Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben einen Ausgangsantrag und einen Zusatzantrag. Der Ausgangsantrag ist und bleibt richtig, weil es jetzt auch darum geht, was ein Nein bedeutet. Wenn man dort hineinschaut, sieht man nämlich – und daran können wir noch gemeinsam auf Bundesebene arbeiten –, dass all die Regelungen zur Änderung des Baugesetzbuchs nun auch so erfolgen müssen, dass uns eine zweite Situation wie die an der Sophienterrasse erspart bleibt.
Ich komme zu dem Zusatzantrag. Ich beginne mit dem Dank an die Opposition, dass es gelungen ist, in der Verabredung zu erreichen, gestern Abend eine Sondersitzung des Innenausschusses stattfinden zu lassen. Allerdings muss ich sagen, dass dies erst einmal alles ist, was ich im Bereich Lob für die Opposition an diesem Punkt sagen kann.
Ansonsten haben Sie nämlich bei diesem Thema nur Verzögerung, Verunsicherung und ein falsches Verstehen dieses Gesetzentwurfs im Kopf. Und das ist unverantwortlich.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Katja Suding FDP: Verzögern? Wenn der Antrag erst so kurzfristig vorliegt!)
Deshalb war es auch richtig – was in der Tat ein ungewöhnliches Vorgehen ist, das es im Bundestag jedoch regelmäßig gibt –, dass es parallel einen Gesetzentwurf der Regierung, des Senats, gibt und einen Entwurf der Regierungsfraktionen. Wenn wir das einfach weiterspinnen: Gestern haben Sie eine öffentliche Anhörung beantragt …
Weil wir der Meinung waren, dass die Fragen beantwortet sind nach einer mehrstündigen Sitzung. Deshalb war gestern auch keine Anhörung nötig und auch nicht mehr möglich.
Ich spinne das weiter aus. Es muss eine Anhörung terminiert werden, sie muss ausgewertet werden und so weiter. Und ich habe eben bei den Flüchtlingsdebatten gehört, dass es draußen kalt wird. Ich glaube, das haben auch die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP gesagt. Eben weil es kalt wird draußen, dürfen wir bei diesem Gesetz keinen Tag mehr verlieren.
Und die Zurufe der FDP höre ich wohl, aber nach der Rede von Frau Dutschke vorhin muss man einfach sagen, dass die FDP sich aus der Flüchtlingsdebatte und ihrer Verantwortung dafür in dieser Stadt verabschiedet hat.
Wir sind zusammen in einer Großen Koalition. Und ich glaube, dass es in dieser Zeit, in der eine solche …
Gott sei Dank? Ich glaube, Sie sind Gott sei Dank von der Regierungsverantwortung komplett abgeschnitten, und so reden Sie auch.
Noch einmal zur CDU. Wir sind gemeinsam in einer Koalition in Berlin. Es ist auch unsere gemeinsame Bundeskanzlerin.
Ich sage völlig ohne Unterton und irgendeine Seitenbemerkung, dass ich das Verhalten der Bundeskanzlerin, auch in den letzten Wochen, zur Frage der Öffnung der Grenze wegen des Flüchtlingsstroms aus Ungarn, auch ihre Äußerung, dass man sich nicht entschuldigen muss, wenn man in einer solchen Situation noch ein freundliches Gesicht macht, sehr ordentlich und anständig fand. Das war moralisch richtig.
Aber das hat Konsequenzen. Das hat auch Konsequenzen für Sie, und das haben Sie offenbar noch nicht verstanden.
Man trägt nämlich auf Bundesebene für die Rahmenbedingungen an dieser Stelle, die natürlich auch Folgen haben für die Länder und Kommunen, Mitverantwortung. Dass sich dann hier so billig vom Acker gemacht wird, ist wirklich unanständig, und auch das, was teilweise von Ihnen zu hören ist.
Worum geht es bei diesem Gesetz? Ich finde, in diesem Zusammenhang lohnt es sich, einmal in unser Grundgesetz zu schauen. Darin steht, dass Eigentum verpflichte und sein Gebrauch zugleich zum Wohle der Allgemeinheit dienen solle. Das steht in Artikel 14 Grundgesetz.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der CDU: Oh nee, da kann man doch nicht klatschen!)
Das haben unsere Verfassungsväter aus gutem Grund hineingeschrieben. Es stehen dort noch andere Grundrechte, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde. Und das ist doch etwas, was man in diesem Zusammenhang zu einer vernünftigen Abwägung bringen muss. Das Grundrecht auf Eigentum ist nicht schrankenlos gewährleistet, man muss vernünftig abwägen, und das ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen.
Jetzt kommt wieder eine Sache, die sich vor allem an die CDU richtet. Man muss sich die Frage stellen – es sei denn, wir schaffen es jetzt, 100 Traglufthallen zu errichten, das werden wir dann im Sozialausschuss sehen, deswegen haben wir das auch gerade überwiesen –, ob wir lieber Sporthallen nehmen wollen, in denen Sportvereine ihre Arbeit leisten, in denen Schulsport stattfindet, oder leere Lagerhallen? Da muss ich nicht lange nachdenken.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Anna-Elisabeth von Treuenfels FDP: Sie wissen nicht, wovon Sie reden!)
Wenn Sie sich einmal ein wenig in der kommunalen Familie in Deutschland umschauen würden, wüssten Sie das auch. Sehr viele Bürgermeister oder Dezernenten in sehr vielen Flächenländern sagen nämlich, dass sie es nur noch sehr schwer ohne Spothallen schaffen würden und beispielsweise Sportvereinen sagen müssten, dass sie eine Halle in Anspruch nehmen müssten. Wenn es darum geht, Integration zu fördern – darüber haben wir vorhin gesprochen, und wir wissen alle, dass Sport ein sehr entscheidender Integrationsmotor ist –, so ist dies doch absolut falsch. Deswegen müssen wir alles dafür tun, dass Sporthallen nicht in Anspruch genommen werden, sondern beispielsweise leer stehende Lagerhallen.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Warnholz?
Aber was Sie heute hier und gestern im Innenausschuss abgeliefert haben, ist parlamentarisch unwürdig. Und jetzt beantworten Sie mir bitte folgende Frage: Sind die Dinge, die Sie gestern kurzfristig in der Sondersitzung anberaumt haben, nicht ein wesentlicher Eingriff in unser Grundgesetz? Wir haben nichts anderes gewollt, als neben der Sondersitzung eine öffentliche Anhörung zu veranstalten, weil Ihr Vorhaben eine sehr, sehr große Tragweite hat.