das klare Ziel der SPD und dieses Senats, geringfügige Beschäftigung abzubauen, den Missbrauch von geringfügiger Beschäftigung zu beseitigen und Beschäftigten den Weg aus geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige zu ermöglichen.
Dieser Antrag der LINKEN erfordert eine genauere Betrachtung der aktuellen Situation. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Zahl der Minijobs spürbar gesunken. Um die angestrebte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch weiterhin zu fördern, haben die Partner des Hamburger Fachkräftenetzwerks vereinbart, gemeinsam an entsprechenden Lösungen zu arbeiten. Wenn wir auf die geringfügige Beschäftigung in Hamburg schauen, erkennen wir Branchenunterschiede. Im Fachkräftenetzwerk ist daher verabredet worden, dass zunächst Branchendialoge durchgeführt werden. Diese dienen dazu, Motive, Problemlagen und Bedarfe zu erfassen. Auf dieser Grundlage sollen dann passgenaue und branchenspezifische Lösungen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang soll auch über eine Anlauf- und Beratungsstelle Minijob, wie Sie angesprochen haben, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmer diskutiert werden. Das sehe ich als vernünftigen Ansatz, den wir unterstützen.
Darüber hinaus unternimmt die Stadt Hamburg im Handlungsfeld Umwandlung von Minijobs seit 2017 bereits einiges. Es gibt das ESF-Projekt Worklife. Dort werden gut qualifizierte Minijobberinnen angesprochen und unterstützt. Es gibt das ESF-Projekt Servicestelle Teilzeitausbildung. Hier werden gering qualifizierte Minijobbende in Teilzeitausbildung vermittelt.
Wir sollten über weitere Schritte im zuständigen Ausschuss diskutieren. Meine Fraktion wird daher einer Überweisung des uns vorliegenden Antrags zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Links-Fraktion, bei dieser einseitigen Betrachtung und der pauschalen Verurteilung der Arbeitgeber und der Mitarbeiter von Jobcentern und Arbeitsagentur, wie Sie das in Ihrer Antragsbegründung liefern, kann die CDU nicht mitgehen. Zu behaupten, dass geringfügig Beschäftigten kein Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keine geregelten Arbeitszeiten gewährt werden würden und Menschen in der Ar
beitsagentur und im Jobcenter in Minijobs gedrängt werden würden, ist, vorsichtig ausgedrückt, eine steile These.
Die Links-Fraktion pickt sich hier für ihre Antragsbegründung nur die Rosinen heraus, andere Wahrheiten lässt sie hingegen links liegen. Was ist denn mit den 72 000 Hamburgerinnen und Hamburgern, die nicht ausschließlich einem Minijob nachgehen? Was ist mit denen, die sich zum Beispiel neben ihrem Hauptberuf brutto für netto ein paar Euro dazuverdienen möchten, um das Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie zusammenzusparen? Diese Menschen sind Ihnen völlig egal. Und wenn Sie darauf hinweisen, dass von den sogenannten ausschließlichen Minijobbern 63 000 Frauen sind, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie die Beschäftigungsquote weiblicher Beschäftigter im Falle der Umsetzung Ihrer Forderung erheblich mildern würden. Denn keine Hausfrau und keine Mutter, die nebenbei etwas zum Familieneinkommen beiträgt, wird dies weiterhin tun, wenn sie ihren Minijob mit Lohnsteuerklasse 5 versteuern muss.
Eine schlüssige Argumentation, warum Minijobs trotz der niederschwelligen Barriere dank der unbürokratischen Behandlung durch die zuständige Knappschaft-Bahn-See abgeschafft werden sollten, liefert der Antrag jedenfalls nicht und deshalb auch keine seriöse Grundlage für eine weitere Diskussion im Ausschuss. Und ich frage mich, ob wirklich kein Abgeordneter der Links-Fraktion einen Minijobber beschäftigt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich sehe schon nach den zwei Beiträgen, dass wir eine interessante Debatte im Ausschuss dazu bekommen werden. Frau Rath, also das Ziel ist doch schon, Frauen so richtig zukunftsfähig in Erwerbstätigkeit
und in Jobs zu bekommen, die ihrer Qualifikation, ihrem Ausbildungsstand und ihren Fähigkeiten entsprechen. Das haben Sie vielleicht auch so gemeint.
Das mit den Rosinen finde ich auch so ein bisschen … Die meisten Leute mögen ja Rosinen. Das, was DIE LINKE … Ja, ich sehe es ein. Okay, es ist vielfältig. Aber DIE LINKE hat natürlich hier auf Probleme hingewiesen, die wir auch nicht alle teilen, die wir aber … Das ist auch der Grund, warum wir, Herr Schwieger hat es gesagt – nicht die SPD übrigens, sondern die Koalition – diese
Ausschussbefassung gern hätten. Denn es ist ja richtig: Der DGB hat einen äußerst informativen Minijob-Report vorgelegt, der sehr fundiert viele der Kritikpunkte belegt, die Sie benannt haben. Er hilft uns aber an der Stelle nicht weiter, wo wir sagen wollen: Was können wir eigentlich in Hamburg ändern? An der Stelle würden wir die Bundesratsinitiative jetzt tatsächlich nicht für den richtigen Weg halten. Da gibt es zurzeit einfach schlicht keine Chance auf Realisierung. Wir wollen über die Dinge reden, die wir in Hamburg bewegen können. Da ist schon das Thema Vermittlungspraxis in den Jobcentern interessant, genauso natürlich die Spielräume in den einzelnen Branchen. Denn mit den Minijobs, die ja so etwas wie ein Flexibilitätspuffer sind, kann man vielleicht auch doch noch einen besseren Weg finden und andere Arbeitsplätze schaffen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einführen. Das wäre schon auch Teil der Vermittlungstätigkeit der Jobcenter. Deshalb ist das einen Blick wert, den wir darauf noch werfen sollten.
Die Zweifel, die Sie daran geäußert haben, lassen sich am besten, glaube ich, im Gespräch, auch mit Vertreterinnen und Vertretern des Jobcenters, ausräumen oder weiterentwickeln. Deshalb: Die Überweisung ist genau der richtige Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat uns mit diesem Thema den Anstoß zu einer wichtigen Debatte gegeben. Wir haben hier alle gemeinsam zu Recht erkannt: Es gibt im Sektor Minijobs dringend Reformbedarf. Reformbedarf ja, aber nicht so, wie es DIE LINKE vorschlägt.
Unsere Lösungsansätze sind hier schlichtweg gegensätzlich. Wir Liberale sind weder für die Beibehaltung des Status quo noch für eine vollständige Abschaffung der Minijobs. Wir wollen Minijobs auf Dauer attraktiv halten.
Deshalb setzen wir uns bereits auf Bundesebene dafür ein, die derzeitige Minijobgrenze von 450 Euro anzuheben, und zwar basierend auf dem gesetzlichen Mindestlohn durch Erhöhung der Stundenzahl auf 60 Stunden.
Das wären heute 530,40 Euro und unter Berücksichtigung des sich erhöhenden Mindestlohns 561 Euro. Minijobs ermöglichen auf unbürokratische Weise ein Zusatzeinkommen. Gleichzeitig müssen jedoch auch mehr sozialversicherungs
Unsere Argumente, die für ein Beibehalten der Minijobs sprechen, sind: Minijobs erhöhen die Flexibilität des betrieblichen Personaleinsatzes und wirken der Verbreitung von Schwarzarbeit entgegen. Der flexible Personaleinsatz kann gerade für kleine Familienunternehmen einen oft zeitlich begrenzten Bedarf mittels Minijobs und Leiharbeitern decken. Es gibt zudem Generationen von Studierenden, die sich ihr Studium mit Kellnern oder Handel finanziert haben. Und weil sie Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenssituationen die Möglichkeit bieten, sich unkompliziert etwas hinzuzuverdienen,
sind wir daher gegen eine vollständige Abschaffung der Minijobs. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon von meiner Vorrednerin viel Gutes und Richtiges gesagt. Zu viele gibt es, die nur über einen Minijob in die Arbeitswelt neu einsteigen können. Mütter nach Elternzeit können über einen Minijob wieder integriert werden. Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger können über den Minijob zusätzliches Geld verdienen, um das Leben zu finanzieren. Ich bin sehr darüber verwundert gewesen, dass von den LINKEN gemeint wird, die Arbeitsagentur und die Jobcenter würden die Arbeitslosen zu sehr in die Minijobs hineindrängen. Oftmals gibt es gar keine andere Möglichkeit, als diese Menschen über einen Minijob zu integrieren; das sollte einmal gesehen werden.
Was allerdings zu modifizieren ist, ist auf jeden Fall, dass der Arbeitsvertrag eines Minijobs neu geregelt werden sollte, dass zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet ist oder die Urlaubsansprüche reglementiert oder überhaupt klar und deutlich dargestellt werden, denn da gibt es meines Erachtens große Defizite.
Sehr verehrte Frau Präsident, sehr verehrte Volksvertreter! Minijobs können, müssen aber nicht den Weg in ein
normales Beschäftigungsverhältnis bahnen, sie können auch als Ergänzung zu einem solchen dienen. Manche verbleiben länger darin aus Gründen, über die wir nicht zu urteilen haben, weil sie zum Beispiel wegen Erkrankung oder Behinderung oder wegen ihres Alters vermindert leistungsfähig sind oder weil sie schlicht nicht mehr arbeiten wollen aus Gründen, für die sie sich auch nicht rechtfertigen müssen, zum Beispiel, weil sie sich nachmittags um ihre Kinder kümmern wollen oder – ein Fall, der mir jetzt untergekommen ist – weil bei saisonal stark wechselnder Arbeitsbelastung eine solche Vereinbarung ganzjährig vereinbart wurde oder weil der betreffende Arbeitgeber nur einen Teil der Arbeitskraft eines Menschen kaufen kann oder will.
Klar, dass die LINKEN damit schwer zurechtkommen, wenn Menschen versuchen, nach ihrer eigenen Fasson glücklich zu werden.
Die SPD aber treibt ein anderer Grund als die hier vorgetragenen, die Minijobs beizubehalten, und zwar ihre Beteiligung an der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft. Die Ausnahmeregeln beim Mindestlohn für die Zeitungszusteller sind gerade erst gefallen und flugs wird im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rentenabgabe für Minijobber – nur bei Zeitungszustellern, versteht sich – um zwei Drittel zu kürzen, was den unter Auflagenschwund leidenden Verlagen 540 Euro pro Jahr erspart – pro Zeitungsausträger, versteht sich. In Deutschland sparen so die Verleger über 100 Millionen Euro ein. Ein erklecklicher Teil davon dürfte bei den Verlagen der SPD landen.