicht darlegen konnte, wie viele Shisha-Bars es in Hamburg eigentlich gibt und wie viele damit dann in Zukunft zu kontrollieren sind.
Angesichts der zum Teil erheblichen Investitionen seitens der Betreiber erwarten wir einen angemessenen Übergangszeitraum, ausreichend Kulanz, insbesondere bei den Fristen für Nachbesserungen in den Einrichtungen. Denn die Rede von Frau Blömeke hat genau das angekündigt, was zu be
fürchten war, als Nächstes geht es in den Kampf von Rot-Grün oder zumindest von den GRÜNEN gegen die Shisha-Bars. Den Kampf gehen wir nicht mit. So viel Freiheit muss man dem Einzelnen dann auch selbst überlassen zu entscheiden, ob er rauchen will oder ob er nicht rauchen will.
Aufklärung muss sein. Gesundheitsaufklärung muss sein, keine Frage, aber Bevormundung nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war im Frühjahr 2018, da hatten wir als Fraktion einen Antrag eingereicht, um Shisha-Besucher zu schützen vor eben diesen Vergiftungen, und dieser Antrag wurde abgelehnt. Darum finden wir es sehr toll, dass wir jetzt ein Gesetz haben in Hamburg und Vorreiter sind, dass Shisha-Besucher geschützt werden.
Wir haben natürlich auch unsere Anfragen, ob die Bezirksämter ausreichend personell ausgestattet sind. Aber die zweite Frage, die noch wichtiger und dringender ist: Auf welcher Grundlage kann das künftige Gesetz in zwei oder in drei Jahren auf Zielerreichung evaluiert werden? Denn in den Ausschussgesprächen war sehr deutlich, dass die IstZahl, die Fallzahl überhaupt nicht bekannt ist. Wir erlassen also ein Gesetz, bei dem wir nicht wissen, wie viele Leute betroffen sind oder wie viele Leute noch betroffen sein werden. Hier gibt es Probleme. Hier muss nachgebessert werden. Und dennoch werden wir dem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, Kohlenmonoxidvergiftungen sind eine sehr tückische Angelegenheit. Man riecht es nicht, man schmeckt es nicht, man kann es nicht sehen, aber es kann tödlich sein. Angesichts der Tatsache, dass es sogar über 20 Prozent der jungen Erwachsenen sind, die mindestens einmal im Moment Shisha rauchen, ist, glaube ich, der Handlungsbedarf sehr offenbar. Und da wir auf Gesundheitsschutz großen Wert legen, haben wir uns beeilt und damit, auch das ist schon gesagt worden, als erstes Bundesland ein Gesetz gemacht, das diesen Gefahren begegnet.
Wir werden sicherlich nicht allein bleiben. Und ich würde mich nicht wundern, wenn Sie dieses hamburgische Gesetz demnächst auch in anderen Bundesländern sehen würden. Wir werden uns in gut zwei Wochen auf der Gesundheitsministerkonferenz mit diesem Thema befassen. Die anderen Länder sehen mit Interesse nach Hamburg, haben sich mit Interesse diesen Gesetzentwurf angesehen und ich denke, sie werden sich auch an unseren Regelungen orientieren.
Mit dem Gesetzentwurf kann man zum ersten Mal grundlegend auf die Gefahren des Shisha-Rauchens reagieren. Wer Kunden Shisha-Rauchen anbietet und keine technischen Vorkehrungen trifft, um sie vor einer Kohlenmonoxidvergiftung zu bewahren, dessen Betrieb kann geschlossen werden und der kann in einem schweren Fall auch mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bedroht werden. Und wie man das per Erlass regeln will, das müssten Sie mir noch einmal rechtstechnisch erklären.
Wir haben uns orientiert am Grenzwert, der an einem Arbeitsplatz gilt, an dem sich Arbeitnehmer acht Stunden am Tag aufhalten. Wir haben den Grenzwert genommen, der für diese Dauer keine Gesundheitsgefahr darstellt. Und von daher bin ich sicher, dass wir mit unserem Grenzwert auf der sicheren Seite sind.
Natürlich können wir heute die Zahl der ShishaEinrichtungen nicht verbindlich sagen, weil wir erst mit dem Gesetz die Grundlage bekommen, dass wir sie entsprechend registrieren und all diesen Fragen nachgehen können, die jetzt im Gesetz enthalten sind.
Und natürlich werden wir den Vollzugsaufwand evaluieren und werden die Bezirke entsprechend unterstützen. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass wir die Regelungen so gestaltet haben, dass der Vollzugsaufwand in erster Linie nicht bei den Mitarbeitern der Bezirke, sondern bei den Einrichtungen, also bei den Verursachern dieser Gefahr liegt. Genauso wie Autofahrer durch eine TÜV-Plakette nachweisen müssen, dass sie ein fahrtüchtiges Auto haben, so müssen die Betreiber von Shisha-Einrichtungen in Zukunft nachweisen, dass sie über eine durch Fachleute geprüfte technische Anlage verfügen, die die Raucher von Shisha-Geräten in dieser Einrichtung vor Kohlenmonoxidvergiftungen schützen.
Es ist auch nicht die Polizei, die die Autos auf Fahrtüchtigkeit überprüft, aber die Polizei überzeugt sich, dass die Plakette vorhanden ist. Und genauso wird es bei den Shisha-Einrichtungen sein.
auch wenn jetzt noch die eine oder andere Kritik geäußert wird, aber ich bin sicher, wir haben eine schnelle Regelung geschaffen. Wir haben eine wirkungsvolle Regelung geschaffen, und die werden wir auch entsprechend evaluieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Volksvertreter! Die Debatte heute ist völlig sachlich verlaufen und völlig anders als vor einem Jahr, als Herr Feineis diesen Antrag eingebracht hat. Damals wurde der AfD vorgeworfen, nicht irgendwie aus gesundheitspolitischen Gründen und Verbraucherschutzgründen zu agieren, sondern aus kulturchauvinistischen Gründen. Und Herr Feineis, Ihnen sage ich aber, es wäre vielleicht nicht so schlimm verlaufen damals, wenn Sie sich nicht hingestellt und gesagt hätten, Sie wollen diese Kultur, die hierhergekommen ist, schützen. Ja, das hat man Ihnen übelgenommen und das hat man Ihnen nicht abgenommen. Und deshalb hätten Sie vielleicht genauso einfach reden sollen, wie heute alle Redner geredet haben. – Vielen Dank.
Gut. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, da muss man immer noch einmal nachfragen, man weiß das nie, dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer also der Empfehlung des Gesundheitsausschusses folgen und das Hamburgische Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen aus Drucksache 21/16175 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Dann kommen wir zur zweiten Abstimmung. Wer also diesem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war dieses Mal auch einstimmig.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 60, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gesundes Hamburg: Schlüsselfähigkeit Gesundheitskompetenz auf breiter Basis stärken.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gesundes Hamburg: Schlüsselfähigkeit Gesundheitskompetenz auf breiter Basis stärken – Drs 21/17146 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten. Damit kommen wir gleich zu den Abstimmungen.