Und dann habe ich – das steht jetzt nicht in der Antragsbegründung – einmal geprüft, wo man noch verpflichtend ein Ticket bekommt. Das ist beispielsweise beim Semesterticket der Fall. Studierende in Hamburg haben die Pflicht, ein Ticket zu kaufen. Das kostet 29,02 Euro im Monat und berechtigt sie dazu, ihre eigenen Kinder mitzunehmen und die Ringe A, B, C, D und E, also den Gesamtbereich, zu benutzen. Auch hier gibt es keine Besserstellung der Geflüchteten, sondern im Gegenteil, die Geflüchteten zahlen zwar 2 Cent weniger, haben aber nur die Ringe A und B und dürfen keine Kinder mitnehmen. Auch da sind die Geflüchteten bei Weitem nicht bessergestellt.
Dieser Antrag versucht den Eindruck zu erwecken, er sei sehr gut recherchiert und sehr wissenschaftlich. Sie haben selten so viele Zahlen gefunden und so viele Angaben gemacht. Aber – Herr Bill hat es eben
schon gesagt und Frau Koeppen auch – wer sich den Antrag ein bisschen genauer ansieht, stellt fest, dass fast alle Angaben falsch oder sehr einseitig sind.
Die AfD sagt, sie wolle eine Gleichstellung erreichen. Die Gleichstellung, von der Sie gesprochen haben, würden Sie dann erreichen, wenn die Geflüchteten genauso viel Geld zur Verfügung hätten wie die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, auf die Sie sich die ganze Zeit beziehen. Da das leider bei der AfD nicht der Fall ist, kann man auch da sagen: komplett durchgefallen, komplett falscher Ansatz. Wenn jemand feststellt, dass es Ungleichbehandlungen gibt, wäre ich doch immer dafür, dass es eine bessere Behandlung für alle geben solle.
Gerade was den HVV angeht, gibt es einen Punkt, den die anderen leider nicht teilen. Der HVV ist immer noch viel zu teuer. Wenn wir mehr Mobilität im ÖPNV haben wollen und mehr Menschen vom Auto in den ÖPNV bringen wollen, dann muss der HVV für alle günstiger werden und langfristig fahrscheinlos sein. – Ihren Antrag kann man nur ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich war sehr erfreut darüber, dass alle Debattenteilnehmer außer Herr Thering sich mit dem Antrag auseinandergesetzt und ihn nicht einfach pauschal abqualifiziert haben. Um es vorweg zu sagen: Auch wir werden den Antrag ablehnen. Aber ich halte es für richtig, dass man die AfD nicht pauschal abqualifiziert, sondern sich Punkt für Punkt mit ihren Anliegen auseinandersetzt und wahrscheinlich – wie hier – zu dem Ergebnis kommt, dass ihre Anträge einfach sachlich falsch sind. Das halte ich für den besseren Umgang mit Anträgen von der AfD.
Herr Ehlebracht, als ich die Überschrift Ihres Antrags las, dachte ich: Donnerwetter, jetzt freue ich mich aber. Zum einen darüber, dass die AfD einmal nicht das Thema Flüchtlinge aufgreift, und zum anderen, dass sie das Thema HVV aufgreift. In der Tat bin ich der Meinung – aus anderen Gründen als Frau Sudmann –, dass es beim HVV, insbesondere beim HVV-Tarifsystem, einiges zu tun gibt. Und dann liest man den Antrag und ist doch wieder beim Thema Flüchtlinge, und dann auch noch falsch. Das ist dann schon ein bisschen erschreckend.
Die meisten Punkte, die ich mir aufgeschrieben habe, wurden schon genannt; deshalb will ich sie nur ganz kurz referieren. In der Tat hat die CC-Karte auf den ersten Blick scheinbar die gleiche Leistung zu verschiedenen Zeiten. Aber, das wurde schon
gesagt, die CC-Karte ist ein Angebot für Einzelpersonen, das man annehmen kann, sowohl bezüglich des Ob als auch bezüglich des Wie. Das können Flüchtlinge nicht.
Ich würde den Vergleich ziehen wie Herr Bill. Das Einzige, das ich als vergleichbare Leistung ansehen kann, wäre das Semesterticket. Ich komme zu etwas anderen Preisen – ich habe 27,60 Euro pro Monat ausgerechnet –, aber wie auch immer, im Ergebnis gibt es für etwa das gleiche Geld den Gesamtbereich, und das eben auch verpflichtend. Ein Flüchtling kann sich nicht aussuchen, ob er das machen will oder nicht, und ein Student kann es auch nicht – bis auf diese Härtefallregelung, die ich jetzt einmal außen vor lasse. Deshalb ist das der richtige Vergleich, und da ist kein höherer Preis, nach meiner Rechnung sogar ein etwas geringerer Preis, also sagen wir, ein etwa gleicher Preis. Im Ergebnis also ist das von Ihnen Behauptete nicht eingetreten. Es ist nicht günstiger für die Flüchtlinge, sondern, wenn überhaupt, etwas schlechter. Es gibt also keinen Grund, dort eine andere Behandlung vorzusehen.
Im Übrigen, Herr Ehlebracht, müssen Sie sich einmal die konkrete Situation vorstellen. Es geht nicht um alle Flüchtlinge, sondern es geht um die Flüchtlinge in der Erstaufnahme. Das sind Menschen, die kommen Knall auf Fall hier an und müssen relativ schnell unbürokratisch versorgt werden, auch mit einer Mobilitätsmöglichkeit. Da halte ich es in der Tat, selbst wenn es eine Ungerechtigkeit wäre, aus Praktikabilitätsgründen für eine Übergangszeit für sinnvoll, in diesem Fall eine solch relativ einfache Lösung vorzusehen, denn sobald der Flüchtling die Zentrale Erstaufnahme verlässt, gilt dies Angebot nicht mehr. Dann gelten die normalen Preise.
Im Ergebnis werden auch wir diesen Antrag ablehnen, weil der Ansatz verkehrt ist. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, Herr Ehlebracht, künftig bei der Verkehrspolitik die eigentlichen verkehrspolitischen Themen aufzugreifen, zum Beispiel den HVV-Tarif, Stichwort komplizierte Tarifzonen, Stichwort Tariferhöhung oder Stichwort ProfiCard. Und fangen Sie endlich damit an, nicht jedes Thema noch unter die Knute Flüchtlinge zu packen, sondern machen Sie einfach einmal das, was die Leute wirklich interessiert. Wir können dem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Schinnenburg. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der AfD-Fraktion aus Drucksache 21/4227.
Wer möchte diesem folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? –. Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27. Ich finde es schön, dass wieder mehr Abgeordnete im Raum sind, bitte aber diejenigen, die jetzt hereingekommen sind, ihre Unterhaltungen nicht fortzusetzen, sondern dann lieber wieder hinauszugehen. Wir kommen also zu der Drucksache 21/4222, Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration: Programm für "Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung" seitens BASFI weiterführen und sicherstellen!
[Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/2209: Programm für "Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung" seitens der BASFI weiterführen und sicherstellen! (Antrag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 21/4222 –]
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele haben sich gewundert, das ist uns auch gespiegelt worden, warum wir diese Debatte angemeldet haben. Aber es war eine bewusste Entscheidung der Fraktion, den Ausschussbericht zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Debatte anzumelden.
Es geht zwar um ein kleines, aber aus unserer Sicht sehr wichtiges Förderprogramm in Hamburg aus Hamburger Mitteln. Mit diesem unterstützen wir junge Menschen in der Ausbildung und bei Anpassungsqualifizierungen für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen. Der Hintergrund ist, und das wissen wir eigentlich alle, dass der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe, also BAB, oder BAföG und der Bezug von Leistungen nach dem SGB II sich bisher gegenseitig ausgeschlossen haben. Das hat dazu geführt, dass viele junge Menschen eine Ausbildung aus materiellen Gründen nicht begonnen haben. Wie wir alle wissen, ist aber eine Ausbildung der zentrale Schlüssel, um dauerhaft im Erwerbsleben Fuß zu fassen und von Transferleistungen unabhängig werden zu können. Alle unsere Daten zur Langzeitarbeitslosigkeit und zu den Armutsrisiken zum Beispiel von Alleinerziehenden zeigen uns deutlich, dass das Fehlen einer Ausbil
Für die SPD-Fraktion ist es wichtig zu betonen, dass jeder Mensch eine zweite und auch eine dritte Chance verdient hat, wenn es dann dazu führt, dass am Ende eine Berufsqualifikation steht.
Wir freuen uns deshalb, dass sich auf diesem Gebiet einiges tut und der Senat mit einer vernünftigen Neuausrichtung des Förderprogramms die Weichen in die richtige Richtung gestellt hat. Lassen Sie mich dafür einige Gründe nennen.
Erstens: Mit der Reform des SGB II, die derzeit im Bundestag beraten wird, werden wir die Versorgungslücke von jungen Menschen in der Ausbildung endlich schließen können. Das BAföG und das Bundesausbildungsgeld werden auf die SGBII-Leistungen angerechnet, aber ein junger Mensch im SGB-II-Bezug muss dann nicht mehr fürchten, unterhalb von Hartz IV zu fallen, wenn sie oder er eine Ausbildung aufnimmt. Das wird ein ganz wichtiger Schritt sein, den wir begrüßen.
Zweitens: Der Senat hat das Hamburger Förderprogramm vor diesem Hintergrund in die richtige Richtung weiterentwickelt. Es sind neue Zielgruppen definiert worden. Erstens die meist jungen Frauen in Teilzeitausbildungen. Hiervon profitieren Alleinerziehende, von denen viele ohne Ausbildung dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Zweitens Personen, die aufgrund ihrer Nationalität keinen Zugang zu BAföG-Leistungen haben. Hierunter fallen zum Beispiel auch die Unterstützungsleistungen bei Anpassungsqualifizierungen für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen. Und schließlich drittens Personen, die aufgrund ihres Alters keinen Zugang mehr zu BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. Hier geht es um junge Erwachsene ab 25 Jahren, die ebenfalls von der zweiten oder dritten Chance, die ich genannt habe, profitieren sollten.
Mit dieser Neuausrichtung des Förderprogramms setzt der Senat aus arbeitsmarktpolitischer Sicht unter veränderten Rahmenbedingungen genau die richtigen Akzente, und ich bin froh, dass der Senat bereits angekündigt hat, das Programm in seinem Haushaltsplan-Entwurf für 2017/2018 ausreichend zu berücksichtigen.
Dieses Förderprogramm des Senats ist eine freiwillige Leistung aus Landesmitteln, um das noch einmal deutlich zu sagen. Die SGB-II-Reform, die derzeit im Bundestag beraten wird, sieht übrigens auch eine Lösung für die Übernahme von Mietkautionen vor. Das wird eine weitere Entlastung der jungen Menschen in Ausbildung bringen und Mittel
Vor dem Hintergrund dieser, wie wir finden, erfreulichen Entwicklung bitten wir Sie also, der mit großer Mehrheit getroffenen Ausschussempfehlung zu folgen und den Antrag der LINKEN abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich muss zugeben, dass ich, als ich die Debattenanmeldung gelesen habe, ein bisschen verwundert darüber war, dass die SPD einen Ausschussbericht anmeldet, in dem es um einen Antrag der LINKEN geht, den sie abgelehnt hat. Umso mehr freut es mich zu hören, dass das eine bewusste Entscheidung gewesen ist.
Ich habe mir schon gedacht, dass das eine kleine Lobgesangsgeschichte werden wird, und bin nicht enttäuscht worden, wovon wir eben Zeuge werden durften.
Richtig ist, dass kein junger Mensch verloren gehen darf; ich glaube, darin sind wir uns alle in diesem Hause einig. Auch die Rechtsvereinfachung des SGB II war richtig, wie von Herrn Schwieger eben ausgeführt. Klar ist auch, dass die Förderung der Berufsausbildung dringend notwendig ist, wenn wir uns die Azubi-Zahlen ansehen. Gerade in Hamburg übersteigen die der Arbeitsagentur gemeldeten Lehrstellen die Nachfrage von Ausbildungsplatzsuchenden deutlich. Und dabei sind Lehrstellen nicht einmal meldepflichtig, sodass man davon ausgehen kann, dass die Dunkelziffer der Lehrstellen, die es eigentlich noch zu besetzen gilt, noch viel größer ist.
Aber nicht überall, wo Förderung der Berufsausbildung draufsteht, ist auch Förderung der Berufsausbildung drin, denn durch die neue Priorisierung des Förderungsprogrammes wird man als Azubi nur noch unterstützt, wenn man einer speziellen Gruppe angehört. Das ist besser als gar keine Unterstützung, das ist klar, aber als vollumfängliche Förderung der Berufsausbildung kann man das wohl nicht bezeichnen.