Zum Vergleich – ich weiß, diese Zahlen wurden hier schon tausendmal genannt, aber man kann es nicht oft genug hören –: 1990 waren es noch fast 270 000 und 2014 87 000 Wohnungen mit Mietpreisbindung.
Wer hat denn jetzt die Möglichkeit und wer zehrt denn jetzt von der CDU-Politik und der schwarzgrünen Politik, gerade im Stadtentwicklungs- und Baubereich?
Wenn von den 2 000 Sozialwohnungen knapp 1 000 durch die SAGA gebaut werden, frage ich mich doch: Wo sind denn die privaten Investoren, wo werden diese denn angelockt?
Der Senat muss daher dringend ein Gesamtkonzept entwickeln, das zum Ziel hat, schnell ausreichend günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das ist ganz einfach. Sie haben doch beste Connections, also nutzen Sie sie und schimpfen Sie nicht immer auf die Vergangenheit. Das hilft nicht weiter. Sie haben jetzt die Möglichkeit, das Rad zu drehen.
Nun zu den konkreten Forderungen in dem Antrag. Was die Transparenz des Konzepts, also die Ziffern 1 und 2 anbelangt, schließen wir uns dem Antrag an. Schließlich geht es hier um menschliche Existenzen, und da kann Transparenz gar nicht groß genug geschrieben werden.
Mit dieser scheint es die BASFI momentan ohnehin nicht so genau zu nehmen. Zwischen 2011 und 2015 wurde ein fehlerhafter Wirtschaftlichkeitsrechner bei der Senkung der Kosten der Unterkunft zugrunde gelegt. Dadurch könnten Menschen zu Unrecht aufgefordert worden sein, die Kosten für ihre Unterkunft zu senken. Das könnte für manch einen durchaus existenzbedrohend oder mehr gewesen sein. Nun ist die BASFI nicht mehr in der Lage herauszufinden, wie viele Bedarfsgemeinschaften und vor allen Dingen welche von diesen falschen Berechnungen betroffen gewesen sein könnten. Das ist ein echtes Armutszeugnis. Dies zum Thema Transparenz.
Was allerdings die Ziffern 3 bis 6 des Antrags anbelangt: Da können wir leider nicht mitgehen, allerdings sind wir einer Diskussion im Ausschuss hierüber aufgeschlossen. Eine Verdoppelung beziehungsweise Erhöhung um 20 Prozent des Zuschlags bei Überschreitung der Höchstwerte ohne eine wirklich sachliche Grundlage ist nicht hinnehmbar. Das hört sich superschön an, aber es muss auch finanziert werden, und dahinter stehen keine kleinen Beträge.
Außerdem ist es ein Widerspruch. Wir können nicht zuerst die Vorlage eines schlüssigen Konzepts verlangen und gleichzeitig Erhöhungen fordern. Die Höchstwerte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft an die Mietentwicklung zu koppeln, könnte ein Fass ohne Boden werden. Hier muss immer die Finanzierungsfrage geklärt werden. Ohne diese geht es nicht. Ohne konkrete Geldbeträge ist das einfach schwierig, aber wir können gern darüber im Ausschuss sprechen. Daher gibt es in diesen Punkten keine Zustimmung von uns. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wohnungslose oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen brauchen besondere Unterstützung und flexible Lösungen. Dafür hat die Fachanweisung eine spezielle Regelung vorgesehen, das heißt viele Regelungen. Wer die Fachanweisung schon einmal ausgedruckt hat, weiß, dass sehr viele Regelungen darin stehen. Aber es gibt gerade für das Thema drohende Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine Regelung. Meine Kollegin Ksenija Bekeris hat schon darauf hingewiesen, dass die Kosten der Unterkunft ohne besondere Begründung um 15 Prozent überschritten werden können, nach sechs Monaten sogar um 30 Prozent.
Diese Regelung dient der Prävention von Wohnungslosigkeit. Es gibt also schon Regelungen für solche Fälle, das beschreiben Sie auch in Ihrem Antrag. Natürlich sind wir uns bewusst, dass weitere Maßnahmen gefordert sind, aber Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungsverlust sind Probleme, die meist nicht allein durch Kostenzuschüsse geregelt werden können. Vielfach gibt es zum Beispiel Mietschulden; hier können die Fachstellen mit der Übernahme helfen. Sie helfen damit sowohl bei der Wohnungssicherung als auch bei der Vermittlung von Wohnungslosen in eigene Wohnungen und sind daher eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die von Wohnungsverlust bedroht sind oder bereits wohnungslos geworden sind.
Die rot-grüne Regierung ist sich des Problems der Wohnungslosigkeit und der steigenden Mieten durchaus bewusst. Deswegen hat der Senat bereits das Gesamtkonzept zur Versorgung vordringlich Wohnungssuchender vorgelegt. Dies besprechen wir demnächst im Sozialausschuss. Für diejenigen, die die Tagesordnung nicht gut kennen: Dort ist das ein Thema, und dort werden wir uns mit den Details wahrscheinlich noch auseinandersetzen.
Natürlich wäre es schön, wenn wir höhere Zielzahlen verkünden könnten. Allerdings muss solch ein Programm erst einmal anlaufen. Wir hoffen, dass sich die Situation am Wohnungsmarkt damit strukturell ein bisschen verbessert. Dazu achten wir besonders darauf, dass im Fall von Neubauten der Anteil der WA-gebundenen Wohnungen eingehalten wird, denn wir wollen auch zum Beispiel Menschen, so schnell es geht, aus der öffentlichen Unterbringung herausholen und ihnen das Leben in eigenem Wohnraum ermöglichen.
Das geht nur, wenn in Hamburg wesentlich mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Das wurde gerade schon diskutiert. Das ist eine Aufgabe für die
nächsten Jahre. Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Es wird nicht so einfach und so schnell gehen, denn der soziale Wohnungsbau wurde über Jahrzehnte vernachlässigt. Wir können nicht innerhalb weniger Monate den Wohnungsmarkt sofort für alle verbessern, aber das muss unser Ziel sein.
Wir dürfen Wohnungslose nicht mit ihren Problemen allein lassen, denn es gilt der Grundsatz: Alle Menschen brauchen ein vernünftiges Zuhause. Die eigene Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie ist Rückzugsort und Ort für die Familie. Als solche muss sie auch denjenigen garantiert werden, die kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum in soziale Schwierigkeiten geraten, weil sie ihren Job verlieren oder dauerhaft erkranken. Für sie halten die Sozialgesetzbücher Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft vor.
Das ist gut so, und es muss auch klar sein, dass diese regelmäßig an die steigenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt angepasst werden.
Nach Vorstellung des Mietenspiegels hat der Senat daher die Erhöhung in der Fachanweisung vorgenommen. Die Stadt hält zudem bestimmte Sonderregelungen für Menschen vor, die in Stadtteilen wohnen, wo die Mieten überdurchschnittlich hoch sind. Auch Menschen, die dauerhaft erkrankt sind, erhalten gegebenenfalls höhere Zuschüsse beziehungsweise höhere Angemessenheitsanerkennungen. Das sind gute Regelungen, deren Ausgestaltungen natürlich immer an die Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt angepasst werden müssen.
DIE LINKE fordert dafür jetzt ein schlüssiges Konzept ein, das der Senat offenzulegen habe. Dabei wurde bereits in mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen dargelegt, dass der qualifizierte Mietenspiegel als schlüssiges Konzept gleichzusetzen ist
und als solches anerkannt werden muss und deswegen keine Firmen extra beauftragt werden müssen, noch etwas anderes zu erstellen.
Wir haben in Hamburg solch einen qualifizierten Mietenspiegel, der alle zwei Jahre im Herbst veröffentlicht wird. Im letzten Herbst wurde die Fachanweisung dementsprechend geändert, und die KdUSätze wurden bereits an die aktuelle Mietenentwicklung angepasst. Das beschreiben Sie auch in Ihrem Antrag, und das halte ich für absolut transparent und nachvollziehbar.
Lediglich Kommunen, die über keinen qualifizierten Mietenspiegel verfügen, müssen anderweitig Konzepte zur Ermittlung der Höchstgrenzen erarbeiten.
Zu dem Thema Widersprüche gegen Bescheide: Das diskutieren wir bundesweit gerade im Kontext der aktuellen Rechtsvereinfachungsreform, aber auch hinsichtlich der Sanktionspraxis. Sie wissen, dass wir GRÜNEN ein Sanktionsmoratorium fordern. Ich glaube, dass das momentan eine größere Debatte entfacht, eben weil es so viele Widersprüche gibt, die erfolgreich sind. Aber all dies ist eine Debatte, die gerade im Bund geführt wird und eigentlich nicht Gegenstand dieses Antrags ist, jedenfalls hatte ich ihn in der Hinsicht nicht so gelesen.
Meine Damen und Herren! Die Situation der Menschen und besonders der Familien, die akut von Wohnungsverlust bedroht oder von Wohnungslosigkeit betroffen sind, weil sie ihre Miete selbst nicht mehr zahlen können, ist keine einfache. Diese Menschen brauchen staatliche Hilfe und soziale Unterstützung. Ich denke, darin sind wir uns einig. Wir sind uns hoffentlich auch einig, dass die KdUFachanweisung regelmäßig an die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst werden muss. Dies wird bereits auf Grundlage des Mietenspiegels getan. Ihren Antrag brauchen wir dafür also nicht. Wir lehnen ihn daher ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Seit dem 1. März 2016 gelten in Hamburg neue Miethöchstsätze, Frau Hannemann ist darauf eingegangen. Wohnungsnot lässt sich nicht einfach so mit höheren Zuschlägen bekämpfen, ausreichend Wohnraum ist dafür eine Voraussetzung. Die Kosten für Neubauten in Hamburg liegen jedoch auf Rekordhöhe. Die immer stärker steigenden Anforderungen an Energieeinsparung, komplexe Genehmigungsverfahren und die Regulierungswut des rot-grünen Senats werden auch in Zukunft das Bauen in Hamburg verteuern.
Darunter leidet vor allem der soziale Wohnungsbau. Die Folge ist, dass die Kosten der Unterkunft um bis zu 14,6 Prozent steigen. Der Antrag der Links-Fraktion ignoriert leider gewisse Zusammenhänge und setzt einmal mehr wieder nur auf pauschale Umverteilung – eine Umverteilung, die Fehlanreize setzt, eine Umverteilung, die prekäre Wohn- und Lebenssituationen verfestigt, eine Umverteilung, die nicht hilft –, dieses Mal in Form einer pauschalen Erhöhung bei Ausnahmetatbeständen mit der Folge, dass diese Ausnahmen zur Regel werden. Ich spiele da auf die Fachanweisung an. Frau Bekeris ist darauf eingegangen, Frau Engels auch, deshalb will ich das hier nicht in der Komplexität wiederholen.
Wenn, wie von der Links-Fraktion gefordert, dieser Zuschlag nun automatisch 30 Prozent beträgt, gibt es dadurch nicht mehr Wohnungen in Hamburg, aber der Kampf im Wohnungsmarkt erhöht sich zusätzlich. Ob dies Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten weiterhilft? Im Einzelfall möglicherweise, aber es schadet in jedem Fall Menschen mit niedrigem Einkommen, da der Druck auf dem Wohnungsmarkt und die Konkurrenz um eine günstige Wohnung wachsen.
Den Finanzierungsaspekt hat Frau Grunwaldt angesprochen, darauf will ich auch nicht noch einmal eingehen. Wir Freidemokraten setzen uns aber stets für Transparenz ein. Auch wenn der Senat in seiner Antwort auf die Anfrage der LINKEN bereits geantwortet hat, dass die geregelten Höchstwerte auf der Grundlage des in Hamburg bestehenden qualifizierten Mietenspiegels und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ermittelt worden seien, würden auch wir gern wissen, wie dieses schlüssige Konzept erstellt wurde und wer sonst daran noch beteiligt war. Deshalb stimmen wir den Punkten 1 und 2 in diesem Antrag zu, lehnen aber die restlichen Petita ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Punkt 1 und 2 des Antrags fordern mehr Transparenz ein, wie sich die Höchstwerte der Kosten der Unterkunft gemäß der Hamburger Fachanweisung zu Paragraf 22 SGB II rechnerisch genau ergeben. So verstehen wir Punkt 1 und 2 des Antrags, und da wünschen wir uns auch mehr Transparenz. Wir haben es auch nicht verstanden. Auch wenn man den qualifizierten Mietenspiegel zugrunde legt: Wie kommt man von dem einen zum anderen? Wenn das und die Rechenargumentationswege ausgewiesen werden könnten, wäre das gut. Bei den Punkten 3 und 6 haben wir genau die gleichen Argumente wie FDP und CDU und lehnen sie aus diesen Gründen ab. – Vielen Dank.
Beginnen wir mit einer zweiten Runde. Das Wort erhält wieder Frau Hannemann von der Fraktion DIE LINKE.
Sie machen es mir relativ einfach, ich kann nämlich alles zusammenfassen. SPD, CDU und FDP, schauen Sie einmal ins Gesetz, was ein schlüssiges Konzept ist. Der Mietenspiegel allein ist nicht das schlüssige Konzept.