Im weiteren Verfahren erwarten wir hier vom Senat eine klare Haltung und keine unwürdigen Kompromisse mehr zulasten der Hamburger Mieter, Eigentümer und Gewerbetreibenden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Dutschke, es ist erstaunlich, was Sie uns hier alles schon so erzählen können, was Sie alles schon wissen, bevor überhaupt auch nur eine einzige Modellrechnung angestellt wurde, und wie Sie das nutzen, um hier eine Panik zu verbreiten, die wahrscheinlich gar nicht so gerechtfertigt ist.
Wer im Zusammenhang mit unserer bundesstaatlichen Ordnung von unwürdigen Kompromissen redet, der sollte sich einmal überlegen, warum er denn nicht in der Lage war, als er 2017 die Chance hatte, in die Bundesregierung gestaltend einzutreten,
Kompromisse zu schließen. Sie hätten damals einen Beitrag leisten können, um Ihr tolles Modell, das Sie uns aber auch nicht geschildert haben, umzusetzen.
(Beifall bei der SPD – Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Ihr seid ja so was von auf dem Abstieg!)
Die Grundsteuer ist für die Kommunen in Deutschland sehr wichtig. Ein Steueraufkommen von 14 Milliarden Euro insgesamt und auch in Ham
burg von 450 Millionen Euro im Jahr ist wichtig, um kommunale Aufgaben zu finanzieren, und das soll auch so bleiben. Damit das so bleibt, ist allerdings eine Reform der bestehenden Regelungen nötig. Das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor und nicht der Bundesfinanzminister, Frau Dutschke.
Blendet man nicht weiter aus, mit welchen Reformvorstellungen der letzten Wahlperiode des Bundestages gestartet wurde, sind wir im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger, der Mieterinnen und Mieter und auch der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen sehr großen Schritt weiter vorangekommen. Denn das damalige Bundesratsmodell hätte einen sehr viel stärker wertorientierten Ansatz als das heute in der Abstimmung befindliche Grundsteuerreformmodell. Nur Bayern und Hamburg mit Olaf Scholz und Peter Tschentscher und ihren Kollegen in München haben damals die Konsequenzen eines noch sehr stark wertorientierten Modells für Hamburg und große andere Städte erkannt.
Alle anderen Landesregierungen – und das sind Landesregierungen, an denen Vertreter fast aller hier vertretenen Parteien beteiligt sind, von Links über die GRÜNEN, auch die Sozialdemokraten, aber sogar Ihre Partei – haben noch für ein wertorientiertes Modell gestanden. Im Übrigen auch heute noch, denn Ihr Wirtschaftsminister in RheinlandPfalz sitzt doch mit der Kollegin – von der SPD allerdings – zusammen, die die Sprecherin für dieses wertorientierte und auch heute noch stark wertorientierte Modell ist. Also insofern nutzen Sie doch Ihren Einfluss, wenn Sie glauben, dass hier etwas falsch läuft. Hamburg hat das immer getan.
Das jetzt diskutierte Modell ist verfassungsgemäß, weil es tatsächliche Grundstückswerte zugrunde legt. Die massive Absenkung der Steuermesszahl wird verhindern, dass gleichwohl ein höheres Steueraufkommen zulasten der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eingenommen wird, und durch die Nutzung vorhandener Daten, wie der Bodenrichtwerte und weiterer Pauschalen, wird jetzt die Regelung auch verwaltungstechnisch zeitgerecht und gut umsetzbar sein. Das ist wichtig für alle, die dieses Aufkommen an Grundsteuer benötigen.
Ein Deckel bei der Grundsteuerbelastung wird durch die Heranziehung von durchschnittlichen Nettokaltmieten, bezogen auf die verschiedenen Altersklassen von Gebäuden, eingezogen werden. Auch das sorgt dafür, dass es weniger Ausschläge geben kann, und wenn die tatsächliche Miete sogar niedriger ist als ein solcher Durchschnittswert, kann auch die herangezogen werden. Dieser positive Effekt wird noch einmal verstärkt dadurch,
dass auch pauschalierte Bodenwertzonen bei der Berechnung des Bodenwerts herangezogen werden können. Da sind dann wir in der Verantwortung, hier in Hamburg zu schauen, wie diese Zonen künftig geschnitten werden. Auch für Gewerbeimmobilien gibt es jedenfalls nicht dieses Schwarzmalen, das Sie hier aufzeigen, zu befürchten, weil auch dort sehr viele Vereinfachungen bei der Errechnung der Werte eingezogen werden.
Dieses Modell, das uns jetzt vorliegt, ist kein Grund, in Euphorie zu verfallen; das tue ich auch nicht. Aber es ist eben nicht mehr das Modell, mit dem noch 2017 Schrecken erzeugt wurde, sondern es ist ein Modell, das uns mit den einzelnen Stellschrauben die Chance gibt, in Hamburg etwas auch wegzunivellieren, was sonst zulasten der Mieterinnen und Mieter und derjenigen ginge, die ihr Leben lang auf ihr Eigenheim gespart haben, um im Alter darin günstig leben zu können.
Sie aber sollten aufhören, Panik zu schüren, solange es nicht einmal ein durchgerechnetes Modell, keine Beispielrechnungen gibt, die das in irgendeiner Form belegen. Populismus ist hier wirklich nicht angebracht und trägt nur zur Verunsicherung vieler Menschen bei. Wir als Regierungsfraktion werden jedenfalls das Unsere tun, um das, was möglich ist, um Mehrbelastungen und Härten zu vermeiden, auszugleichen. Darauf können Sie sich verlassen.
Meine Damen und Herren! Herr Kleibauer, ich könnte Ihnen für eine Minute das Wort erteilen. Möchten Sie das wahrnehmen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Thema, dazu werde ich auch in einer Minute kurz etwas sagen. Und ich glaube, man muss eines sagen: Die Eckpunkte, mit denen Sie, Herr Senator, nach Hamburg zurückgekommen sind, sind nicht die Eckpunkte, die wir alle uns für die Reform der Grundsteuer in Hamburg gewünscht haben.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Farid Müller GRÜNE: Das ist aber kein Wunsch- konzert, Herr Kollege!)
Es ist ein wertabhängiges Modell herausgekommen mit gewissen Pauschalierungen und Vereinfachungen, aber dem Grunde nach ein Modell, das sich am Grundstückswert orientiert, ein komplexes Modell wird vereinfacht, genau das Gegenteil dessen, was der Senator vorher angekündigt hat. Und aus diesem Thema Grundstückswert kommt doch die große Sorge, dass das in vielen Bereichen in dieser Stadt zu massiven Mehrbelastungen und Steuererhöhungen führt, und wir sind doch bei Weitem noch nicht am Ziel, jetzt einen fertigen Ge
setzentwurf zu haben. Deshalb wirklich die dringende Aufforderung an Sie, Herr Bürgermeister, Herr Finanzsenator, hier entsprechend Ihren Einfluss mit Nachdruck geltend zu machen und sich auf dem weiteren Weg der Gestaltung dieses Modells
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung – Drs 21/14765 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds der Kommission für Stadtentwicklung – Drs 21/14934 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Kultur und Medien – Drs 21/14935 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht – Drs 21/15719 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hamburgischen Verwaltungsgericht – Drs 21/15720 –]
Hier handelt es sich um Wahlen zu verschiedenen Gremien. Die Fraktionen haben vereinbart, dass diese Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Alle sechs Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf jeden Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig.
Verehrte Schriftführerinnen und Schriftführer, ich darf Sie jetzt bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.
Sind alle Stimmzettel abgegeben und eingesammelt worden? – Das scheint so. Dann schließe ich den Wahlgang.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 40, Antrag der FDP-Fraktion: Die Werte des Grundgesetzes verstärkt in den Unterricht einbinden.
[Antrag der FDP-Fraktion: Die Werte des Grundgesetzes verstärkt in den Unterricht einbinden – Drs 21/16009 –]
Meine Damen und Herren! Wir würden jetzt fortfahren mit der ersten Debatte. Ich hoffe, das ist auch in Ihrem Interesse?
Die FDP-Fraktion möchte ihren Antrag an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht dazu das Wort? – Frau von Treuenfels-Frowein, Sie bekommen es für die FDP-Fraktion.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ein moderner Verfassungspatriotismus braucht meinungsstarke Vertreter. Nur wer die Werte des Grundgesetzes wirklich lebt, kann sie auch erfolgreich gegen Angriffe verteidigen.