Vielen Dank. Ich hatte doch darauf hingewiesen, dass es nicht seriös ist, dass man kameralistische Zahlen mit doppischen Zahlen vergleicht. Deswegen kann man eben nicht auf die Zahlen zurückgreifen.
Was nicht stimmt. Aber das werden wir dann auch noch einmal genauer klären. Wir haben natürlich eine Verwirrnis im Zusammenhang mit dem Haushalt, dass wir mittlerweile seit etlichen Jahren wegen des Hinweises Kameralistik und Doppik nichts mehr miteinander vergleichen können, aber natürlich gibt es Zahlen, die zur Verfügung gestellt worden sind, die Gesamtsummen. Die habe ich als Grundlage genommen. Die kann man vergleichen, weil es unabhängig davon ist. Das werden wir auch klären.
Insgesamt passiert doch Folgendes: Sie alle haben in Ihren Diskussionen in den Bezirken die Erfahrung gemacht – Herr Müller, Sie doch auch –, dass man feststellt, dass alle aus den Bezirken sagen, sie kämen mit der gegenwärtigen Situation nicht mehr zurecht. Ich weiß nicht, auf welchen Veranstaltungen Sie sind, Podiumsdiskussionen, wo so etwas diskutiert wird und wo bei Ihnen alles in Ordnung ist. Wir stellen fest, dass alle Bezirkspolitiker völlig anders reden, als es viele hier in der Bürgerschaft in der Form tun. Das nehmen wir auf, und wir versuchen zu erklären, woran es liegt.
Ich sage Ihnen: Der wesentliche Mechanismus liegt darin – und das ist nicht neu –, dass die Personalkosten, und zwar die Tarifsteigerungen, über Jahre nicht bezahlt worden sind. Wenn ich das hochrechne, das ist doch die allgemeine Situation: 1,5 Prozent Tarifsteigerungen über zehn Jahre nicht hochgerechnet bedeutet 18, 19 Prozent, die uns fehlen. Das ist nichts anderes, was hierin ausgedrückt worden ist. Sie mögen nur die Konzentration nicht, die sich dann dadurch ausdrückt.
Die VZÄs, also die Stellen miteinander zu vergleichen, das klappt doch in den letzten Jahren überhaupt nicht. Da fragen Sie noch einmal den Rechnungshof – der ist jetzt leider nicht mehr da –, der Ihnen genau sagt, dass er sowieso schon nicht mehr durchschaut, was eigentlich Stellen sind, die gegenwärtig wie in den Bezirken genannt werden, wo VZÄs sind, wo Stellen sind und Ähnliches.
Der Rechnungshof hat Ihnen auch gesagt, dass die Art und Weise, wie mit diesen Personalplanungen vor allen Dingen im Zusammenhang mit den Bezirken umgegangen wird, weil das der Bereich ist, in denen die Kürzungen in den nächsten Jahren und auch schon in den letzten Jahren stattfinden sollten, dass diese Personalplanung doch sowieso nicht existiert und völlig kritikwürdig und völlig unseriös ist, die aufgrund dessen immer eine gelbe Ampel bekommen hat, und Sie selbst haben ebenfalls festgestellt, dass Sie das nicht seriös machen.
Von daher, Herr Müller – und gegenwärtig haben wir nicht ausreichend –, wenn Sie keine vernünftige Planung dort machen, dann bekommen Sie die Leute gegenwärtig auch nicht. Das ist das, was auch der Rechnungshof gerade in diesem Bereich bei Ihnen kritisiert hat. Von daher fühle ich mich leider durch Ihre Kritik nicht verunsichert, sondern werde Ihnen mit Herrn Schmitt vorlegen, dass Sie nicht recht hatten.
Gut, meine Damen und Herren. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Und ich frage Sie, wer den Überweisungsbegehren unter B zustimmt. – Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Dann haben wir das einstimmig entsprechend überwiesen.
Wer möchte sich den Ausschussempfehlungen unter C anschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Auch das war einstimmig.
Ich frage Sie, wer dem Verlangen auf Besprechung nach Paragraf 20 Absatz 2 Satz 5 unserer Geschäftsordnung zustimmt. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Erstere war die Mehrheit.
Dann können wir zu Punkt 11 kommen, Große Anfrage der FDP-Fraktion: Umweltbelastungen durch das Heizkraftwerk Wedel – Welche Gegenmaßnahmen ergreift der Senat?
[Große Anfrage der FDP-Fraktion: Umweltbelastungen durch das Heizkraftwerk (HKW) Wedel – Welche Gegenmaßnahmen ergreift der Senat? – Drs 21/19068 –]
Wer folgt diesem Begehren? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Ich frage Sie, ob Besprechung beantragt wird. – Das ist nicht der Fall. – Dann stelle ich fest, dass wir Kenntnis genommen haben.
Punkt 16, Senatsantrag: Dreiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
[Senatsantrag: Dreiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Drei- undzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsver- trag)
Wer möchte dem Senatsantrag folgen und das Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann bei mäßiger Beteiligung einstimmig so beschlossen worden.
Das ist er. Wir können sie sogleich durchführen, denn ich sehe auch keinen Widerspruch aus dem Hause.
Und ich frage Sie, wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen möchte. – Noch einmal die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung bei einigen Enthaltungen einstimmig und endgültig beschlossen.
Punkt 17, Senatsantrag: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe.
[Senatsantrag: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe mit dem Ziel der Anpassung der Bußgeldvorschriften, Regelung der gerichtlichen Festsetzung und des Beschwerdeverfahrens in Bezug auf die Entschädigung für die ehrenamtlichen Richter sowie weiterer Änderungen – Drs 21/19406 –]
Wer möchte hier dem Senatsantrag folgen und das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe aus Drucksache 21/19406 beschließen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig so beschlossen worden.
Wer möchte das soeben beschlossene Gesetz dann auch in zweiter Lesung so beschließen? – Noch einmal die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung bei einigen Enthaltungen einstimmig und endgültig beschlossen.
Punkt 18, Senatsantrag: Finanzierung der Einrichtung und Etablierung eines Hochschulübergreifenden Dualen Bachelor-Studiengangs Hebammenwissenschaft an der HAW Hamburg und am UKE.
[Senatsantrag: Haushaltsplan 2019/2020 Nachbewilligung gem. § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2020 sowie Anpassung der Stellenpläne 2020 der HAW und des UKE, Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) Finanzierung der Einrichtung und Etablierung eines Hochschulübergreifenden Dualen Bachelor-Studiengangs Hebammenwissenschaft an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) und am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – Drs 21/19410 –]
Wer möchte das auch? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte dann den Spiegelstrichen 2 und 3 des Petitums seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Der Senat ist einverstanden mit einer sofortigen zweiten Lesung. Widerspruch aus dem Hause sehe ich nicht.