Protocol of the Session on November 14, 2018

Ist genehmigt.

Frau Sudmann, ist Ihnen bekannt, wie viele soziale Erhaltungsgebiete es 2011 gab?

Es gab 2011, und zwar von 2011 bis 2017, vier oder fünf soziale Erhaltungsordnungsgebiete. Es gab 2011 den letzten Rest südliche Neustadt, 2011.

(Dirk Kienscherf SPD: Eins! – Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Eins!)

Ja, aber bis 2017 hatten wir wesentlich mehr. Ich habe gerade das Beispiel St. Pauli genannt.

Sie kommen da nicht raus, in St. Pauli haben Sie gepennt. Sie haben die Mieter und Mieterinnen ei

nem Investor ausgeliefert, der sie auszieht, das haben Sie verpennt.

(Beifall bei der LINKEN – Dirk Kienscherf SPD: Sie sind ja nur sauer, dass wir es ma- chen!)

Es ist schon sehr interessant, wie Sie gegenseitig versuchen, CDU, SPD, auch ein bisschen die GRÜNEN, nicht zu sagen, aber ihr habt doch das und das verkauft, ihr habt da und da zugestimmt.

(André Trepoll CDU: Volkseigentum!)

Sie waren alle daran beteiligt, DIE LINKE war nicht daran beteiligt, denn für DIE LINKE ist eines völlig klar: Wir werden keine einzige Privatisierung in dieser Stadt mittragen, und das sollten Sie sich auch einmal hinter die Ohren schreiben. Nur mit der LINKEN wird nicht weiter privatisiert. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster erhält Herr Meyer für die FDP das Wort, ebenfalls noch für fünf Minuten.

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die rot-grünen Regierungsfraktionen hier ein weiteres Mal als Robin Hood von Mieterinnen und Mietern aufgespielt haben, möchte ich die Dinge einmal etwas versachlichen.

Das bezeichnete Wohnhaus in der Hein-HoyerStraße 18 bis 22 liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans St. Pauli. Unabhängig von der Sozialen Erhaltungsverordnung ist daher gemäß Paragraf 26 Nummer 4 Baugesetzbuch die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzung bebaut und genutzt wird und das Gebäude keine Missstände und Mängel im Sinne des Paragrafen 177 Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch aufweist, Stichwort gesunde Wohnverhältnisse und keine erheblichen Abnutzungs- und Alterungserscheinungen.

Dies ist im vorliegenden Fall unmissverständlich und auch nicht auslegungsfähig und dürfte der Rechtsprechung und der einschlägigen Fachliteratur entsprechen. Der Senat verstößt also eindeutig gegen die geltende Gesetzlage des Baugesetzbuches, und es bleibt abzuwarten, wie lange es dauern wird, bis ein Gericht dieses unzulässige Treiben der rot-grünen Regierung überprüft und korrigiert.

(Beifall bei der FDP)

Anders als Robin Hood, der die Menschen vor staatlicher Willkür beschützt, agiert der Senat hier ein weiteres Mal wie der Sheriff von Nottingham, der Gesetze missachtet, um die eigene Macht zu sichern. Wir wissen alle, dass gerade die SPD in

(Heike Sudmann)

großer Not ist, aber sich ein weiteres Mal zum Erfüllungsgehilfen grüner Symbolpolitik zu machen, wird Ihren Abwärtstrend, meine Damen und Herren von der SPD, kaum stoppen können.

(Beifall bei der FDP – Dirk Kienscherf SPD: Ach, Herr Meyer, und Sie wollen immer so gern mit uns regieren!)

Fragen Sie sich einmal, weshalb private Grundeigentümer mit hanseatischer und sozialdemokratischer Tradition ihre Immobilien inzwischen lieber an sogenannte Heuschrecken veräußern, anstatt sie weiter über Generationen hinweg solide zu bewirtschaften. Vielleicht, Herr Kienscherf, vielleicht liegt es daran, dass sich durch Ihre Eingriffe und Reglementierungen eine nachhaltige Bewirtschaftung von Mietwohnungen schlicht nicht mehr lohnt und Sie mit Ihren Verboten und sinnlosen Maßnahmen den großen Immobiliengesellschaften in die Hände spielen, die eben nicht mehr den persönlichen Kontakt zu ihrer Mieterschaft pflegen.

(Beifall bei der FDP und bei Dr. Alexander Wolf AfD)

Es ist geradezu beschämend, dass dieser Senat einen Keil zwischen Mieter und Vermieter treibt, indem er Mieter pauschal hilflos und schutzbedürftig darstellt und Grundeigentümer als Miethaie und böswillige Spekulanten diffamiert und diskreditiert. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, anstatt Ihre Anstrengungen auf die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu fokussieren, spalten Sie unsere Gesellschaft und nutzen den Verkauf von 32 Mietwohnungen, um ein Exempel zu statuieren. Bravo, kann ich nur sagen, die kurzfristigen Schlagzeilen waren Ihnen sicher, aber ob es klug ist, das Geschäft der LINKEN, von Frau Sudmann, zu betreiben,

(Heike Sudmann DIE LINKE: Nein, das Ge- schäft der Mieterinnen und Mieter! Das wer- den Sie nie verstehen!)

wird sich erst in einem guten Jahr herausstellen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Oelschläger, Sie erhalten das Wort jetzt noch für eineinhalb Minuten, weil dann die Zeit der Aktuellen Stunde abgelaufen ist.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen, ich mag Miethaie nicht. Sie versuchen, den Schwächeren das Geld aus der Tasche zu ziehen und wollen nur Gewinne machen und nehmen keine Rücksicht auf ihre Mieter, egal, ob sie in Steilshoop verbrannte Erde hinterlassen oder auf St. Pauli. Ein solches Verhalten bringt alle ordentlichen Vermieter in Verruf. Für

mich gibt es viele Gründe, Vorkaufsrechte auszuüben, beispielsweise, um zersiedelte SAGA-Gebiete wieder zu vervollständigen oder für andere langfristige Stadtentwicklungsprojekte. Als Schuss vor den Bug für alle Miethaie, die nur Teuersanierung planen, halten wir die Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt dieses Mal auch für gerechtfertigt.

Investoren auf dem Hamburger Wohnungsmarkt haben sich an Regeln zu halten. Eine Dauerlösung kann das allerdings nicht sein. Zum einen wäre es eine große Ungerechtigkeit für all jene Mieter, die nicht geschützt werden können, weil gar keine Verkäufe realisiert werden oder keine Vorkaufsrechte vorgegeben sind. Zum anderen ist es natürlich sehr teuer. Wenn wir uns in diesem Haus aber alle so einig sind, dass es in Hamburg keine Miethaie, im negativen Sinn bitte, geben darf, dann gibt es mit Sicherheit auch gesetzliche Lösungen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt hat sich noch der Senat gemeldet. Frau Senatorin Stapelfeldt erhält das Wort, und danach erhalten gemäß der Geschäftsordnung alle Fraktionen noch einmal die Gelegenheit, für jeweils drei Minuten zu antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stadt Hamburg hat in der letzten Woche ein Vorkaufsrecht auf St. Pauli ausgeübt, und es ging hier um 32 Wohnungen. In diesem Fall des Vorkaufsrechts Hein-Hoyer-Straße lagen uns konkrete Anhaltspunkte für spekulative Absichten des Käufers vor, die den Zielen der Sozialen Erhaltungsverordnung, nämlich dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, zuwiderlaufen. Der Käufer war nicht bereit, diese auszuräumen. Dies hätte er mit einer Abwendungsvereinbarung tun können, indem er sich rechtsverbindlich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung verpflichtet hätte beziehungsweise zur Einhaltung einer maßvollen Mietenpolitik. Dazu war er nicht bereit, und deswegen haben wir als Stadt das Vorkaufsrecht ausgeübt. Das halte ich für absolut richtig und notwendig.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das war in den engen, durch das Baugesetzbuch gesetzten Fristen nur möglich durch eine enge und sehr gute Kooperation aller beteiligten Dienststellen vom Bezirksamt, der Finanzbehörde und der Stadtentwicklungsbehörde, und deswegen möchte ich für diesen Einsatz den Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich an dieser Stelle danken.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Dieser in der Presse berichtete Fall ist aber nicht der einzige Fall, wir haben bereits in drei weiteren

(Jens Meyer)

Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt. Wir haben dies ausgeübt und wahrgenommen in drei Fällen in Altona. In diesen Fällen laufen noch die Fristen für Rechtsmittel, aber die Stadt hat ihre Rechte bereits ausgeübt. Zurzeit sind vier weitere Verfahren anhängig, bei denen noch Gespräche mit den Käufern geführt werden, aber es ist eine Ausübung des Vorkaufsrechts möglich. Weitere fünf Kaufverträge werden von den Bezirksämtern in Eimsbüttel, in Hamburg-Mitte und in Altona zurzeit daraufhin geprüft, ob durch die Verkäufe die städtebaulichen Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung gefährdet sein könnten. Wenn bei einem dieser Fälle Anzeichen für Spekulation vorliegen werden, ist die Stadt bereit, das Vorkaufsrecht wieder auszuüben.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir werden das Mittel des Vorkaufsrechts auch weiterhin nutzen, wenn es für die soziale Entwicklung der jeweiligen Gebiete nötig ist, wenn so Gentrifizierung und Spekulation verhindert werden können und immer dann, wenn die Investoren ihrer sozialen Verpflichtung, die jeweiligen Objekte nach sozialen Kriterien zu vermieten, nicht nachkommen wollen.

Von den Sozialen Erhaltungsverordnungen, die schon in den 1990er-Jahren erlassen wurden, hat nur die südliche Neustadt bis heute Bestand. Wir haben erst 2012 wieder aktiv dieses Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung aufgegriffen, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Es ist schon gesagt worden, es gibt weitere zehn Gebiete mit Erhaltungsverordnungen, zwei sind in der Vorbereitung. Zusammen mit der Umwandlungsverordnung, die in den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt, zusammen mit der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbremse, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen, und zusammen mit dem Wohnraumschutzgesetz zum Schutz vor Zweckentfremdung, ist das Vorkaufsrecht ein wichtiges Instrument, den Schutz unserer kostengünstigen Wohnungsbestände zu ermöglichen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es ist auch ein klares Zeichen der Stadt, wir setzen damit ein Signal. Ich bin sehr froh darüber, dass der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen sich ausgesprochen und ausdrücklich positiv dazu geäußert hat. Wenn ich Ihnen eines sagen darf, Herr Meyer, das, was Sie eben dem Senat unterstellt haben, hat es mitnichten gegeben in dieser Zeit in meinem Amt. Es ist auch völlig klar, wir haben eine kooperative, sehr gute Zusammenarbeit im Bündnis für das Wohnen. Wir gehen davon aus, dass sich sehr überwiegend die Vermieter in unserer Stadt rechtskonform verhalten und tatsächlich auch den Anforderungen der Sozialen Erhaltungsverordnung nachkommen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Zum Schluss zu den Abwendungsvereinbarungen. Ja, es können Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden, das haben wir schon in insgesamt neun Fällen getan, und auch damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die soziale Entwicklung in diesen Gebieten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg will keine Spekulationen in den ausgewiesenen Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung, sie hat die Instrumente, diese zu verhindern, wir haben sie eingesetzt, und wir werden das auch in Zukunft tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Mir liegt bislang als einzige Wortmeldung … Nein, jetzt kommt eine davor von Herrn Tjarks.