Protocol of the Session on September 27, 2017

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Das Hamburger Schulschwimmkonzept endlich bedarfsgerecht überarbeiten – Drs 21/10375 –]

(Jens Meyer)

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Boeddinghaus von der Fraktion DIE LINKE, Sie bekommen es.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir können einen Konsens darüber finden, dass nicht alle Schulkinder in der Schule den Flickflack lernen müssen, aber ich hoffe, wir sind uns einig darüber, dass möglichst alle Kinder Schwimmen lernen müssen an der Schule.

(Beifall bei der LINKEN und bei Birgit Stöver CDU)

Leider ist dieses Ziel des Senats, das er sich selbst gesteckt hat mit seinem Schwimmkonzept, mitnichten erreicht. Vor gut zehn Jahren wurde das Schwimmkonzept umgestellt. Der wichtigste Grund, warum es dann schwieriger geworden ist mit dem Schwimmenlernen, liegt aus unserer Sicht und auch aus der Sicht vieler Sportlehrerinnenund Sportlehrervertreter darin, dass die Verantwortung des Schwimmunterrichtes von den Sportlehrerinnen und Sportlehrern weggenommen und in die Hand der Bäderland-Bademeisterinnen und -Bademeister gelegt wurde. Ich will damit überhaupt keine Kompetenz anzweifeln, dass auch Bademeisterinnen und Bademeister gut Kindern Schwimmen beibringen können. Das tun sie jeden Tag in vielen Schwimmkursen. Aber der Punkt ist, dass das Vertrauensverhältnis, das viele Kinder zu ihren Sportlehrerinnen und Sportlehrern haben, beim Schwimmenlernen sehr wichtig ist und es eine große Schwierigkeit darstellt, wenn sie ins Schwimmbad kommen und unter Anleitung von relativ unvertrauten Menschen mit dem Element Wasser umgehen müssen. Das ist für manche Kinder eine echte Herausforderung. Deswegen ist unsere Kernforderung des Antrags, dass diese Verantwortung wieder die Sportlehrerinnen und Sportlehrer der Schulen übernehmen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn ich das noch einmal kurz mit ein paar Zahlen unterlegen darf: Zielzahl des neuen Schwimmkonzepts war, 95 Prozent der Kinder sollen das Seepferdchen erlangen, 70 Prozent das Schwimmabzeichen in Bronze. Dazu kann man erwähnen, dass vor der Umstellung – 2005/2006 war das letzte Schuljahr, in dem die Sportlehrerinnen und Sportlehrer die Verantwortung hatten – das Bronzeabzeichen sogar noch von 82,7 Prozent der Kinder erreicht wurde. Jetzt haben wir leider nur noch 50 Prozent aller Kinder, die sicher schwimmen können, und nur 82 Prozent schaffen das Seepferdchen. Dabei muss man wissen, dass das Seepferdchen im Grunde nur ein Ausweis darüber ist, dass die Kinder sich mit dem Element Wasser vertraut gemacht haben, sie aber mitnichten sicher schwimmen können.

Sehr erschreckt hat uns – wir haben viele Anfragen zu dem Thema gestellt –, dass auch bei diesem Thema die soziale Spaltung eklatant ist. Wir können feststellen, dass in Gebieten mit einem Sozialindex 1, also bei Schulen in schwieriger Lage, nur jedes fünfte Kind Schwimmen lernt, und in Gebieten mit einem Sozialindex 6 können 80 Prozent der Kinder schwimmen. Deswegen ist unsere zweite Forderung, dass die Zeit wieder verlängert werden muss. Im Moment ist es im Schwimmlernkonzept so, dass man im dritten und vierten Schuljahr jeweils ein halbes Schuljahr Unterricht gibt. Wir sagen: Die dritte und vierte Klasse braucht ein ganzes Schuljahr. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, oder, wenn Sie das heute nicht können, ihn wenigstens an den Schulausschuss überweisen, damit wir dort die einzelnen Punkte noch einmal durchgehen können.

Wir haben darüber hinaus natürlich die Erwartung, dass die Inklusion eine größere Rolle spielt. Die hat im Moment überhaupt gar keine Qualifikation im Schwimmlernunterricht.

Wir haben auch einmal nachgefragt, was der Senat eigentlich noch für Unterstützungskonzepte hat. Er hat zum Beispiel ein Schwimmförderprogramm für Kinder, die Schwierigkeiten haben mit dem Element Wasser. Aber wir haben festgestellt, dass von 600 Kindern nur ein Prozent überhaupt das Schwimmen dadurch gelernt hat.

Dann hat der Senat noch ein Gutscheinsystem für Kinder zur Verfügung gestellt, die in der Zeit nicht das Schwimmen lernen konnten. Von knapp 2 400 beantragten Gutscheinen wurden nur 400 eingelöst. Das heißt, auch Eltern müssen aktiv werden, auch die Schulen müssen das finanziell selbst übernehmen. Das sind aus unserer Sicht im Grunde alles stümperhafte Maßnahmen, die nicht zu dem Ergebnis führen, dass Kinder sicher Schwimmen lernen. Ich muss Sie nicht daran erinnern, dass Hamburg eine Stadt am Wasser ist und dass es wirklich existenziell wichtig ist, dass alle unsere Kinder Schwimmen lernen.

Deswegen sagen wir noch einmal kurz: Bronze muss Standard werden, nicht das Seepferdchen, denn die Kinder müssen sicher schwimmen können. Die Schwimmunterrichtseinheiten müssen verlängert werden. Die Verantwortung muss wieder in die schulische Hand kommen. Die Inklusion muss beim Schwimmunterricht besser ausgeübt werden und vieles mehr. Meine Zeit ist abgelaufen, vielleicht gibt es noch eine zweite Runde. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Jürgens von der SPD-Fraktion bekommt nun das Wort.

(Vizepräsidentin Antje Möller)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN umfasst 13 Forderungen, die fast mit dem Antrag 21/6169 von vor genau einem Jahr übereinstimmen. Deshalb nehme ich jetzt nur zu einigen Punkten Stellung.

Mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 ist eine beträchtliche Verbesserung erzielt worden. Am Ende dieser Grundschulzeit haben 87 Prozent das Seepferdchen und 64 Prozent Bronze und besser erreicht. Eine Rückführung in die schulische Zuständigkeit, wie Sie es fordern, ist weder geplant noch empfehlenswert. Eine Ausweitung der Schwimmzeiten, wie von Ihnen gefordert, ist nicht möglich. Die Schulen nutzen sämtliche zur Verfügung stehenden Zeiten gemäß dem Schulschwimmvertrag aus dem Jahre 2014. Eine intensive Förderung von schwimmschwachen Schülerinnen und Schülern findet bereits durch das Programm "Wasser entdecken" statt.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Das ist ja auch nicht umgesetzt!)

Dieses Förderprogramm findet am Nachmittag auf freiwilliger Basis statt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme daran ist schulrechtlich nicht möglich.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Der verpflichtende Schwimmunterricht wird inklusiv erteilt; das bedeutet, in besonderen Fällen werden Schulbegleitungen eingesetzt. Die Inklusion genießt einen hohen Stellenwert im Schwimmunterricht und im Fortbildungskonzept der Schulbehörde. Die Bewertung durch die Fraktion DIE LINKE ist rein spekulativ. Ab diesem Schuljahr erhalten alle Grundschulen für die Schulschwimmbegleitung in der ersten Phase einen Erzieherstellenanteil in Höhe von zwei Stunden pro Schwimmeinheit. Die Schulen haben die Möglichkeit, diese Mittel im Rahmen der bestehenden Verfahren in Sachmittel oder Personalmittel umzuwandeln, zum Beispiel für den Einsatz von Ehrenamtlichen oder die Umwandlung in WAZ, um Lehrkräfte zu entsenden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das Förderschwimmprogramm wurde zum Schuljahr 2017/2018, also in diesem Schuljahr, überarbeitet. Das neue Verfahren erlaubt unter anderem, den Förderbedarf von schwimmschwachen Schülerinnen und Schülern genau festzustellen – leichter, schwerer Förderbedarf –, um somit eine verbesserte Binnendifferenzierung vorzunehmen. In Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen erfolgt kein verpflichtender Schwimmunterricht. Diese besonderen Klassen sind Übergangsmaßnahmen, in denen die Kinder durch intensive sprachliche Förderung auf die Teilnahme am Regelsystem vorbereitet werden. Die schnellstmögliche Erlernung der deutschen Sprache genießt in den Basis- und IV-Klassen allerhöchste Priorität. Im Schuljahr 2016/2017 wurden Anträge auf zu

sätzliche Schwimmzeiten ausschließlich aus Kapazitätsgründen in bestimmten Bädern abgelehnt.

Zur Ausbildung ist zu sagen, dass Lehramtsstudierende bereits bei der Bewerbung an der Universität Hamburg für das Fach Sport im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens Silber sein müssen. Für alle Lehramtsstudiengänge ist im dritten Semester das Seminar Fachausbildung Schwimmen vorgesehen.

Sie sehen also, Hamburg ist auf dem richtigen Weg, seiner Lage am Wasser gerecht zu werden. Wir lehnen Ihren Antrag und auch die Überweisung ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Nun bekommt Frau Stöver von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gleich vorweg sagen, dass ich grundsätzlich große Sympathien dafür habe, das Erlernen des Schwimmens zu fördern oder die Schwimmfähigkeit in Hamburg zu steigern. Ich selbst bin in der Schwimmszene durchaus bekannt und bin Leistungsschwimmerin gewesen. Ich habe aber auch darauf geachtet, dass meine Kinder frühzeitig Spaß am Wasser hatten – das ist, glaube ich, eine Grundvoraussetzung – und das Schwimmen erlernten. Wie Frau Boeddinghaus bereits sagte, kommt der größte Teil der Nichtschwimmer unter den Hamburger Kindern aus sozial schwachen Familien. Frau Boeddinghaus, wir sind einer Meinung, dass die Maßnahmen des Senats nicht ausreichend, sondern eher mangelhaft sind. Frau Jürgens hat erzählt, was der Senat alles tut und probiert, und trotzdem sind die Umsetzungen mangelhaft gewesen. Wir haben das Konzept für das Schulschwimmen aus der vergangenen Legislatur mitgetragen, müssen aber tatsächlich feststellen, dass es an der Umsetzung immer noch gewaltig hapert. In Hamburg muss mehr getan werden, um zu erreichen, dass auch sozial schwache Familien ein Faible für Wasser haben und die Notwendigkeit einsehen, dass ihre Kinder Schwimmen lernen. Die Angebote müssen nicht nur das Schulangebot umfassen, sondern es müssen niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, der Zugang zu wohnortnahen Schwimmmöglichkeiten und auch der finanzielle Aspekt müssen gegeben sein. Es müssen kostengünstige Schwimmangebote geschaffen werden. Spaßschwimmen oder Schwimmkurs, beides ist für Kinder ebenso wichtig. Spaß am Wasser ist wichtig und gut, aber auch die Schwimmkurse müssen unter dem finanziellen Aspekt gegeben sein, also es muss, wie gesagt, einen einfachen Zugang zu Schwimmkursen geben. Es darf nicht ellenlange Wartelisten für Nichtschwimmerkurse geben. Daran hapert es in Hamburg. Wir haben zu wenige Angebote an Schwimmhallen, und wir ha

ben vor allem zu wenige Angebote an zugänglichen Schwimmkursen für Nichtschwimmer.

Ich erinnere nur an den Sommer 2016. Entgegen einem einstimmigen Beschluss zu sozialverträglichen Sommerpausen in den städtischen Bädern hat der Senat an dieser Stelle versagt, denn einzelne städtische Bäder, zum Beispiel das Bad MidSommerland in Harburg, waren von dieser Vergünstigung ausgenommen. Was waren die Gründe? Systemtechnische Gründe, teilte mir der Senat auf meine Anfrage hin mit. Allein aus systemtechnischen Gründen gibt es in einem städtischen Bad keine Vergünstigung für Schülerinnen und Schüler. Das ist blanker Hohn gewesen für alle Abgeordneten, die diesen Beschluss gefasst hatten, und auch blanker Hohn für die Schülerinnen und Schüler, die doch von dieser Vergünstigung profitieren sollten.

(Beifall bei der CDU und bei Daniel Oetzel FDP)

Nun zum Antrag. Frau Boeddinghaus hat die Zahlen derer genannt, die nicht sicher oder überhaupt nicht schwimmen können. Diese Zahlen sprechen für sich, aber wir sehen nicht, dass das Konzept gescheitert ist. Es hapert definitiv, wie ich bereits sagte, an der Umsetzung; das stellt übrigens DIE LINKE in ihrem Antrag auch fest. Wir brauchen eine Evaluation des Schwimmkonzepts, weil sich statistisch Dinge geändert haben. Der Schulunterricht ist von der dritten und vierten Klasse auf die fünfte Klasse übergegangen und wieder zurück zur dritten und vierten Klasse. Das heißt, die Zahlen der letzten Jahre sind mit Vorsicht zu genießen.

Einer Überweisung an den Ausschuss würden wir zustimmen, ansonsten müssen wir Ihren Antrag ablehnen, weil wir zu viele Punkte nicht mittragen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. von Berg von der GRÜNEN Fraktion bekommt nun das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass auch wir den Antrag und auch seine Überweisung ablehnen. Das liegt zum einen daran, dass sich viele Forderungen aus dem Antrag bereits erledigt haben, zum anderen aber auch daran, weil wir bei der politischen Beurteilung in der Sache anderer Auffassung sind.

Welche Forderungen sind bereits erledigt? Die Schwimmfähigkeit ist bereits hinreichend dokumentiert und für alle transparent. Der Schwimmunterricht ist explizit inklusiv gestaltet; es ist nie ein Kind ausgeschlossen worden. Die Begleitung zum Schulschwimmen ist gesichert; es sind genug Ressourcen durch Erzieherinnen und Erzieher, Honorarkräfte oder Eltern bereitgestellt. Die Förderung

ängstlicher Kinder, eine tatsächlich wichtige Forderung, wird bereits umgesetzt. Auch die Fachausbildung Schwimmen ist bei den Lehrkräften in Hamburg gesichert. All diese Forderungen haben sich bereits erledigt.

In der Sache haben wir eine unterschiedliche Einschätzung. Das neue Schulschwimmkonzept geht bis zur vierten Klasse; früher ging es bis zur sechsten Klasse. Wir haben uns dazu entschieden, weil wir wollen, dass sich möglichst viele Kinder möglichst schnell sicher im Wasser bewegen können. Ich finde, das ist ein richtiges Ziel gewesen, und die Zahlen bestätigen, dass wir daran mit hohem Erfolg arbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

An dieser Quote – wir reden von Viertklässlerinnen und Viertklässlern – sehen wir auch, dass Bäderland Hamburg es richtig macht und wir keine Umsteuerung in Richtung Sportlehrerinnen und Sportlehrer brauchen; das sehen wir als nicht zielführend an. Auch die Forderung nach Schwimmen statt Sprache bei den Internationalen Vorbereitungsklassen sehen wir als nicht zielführend an. Das Allerwichtigste ist, dass sich Kinder und Jugendliche in der Sprache sicher bewegen können. Das Schwimmen steht für uns an zweiter Stelle. Was nützt es, wenn ein Kind Schwimmunterricht erhält, die Anweisungen aber nicht verstehen kann, weil derjenige, der ihm diese erteilt, nicht seine Herkunftssprache spricht? Wir haben unser Ziel eindeutig auf Sprache lernen gerichtet und nicht auf Schwimmen lernen.

Wenn die Wasserzeiten ausgeweitet werden sollen, wie DIE LINKE es fordert, bliebe weniger Zeit für den restlichen Sport. Ich persönlich finde, dass auch der restliche Sport einen hohen Stellenwert hat; das belegen die Bewegungszeiten, die ohnehin viel zu kurz kommen. Daher finde ich die Entscheidung richtig, die jetzigen Wasserzeiten beizubehalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Last, but not least lese ich in dem Antrag der LINKEN sehr viel von Pflicht: Das ist Pflicht, und das ist Pflicht, und der Staat muss über alles seine Hände halten. Das heißt, die Kinder können irgendwann nicht mehr freiwillig entscheiden, was sie machen wollen. Wir setzen aber auf Freiwilligkeit. Natürlich gibt es die Pflicht, am Schulschwimmunterricht teilzunehmen, aber die Gutscheininanspruchnahme ist freiwillig, die Förderung ist freiwillig; überall sind Angebote vorhanden. Jedes Kind kann sicher Schwimmen lernen, es kann auch Bronze erreichen, wenn es das möchte. Wir wollen aber kein Kind zu seinem Glück zwingen. Das ist unser unterschiedlicher Anspruch; DIE LINKE sieht das ein bisschen anders. Ich halte unseren Anspruch für richtig, finde das Konzept überzeugend und bin mir sicher, dass bald noch mehr Kinder si

(Birgit Stöver)

cher Schwimmen lernen können, weil ständig Änderungen vorgenommen werden. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Oetzel von der FDP-Fraktion bekommt nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, dass der Antrag in der Sache oder in der Problembeschreibung insgesamt relativ unkontrovers gesehen wird. Zumindest was die Problembeschreibung betrifft, hat DIE LINKE auf jeden Fall recht; sie hatte auch schon letztes Jahr recht, als sie einen ähnlichen Antrag eingebracht hat. Insofern kann ich Frau Jürgens' Forderung nach einem neuen Antrag, der die Probleme richtig beschreibt, nicht nachvollziehen. Die Problembeschreibung im Antrag der LINKEN ist meiner Meinung nach, das hört DIE LINKE selten von mir, recht konsequent.