Protocol of the Session on February 27, 2019

Das ist das eine. Und natürlich werden sich alle Unternehmen im Hafen daran beteiligen wollen. Damit werden Sie sich auseinanderzusetzen haben; Sie haben eine Pforte geöffnet und werden sehen, dass diese Pforte so schnell nicht wieder zuzumachen ist. Und dementsprechend halte ich das für ein großes Problem, denn alles, was Sie eben versprochen haben, werden Sie damit nicht einhalten können.

Ich will Ihnen nur noch eines sagen, was für mich das Entscheidende ist, etwas zu den Arbeitsplätzen, weil ich mich da in den letzten Wochen sehr über Sie geärgert habe: Das Wichtige im Hafen sind die gut bezahlten Arbeitsplätze an der Hafenkante. Ich habe gehört in der letzten Zeit, dass Anjes Tjarks nicht nur durch den Hafen läuft und sagt, er sei der zukünftige Wirtschaftssenator, sondern auch, die Hafentarife seien zu hoch. Beides ist ein Skandal und Sie müssen einmal aufklären, wie mir so etwas zu Ohren kommen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Kruse für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich war auch auf eine andere Debatte vorbereitet. Aber nicht wie der Kollege Hackbusch, weil ich nicht einmal die Überschrift des Antrags gelesen habe – in der Überschrift stand ja sehr wohl, dass wir über Erbbaurecht im Hafen reden, das habe ich also gerade noch hinbekommen –, sondern ich dachte, wir reden darüber, warum es bei diesem Thema, das wir hier beschlossen haben, nämlich Erbbau im Hafen, jetzt eigentlich geruckelt hat die letzten Wochen und Monate. Herr Seeler ist darauf mit keinem einzigen Satz eingegangen, obwohl der Antrag von ihm in den letzten Jahren maßgeblich ausgearbeitet und vorangebracht worden ist und dann auch in der Tat mit einer großen Mehrheit hier im Haus beschlossen worden ist.

Warum hat es denn eigentlich geruckelt in den letzten Wochen und Monaten? Wir haben hier im Parlament beschlossen, dass wir Erbbaurecht im Hafen gern einführen möchten, um Unternehmen mehr Flexibilität zu geben, um eben die positiven Wirkungen, die das Ganze im Hafen entfalten kann, dann auch in Hamburg erlebbar zu machen:

mehr Investitionen und so weiter, das hat der Kollege Niedmers schon gesagt. Und die Folge dieses Beschlusses – wobei das Parlament natürlich als erste Gewalt davon ausgeht, dass der Senat es dann umsetzt, wenn dieses Haus es beschließt, zumal in einer sehr großen Mehrheit – war ein etwas erstaunliches Antwortverhalten dieses Senats in Sachen Erbbaurecht. Die Antwort lautete nämlich, man würde dieses Erbbaurecht jetzt einmal ausprobieren – da denkt man noch, na ja, okay, dann fangt mal an –, und zwar auf einer Fläche, deren Fertigstellung in den letzten fünf Jahren immer wieder in die Zukunft vertagt worden ist: Steinwerder Süd. Noch im Sommer des letzten Jahres hat dieser Senat erklärt, dass für Steinwerder Süd sowohl der Planfeststellungsbeschluss als auch der Nutzungszweck Ende 2018 vorliegen würde. Dieses Datum, Ende 2018, haben Sie jetzt ins dritte Quartal 2019 verschoben. Sie erzählen also in Ihrer Antwort diesem Haus, das beschlossen hat, dass wir Erbbaurechtsverträge im Hafen einführen möchten, allen Ernstes, dass Sie mit einem Projekt beginnen – und genau zeitgleich beschließen Sie, dass dieses Projekt noch gar nicht beginnt. Das muss man erst einmal schaffen, dieses Manöver. Herzlichen Glückwunsch dazu.

(Beifall bei der FDP)

Das zeigt ganz genau, dass das hier sehr wohl etwas ins Ruckeln geraten ist. Denn das, was dieses Haus hier beschlossen hat, wird mit Ihrem Antwortverhalten genau nicht umgesetzt, sondern Sie sagen: Wir knüpfen das an ein Projekt. Und dieses Projekt – Q III/2019, Sie wissen das – ist schon öfter in die Zukunft geschoben worden. Das heißt, wir können hier heute nicht beurteilen, ob Sie überhaupt planen, da ein Erbbaurechtmodell anzuwenden, denn Sie sagen uns gar nicht, was der Nutzungszweck nach Ihren Planungen auf dieser Fläche sein soll. Ich füge auch gleich hinzu: Ich erwarte, dass Sie den Nutzungszweck auch noch einmal auf die Zeit nach der Bürgerschaftswahl verschieben werden, weil Sie natürlich die Debatte, die dort ansteht, vor der Bürgerschaftswahl gar nicht mehr haben wollen. Darüber reden wir dann in einem halben Jahr; ich komme dann auf diesen Punkt zurück.

Aber das ist der Kern der Debatte und das ist der Grund, warum es in der Hafenwirtschaft eine massive Unzufriedenheit damit gibt, dass hier mit großem Tamtam etwas angekündigt wird, was dann still und heimlich kassiert wird. Und die HPA teilt dann mit, sie wolle da erst einmal ein bisschen testen. Das kann ich noch verstehen. Ich kann auch gut verstehen, dass Sie sagen, wir machen das an einer Stelle. Aber ich würde Ihnen empfehlen, wenn Sie denn diesen Weg gehen und das erst einmal an einer Stelle testen wollen, dann machen Sie das doch mit einem Projekt, das nicht von einer so dermaßen großen strategischen Bedeutung für die Zukunft des Hamburger Hafens ist,

(Norbert Hackbusch)

sondern nehmen Sie sich eine kleine Fläche. Und machen Sie sich ehrlich. Wir haben hier beschlossen, es soll Erbbaurecht im Hamburger Hafen geben. Warum fragen Sie denn dann nicht einmal bei den Unternehmen im Hamburger Hafen?

(Ralf Niedmers CDU: So ist es! Genau das ist es!)

Das ist der zweite Punkt, dass die Unternehmen im Hamburger Hafen alle sagen, sie seien überhaupt nicht gefragt worden, ob sie überhaupt Erbbaurechtsverträge abschließen wollten. Die Bürgerschaft hat es beschlossen, die HPA mauert, der Wirtschaftssenator hat sich an der Stelle nicht durchsetzen können, und wir stehen hier und denken: Ach, das ist doch allerhand, die Hafenunternehmen erzählen uns jetzt, sie seien nicht gefragt worden. Also wenn das aus Ihrer Sicht jetzt die Einführung von Erbbaurecht im Hafen und damit auch ein bisschen die Einläutung eines neuen Zukunftsmodells im Hamburger Hafen sein soll, dann, muss ich sagen, müssen Sie sich echt noch einmal hinsetzen und nacharbeiten, denn so geht Zukunftspolitik für den Hamburger Hafen nicht, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Oelschläger für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich sind Hafenflächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu belassen. Die Stadt kontrolliert und steuert, was im Hafen geschieht, und sorgt mit ihrer Ansiedlungspolitik für Arbeitsplätze. Und 99 Jahre für ein Erbbaurecht im gewerblichen Bereich wäre deutlich überhöht, da sind tatsächlich 66 Jahre oder sogar weniger die Vereinbarung, die üblicherweise getroffen wird.

(Vizepräsident Detlef Ehlebracht übernimmt den Vorsitz.)

Würden Hafenflächen externen Eigentümern überlassen, ginge die Kontrolle verloren. Die HPA als Hamburger Hafenbehörde ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg. Das sogenannte Landlord-Prinzip wird mit der Vergabe von Erbbaurechten an Hafenunternehmen nicht außer Kraft gesetzt. Auch der Senat sieht Erbbaurechte als grundsätzlich mögliche Vertragsform an. Und da, muss ich sagen, Herr Dr. Seeler, war ich jetzt erstaunt; ich hatte den Eindruck, Sie haben das Schreiben der Präsidentin gar nicht wirklich ernsthaft gelesen. Denn der Senat sagt ganz klar: Es ist möglich, aber wir machen es nicht flächendeckend beziehungsweise wir bieten es gar nicht weiter an.

Diese Möglichkeit, also dass Erbbaurechte möglich sind, wurde unter anderem vom Unternehmensverband Hafen Hamburg sehr begrüßt. Erbbaurechte haben nämlich gegenüber einfachen Mietverträgen zahlreiche Vorteile, ich nenne hier nur einmal längere Laufzeiten als ein Beispiel. Die HPA scheint sich allerdings nur die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken zu wollen. Geht es um Großprojekte mit erheblichen Investitionsvolumen, die die HPA allein nicht stemmen könnte, so scheint ein Erbbaurecht willkommen – beim Projekt Steinwerder Süd ist die HPA bereit, über ein Erbbaurecht zu verhandeln –, weitere Erbbaurechte soll es aber zunächst nicht geben. Das finde ich eigentlich unverständlich. Selbstverständlich ist nicht der ganze Hafen komplett auf Erbbaurechtsbasis umzustellen, aber da, wo es passt, kann doch darüber geredet werden.

Insofern ist der Antrag der CDU richtig, mit den Vertretern der Hafenwirtschaft ins Gespräch zu kommen und zu gemeinsamen Regelungen zu finden. Ein Bürgerschaftliches Ersuchen ist rechtlich nicht verpflichtend, das führte die Präsidentin selbstverständlich richtig aus, da muss sich der Herr Senator in dieser Angelegenheit mit der eigenen Fraktion auseinandersetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag, den wir hier mit großer Zustimmung der Bürgerschaft verabschiedet haben, "Flächenvergabe im Hamburger Hafen", und der auch noch von Ihnen gekommen ist, nur darauf abgezielt hat, ein einziges Erbbaurecht möglich zu machen und viele andere Akteure im Hamburger Hafen zu verärgern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Oelschläger. – Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? – Ja, bitte schön. Herr Niedmers für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Noch einmal zur Klarstellung für den Kollegen Seeler: Genau das ist der Punkt. Sie müssen einmal die Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen richtig lesen, dann hätten Sie festgestellt, dass es hier in der Sache darum geht, dass der Senat geantwortet hat, dass er gerade nicht diese Gespräche geführt hat. Und die Tatsache des aktuellen Schuldbewusstseins auf Senatsebene, dass das eben durch die Opposition der CDU, die wirkt, da angekommen ist, zeigt sich doch gerade darin, dass dann eilig ein Gespräch anberaumt wurde. Ein Gespräch macht noch kein fertiges Konzept, das kann ich Ihnen auch sagen. Deswegen ist es sinnvoll und richtig, dass sich der Senat an dieser Stelle jetzt einmal bewegt. Es ist auch schon bezeichnend, dass der Senator Westhagemann dazu hier gar nichts sagt im Parlament. Er hätte uns, wenn er so toll wäre und das alles voll im Griff hätte, das

(Michael Kruse)

heute einmal erläutern können. Was er nicht getan hat.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Niedmers. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer also möchte die Drucksache 21/16210 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann wurde die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache.

Wer sich dem CDU-Antrag aus Drucksache 21/ 16210 anschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag in der Sache abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 21/16227: Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie: 147. Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Umsetzung des länderübergreifenden Biotopverbundes in Hamburg.

[Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie über die Drucksache 21/15508: 147. Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Umsetzung des länderübergreifenden Biotopverbundes in Hamburg (Senatsantrag) – Drs 21/16227 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Sparr von der GRÜNEN Fraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Hamburger sagen immer gern, dass wir in der schönsten Stadt der Welt leben, aber wir machen uns nur selten Gedanken darum, was es eigentlich ist, das diese Schönheit ausmacht. Sind das besondere architektonische Reize? Na ja, also vielleicht hin und wieder. Oder das entspannte Miteinander in den Straßen? Daran arbeiten wir doch erst. Aber Alster und Elbe vielleicht, und da kommen wir der Sache schon näher, denn die Wasserflächen und ihre Ufer gehören zu den bedeutenden Naturbestandteilen, die wir in unserer Stadt haben. Uferzonen, Parks, Wälder, Moore, Wiesen, die sich als wertvolle Feuchtoder Trockenbiotope erweisen, das erfreut nicht nur Moorfrosch und Libelle, das trägt auch ganz erheblich zu unserem eigenen Wohlbefinden bei.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Darum machen wir Natur- und Biotopschutz nicht als l'art pour l'art, denn wenn wir die Natur schützen, schützen wir auch uns selbst. Wir brauchen eine vielfältige Pflanzenwelt, die uns frischen Sauerstoff zum Atmen liefert, und diese Pflanzenwelt braucht eine ebenso vielfältige Tierwelt. Dennoch gerät die Natur in unserer wachsenden Stadt unter Druck. Wir benötigen mehr Wohnungen, mehr Gewerbeflächen. Es ist fast immer konfliktbeladen, die Belange der Natur und des Bauens unter einen Hut zu bekommen.

Meine Damen und Herren! Mit der Einbindung des Biotopverbunds in das Landschaftsprogramm machen wir einen großen Schritt nach vorn, denn nun sind auch die Flächen des Biotopverbunds Bestandteil der Bauleitplanung und damit sozusagen mit einem dicken Ausrufezeichen versehen. Ab jetzt muss bei jeder Erstellung eines Bebauungsplans mit abgewogen werden, ob das konkrete Vorhaben es tatsächlich rechtfertigt, ein bestimmtes Biotop zu zerstören, und wie es notfalls auch ausgeglichen werden kann. Damit erhält das Schutzgut Natur einen bedeutend höheren Stellenwert als zuvor.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber auch der Biotopverbund als solcher verdient genauere Betrachtung, denn es zeigt sich: Hamburg ist durchzogen von wertvollen Naturflächen. Mehr als 23 Prozent der Landesfläche sind Flächen des Biotopverbunds. Damit überschreiten wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze von 15 Prozent ganz erheblich. Der Biotopverbund umfasst alle Naturschutzgebiete, die meisten Flächen des Grünen Netzes und die besonders wertvollen Landschaftsschutzgebiete, und er definiert auch Anschlusspunkte an das Umland, dort wo er sich über die Grenzen Hamburgs hinaus entwickeln soll. Und das ist nicht nur wichtig, weil es vom Naturschutzgesetz so gefordert wird, sondern weil wir uns wie in der Stadtplanung auch im Naturschutz mit den Nachbarn ins Benehmen setzen müssen. Wo gebaut wird, darf auch der Schutz der Natur nicht zu kurz kommen. Wir nehmen dieses Thema übrigens auch mit in den Schleswig-Holstein-Hamburg-Ausschuss, um es in beiden Parlamenten zu verankern.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Noch nicht überall sind die Biotopverbundsflächen in einem optimalen Zustand. Es gibt noch viel zu tun. Auch damit haben wir aber begonnen, länderübergreifend im Leitprojekt Biotopverbund, wo Wälder, Gewässer, Auenlandschaften betrachtet und entwickelt werden, und innerhalb Hamburgs im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts "Natürlich Hamburg!", in dessen Rahmen wir zum Beispiel Trockenbiotope im Westen entwickeln, den Gewässerverbund Alster

(Ralf Niedmers)

und die Grünlandvernetzung in den Vier- und Marschlanden genauer angehen.

Mit der Zustimmung zum Senatsantrag zur Aufnahme des Biotopverbunds in das Landschaftsprogramm zeigt diese Bürgerschaft, dass Hamburg auch in Zukunft eine Stadt sein soll, die achtsam mit ihrer Natur umgeht und die damit grün und lebenswert bleibt, wie sich das auch für die schönste Stadt der Welt im 21. Jahrhundert gehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Sparr. – Als Nächste erhält das Wort Frau Dr. Schaal von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Biotopverbund von über 23 Prozent unserer Landesfläche übertreffen wir hier in Hamburg tatsächlich das gesetzlich vorgeschriebene Maß um 8 Prozent, und das ist für eine Großstadt wie Hamburg einfach spitze.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Mit dem Biotopverbund sichern wir Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt und verhindern deren Verinselung. Das fördert die Artenvielfalt, aber sorgt im Endeffekt auch dafür, dass die Lebensqualität in der Stadt weitaus stärker steigt als anderswo, wo wir vielleicht keinen Biotopverbund haben.

Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels ist eine intakte Natur aber nicht nur ein Wohlfühlfaktor, sondern durchaus existenziell. Das Schutzgut Natur bekommt immer größere Bedeutung, meine Damen und Herren.