Protocol of the Session on December 6, 2017

(Beifall bei der AfD)

(Jens Meyer)

Vielen Dank, Herr Ehlebracht. – Jetzt erhält das Wort Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der beiden Fraktionen SPD und GRÜNE ist aus Sicht der Stadt nur zu begrüßen. Er entspricht ja der langfristigen Strategie, städtebauliche Potenziale für den Wohnungsneubau insbesondere durch die Innenentwicklung zu heben. Natürlich bietet der Ausbau der Schnellbahnlinien auch die Chance, Nutzungsdichte und Entwicklungspotenziale im Umfeld neuer Haltestellen neu zu bestimmen.

Es ist schon erwähnt worden, dass bereits vor über 100 Jahren der damalige Oberbaudirektor Fritz Schumacher seinen sogenannten Federplan für den Stadtorganismus Hamburg entwickelt hat. Danach sollte sich das Wachstum Hamburgs entlang der radial ins Umland ausstrahlenden Siedlungsachsen und damit an Magistralen und an Schienenwegen orientieren. Der Federplan ist bis heute als das Hamburger Achsenkonzept – und das inkludiert auch die Grünachsen – bekannt und über die Grenzen der Stadt hinaus akzeptiert.

Im Flächennutzungsplan der Stadt und in allen folgenden Hamburger Stadtentwicklungskonzepten tauchen genau diese Siedlungsachsen als Räume der Konzentration von Wohnen und Gewerbe auf, natürlich auch als Zentren der Versorgung. In der Nähe der Bahntrassen und der Hauptausfallstraßen leben – auch das muss man sich vielleicht noch einmal vor Augen führen – immer noch die meisten Hamburgerinnen und Hamburger.

Im Sinne dieser Tradition der Stadtentwicklung sind sowohl die Umstellungen der AKN auf SBahn-Standard und der lange überfällige Bau der S4 von Hamburg zumindest bis Bad Oldesloe zu begrüßen. Viele Menschen werden damit erstmals einen S-Bahn-Anschluss erhalten und werden sich für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs anstelle des Pkw entscheiden können. Im Hamburger Nordwesten, also in Eidelstedt und Schnelsen, aber auch in den Nachbargemeinden des Kreises Pinneberg werden die Züge erstmals regelhaft bis zum Hamburger Hauptbahnhof fahren. Viele Nachbargemeinden werden besser an Hamburg angeschlossen sein. Und auch Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel in Wandsbek, werden zu Verbesserungen der Wohnqualitäten führen können.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Von entscheidender Bedeutung ist aber, was im Umfeld dieser Haltestellen geschieht, wie sich dank des S-Bahn-Ausbaus Standorte in der Stadt verändern und Entwicklungspotenziale gehoben werden können, auch für Wohnen und Gewerbe beiderseits der Trassen, und natürlich auch für öf

fentliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.

Die Entwicklungspotenziale entlang der beiden Schnellbahnlinien zu identifizieren, werden wir grenzübergreifend angehen, wie das für den Raum der S21 in Eimsbüttel bis hinauf nach HenstedtUlzburg und Kaltenkirchen bereits geschehen ist. Seit drei Jahren wurden dort für die Kommunen Bönningstedt, Ellerau, Quickborn und HenstedtUlzburg und natürlich Hamburg die Wohnungsbaupotenziale beiderseits der Landesgrenze ermittelt, und Planungen können dann darauf aufbauen.

Ein Entwicklungsgutachten, finanziert aus den Mitteln der Metropolregion, mit Steckbriefen für einzelne regionale Entwicklungsräume oder Entwicklungsvorstellungen, wird in Kürze vorliegen, und dann ist es möglich, auf diesen aufbauend auch zu einer konkreten Ausplanung zu kommen.

Ich würde gern die schon eben angesprochene S4 an dieser Stelle noch einmal ansprechen. Wir haben darüber hier in der Bürgerschaft im Plenum, aber auch Sie in dem gemeinsamen Ausschuss mit Schleswig-Holstein das eine oder andere Mal geredet. Wir sind im Hinblick auf die S4 noch nicht so konkret und so weit wie im Bereich der S21; das ist richtig. Selbstverständlich hat aber auch der Bezirk Wandsbek schon seine Potenziale ermittelt, und wir werden in die Gespräche mit der Landesplanung und auch den Gemeinden in SchleswigHolstein dazu eintreten können.

Was aber eine Voraussetzung für die Entwicklung dieser langfristigen Flächenpotenziale ist, das wissen Sie genauso wie der Senat: Das ist nämlich die Finanzierung, die wir für die S4 brauchen. Deswegen möchte ich – auch ausdrücklich noch einmal in Richtung CDU – Sie ansprechen und das bekräftigen, was wir hier mehrfach erörtert und auch beschlossen haben. Wir brauchen wirklich die gemeinsamen Anstrengungen aller Fraktionen im Haus, und nicht nur hier, sondern auch auf Bundesebene. Wir brauchen die gemeinsamen Anstrengungen beider Länder und beider Landesparlamente in Hamburg und Schleswig-Holstein für eine Realisierung der S4. Deswegen möchte ich Sie dafür im Namen des Senats noch einmal ausdrücklich um Unterstützung bitten. Wir werden gern zu dem Stand, den wir dann haben, Mitte des Jahres 2019 berichten. Ich bin froh darüber, wenn wir Ihnen dann die Ergebnisse schon mitteilen können und wir zu einer weiteren Diskussion kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Senatorin Stapelfeldt. – Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, und ich sehe keine, dann kommen wir zu den Abstimmungen.

Wer möchte nun zunächst die Drucksachen 21/ 11069 und 21/11210 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wer nun die Drucksache 21/11208 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen dann in der Sache ab und beginnen mit dem Antrag der FDP aus Drucksache 21/11210.

Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir stimmen dann über den Antrag der AfD-Fraktion aus Drucksache 21/11208 ab.

Wer möchte sich dem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Schließlich stimmen wir über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/11069 ab.

Wer möchte diesen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt dahin, wo ich eben schon sein wollte, nämlich zu Punkt 14 und 16, Drucksache 21/11020, Senatsantrag: Evaluation des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes und Drucksache 21/10977, Senatsmitteilung: Tätigkeitsbericht des Landes-Seniorenbeirats April 2015 bis März 2017.

[Senatsantrag: Evaluation des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes – Drs 21/11020 –]

[Senatsmitteilung: Tätigkeitsbericht des Landes-Seniorenbeirats April 2015 bis März 2017 – Drs 21/10977 –]

Beide Drucksachen möchten die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP an den Gesundheitsausschuss überweisen. Zur Drucksache 21/ 10977 schließt sich auch die CDU dem Überweisungsbegehren an.

Wer wünscht nun das Wort? – Herr Lein von der SPD-Fraktion, Sie haben es.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Seniorenmitwirkung in unserer Stadt wächst seit Jahrzehnten und ist seit dem Seniorenmitwirkungsgesetz von 2012 zu einem Erfolgsmodell geworden. In sieben Hamburger Bezirken sind Seniorenvertretungen tätig, die vor Ort von benannten Delegierten gewählt werden. Sie haben festgeschriebene Mitwirkungsrechte in der Bezirkspolitik, haben ein Büro, haben Sprechstunden, machen Öffentlichkeitsarbeit. Die bezirklichen Seniorendelegiertenversammlungen sind keine einmaligen Zusammenkünfte zur Wahl der Seniorenbeiräte, sondern tagen mehrfach im Jahr. Sie binden auf diese Weise über 500 Seniorinnen und Senioren in aktive und verbindliche politische und gesellschaftliche Gestaltungsaufgaben ein. Diese ehrenamtliche Aufgabe gilt es anerkennend und dankbar zu würdigen.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Birgit Stöver und André Trepoll, beide CDU)

Im Landes-Seniorenbeirat, der Spitze der Seniorenvertretungen unserer Stadt, wirken die bezirklichen Seniorenbeiräte zusammen. Ansprechpartner des LSB sind nicht nur die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, sondern auch wir Fraktionen in der Bürgerschaft. Mit dem Demografiekonzept 2030 sind auch die Belange älterer Menschen als Querschnittsaufgabe für alle Behörden festgeschrieben. An dieser Stelle soll den ehrenamtlichen und hoch aktiven Mitgliedern des Landes-Seniorenbeirats für ihre Politikberatung und Mitwirkung in der Gestaltung unserer großstädtischen Lebensbezüge gedankt werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich möchte hier betonen, dass es dem Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz zu verdanken ist, dass dieser Bericht nun regelmäßig in Bürgerschaft und Fachausschüssen beraten werden kann, sodass wir mit dem LSB auch eine unmittelbare parlamentarische Kommunikation haben.

Mit der Beauftragung des nexus Instituts für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung ist die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation nachgekommen. In sorgfältiger und transparenter Recherche haben die nexus-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit der Seniorenvertretungen durchleuchtet, haben Vergleiche zu anderen Bundesländern hergestellt, ihre Befunde vorgenommen, kritisch gewürdigt und Empfehlungen ausgesprochen. Auch wir Fraktionen in der Bürgerschaft waren zu bewertenden Gesprächen eingeladen, und immerhin haben drei Fraktionen dieses Hauses das Angebot auch angenommen.

Im Oktober wurde der Evaluationsbericht zusammen mit den geplanten Folgerungen seitens der Behörde dem Landes-Seniorenbeirat vorgestellt und erörtert, wie auch in der Drucksache darge

(Vizepräsidentin Christiane Schneider)

stellt. Fazit: Es läuft gut bei uns. Dies kann man ohne Selbstgefälligkeit festhalten.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Im Vergleich zu anderen Bundesländern können Struktur und Tätigkeit der Hamburger Seniorenvertretungen sich sehen lassen, so stellt es jedenfalls das Institut nexus fest. Aber es kann noch besser werden, wie die Anregungen des nexus Instituts zeigen. Dessen Vorschläge haben Behörde und Senat aufgenommen und uns neben einer Bewertung des Gutachtens und seinen Empfehlungen auch gleich einen Vorschlag für die Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes vorgelegt.

Da wir diese Drucksachen an den Gesundheitsausschuss überweisen und auch in diesem Jahr noch sorgfältig erörtern werden, erspare ich mir jetzt eine detaillierte Darstellung und Bewertung der Senatsvorlage aus Sicht meiner Fraktion.

(Dennis Thering CDU: Dann hätten Sie sich die Debatte hier auch schenken können!)

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Lein. – Frau Stöver von der CDU-Fraktion, Sie erhalten jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, meine lieben Kollegen! Wir sprechen heute über die Evaluation des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes und zusätzlich haben wir den Tätigkeitsbericht des Landes-Seniorenbeirats vorliegen. Vorweg: Die CDU wird selbstverständlich der Überweisung an den Gesundheitsausschuss zustimmen, und auch aufgrund dessen werde ich mich heute kurzfassen.

Ziel der Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist es, dessen Wirkung und Akzeptanz zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Der Bericht zeigt deutlich, dass sich die Skepsis der CDU gegenüber der 20er-Liste rückblickend mehr als bewahrheitet hat, aber ich will das jetzt nicht weiter ausweiten; wir sprechen ja im Gesundheitsausschuss intensiv darüber.

Nun zum Bericht des Landes-Seniorenbeirats. Da lassen Sie mich auch nur ein Beispiel herausgreifen. Wir teilen die Auffassung des Landes-Seniorenbeirats, der zufolge die Wohn-Pflege-Aufsichten nicht zentralisiert werden dürfen, zu 100 Prozent. Die Bedeutung einer kompetenten und menschlichen Pflege wird in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger. Um diese in Hamburg zu wahren und zu kontrollieren, wurde konsequenterweise die Wohn-Pflege-Aufsicht in den Bezirken eingerichtet. Sie berät pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambu

lanten Diensten, also Pflegediensten und Dienste der Behindertenhilfe.

Die Wohn-Pflege-Aufsichten in den einzelnen Bezirken leisten eine hervorragende Arbeit. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten in den Pflegeeinrichtungen vertraut und sie bedienen absolute Bürgernähe. Dieser wesentliche Baustein der Mitwirkung unserer Senioren in unserer Stadt trägt das mit und man bricht ihn nicht einfach so heraus. Die Wohn-Pflege-Aufsichten sind derzeit in den Bezirken vor Ort hervorragend vernetzt. Eine Zentralisierung, wie von Rot-Grün geplant, würde dieses Netzwerk unnötig zerschlagen und die schnelle Entdeckung und Meldung von Missständen behindern.

Es ist empörend, wie der Senat die Bürgerschaft, die Bezirksversammlungen und die Seniorenbeiräte und auch die Öffentlichkeit lange Zeit über seine Zentralisierungspläne an der Nase herumgeführt und eine Mitwirkung nahezu nicht zugelassen hat. Auch auf wiederholtes Nachfragen seitens der CDU hatte sich die fachlich zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unter Führung von Frau Prüfer-Storcks geweigert, das Gutachten zu dieser Thematik zu veröffentlichen. Allerdings hat die Geheimniskrämerei und die gezielte Desinformationskampagne der Behörde dann endlich Ende September auf unseren Druck hin ein Ende gehabt. Die Gesundheitsbehörde muss nun mit dem Wissen des Gutachtens und mit dem Wissen, dass die bezirklichen Gremien und die Seniorenbeiräte Sturm gegen das rot-grüne Zentralisierungsdiktat laufen