Wir haben für sechs Grundstücke die Zuständigkeit an uns gezogen und werden in Kürze dort Veränderungssperren beschließen. Danach kann auf diesen Grundstücken nur noch Gemeinbedarf der Altenpflege zugrunde gelegt und nur Altenpflege betrieben werden. Bei weiteren sieben Grundstücken war das nicht notwendig, weil das Baurecht es dort schon vorsah. Dazu zählt übrigens das Grundstück, für das Herr Burkart, der jetzige Besitzer, so schöne Pläne für weitere Nutzungen entwickelt hat. Diese Fläche in Wilhelmsburg, die noch Platz hätte für andere Einrichtungen, ist bereits seit 1964 mit dem Gemeinbedarf Altenpflege belegt.
Vielen Dank, Frau Senatorin. Es gab meines Wissens in den letzten zwölf Monaten weitere Übernahmen von Hamburger Alten- und Pflegeheimen durch Finanzinvestoren beziehungsweise durch Investoren aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft. Welche Maßnahmen haben Sie daraufhin als Senatorin eingeleitet und welche Maßnahmen hat der Senat daraufhin beschlossen?
Sie wissen, dass PFLEGEN & WOHNEN eine besondere Bedeutung in dieser Stadt hat. Es ist der größte Anbieter von Pflege, es ist ein sehr traditionsreicher Anbieter von Pflege, und es ist ein Anbieter, der noch vertragliche Beziehungen zur Stadt hat. Es handelt sich hier um einen Hedgefonds
Ich glaube, dass die etwas gereizte Reaktion der derzeitigen Eigentümer gezeigt hat, dass der Senat mit der Veränderungssperre ein sehr wirkungsvolles Instrument ergriffen hat.
(unterbrechend) : Frau Senatorin, würden Sie erneut eine Zwischenfrage, diesmal des Kollegen Celik, zulassen?
Nein, jetzt würde ich gern zum Ende kommen, Herr Celik. – Wir wollen, dass die Menschen gut gepflegt werden, und dazu gehört, dass wir sicherstellen, dass zuallererst einmal genug Pflegende da sind. Ich verweise noch einmal darauf, dass wir seit der Einführung der Ausbildungsumlage vor einigen Jahren die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege um 42 Prozent erhöht haben, mit weiter zunehmender Tendenz. Das ist eine sehr wichtige Grundlage für gute Pflege.
Wir sorgen dafür, dass ausreichend Personal bezahlt wird durch die Kostenträger, zu denen auch die Stadt gehört. Wir haben in Hamburg als erstes Bundesland die neuen Möglichkeiten der Pflegereform genutzt, haben einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der 540 zusätzliche Pflegerinnen und Pfleger in den stationären Einrichtungen zum Inhalt hat, die auch bezahlt werden. Wir haben klare Personalvorgaben für die Pflege, nämlich eine Fachkraftquote von 50 Prozent, und darüber hinaus Vorgaben für Assistenzkräfte. Die CDU wollte das damals senken auf unter 50 Prozent.
Das haben wir nicht umgesetzt. Wir sorgen dafür, dass Tariflöhne refinanziert werden bei den Vergütungsverhandlungen, und selbstverständlich würde der Senat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages wohlwollend prüfen. Wir prüfen die Wohn- und Pflegequalität in den Einrichtungen. Wir werden die Wohn-Pflege-Aufsicht schlagkräftiger aufstellen, und Sie können sicher sein, dass sie immer noch tief in den Bezirken verwurzelt sein wird. Wir sind das einzige Bundesland, das zur Kontrolle der Qualität in den Einrichtungen eine Angehörigenbefragung durchführt, denn die Angehörigen sind in der Regel die Ersten, die merken, wenn etwas nicht stimmt in den Einrichtungen.
Wir sorgen also für moderne und gute Pflege in Hamburg. Wir werden auch auf die Einrichtungen von PFLEGEN & WOHNEN weiter ein Auge haben und uns darum kümmern, dass erstens die Men
Ich habe den Redebeiträgen nicht entnehmen können, was jetzt genau gegen die Rekommunalisierung spricht.
Sie sagen zwar, das müsse nicht sein, aber Sie sagen nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wenn Sie von 500 Millionen Euro reden, sind das Fake News. Das stimmt nicht. 500 Millionen Euro ist das Gesamtangebot, das gilt also für alle Einrichtungen von Vitanas. Es spricht rechtlich nichts dagegen, dass man PFLEGEN & WOHNEN dort herauslöst und für dieses Unternehmen als eigenständige Gesellschaft ein Kaufangebot macht. Damit hätte man auch sichergestellt, dass die Arbeitsplätze und der Haustarifvertrag erhalten bleiben.
Ihrem Antrag kann ich nicht entnehmen, wie Sie zum Beispiel den Erhalt des Haustarifvertrags sicherstellen möchten, weil Sie in ihm nur Appelle haben. Sie sprechen die Allgemeinverbindlichkeit an – es steht ja auch in Ihrem Antrag –, aber sie wird nur in Kraft treten, wenn alle Tarifvertragsparteien dem zustimmen. Warum ist das denn in der Vergangenheit nicht erfolgt? Warum gibt es bis heute keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung? Darauf haben Sie keine Antworten.
Was die Qualität der Pflege angeht, muss ich Frau Stöver recht geben. Was die Fachaufsicht angeht, haben wir zurzeit keine gute Aufsicht, weil die Regelbegehungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht erfolgen. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen, den Standort HOLSTENHOF. Ich habe mit einer Großen Anfrage abgefragt, wie oft dort die Kontrollen erfolgen. Zwischen 2012 und 2015 ist nicht eine Regelkontrolle durchgeführt worden an diesem Standort. Wie wollen Sie mit so einer katastrophalen Fachaufsicht sicherstellen, dass eine gute Pflege sichergestellt wird? Das ist mir wirklich rätselhaft. – Vielen Dank.
Ich will nur kurz ergänzen. Herr Celik, wir können natürlich gern – und das tun wir auch öfters im Gesundheitsausschuss – über die Situation der Pflege sprechen.
Wenn Sie hier Fakten in die Welt setzen, etwa dass die Anzahl der Regelprüfungen so niedrig sei, die Behörde ihre Fachaufsicht nicht wahrnehme und die Heime nicht ausreichend kontrolliert würden, dann ist das einfach falsch.
Sie wissen – es gibt eine Anfrage dazu –, dass die Anzahl der Anlassprüfungen, bei denen genauso geprüft wird wie bei einer Regelprüfung, um das Doppelte – ich habe die Zahl nicht im Kopf, aber auf jeden Fall erheblich – gestiegen ist. Das gehört zur Wahrheit dazu; das sollten Sie an dieser Stelle vielleicht auch sagen. Die Fachaufsicht wird ausgeübt. Die Heime werden kontrolliert, mit den dazugehörigen Prüfungen. Das ist auch gut so, weil wir natürlich die Aufsicht haben müssen.
Ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut in unserer Anfrage. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 hat es keine Regelprüfung gegeben.
Das ist gegen das Gesetz, gegen das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz. Und – ich habe auch das nachgeschaut – die anlassbezogene Prüfung hat nur einmal in diesem Zeitraum stattgefunden hat. Einmal.