(Heike Sudmann DIE LINKE: Warum haben Sie das nicht im Ausschuss gesagt? Von der AfD war keiner da!)
Wie erwähnt wurden also 20 Prozent weniger Parkplätze errichtet, als eine noch gültige Rechtsgrundlage vorgesehen hat. Diese Zahl sagt nichts darüber aus, ob sich diese 20 Prozent nicht gebaute Parkplätze nicht auf wenige Gebiete konzentriert haben. Dort würde man dann eine Parkplatznot befördern, ohne dies festzustellen.
Daher haben wir den Antrag eingereicht, welcher die dauerhafte Fortsetzung der Evaluierung vorsieht, um rechtzeitig bei einer Unterversorgung für Abhilfe zu sorgen. Ferner fordern wir eine kleinteilige Gebietsunterteilung mit einer Kennzeichnung, wo Parkraum entstanden ist, um eine Bewertung vornehmen zu können, ob auch eine bedarfsgerechte Einrichtung von Kfz-Stellplätzen über die Fläche erfolgt. Für eine Fortsetzung der Evaluierung spricht auch, dass die Kfz-Zulassungszahlen seit Ewigkeiten kontinuierlich um 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr steigen. Dass 20 Prozent weniger Parkraum bedeuten,
dass 1 078 Parkplätze weniger errichtet werden, das ist beträchtlich. – Vielen Dank, leider komme ich nicht zum Ende, weil die Zeit um ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal kurz auf ein paar Dinge eingehen, die hier gesagt worden sind.
Herr Hamann, ich bin immer gerührt über Ihre soziale Ader, die Sie dann mit einem Mal wiederentdecken, um regulative Verordnungen plötzlich wieder gutheißen zu wollen. Das finde ich schon überraschend. Offenbar hängt das immer ein bisschen von Ihrem Blickwinkel ab, ob Sie ein Regulativ gut finden oder nicht gut finden. Aber ich muss Ihnen klar sagen,
Aber eines muss man doch sagen: Ich hätte ja nicht gedacht, Herr Aukes, dass Sie das noch einmal toppen und einfach sagen, der Evaluationsbericht habe eine ideologische Färbung. Die Wohnungswirtschaft hat die Zahlen erhoben und es hat die Behörde die Zahlen erhoben. Die sind selbst übereingekommen, dass es große Variationen gibt in der Spanne der Stellplätze an verschiedenen Bauvorhaben. Es wäre mit einer Verordnung überhaupt nicht möglich gewesen, diese Flexibilität zu erreichen. Ich glaube, Sie machen sich da ein bisschen eine Pippi-Langstrumpf-Welt nach dem Motto, ich mache mir die Zahlen, wie sie mir gefallen oder wie sie mir nicht gefallen. Und wenn sie mir nicht gefallen, ignoriere ich sie einfach. So geht es nicht.
Also vielleicht – wo sitzt Herr Aukes? – schauen Sie sich einmal dieses Baukostengutachten an. Die Tiefgaragen schlagen mit 218 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu Buche, das sind fast 10 Prozent der durchschnittlichen Baukosten in Hamburg, und das ist eine gewaltige Summe. Wenn wir etwas für die Menschen tun wollen, damit sie ihre Mieten bezahlen können, dann müssen wir von solchen Sachen Abstand nehmen und können nicht noch fordern, zusätzliche Tiefgaragen zu bauen, um Kfz von der Oberfläche runterzukriegen. Das geht alles zulasten der Mieter oder auch der Baugemeinschaften. So geht es nicht.
Ich schlage vor, Sie gucken sich noch einmal die Zahlen an und nehmen sie ein bisschen ernster, und dann kommen Sie vielleicht auch zu richtigen Ergebnissen. Aber so ist das wirklich absolut absurd, was Sie dargestellt haben.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Wenn das nicht der Fall ist, können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir starten mit dem AfD-Antrag.
Wer möchte dem gern seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Das war als Kurzdebatte angemeldet und findet auch statt. Zwei Minuten Redezeit pro Rednerin oder Redner. Wer wünscht zunächst das Wort? – Herr Hackbusch, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben die Drucksache, die der Senat über den HSH-Verkauf fertiggemacht hat, in den Ausschuss bekommen. Wir werden sie dort ausführlich besprechen. Heute geht es um die Frage, welche Unterlagen wir zur Verfügung bekommen, um diese Fragestellung auch richtig behandeln zu können. Der Senat hat versprochen, dass wir dafür nicht nur die Verkaufsunterlagen bekommen, sondern uns auch über den Verlauf des Verkaufs, die verschiedenen Abwägungen und so weiter zu informieren. Ich war jetzt etwas unruhig geworden, weil wir im ersten Bescheid nur eine Liste über die Verkaufsliste bekommen haben, also die Verkaufsverträge. Das reicht natürlich nicht aus, um in der Lage zu sein, sich dieses anzugucken. Ich habe jetzt schon einmal im Hintergrund das Versprechen gehört und ich werde hoffentlich gleich offiziell hören, dass wir auch andere Unterlagen bekommen. Das ist das eine. Denn wir müssen natürlich die Abwägungen des Senats verstehen können, um diesen größten Finanzskandal Hamburgs genauer untersuchen zu können.
Aber wir haben auch noch eine zweite Aufgabe. Das ist, was der Senat in seiner Pressemitteilung gesagt hat, und zwar, dass diese Drucksache eine teure Schlussrechnung sei. Das heißt, dass wir nicht nur darüber abrechnen, ob der Verkauf sich lohnt oder nicht, sondern uns auch die Bilanz der letzten Jahre angucken können. Da sehe ich, dass der Senat diese Situation sehr verkürzt darstellt, indem er sagt, die CDU hätte damals alle Schuld gehabt und seitdem sei eigentlich alles gut gelaufen.
Der Senat sagt, dass von 2003 bis 2008 die Fehler gemacht worden sind und dementsprechend die Entwicklung weitergegangen ist.
Wir selbst aber stellen fest – das ist hier mehrfach deutlich gesagt worden –, dass die 1,3 Milliarden Euro, die dort dargestellt worden sind, immer noch nicht ausreichen und wir jetzt 10 Milliarden Euro bezahlen müssen. Wir wollen eine Einschätzung der Entwicklung dieser Minuszahlen bekommen und auch praktisch betrachten können.
Dafür brauchen wir die Gutachten, die in diesen Jahren dargestellt worden sind. Ohne diese kann keine Schlussrechnung stattfinden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion und die GRÜNEN haben ein hohes Interesse an maximaler Transparenz. Was Sie hier vorführen wollen, ist doch wieder, zu sagen, die seien nicht transparent. Wir sind es aber.
Wir sind es und wenn Sie die Punkte durchgehen, werden beim ersten Punkt die Gutachten zur Verfügung gestellt; den Kaufvertrag haben Sie schon. Beim dritten Punkt gibt es keine Nebenabreden. Beim vierten Punkt werden Gutachten zur Verfügung gestellt. Und dann kommt der Punkt, den Sie wahrscheinlich ja auch eingeplant haben, als Sie forderten, alle Bewertungsgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf zu bekommen. Da gibt es ein Gutachten von Ernst & Young – das wissen Sie auch genau –, das nur in der Sphäre von Bank und Erwerber ist und das wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen können. Deswegen kann man diesen Antrag leider nicht beschließen. Wenn Sie die beiden letzten Punkte streichen würden, könnten wir das mittragen. Dieses hier geht nicht, weil wir zwar alles, was rechtlich möglich ist und was irgendwie geht, haben wollen, um sauber und ordentlich beurteilen zu können und in den Ausschüssen diskutieren zu können, wie wir entscheiden. Aber wir können hier nicht Punkte, die rechtlich nicht möglich sind, versprechen. Dieses Gutachten geht eben nicht, weil weder die Bank noch der Erwerber zugestimmt haben, dass dieses herausgegeben wird.
Das Gleiche gilt für den separaten Verkauf der NPL Portfolios. Diese sind nicht in unserer Sphäre und die Unterlagen dazu können wir auch nicht zur Verfügung stellen. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen. Nichtsdestotrotz sind wir für die maximal mögliche Transparenz in diesem Verfahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die jetzt vom Senat vorgelegte Drucksache zum HSH-Nordbank-Verkauf macht, glaube ich, zwei Dinge deutlich. Zum einen: Es gibt auch nach dem Signing am 28. Februar 2018 noch sehr viele offene Punkte, die zu klären sind, und das wird auch noch einige Monate dauern.
Zum Zweiten: Ohne eine Einsichtnahme in das Vertragswerk, in Gutachten, in ergänzende Unterlagen kann eine Beurteilung dieser Transaktion und eine Bewertung dieser Drucksache nicht erfolgen. Wir haben das schon im letzten Ausschuss Öffentliche Unternehmen mit dem früheren Finanzsenator erörtert. Wir selbst haben uns als Fraktion unmittelbar nach Vorlage der Drucksache auch noch einmal schriftlich an den jetzigen Finanzsenator gewandt und ihm aufgeschrieben, welche Unterlagen wir gern hätten. Der Kaufvertrag liegt mit vielen Anlagen inzwischen vor. Uns ist auf unser Schreiben hin signalisiert worden, dass auch noch eine Nachlieferung kommt. Das warten wir erst einmal ab. Herr Hackbusch, ich bin da guten Mutes, dass weitere Unterlagen auf dem Weg sind und wir heute nicht formal ein Aktenvorlageersuchen beschließen müssen; notfalls können wir das übrigens immer noch als Minderheitenrecht auch im Ausschuss.
Des Weiteren wollte ich noch auf einen Punkt von Herrn Schreiber eingehen, weil das interessant ist, nämlich den NPL-Verkauf, der jetzt Part der Transaktion ist, wozu Sie sagen, das sei nicht in der Sphäre der Länder, sondern in der Sphäre der Bank und der künftigen Erwerber. Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Senat mit Beschluss ausdrücklich diesem Vertrag zugestimmt hat. Die Hauptversammlung der HSH Nordbank hat am 28. Februar 2018 mit den Stimmen der Anteilseigner, also auch mit den Stimmen der Bundesländer, diesem Vertrag zugestimmt. Insofern gehe ich sehr davon aus, und das steht auch auf unserer Liste, dass wir auch diesen Vertrag bekommen. Alles andere wäre eben nicht transparent, Herr Schreiber. – Vielen Dank.